ROAV-Kamera für 60 Euro
Heute günstiger: Dashcam und KFZ-Ladegeräte von Anker
Der Zubehörhersteller Anker vertreibt unter dem Markenname ROAV verschiedenes KFZ-Zubehör. In Deutschland ist aus dieser Produktlinie die ROAV DashCam C1 erhältlich – heute zum deutlich reduzierten Sonderpreis.
Im Rahmen der Amazon-Tagesangebote bekommt ihr die mit einer Preisempfehlung von 79,99 Euro ausgestattete Kamera für die Windschutzscheibe heute für 59,99 Euro. Darüber hinaus bietet Anker heute das Autoladegerät PowerDrive 12W mit integriertem Lightning-Kabel sowie den mit drei USB-Anschlüssen und einem USB-C-Port ausgestatteten KFZ-Adapter PowerDrive+ zum Sonderpreis an.
Die ROAV-Kamera von Anker lässt sich einfach an der Windschutzscheibe befestigen und erlaubt Videoaufnahmen in Full-HD-Qualität. Ein integrierter Bewegungssensor erlaubt die automatische Aufnahme bei Erschütterungen, beispielsweise bei Beschädigungen während das Auto geparkt ist. Der Hersteller verspricht dank großer Blendenöffnung auch bei schlechten Lichtverhältnissen brauchbare Aufnahmen.
Die Kamera verfügt über ein WLAN-Modul und bietet so die Möglichkeit, mithilfe einer zugehörigen iPhone-App direkt auf die aufgezeichneten Videos zuzugreifen. Voraussetzung für die Aufnahmefunktion ist allerdings eine nicht im Lieferumfang enthaltene Class 10 microSD-Karte.
Eine noch einen Tick kompaktere Alternative zur ROAV von Anker haben wir vor kurzem erst mit der ebenfalls mit App-Anbindung ausgestatteten YI Dashcam vorgestellt.
Keine Produkte gefunden.
Sieht die rechtliche Lage, was Dashcams angeht, in Deutschland nicht relativ schlecht aus?
Ja ist sogar sehr umstritten. Die juristische Verwendung ist unter bestimmten Umständen tatsächlich verwendbar. Aber Vorsicht. Die Aufnahmen können auch gegen einen verwendet werden.
https://www.adac.de/der-adac/rechtsberatung/verkehrsvorschriften/inland/dashcam/
Wollte ich auch gerade fragen. Da gab es doch letztens ein Urteil…
Das war das letzte Urteil:
https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/dashcam-aufzeichnung-als-beweismittel-im-zivilprozess-verwertbar/
„Aufzeichnungen im Zivilprozess verwendet werden dürfen, wenn im Einzelfall das Interesse an der Aufklärung des Unfallhergangs überwiegt. „
Zitat aus wikipedia:
„Wird eine Dashcam erst anlassbezogen („nachträglich“) aktiviert, so sind ihre Aufnahmen stets als Beweismittel zulässig. Die datenschutzrechtliche Zulässigkeit der ständigen, nicht auf einen konkreten Vorfall bezogenen Aufzeichnung sowie die Verwendbarkeit daraus entstandener Beweismittel in Zivil- oder Strafprozessen ist in Deutschland umstritten. Eine gefestigte Rechtsprechung liegt zu beiden Fragen bislang nicht vor.“
siehe > https://www.adac.de/der-adac/rechtsberatung/verkehrsvorschriften/inland/dashcam/
Habe eine im Einsatz und die Polizei hat auch schon ein Video von mir angeschaut. Also zumindest gegen die Benutzung hatten sie nichts.
Moin, seit mir letztens wieder einer „über die Füße“ gefahren ist, hab ich mir einen Halter und die App für das iPhone gekauft und jetzt wird aufgezeichnet mit automatischen späteren löschen.
Unglaublich, nicht einfach eine gesetzliche Lösung zu haben.
Mir liegt weder am sinnlosen Aufzeichnen noch an sonst was, aber Polizei sieht man nur noch im Fernsehen :(
Hi, Maria welche App hast du und wie sind die Aufnamen?
Kann von der Anker Dashcam nur abraten.
Sehr schlechte Bildqualität, sowie „schlechte“ Erschütterungserkennung.
kann ich die cam auch von der wohnung aus starten wenn mein auto im hof steht … um zu sehen wer geklingelt hat zb. danke
Wer den Unfallflüchtigen ohne seine Zustimmung filmt, verletzt seine Persönlichkeitsrechte und darf sich auf ein Bußgeld gefaßt machen, wenn er die Aufnahme zur Beweisführung verwenden will.
So ein Quatsch! Filmen darfst Du, veröffentlichen nicht. Wenn Du aber die Polizei nach einem Unfall auf die DC aufmerksam machst, sind die idR dankbar …
Die Persönlichkeitsrechte werden erst dann verletzt, wenn du die Aufnahmen (z.B. bei YouTube veröffentlichst). Aufnehmen darfst du im öffentlichen Raum immer für private Verwendung.
Fast richtig- dauerhafte, nicht ereignisgesteuerte Aufnahmen im öffentlichen Verkehrsraum dürfen Privatpersonen nicht anfertigen.
Neulich gab es hier eine Strafe von 150€ – allerdings bekam der Cam-Besitzer dadurch auch einen Schaden von über 6000€ bezahlt- hat sich dort also gelohnt :-)
Die Aufzeichnungen sind ja nicht dauerhaft wenn sie nach einer Zeit von x Stunden automatisch überschrieben werden
Blödsinn. Klar darf man das zur Beweissicherung. Man darf nur nicht die Aufnahmen ins Internet stellen. Wie sonst sollten eine sache klarstellen wenn man eine dashcam hat ? Filmen ja nur nicht veröffentlichen.
Und wenn die Kamera erst startet wenn eine Erschütterung auftritt, dann ist das Ereignis bereits vorbei.
Meine Dashcam wird jetzt 9 Jahre alt – und diese beherrschte das schon- bei einer Erschütterung, oder einem anderen, eingestellten Ereignis werden bis zu 25 Sek. VOR dem Ereignis mit aufgezeichnet- technisch also kein Problem!
Wie schon mehrfach bei solchen DashCams geschrieben: ohne GPS nutzlos …
#bullshit
Ich will doch mein DashCam-Material gar nicht vor Gericht verwenden, ich will es nur meinem Anwalt zeigen ;) Der darf sich alles anschauen, anhören und kann dann ganz anders argumentieren