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ROAV-Kamera für 60 Euro

Heute günstiger: Dashcam und KFZ-Ladegeräte von Anker

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22 Kommentare 22

Der Zubehörhersteller Anker vertreibt unter dem Markenname ROAV verschiedenes KFZ-Zubehör. In Deutschland ist aus dieser Produktlinie die ROAV DashCam C1 erhältlich – heute zum deutlich reduzierten Sonderpreis.

Roav Dashcam

Im Rahmen der Amazon-Tagesangebote bekommt ihr die mit einer Preisempfehlung von 79,99 Euro ausgestattete Kamera für die Windschutzscheibe heute für 59,99 Euro. Darüber hinaus bietet Anker heute das Autoladegerät PowerDrive 12W mit integriertem Lightning-Kabel sowie den mit drei USB-Anschlüssen und einem USB-C-Port ausgestatteten KFZ-Adapter PowerDrive+ zum Sonderpreis an.

Die ROAV-Kamera von Anker lässt sich einfach an der Windschutzscheibe befestigen und erlaubt Videoaufnahmen in Full-HD-Qualität. Ein integrierter Bewegungssensor erlaubt die automatische Aufnahme bei Erschütterungen, beispielsweise bei Beschädigungen während das Auto geparkt ist. Der Hersteller verspricht dank großer Blendenöffnung auch bei schlechten Lichtverhältnissen brauchbare Aufnahmen.

Roav Dashcam App

Die Kamera verfügt über ein WLAN-Modul und bietet so die Möglichkeit, mithilfe einer zugehörigen iPhone-App direkt auf die aufgezeichneten Videos zuzugreifen. Voraussetzung für die Aufnahmefunktion ist allerdings eine nicht im Lieferumfang enthaltene Class 10 microSD-Karte.

Eine noch einen Tick kompaktere Alternative zur ROAV von Anker haben wir vor kurzem erst mit der ebenfalls mit App-Anbindung ausgestatteten YI Dashcam vorgestellt.

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23. Okt 2017 um 10:55 Uhr von Chris Fehler gefunden?


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    22 Kommentare bisher. Dieser Unterhaltung fehlt Deine Stimme.
  • Sieht die rechtliche Lage, was Dashcams angeht, in Deutschland nicht relativ schlecht aus?

  • Kann von der Anker Dashcam nur abraten.

    Sehr schlechte Bildqualität, sowie „schlechte“ Erschütterungserkennung.

  • kann ich die cam auch von der wohnung aus starten wenn mein auto im hof steht … um zu sehen wer geklingelt hat zb. danke

  • Wer den Unfallflüchtigen ohne seine Zustimmung filmt, verletzt seine Persönlichkeitsrechte und darf sich auf ein Bußgeld gefaßt machen, wenn er die Aufnahme zur Beweisführung verwenden will.

    • So ein Quatsch! Filmen darfst Du, veröffentlichen nicht. Wenn Du aber die Polizei nach einem Unfall auf die DC aufmerksam machst, sind die idR dankbar …

    • Die Persönlichkeitsrechte werden erst dann verletzt, wenn du die Aufnahmen (z.B. bei YouTube veröffentlichst). Aufnehmen darfst du im öffentlichen Raum immer für private Verwendung.

      • Fast richtig- dauerhafte, nicht ereignisgesteuerte Aufnahmen im öffentlichen Verkehrsraum dürfen Privatpersonen nicht anfertigen.
        Neulich gab es hier eine Strafe von 150€ – allerdings bekam der Cam-Besitzer dadurch auch einen Schaden von über 6000€ bezahlt- hat sich dort also gelohnt :-)

      • Die Aufzeichnungen sind ja nicht dauerhaft wenn sie nach einer Zeit von x Stunden automatisch überschrieben werden

    • Blödsinn. Klar darf man das zur Beweissicherung. Man darf nur nicht die Aufnahmen ins Internet stellen. Wie sonst sollten eine sache klarstellen wenn man eine dashcam hat ? Filmen ja nur nicht veröffentlichen.

  • Und wenn die Kamera erst startet wenn eine Erschütterung auftritt, dann ist das Ereignis bereits vorbei.

    • Meine Dashcam wird jetzt 9 Jahre alt – und diese beherrschte das schon- bei einer Erschütterung, oder einem anderen, eingestellten Ereignis werden bis zu 25 Sek. VOR dem Ereignis mit aufgezeichnet- technisch also kein Problem!

  • Wie schon mehrfach bei solchen DashCams geschrieben: ohne GPS nutzlos …

  • Ich will doch mein DashCam-Material gar nicht vor Gericht verwenden, ich will es nur meinem Anwalt zeigen ;) Der darf sich alles anschauen, anhören und kann dann ganz anders argumentieren

  • Redet mit. Seid nett zueinander!

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