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Von den WISO-Steuer-Machern

Grundsteuer-Erklärung: Online-Tool verspricht Komfort und Zeitersparnis

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73 Kommentare 73

Die anstehende Grundsteuer-Reform sorgt derzeit quer durch Deutschland für Verunsicherung. Während sich die Betroffenen längst mit von amtlicher Seite ausgesandten Aufforderungsschreiben und Fristsetzungen konfrontiert sehen, stehen vielerorts noch nicht einmal die für das korrekte Ausfüllen nötigen Angaben bereit. Damit verbunden ist das ELSTER-Portal für die Online-Abgabe der Daten bereits mehrfach an seine Grenzen gekommen.

Für Stress und Unmut sorgt vor allem die Tatsache, dass die Abgabefrist für betroffene Bürger ausgesprochen eng gefasst wurde. Wie bereits erwähnt, stehen noch nicht einmal alle in diesem Zusammenhang nötigen Angaben zur Verfügung, dennoch muss die Abgabe bis Oktober erfolgt sein. Die Finanzbehörden nehmen sich im Anschluss daran für die Bearbeitung dann alle Zeit der Welt, mit einer Umsetzung wird erst im Jahr 2025 gerechnet.

Wiso Grundsteuer Hilfe

Der bereits für seine Steuer-Tools bekannte Software-Anbieter Buhl Data ergreift damit verbunden die Gelegenheit beim Schopf, mit WISO Grundsteuer eine Komfortlösung für die Abgabe der geforderten Daten anzubieten. Die Software lässt sich bereits zum Preis von 29,95 Euro vorbestellen und bietet zu diesem Preis die Möglichkeit, die Grundsteuer-Erklärung für bis zu drei Grundstücke auszufüllen. Die Entwickler versprechen damit verbunden eine bequeme Lösung und vor allem auch Zeitersparnis:

Deine Grundsteuer-Erklärung füllst du mit WISO Grundsteuer einfach online aus. Und sendest die Erklärung mit einem Klick ans Finanzamt. Einfacher geht’s nicht. Keine unübersichtlichen Papierformulare, keine unverständliche Steuersprache. Hier ist die Grundsteuer-Erklärung ganz schnell vom Tisch. Das heißt: mehr Zeit für dich!

Ein konkreter Termin mit Blick auf die Verfügbarkeit des Web-Angebots steht allerdings noch aus. Bei Buhl Data ist immer noch von „Mitte Juli“ die Rede, allerdings kommt es im Einzelfall wie gesagt ohne hin noch darauf an, ob von staatlicher Seite auch alle für das Ausfüllen benötigten Angaben verfügbar sind.

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19. Jul 2022 um 12:58 Uhr von Chris Fehler gefunden?


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  • Wieso man dafür 30€ bezahlen muss, wird wohl ein Rätsel bleiben. Hab zwei Grundstücke in zwei unterschiedlichen Bundesländern in unterschiedlichen Zuständen problemlos selbst erfassen können

    • Ist doch trotzdem nicht verkehrt, wenn so ein Hilfsmittel angeboten wird. Die 30€ wird man zweifelsfrei auf der Steuererklärung angeben können und gut ist.

      • Was soll denn da helfen? Das ist so extrem einfach, jedes Zusatztoom würde mir nur aufhalten. Sache von 10 Minuten

      • Naja., aber nicht hier in NRW

      • @Devil: Wahrscheinlich Haus- und kein Wohneigentum? Wohneigentum in NRW zu erfassen ist wirklich ne harte Nummer. Man darf sich sogar einen Taschenrechner nehmen und Quadratmeter Grundfläche ausrechnen anhand Daten, die man im ersten TeilFormular erfasst hat. Die Eingabemaske merkt zwar, dass du ggf eine falsche Qm Zahl angegeben hast, überträgt die richtige Angabe aber nicht automatisch. Totaler Schwachsinn.

      • Es ist nach je Bundesland unterschiedlich aufwendig.

    • Naja, Buhl ist ein gewinnorientiertes Unternehmen und die Arbeit für Programmierung und Betrieb will halt finanziert werden.
      Steht ja jedem frei, diese Angebot zu nutzen oder eben nicht.

    • Dito. 2 Erklärungen. Die erste hat (mit Orientierung) eine Stunde gedauert, die 2. für einen Verwandten nur noch 1/2h. Die Originalformulare bei Elster sind aus meiner Sicht vorbildlich mit Hilfetexten und Beispielen versehen. Mehr kann ich mir auch bei Buhl nicht vorstellen. Und nach der Überlast am Wochenende und einem Wartungsfenster war die Bedienung auch sehr stabil und performant.

      Hinweis: hilfreich ist, wenn man seinen letzten Grundbuchauszug sowie den aktuellen Grundsteuerbescheid (wegen des Aktenzeichens) zur Hand hat. Bodenwerte sind dann per Klick in den Portalen der Bundesländer abfragbar. That’s all.

    • Na ja, wenn man nur Grundstücke hat geht das vielleicht, ich muss bspw. ein paar mehr angeben, hinzu kommen dann noch jene der alten, nichtdigitalen Verwandschaft und schwups bin ich im dreistelligen Bereich. Dazu kommt dann, dass ich bisher für ein Grundstück knapp 3h benötigt habe, da ELSTER andauernd abschmiert und ich von vorne beginnen musste.

      • Über 100 Grundstücke? Mein Beileid! ;-)

      • na ja, dann wird auch Buhl teuer, denn die 29,95 Euro gelten nur für 3 Grundstücke :-)

        Ja, Elster war zwischendurch instabil, ging durch die Medien. War aber jetzt am Wochenende kein Problem.

      • war das nicht schon immer so, dass Eigentum verpflichtet?

      • Wer über 100 Grundstücke angeben muss, braucht kein Mitleid.

    • Haben wohl festgestellt das wenn es 10EUR kostet Sie die doppelten Kunden haben, aber sie mit 30EUR dann immer noch besser fahren

  • Die Besorgung der Daten ist im Internet über ein oder zwei Links schnell und problemlos zu erledigen. Lediglich die Grundbuchblatt-Nummer könnte u.U. problematisch sein, aber ich vermute, dass das die Lösung von Buhl auch nicht kann. Und die Abgabe der Meldung ist zwar nicht ganz einfach, aber auch machbar. Also meiner Meinung nach kann man sich das Geld dafür sparen.

  • „Wo ein Trog ist … “
    Also unabhängig davon, dass WISO keine anderen Daten, bzw. genau den gleichen Datenumfang erfassen muss und erfassen wird, wie es das ELSTER-Tool erfordert, ist 30€ für eine einmalige Ausfüllhilfe ohne Berechnungen o.ä. nutzerdienliche Ergebnisse schon eine Ansage.

    Aber ja, es ist ein Angebot, dass man annehmen kann oder nicht. Wahrscheinlich wird es dann nach Abmelken des Marktes 2-wöchentliche Aktionen mit Schnäppchenpreis und spätestens im Oktober dann einen Super-Duper-Lastminutepreis von 10€ geben.

    Mein Fazit: Einmalige Aktion … für die selbstgenutzte Eigenvilla Augen zu und durch … wer mehr als das geerbt oder mit seinen 25 Jahren ehrlich verdient hat, geht zu seinem FDP-Steuerberater des Vertrauens. Für die sind solche Arbeits-Beschaffungsmaßnahmen ja entworfen.

    PS: Ich habe es zwar noch nicht abgeschickt, aber mit einem Grundbuchauszug und Elementarangaben zur Immobilie ist die Eingabe aller erforderlichen Angaben eigentlich in überschaubarer Zeit erledigt. Am längsten dauert noch die Verifizierung und Signaturbeantragung über das Finanzamt (wer es nicht schon aus anderen Veranlagungsformen erledigt hat).

    • Moin, ich bin Steuerberater und nicht in der FDP und kann dir sagen, dass wir auf diese Grundsteuererklärungen gern verzichtet hätten. Wir haben zu wenig Mitarbeiterinnen und haben gerade genug mit der laufenden Beratung unserer Mandantinnen und den Schlussabrechnungen der glorreichen Überbrückungshilfen zu tun. Uns reicht es schon lange. Aber ich finde, wenn jemand seine Einkommensteuererklärungen bereits mit wiso macht, kommt er sicherlich damit besser zurecht, als mit Elster. Jedem das Seine!

  • Hab Bayern und Hessen ganz easy mit Elster hinbekommen. Warum allerdings Elster ziemlich dumm programmiert ist und Daten, die es längst weiss nicht selbst ziehen kann, wird wohl ein ewiges Rätsel bleiben.

    • Vielleicht weil Elster nicht im Grundbuchamt sondern im Finanzamt hängt. Aber hast schon recht. Traurig ist die mangelnde Übergreiflichkeit schon

      • Wer Datenschutz will, bekommt ihn auch. Total doof aber so sieht es dann aus.
        Auch 2 Grundstücke eingegeben, einfach nach der ersten Orientierung.

      • als hätten thematisch zusammenhängende Behörden vor der DSGVO konsistent miteinander gesprochen.

        Eigentlich ists doch noch alberner… da sollen Besitzer von Grundstücken nun die Daten zur Berechnungsgrundlage liefern, die dem Amt doch eigentlich bekannt sein müsste. Anderenfalls muss die Frage erlaubt sein, auf was für ner Basis die die letzten Jahre Grundsteuern berechnet haben?
        Finden die ihre eigenen Daten nicht wieder und fordern deshalb großflächig ab?

        Als wäre Zensus und EED Umsetzung innerhalb eines Jahres für Vermieter nicht schon genug Verwaltungsdreck… nein, jetzt auch noch Grundsteuerreform innerhalb von 3 Monaten, obwohl die Rahmenbedingungen gerade mal so feststehen und gerade so mit der heißen Nadel in Software gegossen werden konnten.

        Ich dachte, wir wollten als Land Bürokratie abbauen? Dabei scheißt sich das Land mit selbiger mehr und mehr zu, mischt sich in erprobte Workflows von Firmen ein und macht für alle das Wohnen drastisch teurer…

    • genau hier können ja Profi Tools ansetzen, wie Fino zb…
      da kann man nämlich Grundbuchdaten abfragen.
      Ob das Buhl Data auch kann, weiß ich nicht.

  • Also im Normalfall kriegt man das auch so hin. Bei komplizierten Geschichten oder wer gar keine Lust hat, geht zum Steuerberater. Die Daten muss man so oder so raussuchen.

    • In den einfachen Fällen stehen die Daten die überhaupt nachgeschaut werden müssten direkt mit beim Anschreiben zumindest in NRW ist das so

      • Ihr Glücklichen!!!

      • Und das ist ja das komische: da bekommt man Post von der Finanzverwaltung mit allen erforderlichen Informationen und trägt diese dann selber bei ELSTER ein. Da kann auch der hochgelobte Datenschutz nicht das Thema sein, denn wie käme die Finanzverwaltung sonst an die mitgesandten Informationen?

        Zudem ist ELSTER unnötig kompliziert programmiert. Die Existenz entsprechender Eingabehilfen von WISO & Co zeigt ja, dass es offensichtlich einfache Lösungen gibt. Wieso setzt der Staat das nicht direkt in ELSTER um? Es geht dabei auch nicht nur um das Beamtendeutsch (Stichwort: einfache Sprache), sondern auch um die Architektur der Formulare.

    • Wer noch keinen Steuerberater hat, dem hilft das überhaupt nicht.
      Und wer sich für die Grundsteuererklärung einen SB sucht, wird abgelehnt.

  • Für unser Haus mit etwas entfernt liegendem Parkplatz als weiteres Flurstück hat es ganze 10 Minuten mit der Online Funktion von Elster gedauert. Dafür brauche ich sicher nicht solche Software.
    Zumindest hier in Niedersachsen kann man die Flurstücke schnell online finden, obwohl die auch in meinen Verkaufsunterlagen standen, nur die Grundbuchblattnummer musste ich aus den Verkaufsunterlagen heraussuchen.

  • So ein verdammter fail. Als ich das ausgefüllt hab, hab ich im Strahl gekotzt. Die haben doch alle Daten da.
    Oder zumindest in der Nachbar Behörde. Warum werden wir Bürger als datenagregatoren genutzt?

    • (mal abgesehen vom Tonfall) hat er schon Recht. Einzig die Wohnflächen sind ggf. nicht bekannt. Selbst dann hätte es gut ausgesehen, das Ganze „vorausgefüllt“ zur Bestätigung zu bekommen und ggf. noch minimale Ergänzungen zum machen. Vermutlich setzt sich jetzt auch noch ein (viele) Beamte hin und kontrollieren, ob ich die Zahlen korrekt übertragen habe!

    • Weil die zu blöd sind Datenkraken von Grundbuchamt zu Finanzamt zu installieren. Komisch sonst funktionieren Datenkraken immer perfekt aber wenn man es mal braucht muss man selber ran hmmmm

      • Das ist gesetzlich so geregelt und eigentlich auch gut so. In Zeiten wo die Leute freiwillig ihr ganzes Privatleben vor Google, Facebook und Amazon ausbreiten vielleicht aber auch schon wieder egal!

      • Facebook und co. hat doch damit nix zu tun.
        Allein mit ner DSGVO Begründung, nämlich einem berechtigten Interesse Daten Dritter zur Erfüllung einer Verwaltungsleistung durchzuführen, wäre das doch plausibel.

        Das Problem sind wohl eher nicht kompatible Systeme in jeder Verwaltung, weshalb ein Datenabgleich oder Konsistenzprüfung, bzw. Plausibilitätsprüfung gar nicht erst möglich sind. Das ist zu viel für ein digitales Land, wenn die Betonung hier auf „digitus“ liegt – also dem Finger, mit dem wir auf andere Länder zeigen, die uns in Sachen Digitalisierung davon laufen.

        Was passiert wohl, wenn bei der neuerlichen Grundstücksdatenerhebung große Defizite zum vorherigen Datenbestand auftreten? und wie kann sowas passieren?
        Und falls keine Inkonsistenzen da sind – wieso fragt man den Quatsch nochmal bei allen ab?

      • Ein berechtigtes Interesse an den Daten Dritter kannst du aber nicht pauschal für die gesamte Bevölkerung anwenden – weiß nicht, ob eine Einzelfallprüfung da so sinnvoll wäre ;-)

    • wird noch witziger… selbst die Grundsteuerbescheide haben
      Zitat: aus systematisch bedingten Gründen nicht alle Informationen erfasst und der Eigentümer soll nun beispringen und die Defizite der desolaten IT Strukturen dahinter kompensieren…

      Das macht als genossenschaftlicher Vermieter richtig Lust und Laune

  • Warum schaffts WISO nicht ein Tool dass nur 3 Monate lang Sinn macht rechtzeitig fertig zu haben? Aktuelle steht da bei Verfügbarkeit „voraussichtlich Ende Juli“.

    • Nicht nur deshalb: wie schon viele meiner Vorredner bemerkt haben, wird es kaum hilfreich sein und ist mit der gleichen Preisregion wie das unendlich komplexere Wiso Steuer mit all seinen Zusatzmodulen aus meiner Sicht total überteuert.

    • Weil bis 1.7 niemand wusste was das FA eigentlich alles Wissen möchte und auch nicht was die einzelnen Bundesländer unterschiedlich machen.

    • Die bundeslandsspezifischen Rahmenbedingungen sind teils noch nicht fertig, weshalb es natürlich für darauf angewiesene Softwarefirmen, die ein Tool für die Grundsteuer bereitstellen wollen, natürlich auch nicht möglich ist, das tool früher fertig zu haben als es die rechtl. Rahmenbedingungen sind.

      das Problem hat fino zb. auch
      aber am Ende ist es mal wieder der Föderalismus, der dafür sorgt, dass viele Bundesländer ihre eigene Suppe im Trog umrühren, statt sich an die Bundesvorgabe zu halten… einige Bundesländer machen das, die meisten jedoch nicht…

      is aber paradox… immer wenns drauf ankommt, zeigt die Schönwetterpolitik namens Föderalismus, dass man Dinge nicht effizient landesweit realisiert bekommt.
      kommt euch das bekannt vor aus den letzten 2 Jahren?

  • Absolute Frechheit vom
    Staat. Wofür sind den den FA Heinis und die übrigen Beamten denn da? Warum muss der Bürger deren Arbeit machen? Schon allein das Formular ist eine Zumutung

  • Mal ganz abgesehen davon, dass ich auch hier wieder nicht verstehen kann, was das mit dem Apple-Universum zu tun hat, kann ich bereits Gesagtes nur bestätigen – das dauert mit Elster 30 – 60 Minuten.

  • Verstehe nicht, wie man die Erklärung in Elster einfach finden kann. Vielleicht wenn man Eigentümer von einem Einfamilienhaus ist. Als Eigentümer einer Eigentumswohnung in NRW hab ich in Eltser das Grauen bekommen. Angaben im Grundbuch stimmen nicht mit dem Geo-Portal überein. Auch weiß ich nicht, wie ich in Elster den Grundstückseigentümer angeben soll. Das ist bei einer Eigentumswohnung ja die WEG, eine Option die ich in Elster nicht gefunden habe. Dann ist das Grundstück, auf dem das Mehrfamilienhaus steht aus mehreren Grunstücken zusammengefasst, mit gegenseitigem Sondernutzungsrechten (Wegerecht etc.). Wie ich das in Elster abbilden soll, keine Ahnung.

    • Es ist ja auch je nach Bundesland unterschiedlich kompliziert. Hinzu kommt das auch die Berechnungsverfahren unterschiedlich sind. Das hat in manchen Bundesländern andere Steuern für das Gleiche zur Folge wie in anderen.

    • Also bei WEG: Gefragt ist dein Miteigentumsanteil (meist angegeben als Bruch, z.B. 61/1000), für den du Eigentümer bist (alles wie im Kaufvertrag bzw. Grundbuchauszug), in beiden stehen auch die betroffenen Flurstücke, die einzeln mit den jeweiligen (Gesamt-)Flächen anzugeben sind (soweit ich mich erinnere ist auch eine WEG als Beispiel im Hilfetext rechts angegeben). Sondernutzungsrechte sind hier irrelevant.

      • Aber was gebe ich bei 4- Angaben zu Eigentümer(innen) an? Also Feld 32. Alleineigentümer bin ich nicht, das Grundstück gehört ja eben der WEG. Die ist aber weder Bruchteilsgemeinschaft noch Grundstücksgemeinschaft. Es gibt dort kein Feld „WEG“. Oder stehe ich auf dem Schlauch?

      • Doch du bist Alleineigentümer (deines Anteils). Richtige Grundstücksart ist „WohnEigentum“ (WEGemeinschaft). Dann klappt es auch!

      • Ruf doch mal beim Finanzamt an – meiner Erfahrung nach waren die immer sehr freundlich und hilfsbereit am Telefon.

      • Du bist Eigentümer deines Bruchteils, nicht die WEG. Als ob das nicht bei jeder Eigentumswohnung so wäre und Elster Eigentumswohnungen nicht eingeplant hätte. Bei mir hat es 10 min gedauert. 20 Eigentumswohnungen auf 2 Flurstücken. Wo ist das Problem – und wie sollte WISO es lösen, wenn es angeblich in Elster nicht vorgesehen ist???

      • Ich bin Eigentümer eines Bruchteils, ja. Das Grundstück befindet sich aber im Eigentum der WEG und ist damit das Sondereigentum dieser. Allerdings ist das keine klassische Bruchteilsgemeinschaft, da ich über „meinen“ Fleck Grundstück ja nicht frei verfüge.

      • Nochmal ich: Also „Art des Grundstücks“ ist bei Euch Wohneigentum (nach dem WEG-Gesetz für Eigentumswohnungen – nicht Bruchteilsgemeinschaft o.ä.!). Es geht dann um deinen Anteil (Bruch xx/1000 in Zeile 11 anzugeben wie im Grundbuch/KV). Und von diesem bist Du Alleineigentümer bzw. bei mir zum Beispiel gemeinsam mit Ehepartner (4 – „Ehegatten/Lebenspartner“). Das ist gemeint.

        Dass es da noch mehr Eigentümer gibt, sieht man daran, dass du nicht 1000/1000 Anteile besitzt. Alle diese Miteigentümer werden ihre eigene Erklärung machen – dann ist an alle gedacht.

    • Ich scheitere an derselben Stelle. Sobald man „Bruchteilsgemeinschaft“ angibt, muss man die Namen und Steuerids der anderen Eigentümer mit angeben. Wie um alles in der Welt soll man die rausbekommen.
      Klickt man an dieser Stelle aber auf „Alleineigentum“ – was meiner Ansicht aufgrund der Erläuterung falsch ist – so ist man auch nicht sicher, ob sich „Alleineigentum“ auf das auf der Seite zuvor eingegebene Grundstück oder die Wohnung darauf bezieht.
      In den Erläuterungen ist immer von „Grundstück“ die Rede. Damit ist man aber bei oben skizziertem Problem.

      Mein Ferienhaus hat z.B. 22 Miteigentumsanteile. Will man das in Elster eingegeben, zeigt einem das Programm dezent den Mittelfinger. ;)

    • Das Ganze wird dann aber auch mit Hilfsmitteln nicht einfacher sein.

    • Ich kann nur die Erklärvideos von Elster empfehlen. Sie zeigen die wesentlichen Fallkonstellationen auf, wie z.B. WEG, Erbengemeinschaft, Garagen.

    • Hier in Hessen wurde ganz klar erklärt: Bei einer Eigentumswohnung ist die Wohnung das Grundstück. Du brauchst also weder die Fläche des Gesamtgrundstücks noch die anderen Eigentümer, sondern Du besitzt einfach genau ein Grundstück, das genau so groß ist wie die Quadratmeterzahl Deiner Wohnung, und Du bist der Eigentümer. Die anderen Eigentümer und der Rest der WEG ist egal.

  • Mit welchen WISO Programm kann man denn eine PV Anlage (über 10kwp Gewerbe) gut verwalten und die Steuern übermitteln?

  • Und was ist mit den älteren Eigentümern, die kein Elsterportal o.ä. haben. Klar, kann der Steuerberater die neue Grundsteuererklärung machen, aber warum sollte das Programm per se sinnlos sein? Ich find’s gut, kann aber nachvollziehen, wenn es Vorbehalte gibt , dass hierüber sensible Daten herausgegeben werden.

  • Ohne Quatsch, ich hab mir die Formulare ausgedruckt per Post schicken lassen und dann zurück ans Finanzamt geschickt. Dauerte 10 Minuten.

  • Ich bin in RLP und habe eine „Ausfüllhilfe“ vom FA bekommen. Da stand drin Zähler: 8.0030. Diesen Wert bekommt man nicht rein in den Elster. Der einzig machbare Eintrag war 1. Genau dasselbe bei meiner Nichte für deren Immobilie. Nach 3 Stunden war Elster beim FA mit dementsprechenden Kommentar von mir. Mal sehen was rauskommt.

  • Habe über Elster innerhalb von 10 Min. alles erledigt. Die 30 € hätte ich mir sparen können. Sehr ärgerlich zumal die Wisoseite immer noch nicht verfügbar ist.
    Alles Panikmache, Elster funktioniert einwandfrei und ist unkompliziert.

  • Über Elster Online maximal 10 Minuten für ein klassisches eigengenutztes EFH. Dafür braucht man definitiv keine Hilfsmittel/-software.

  • Buhl schreibt zwar auf der ersten Webseite „Mitte Juli“, weiter hinten aber bereits „voraussichtlich Ende Juli“, ist auch nicht die erste Verschiebung:

    https://steuerweb.buhl.de/wisogrundsteuer/auswahl

    Hab die Grundsteuererklärung dann auch direkt mit Elster (in NRW) gemacht, für ein einfaches Eigenheim keine Stunde Arbeit, die wichtigsten Daten hatte uns das Finanzamt dafür schon zur Verfügung gestellt. Meine fast 80-jährige Mutter hat sie für ein Mehrfamilien-Mietshaus in NRW ebenfalls selbst direkt über Elster gemacht. Es ist wirklich recht banal, wenn man seine Unterlagen zum Haus halbwegs geordnet hat. Wenn man die individuellen Daten nicht griffbereit hat, hilft einem auch keine Software weiter.

    Da allgemein angeraten wird, die Grundsteuererklärung nicht auf die lange Bank zu schieben, da ggf. das Zusammenstellen der erforderlichen Daten eine Weile in Anspruch nimmt, hatte ich meine Buhl Bestellung storniert und dann doch lieber nicht auf ein unverbindliches Lieferversprechen gesetzt.

    Widerruf war problemlos möglich, auch, wenn meine Bestellbestätigung und auch die Vorbestell-Seite nichts zum Thema Widerruf schreibt. Auch etwas seltsam…

  • Raimund Hegener

    Völlig unzufrieden für mich in NRW. Fehlermeldungen ohne Ende, aber keine schlüssigen Informationen dazu. Bin auf Elster gewechselt.

  • Redet mit. Seid nett zueinander!

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