ifun.de — Apple News seit 2001. 39 715 Artikel

Verfahren soll sich nicht verzögern

Google-Monopolverfahren: Gericht lehnt Apples Antrag auf Beteiligung ab

Artikel auf Mastodon teilen.
3 Kommentare 3

Apple darf nicht als Partei an dem laufenden Monopolverfahren gegen Google teilnehmen. Ein US-Bundesgericht hat den Antrag des Unternehmens abgelehnt, sich aktiv in das Verfahren einzubringen.

Mehta Richter District

Amit P. Mehta: Der im Verfahren zuständige Richter

Apple hatte argumentiert, dass die Interessen des Konzerns nicht ausreichend vertreten würden, insbesondere im Hinblick auf mögliche Änderungen an den bestehenden Geschäftsbeziehungen mit Google. Auf ifun.de haben wir die Hintergründe der milliardenschweren Vereinbarungen zwischen Apple und Google bereits gestern beleuchtet:

Verfahren soll sich nicht verzögern

Das Gericht sah keine ausreichende Grundlage für eine Intervention von Apple. Der Richter Amit P. Mehta stellte fest, dass Apple nicht plausibel darlegen konnte, warum seine Beteiligung notwendig sei. Zudem sei der Antrag nicht rechtzeitig gestellt worden. Apple könne seine Standpunkte weiterhin als sogenannter „amicus curiae“, also als unbeteiligter Dritter, einbringen, habe aber keine direkten Mitspracherechte in der Gestaltung der Maßnahmen gegen Google.

Die Entscheidung basiert auf der Einschätzung, dass eine Verzögerung des Verfahrens durch eine nachträgliche Beteiligung Apples nicht im öffentlichen Interesse liege. Zudem habe Apple nicht überzeugend dargelegt, inwiefern es ohne direkten Einfluss auf das Verfahren einen irreparablen Nachteil erleide.

Suchmaschine Google

Google: Lukrative Standard-Suchmaschine in Apples Safari-Browser

Hintergrund und Auswirkungen

Apple und Google stehen seit Jahren in einer wirtschaftlichen Verbindung, da Google als Standard-Suchmaschine in Apples Safari-Browser voreingestellt ist. Dafür zahlt Google jährlich jährlich Milliardenbeträge. Allein im Jahr 2022 soll Google dafür rund 20 Milliarden US-Dollar an Apple überweisen haben. Das US-Justizministerium sieht diese Praxis als einen der zentralen Faktoren für Googles marktbeherrschende Stellung im Suchmaschinensektor.

Mit der nun ergangenen Entscheidung (PDF-Download) bleibt Apple ohne direkte Einflussmöglichkeit auf die kommenden Maßnahmen, die das Gericht zur Einschränkung der Marktmacht Googles erlassen könnte.

04. Feb. 2025 um 12:14 Uhr von Nicolas Fehler gefunden?


    Zum Absenden des Formulars muss Google reCAPTCHA geladen werden.
    Google reCAPTCHA Datenschutzerklärung

    Google reCAPTCHA laden

    3 Kommentare bisher. Dieser Unterhaltung fehlt Deine Stimme.
  • Ich bin mir nicht ganz sicher. Natürlich richtet ein Richter nach den Gesetzen, aber auch nach seinem Eindruck und Gefühl. Ein solches Verhalten würde mich als Richter noch misstrauischer machen, insbesondere wenn Partei A und Partei B, die normalerweise in Konkurrenz zueinander stehen, plötzlich gemeinsam auftreten. Aber ich bin kein Richter – das war nur ein Gedanke

  • Natürlich geht Apple der Arsch auf Grundeis – sind immerhin 20.000.000.000 $ (Stand 2022) die denen dabei flöten geht!

  • Redet mit. Seid nett zueinander!

    Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

    ifun.de ist das dienstälteste europäische Onlineportal rund um Apples Lifestyle-Produkte.
    Wir informieren täglich über Aktuelles und Interessantes aus der Welt rund um iPad, iPod, Mac und sonstige Dinge, die uns gefallen.
    Insgesamt haben wir 39715 Artikel in den vergangenen 8505 Tagen veröffentlicht. Und es werden täglich mehr.
    ifun.de — Love it or leave it   ·   Copyright © 2025 aketo GmbH   ·   Impressum   ·   Cookie Einstellungen   ·   Datenschutz   ·   Safari-Push aketo GmbH Powered by SysEleven