Verfahren soll sich nicht verzögern
Google-Monopolverfahren: Gericht lehnt Apples Antrag auf Beteiligung ab
Apple darf nicht als Partei an dem laufenden Monopolverfahren gegen Google teilnehmen. Ein US-Bundesgericht hat den Antrag des Unternehmens abgelehnt, sich aktiv in das Verfahren einzubringen.
Amit P. Mehta: Der im Verfahren zuständige Richter
Apple hatte argumentiert, dass die Interessen des Konzerns nicht ausreichend vertreten würden, insbesondere im Hinblick auf mögliche Änderungen an den bestehenden Geschäftsbeziehungen mit Google. Auf ifun.de haben wir die Hintergründe der milliardenschweren Vereinbarungen zwischen Apple und Google bereits gestern beleuchtet:
Verfahren soll sich nicht verzögern
Das Gericht sah keine ausreichende Grundlage für eine Intervention von Apple. Der Richter Amit P. Mehta stellte fest, dass Apple nicht plausibel darlegen konnte, warum seine Beteiligung notwendig sei. Zudem sei der Antrag nicht rechtzeitig gestellt worden. Apple könne seine Standpunkte weiterhin als sogenannter „amicus curiae“, also als unbeteiligter Dritter, einbringen, habe aber keine direkten Mitspracherechte in der Gestaltung der Maßnahmen gegen Google.
Die Entscheidung basiert auf der Einschätzung, dass eine Verzögerung des Verfahrens durch eine nachträgliche Beteiligung Apples nicht im öffentlichen Interesse liege. Zudem habe Apple nicht überzeugend dargelegt, inwiefern es ohne direkten Einfluss auf das Verfahren einen irreparablen Nachteil erleide.
Google: Lukrative Standard-Suchmaschine in Apples Safari-Browser
Hintergrund und Auswirkungen
Apple und Google stehen seit Jahren in einer wirtschaftlichen Verbindung, da Google als Standard-Suchmaschine in Apples Safari-Browser voreingestellt ist. Dafür zahlt Google jährlich jährlich Milliardenbeträge. Allein im Jahr 2022 soll Google dafür rund 20 Milliarden US-Dollar an Apple überweisen haben. Das US-Justizministerium sieht diese Praxis als einen der zentralen Faktoren für Googles marktbeherrschende Stellung im Suchmaschinensektor.
Mit der nun ergangenen Entscheidung (PDF-Download) bleibt Apple ohne direkte Einflussmöglichkeit auf die kommenden Maßnahmen, die das Gericht zur Einschränkung der Marktmacht Googles erlassen könnte.
Ich bin mir nicht ganz sicher. Natürlich richtet ein Richter nach den Gesetzen, aber auch nach seinem Eindruck und Gefühl. Ein solches Verhalten würde mich als Richter noch misstrauischer machen, insbesondere wenn Partei A und Partei B, die normalerweise in Konkurrenz zueinander stehen, plötzlich gemeinsam auftreten. Aber ich bin kein Richter – das war nur ein Gedanke
Natürlich geht Apple der Arsch auf Grundeis – sind immerhin 20.000.000.000 $ (Stand 2022) die denen dabei flöten geht!
Nicht nur Apple. Für Google war es das auch Wert.