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Google: Gericht bestätigt Recht auf Vergessen im Netz

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16 Kommentare 16

Google muss in Zukunft Informationen aus seinen Suchmaschinen-Datenbanken löschen, wenn dies von Personen gewünscht wird, über die nicht korrekte oder nicht mehr relevante Daten auffindbar sind.

In einem Urteil hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg damit die Rechte eines einzelnen Bürgers und zwar auch nicht prominenter Bürger, gegenüber dem Suchmaschinen-Anbieter gestärkt. In der ausführlichen Begründung zu dem Urteil heißt es:

Thus, if, following a search made on the basis of a person’s name, the list of results displays a link to a web page which contains information on the person in question, that data subject may approach the operator directly and, where the operator does not grant his request, bring the matter before the competent authorities in order to obtain, under certain conditions, the removal of that link from the list of results

Was in etwa so viel bedeutet: Wenn bei einer Suchanfrage auf Basis des Namens einer Person ein Suchergebnis Links zu Ergebnisseiten präsentiert, kann die betreffende Person unter Umständen eine Löschung des Links von der Liste verlangen.

justitia google

Das Urteil stützt sich dabei auf eine Directive von 1995 (also eine allgemeine Richtlinie), in der es um das Recht Einzelner an den eigenen persönlichen Daten geht, sprich einer Datenschutzrichtlinie. Die Entscheidung beruht auf einem Rechtstreit, den Costeja González im Jahr 2010 gegenüber einer Tageszeitung und der Spanischen Niederlassung von Google führte. Er fühlte sich in seinen Rechten beeinträchtigt, da die Tageszeitung Hinweise auf eine Zwangsversteigerung veröffentlicht hatte und zwar auch auf deren Internetseiten. Diese waren auch Jahre später, nach Abschluss der Zwangsmaßnahme einsehbar und wurden über eine Google-Suche weltweit sichtbar gemacht. Costeja González klagte nun gegen beide Parteien, da er der Meinung war, dass dies seinen Ruf nachhaltig und ungerechtfertigt schädigen würde.

Das europäische Gericht gab ihm nun hinsichtlich der Google-Sache Recht. Da das Verfahren abgeschlossen und nicht mehr relevant sei, dürfe sich Costeja González an Google wenden und zur Löschung dieser Links auffordern. Zwar seien die Informationen im Netz weiter verfügbar (da dies nationales Recht so vorschreibt) allerdings mache Google diese durch die Suchmaschine zugänglich. Über Google lasse sich ein Personen bezogenes Profil erstellen und daher müsse der Betroffene eine Löschung verlangen können.

Eine ausführliche Darstellung des Urteils gibt es, auch in deutscher Sprache, auf den Internetseiten des EuGH zu nachzulesen. Das „Recht auf Vergessen“ im Internet steht dabei allen Bürgern zu, unabhängig von deren Nationalität und, was noch wichtiger erscheint, unabhängig vom Firmensitz des jeweiligen Anbieters an Informationen (zu denen Suchmaschinen ebenfalls gehören).

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13. Mai 2014 um 14:02 Uhr von Andreas Fehler gefunden?


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  • Ja, dann werden nun einige Nacktfotos aus der Suche verschwinden… :D

  • Erst dachte ich: „Macht ja Sinn, veraltete Infos zu löschen“. Da der Artikel aber ja offensichtlich weiterhin im Netz liegt, und nicht nur im Cache von Google, ist das Verfahren doch absolut überflüssig. (?)

    • Das Urteil besagt dass du Google oder wie hier auch eine Nachrichtenseite zur Löschung deiner Daten zwingen kannst. Natürlich können die nicht garantieren, dass diese Daten irgendwo im Netz noch vorhanden sind aber Google darf diese bei einer Suche nicht anzeigen. Und somit das Finden dieser Daten erschweren.

    • Hans Werner von Umwucht

      Da die Daten von Google nicht mehr aufgezeigt werden dürfen, wird die Suche und Verbreitung sensibler Daten extrem erschwert.
      Ein Bild welches bei Google gefunden wird, wird öfters gefunden und abgeklickt als ein Bild welches man nicht bei Google finden kann.
      Es ist also schon eine leichte Stärkung des Persönlichkeitsrechts, leider ist das Internet um vollen Schutz zu groß und unübersichtlich.

  • Weiß jemand von euch wie man solch einen Antrag auf Löschung stellen kann?
    Kenne nur das mit dem veraltete Cache.

  • Das Haus von Costeja González wurde Zwangsversteigert. Es sollen so gut wie möglich wenige mitbekommen. Vordem Prozess haben es wenige Hundert mitbekommen. Jetzt durch die Medien einige Zehntausend.

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    • Du verkennst die grundsätzliche Bedeutung des Rechtstreites. Er hat wahrscheinlich in erster Instanz kein Recht bekommen und dann wurde er womöglich von interessierter Seite gelockt eine Grundsatzentscheidung in dieser Frage herbeizuführen. Da die Gegenpartei (Google) hier selten unterwegs einknickt, ist es zu diesem höchstrichterlichen Urteil gekommen. Und das ist gut so. Ihm ist damit zwar nicht mehr unbedingt geholfen, aber darauf kommt es für uns alle nicht an. Er hat sich sozusagen auf dem Altar der Menschenrechte geopfert und dafür sollten wir ihm dankbar sein und ihn nicht wegen vermeintlicher Dummheit verhöhnen!

      • Viktor's iPhone

        Das stimmt allerdings :) (y)

        Sollte bei mir nur auf den einen Punkt gesehen werden :)

  • Ich bin niemand, der sich groß über Rechteschreibung und Grammatik aufregt, aber in dem Teil „…Datenschutzrichtlinie. Die Entscheidung…“ muss ein Absatz rein. Sonst denkt man, dass sich die Directive von 1995 auf der Zwangsversteigerung aufbaut, gemeint ist aber das aktuelle Urteil.

  • Viel lustiger finde ich: was hat der europäische Gerichtshof mit Google zu schaffen? Wenn Google keinen Bedarf dazu sieht das durchzusetzen, was will der Europäische Gerichtshof dagegen unternehmen?

  • Wo und wie kann man das Verlangen, das all diese persönliche Daten aus der Google Suchmaschine verschwinden? Irgendwelche online Formular oder Adresse, vielen Dank dafür…

  • Redet mit. Seid nett zueinander!

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