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Richterspruch gegen Vorverträge

Glasfaserverträge: Mindestlaufzeit darf 2 Jahre nicht überschreiten

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19 Kommentare 19

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat ein Urteil gegen den Internetanbieter Deutsche GigaNetz GmbH erwirkt, das bundesweit Beachtung finden dürfte. Dem Hanseatischen Oberlandesgericht zufolge darf die Mindestlaufzeit von Glasfaserverträgen zwei Jahre nicht überschreiten. Dies gilt allerdings erst noch mit Vorbehalt, denn der Spruch der Hamburger Richter ist noch nicht rechtskräftig.

Die Verbraucherschützer hatten sich konkret daran gestört, dass Glasfaserverträge zwar mit einer legitimen Mindestvertragslaufzeit von zwei Jahren angeboten werden, diese Vertragslaufzeit jedoch erst mit der Freischaltung des Glasfaseranschlusses und nicht bereits bei Abschluss des Vertrags beginnt.

Glasfaserverträge werden häufig schon vor dem Beginn des Netzausbaus abgeschlossen – oft im Rahmen sogenannter Haustürgeschäfte. Bis der Ausbau tatsächlich erfolgt, vergeht in der Regel jedoch noch einige Zeit. Grundsätzlich können Verbraucher:innen einen Glasfaseranschluss erstmals zum Ende der Mindestvertragslaufzeit ordentlich kündigen. Diese beträgt in der Regel 24 Monate und beginnt mit dem Vertragsabschluss und nicht erst mit der Schaltung und tatsächlichen Nutzung des Internetanschlusses.

Zwischen diesem Abschluss und der Freischaltung liegen jedoch in der Regel Wartezeiten, die gerne auch mal ein Jahr und länger dauern können. Zumeist versuchen die Anbieter Kunden mit günstigen Angeboten oder einer Übernahme der Ausbaukosten zu locken, um dann zunächst anhand der abgeschlossenen Vorverträge zu sehen, ob ein Ausbau in der ausgewählten Region überhaupt profitabel ist. Danach beginnt der Aufbau der benötigten Infrastruktur, deren Baumaßnahmen sich ebenfalls über mehrere Monate strecken können, bevor der Anschluss dann tatsächlich für den Kunden nutzbar ist.

Risiko der Ausbauzeit nicht auf Verbraucher abwälzen

Die Verbraucherschützer kritisieren, dass Verbraucher in der Regel keinerlei Einfluss auf diesen konkreten Vertragsbeginn haben und bisher schlicht und einfach hinnehmen mussten, dass sich der Kündigungszeitpunkt durch den späten Beginn der Vertragslaufzeit nach hinten verschiebt. Beispielsweise sei ein Anbieterwechsel dadurch teilweise erst zu einem deutlich späteren Zeitpunkt möglich.

Mit dem Richterspruch werde bestätigt, dass das Gesetz eine übermäßig lange Bindung der Verbraucher verhindern will. Das Urteil sei wegweisend, weil es den Anbietern signalisiere, dass auch beim Glasfaserausbau die Höchstlaufzeit von zwei Jahren gilt und das Risiko der Ausbauzeit nicht auf die Verbraucher abgewälzt werden kann.

21. Jan. 2025 um 19:49 Uhr von Chris Fehler gefunden?


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  • Sehe das Problem der Verbraucherzentrale hier nicht. Man schließt einen Vertrag ab der besagt dass – sobald fertiggestellt – an dem Anschluss einen 2-jahres Vertrag beginnt. Weiß jeder, ist allen klar. Niemand wird sein Internet kündigen bevor er nicht weiß wann der neue Anschluss freigeschaltet wird.

    Jetzt soll quasi der Vorvertrag wegfallen und die Frist sofort beginnen? Wenn sich der Tiefbau verzögert, bleiben dem Provider dann nach den ganzen Kosten nur noch 2-3 Monate wo der Kunde zahlt?

    Macht doch für Provider dann null Sinn den Leuten die Tiefbaukosten zu erlassen wenn sie danach kaum Geld sehen. Sehe das eher negativ für Verbraucher.

    • Sehe ich ähnlich, nur das ich dann schon 1 jahr aus der mindestvertragslaufzeit draußen wäre ohne das der tiefbauer jemals hier im dorf war…

    • Das sollte den Provider also animieren den Anschluss zeitnah zu schalten. Finde das gut. Kenne genug bei denen bereits seit zwei Jahren das Kabel liegt aber der Provider ’schläft‘. Wenn dadurch Tempo in die Sache kommt ist das doch wunderbar für den Verbraucher.

    • die Leistung des Vorvertrags, den ich vor drei Jahren abgeschlossen hab, Ist zu aktuell abgeschlossenen Verträgen billiger und schneller. Außerdem konnte ich in den drei Jahren zu keinen anderen Anbieter wechseln wegenndet Vorabversorgung bis zur Portierung. die zeitlichen Versprechung bei dem Haustürgeschäft wurden nicht eingehalten. Da war von ein bis zwei Jahren die Rede…. Pressemitteilung von meinem Anbieter sind falsch, ich habe den Pressesprecher darauf hingewiesen und er steht immer noch online, dass ich 2024 angeschlossen werde…. Und das ist im ganzen Dorf so

    • Es gibt halt die Gesetzgebung, dass die Verträge maximal zwei Jahre laufen dürfen. Und der Verbraucher hat halt keinerlei Einfluss darauf wann der Start ist.
      Beispiel bei mir: bei Abschluss hieß es der Anschluss wird voraussichtlich(!) in einem Zeitraum von 1,5 Jahren (!) fertig.
      Das heißt es kann auch 2 oder mehr Jahre dauern.
      Ich hab mich dadurch nicht schlechter gestellt, aber das kann vorkommen.
      So bekommt man oft einen übergangsvertrag, der häufig teurer ist als wenn man wechseln oder beim gleichen Anbieter einen günstigeren bekommen würde. Und man weiß halt nicht wie lange das dann geht.

    • Hier sollte Ende 2023 alles liegen, jetzt sind wir bei irgendwann 2025.
      Wenn man nicht fähig ist Termine einzuhalten, wieso soll der Konsument immer der dumme sein.
      Ich begrüße das Urteil

  • Das Problem ist, dass man den Beginn nicht kennt. Im Extrem könnte die Nutzung erst in 4 oder 5 Jahren anfangen, weil der Provider erst dann das Glasfaser schaltet – und in der Zwischenzeit bist Du so lange an genau diesen Provider gebunden.

    • Denk nochmal in Ruhe drüber nach was du geschrieben hast, vll fällt dir was auf…

      • Stimmt exakt was er geschrieben hat. Mit diesem ist jener der aufbaut gemeint. Ebenso gelten dann vielleicht schlechtere Konditionen als dann marktüblich.

      • Er hat absolut recht mit dem was er schreibt. Man ist gebunden

    • Das stimmt so nicht, man muss keinen „Zwischenvertrag“ mit dem Glasfaseranbieter schließen.
      Uns wollte die Telekom auch DSL aufschwatzen (Haustürgeschäft), bis der unterschriebene Glasfaservertrag 24 Monate läuft (ab Anschluss). Unsere Nachbarn haben jetzt schon ein Jahr DSL und der Ausbau in unserem Gebiet scheint ins Stocken zu geraten.
      Wir haben weiter Vodafone Cable Max (mit monatlicher Kündigungsfrist nach etlichen zufriedenen Jahren) und können entspannt abwarten, wann es weitergeht.

  • Was dazu führen wird das nur noch Ballungsgebiete mit hoher Dichte ausgebaut werden.

  • Das Problem ist das man in Deutschland immernoch ausbauen muss…

  • Das Problem ist die eventuelle Preisentwicklung in der Zeit zwischen Abschluss, 2 jähriger Ausbauzeit und dann ggf. 2 Jahre späterem Vertragsende. In 2 Jahren könnten die Preise insgesamt um 5-10€ am Markt gefallen sein und du bezahlst dann noch mindestens 2 weitere Jahre den teureren Tarif.

  • Aber kann man so einen „Vorvertrag“ nicht einfach jederzeit kündigen, sollte sich der Ausbau/Anschluss bzw. die Freischaltung hinauszögern?

  • Redet mit. Seid nett zueinander!

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