Richterspruch gegen Vorverträge
Glasfaserverträge: Mindestlaufzeit darf 2 Jahre nicht überschreiten
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat ein Urteil gegen den Internetanbieter Deutsche GigaNetz GmbH erwirkt, das bundesweit Beachtung finden dürfte. Dem Hanseatischen Oberlandesgericht zufolge darf die Mindestlaufzeit von Glasfaserverträgen zwei Jahre nicht überschreiten. Dies gilt allerdings erst noch mit Vorbehalt, denn der Spruch der Hamburger Richter ist noch nicht rechtskräftig.
Die Verbraucherschützer hatten sich konkret daran gestört, dass Glasfaserverträge zwar mit einer legitimen Mindestvertragslaufzeit von zwei Jahren angeboten werden, diese Vertragslaufzeit jedoch erst mit der Freischaltung des Glasfaseranschlusses und nicht bereits bei Abschluss des Vertrags beginnt.
Glasfaserverträge werden häufig schon vor dem Beginn des Netzausbaus abgeschlossen – oft im Rahmen sogenannter Haustürgeschäfte. Bis der Ausbau tatsächlich erfolgt, vergeht in der Regel jedoch noch einige Zeit. Grundsätzlich können Verbraucher:innen einen Glasfaseranschluss erstmals zum Ende der Mindestvertragslaufzeit ordentlich kündigen. Diese beträgt in der Regel 24 Monate und beginnt mit dem Vertragsabschluss und nicht erst mit der Schaltung und tatsächlichen Nutzung des Internetanschlusses.
Zwischen diesem Abschluss und der Freischaltung liegen jedoch in der Regel Wartezeiten, die gerne auch mal ein Jahr und länger dauern können. Zumeist versuchen die Anbieter Kunden mit günstigen Angeboten oder einer Übernahme der Ausbaukosten zu locken, um dann zunächst anhand der abgeschlossenen Vorverträge zu sehen, ob ein Ausbau in der ausgewählten Region überhaupt profitabel ist. Danach beginnt der Aufbau der benötigten Infrastruktur, deren Baumaßnahmen sich ebenfalls über mehrere Monate strecken können, bevor der Anschluss dann tatsächlich für den Kunden nutzbar ist.
Risiko der Ausbauzeit nicht auf Verbraucher abwälzen
Die Verbraucherschützer kritisieren, dass Verbraucher in der Regel keinerlei Einfluss auf diesen konkreten Vertragsbeginn haben und bisher schlicht und einfach hinnehmen mussten, dass sich der Kündigungszeitpunkt durch den späten Beginn der Vertragslaufzeit nach hinten verschiebt. Beispielsweise sei ein Anbieterwechsel dadurch teilweise erst zu einem deutlich späteren Zeitpunkt möglich.
Mit dem Richterspruch werde bestätigt, dass das Gesetz eine übermäßig lange Bindung der Verbraucher verhindern will. Das Urteil sei wegweisend, weil es den Anbietern signalisiere, dass auch beim Glasfaserausbau die Höchstlaufzeit von zwei Jahren gilt und das Risiko der Ausbauzeit nicht auf die Verbraucher abgewälzt werden kann.
Sehe das Problem der Verbraucherzentrale hier nicht. Man schließt einen Vertrag ab der besagt dass – sobald fertiggestellt – an dem Anschluss einen 2-jahres Vertrag beginnt. Weiß jeder, ist allen klar. Niemand wird sein Internet kündigen bevor er nicht weiß wann der neue Anschluss freigeschaltet wird.
Jetzt soll quasi der Vorvertrag wegfallen und die Frist sofort beginnen? Wenn sich der Tiefbau verzögert, bleiben dem Provider dann nach den ganzen Kosten nur noch 2-3 Monate wo der Kunde zahlt?
Macht doch für Provider dann null Sinn den Leuten die Tiefbaukosten zu erlassen wenn sie danach kaum Geld sehen. Sehe das eher negativ für Verbraucher.
Sehe ich ähnlich, nur das ich dann schon 1 jahr aus der mindestvertragslaufzeit draußen wäre ohne das der tiefbauer jemals hier im dorf war…
Das sollte den Provider also animieren den Anschluss zeitnah zu schalten. Finde das gut. Kenne genug bei denen bereits seit zwei Jahren das Kabel liegt aber der Provider ’schläft‘. Wenn dadurch Tempo in die Sache kommt ist das doch wunderbar für den Verbraucher.
die Leistung des Vorvertrags, den ich vor drei Jahren abgeschlossen hab, Ist zu aktuell abgeschlossenen Verträgen billiger und schneller. Außerdem konnte ich in den drei Jahren zu keinen anderen Anbieter wechseln wegenndet Vorabversorgung bis zur Portierung. die zeitlichen Versprechung bei dem Haustürgeschäft wurden nicht eingehalten. Da war von ein bis zwei Jahren die Rede…. Pressemitteilung von meinem Anbieter sind falsch, ich habe den Pressesprecher darauf hingewiesen und er steht immer noch online, dass ich 2024 angeschlossen werde…. Und das ist im ganzen Dorf so
Also wir haben vor fast 1,5 Jahren einen Abschluss bei O2 für den Ausbau durch einen Anbieter (UGG) abgeschlossen.
Die waren im März oder April letzten Jahres dann auch mal vor Ort und haben sich die Situation im Keller angesehen.
Seit dem ist absolut gar nichts mehr passiert.
Keine Infos oder irgendwas durch O2 oder UGG.
Wie soll sich das für auch nur irgend einen Anbieter lohnen?
Gerade im ländlichen Raum ist dann ja die Ausbausituation, wo es so schon kaum Möglichkeiten dafür gibt, nochmal schlechter wenn nicht unmöglich, wenn kein Anbieter mehr das Risiko tragen möchte…
Es gibt halt die Gesetzgebung, dass die Verträge maximal zwei Jahre laufen dürfen. Und der Verbraucher hat halt keinerlei Einfluss darauf wann der Start ist.
Beispiel bei mir: bei Abschluss hieß es der Anschluss wird voraussichtlich(!) in einem Zeitraum von 1,5 Jahren (!) fertig.
Das heißt es kann auch 2 oder mehr Jahre dauern.
Ich hab mich dadurch nicht schlechter gestellt, aber das kann vorkommen.
So bekommt man oft einen übergangsvertrag, der häufig teurer ist als wenn man wechseln oder beim gleichen Anbieter einen günstigeren bekommen würde. Und man weiß halt nicht wie lange das dann geht.
Hier sollte Ende 2023 alles liegen, jetzt sind wir bei irgendwann 2025.
Wenn man nicht fähig ist Termine einzuhalten, wieso soll der Konsument immer der dumme sein.
Ich begrüße das Urteil
Das Problem ist, dass man den Beginn nicht kennt. Im Extrem könnte die Nutzung erst in 4 oder 5 Jahren anfangen, weil der Provider erst dann das Glasfaser schaltet – und in der Zwischenzeit bist Du so lange an genau diesen Provider gebunden.
Denk nochmal in Ruhe drüber nach was du geschrieben hast, vll fällt dir was auf…
Stimmt exakt was er geschrieben hat. Mit diesem ist jener der aufbaut gemeint. Ebenso gelten dann vielleicht schlechtere Konditionen als dann marktüblich.
Er hat absolut recht mit dem was er schreibt. Man ist gebunden
Das stimmt so nicht, man muss keinen „Zwischenvertrag“ mit dem Glasfaseranbieter schließen.
Uns wollte die Telekom auch DSL aufschwatzen (Haustürgeschäft), bis der unterschriebene Glasfaservertrag 24 Monate läuft (ab Anschluss). Unsere Nachbarn haben jetzt schon ein Jahr DSL und der Ausbau in unserem Gebiet scheint ins Stocken zu geraten.
Wir haben weiter Vodafone Cable Max (mit monatlicher Kündigungsfrist nach etlichen zufriedenen Jahren) und können entspannt abwarten, wann es weitergeht.
Also bei uns war es so das wir beim alten Provider bleiben konnten, dieser dann Fristgerecht gekündigt und gleichzeitig dann Glasfaser vom neuen Provider freigeschaltet wurde. Klar dann beginnen die 2 Jahre vom neuen Provider, aber das finde ich auch legitim. Ich weiß was Tiefbau kostet und von da her ist das verständlich.
Was dazu führen wird das nur noch Ballungsgebiete mit hoher Dichte ausgebaut werden.
Bin in Berlin und Kreple mit <70Mbits rum. Nur dank 5G Hybrid habe ich einigermaßen erträgliche Datenraten…
Und nein, ich wohne nicht am Stadtrand, sondern 400m vom S-Bahn Ring entfernt.
Das Problem ist das man in Deutschland immernoch ausbauen muss…
Bester hätte man es nicht sagen können
Richtig so
Das Problem ist die eventuelle Preisentwicklung in der Zeit zwischen Abschluss, 2 jähriger Ausbauzeit und dann ggf. 2 Jahre späterem Vertragsende. In 2 Jahren könnten die Preise insgesamt um 5-10€ am Markt gefallen sein und du bezahlst dann noch mindestens 2 weitere Jahre den teureren Tarif.
Die Preise werden sicherlich nicht fallen. Du wirst dann eher zum gleichen Preis einen schnelleren Anschluss bekommen, aber billiger wird es sicher nicht…
Das passt dann aber auch. Und das geht dann nur, wenn der Vertrag gekündigt werden kann, denn ich habe bisher leider noch keinen Anbieter erlebt, der von sich aus auf den Kunden zugeht und was besseres zum selben Preis oder was günstigeres anbietet. Es wird so lange abkassiert, so lange es möglich ist. Du wirst also gezwungen ständig zu kündigen, was beim Provider zu Aufwand führt und Personal bindet, welches dich als Kunden halten will.
Bei telekom kannst du im glasfaserkundencenter deinen gewünschten Tarif jederzeit ändern. Wenn du Mag Zuhause L gebucht hast und auf Glasfaser 150 wechseln willst. Kannst du das jederzeit im Vorvertrag tun
Das Problem ist das man in diesen 2 Jahren handlungsunfähig ist. Man kann den aktuellen Anbieter nicht wechseln weil der Anbieter unzuverlässig ist, oder ein anderer Anbieter günstiger ist etc. weil wenn der Kabelanbieter dann ausbaut hat man ggf. doppelte Kosten. Mal ganz davon abgesehen das man einen Vertrag unterschreiben soll ohne zu wissen wann der Anschluss aktiv ist und ohne zu wissen welche Datenrate man erwarten kann. Die werben immer nur mit maximal xxx. Schon das hat mich von einem Vorvertrag abgehalten. Das Risiko für die Kabelfritzen ist überschaubar. Da der Ausbau in den meisten Gebieten staatlich gefördert wird. Ich finde das richtig so. Diese Abzocke hat echt lange genug gedauert.
Aber kann man so einen „Vorvertrag“ nicht einfach jederzeit kündigen, sollte sich der Ausbau/Anschluss bzw. die Freischaltung hinauszögern?
Nein. Erst nach den 2 Jahren kann und MUSS der Vertrag gekündigt werden. Kündigt einer nicht läuft das Ding einfach weiter. Kostet zwar nix, verhindert aber das man in dieser Zeit den aktuellen Anbieter wechseln kann.
Warum sollte ich vor der schaltung der Glasfaserleitung und entsprechenden start des Vertrags nicht meinen aktuellen versorgen wechseln? Ich sollte halt höchstens schaues dass ich dann bei Schaltung nicht noch 18 Monate im neuen DSL Vertrag festsitze, aber dafür gibt es ja welche ohne mindestlaufzeit
Bei uns wollte DNS Net ausbauen. Viele Vorverträge wurden geschlossen. Dann haben sie entschieden sie bauen doch nicht aus. Ist nun 2 Jahre her. Die meisten kündigen ihre Vorverträge inzwischen wieder. Wäre genau so ein Fall geworden. Hätte DNS Net doch kurz vor Ultimo noch den Ausbau gemacht hätten die Verträge erst ab jetzt gegolten und man wäre noch mal 2 Jahre gebunden.
Man kann hier durchaus beidseitige Argumentationen verstehen.
In meinem Fall habe ich auch einen „Vorvertrag“ mit der Telekom und es wurde in Aussicht gestellt, dass man in 6-10 Monaten mit Glasfaser angeschlossen wird.
Bisher sind 3 Monate vergangen und es ist noch nichts passiert, nicht einmal das Kabel liegt in der Straße. Parallel zahle ich aber bei meinem derzeitigen Anbieter den Höchstpreis, weil ich mir natürlich nicht die Möglichkeit nehmen will, binnen 4 Wochen wechseln zu können, sobald Glasfaser dann auch angeschlossen ist.
Mein derzeitiger Anbieter würde mir aber monatlich einen um 15€ günstigeren Tarif bei gleicher Leistung anbieten, wenn ich mich für 24 Monate binde.
Sofern der Ausbau dann also entgegen der Aussagen nun also doch deutlich länger dauert, ist man als Kunde/Verbraucher natürlich hinsichtlich der Laufzeitthematik im Nachteil und zahlt unter dem Strich mehr Geld als notwendig.
Auch unbefriedigend…
Ich bin schon froh, wenn der Zeitraum für die Inbetriebnahme nicht 2 Jahre dauert!
Richtig so. Sonst fahren die Haustürvertreter weiterhin durch die Gegend und „sichern“ schon mal das Ausbaugebiet gegen andere Mitbewerber. Auch wenn der Anschluss in 10 Jahren kommt. Das geht halt nicht.
Hallo,
Bei uns war der Rosa Anbieter und hat uns Glasfaser verkauft kostenlos ins haus wenn wir Kunde bei im sind! Gut das hätte ich gemacht aber jetzt ist das 3 Jahre her und Glasfaser ist noch nicht im Sicht immer nur der Ausbau ist in Planung! Den kostenlosen Anschluss als Kundenwerbung zu nutzen und nicht zu kommen über Jahre gehört ganz anders geregelt! Der Anbieter müsste nach 12 Monaten das ganze gelt wegen Nichteinhaltung zurückzahlen! Der hat es ja in der Hand und der Endkund wird in freudiger Erwartung nur Belogen und betrogen!