Gerichtsurteil: Geschäftlicher Spam-Ordner muss täglich kontrolliert werden
Wie oft werft ihr einen Blick auf den Inhalt eures Spam-Ordners? Wenn es nach dem Landgericht Bonn geht, solltet ihr dies täglich tun. Laut einem jetzt veröffentlichten Urteil (Az. 5 O 189/13) stellt es eine schuldhafte Pflichtverletzung dar, wenn diese Kontrolle nicht täglich durchgeführt wird.
(Bild: Shutterstock)
Hintergrund der Entscheidung ist die Klage gegen einen Rechtsanwalt, der eine wichtige Mail mit der Begründung, diese sei in seinem Spam-Ordner gelandet, nicht an seine Mandantin weitergeleitet hat. In der Folge ist der Klägerin ein hoher finanzieller Schaden entstanden.
Mit dem Zugänglichmachen einer geschäftlichen E-Mail-Adresse (im konkreten Fall auf einem Briefbogen aufgedruckt) ist nach Ansicht des Gerichts auch die Pflicht verbunden, den zugehörigen Posteingang inklusive Spam-Ordner regelmäßig zu überprüfen. In einem Kommentar stuft der Medienanwalt Tim Hoesmann das Urteil durchaus nachvollziehbar als problematisch ein:
Da die meisten Filter zuverlässig arbeiten, ist die Trefferquote sehr gut, sodass in der Regel der Spam Ordner nicht kontrolliert wird. Folgt man dem Urteil, bedeutet dies, dass man den Spam Filter auch gleich ausstellen kann, da es zu den Pflichten gehört, alle E-Mails zu lesen; auch und gerade mögliche Spam E-Mails.
(via SPON)
Dann frag ich mich wozu bzw. Earum es dann noch Spam Ordner gibt wenn ich eh täglich rein schauen muss. Dann kann ich auch gleich in Eingang sortieren.
Du weißt beim normalen Posteingang dass es interressant ist, beim spam musst du nur kurz am Betreff schauen ob was wichtiges dabei ist.
Den Text hast du aber schon gelesen, oder?
Mit Sicherheit gibt es den Spam-Ordner nicht, damit man immer ne Ausrede parat hat, warum man eine bestimmte E-Mail ignoriert, bzw. nicht gesehen hat. schon gar nicht für Rechtsanwälte.
Das ist doch klar mit der Auflage verbunden, dass dies eine geschäftliche E-Mail-Adresse sein muss, die auch als solche kommuniziert werden muss. Daraus ist nicht die Pflicht für Privatleute täglich den Spam-Ordner auf irgendwelche wichtigen Mails hin zu überprüfen abzuleiten. Rechtssicherheit hat man eh nur bei Post oder Fax verbunden mit den entsprechenden Nachweisen.
Spam Emails verbieten und international ahnden wäre der kausale Ansatz;)
Ja, eben. Bei der ganzen unmöglichen Flut an nutzlosüberflüssigunsinnigen Emails hilt ja eben der Fleischordner…
Im SPON-Text steht klar, dass da nur „geschäftlich betriebene Email-Konten“ gemeint sind.
Genau das habe ich mir beim Lesen des Artikels auch gedacht. Mit meinem privaten Postfach kann das gar nichts zu tun haben. Dass ein Anwalt natürlich erreichbar sein muss auf den Wegen, die er seinen Mandanten mitteilt, ist klar.
Es gibt hier durchaus Leser, die berufstätig sind, bspw. selbstständig Dienstleistungen erfüllen und somit durchaus in die Zielgruppe passen.
Totaler „Schwachsinn“! Dann muss es eben Postfächer geben, wie zB DMail die das sicherstellen, dass wirklich nur SPAM-Mails in diesen Ordnern landen.
Bei der Masse an SPAM-Mails ist das in meinen Augen sonst unzumutbar.
Ich kenne viele Leute welche ihre normalen emails nicht mal täglich anrufen…
Bescheuertes Urteil…
Abrufen..
Öhm, Text gelesen??? Es bezieht sich auf geschäftlich angelegte Adresse.
Und abgesehen davon dass es dann logisch ist das hier auch oft also möglichst täglich abgerufen wird und das ja auch für den Anwalt von Interesse ist, ist ja wohl völlig klag dass etwas im Spam landen kann und kontrolliert werden muss.
So eine Adresse wird außerdem wesentlich weniger spam haben als eine private in all möglichen Foren etc. genutzte Adresse.
Mein Provider übrigens sendet mit auf Wunsch eine Übersicht der im SPAM liegenden Mails. Hier kann man gut erkennen welche ich mir nochmal genauer ansehen sollte um ganz sicher zu gehen. Das ist anders und geht schneller als alle Mails wirklich zu Laden. Sogar ich privat mache das so, schon aus reiner Neugier nichts zu verpassen.
Bevor jetzt alle wieder aufschreien und die Kommentare unnötig fluten (SPAM?) bitte denkt daran das es keine private Email war, sondern etwas geschäftliches.
Denke das eine Firma auch bei Papierpost genauso verantwortlich ist, wenn sie aus versehen wichtige Post mit der Werbung aus dem Briefkasten entsorgt hätte.
Ich kontrolliere meine Spam-Ordner (Plural) wenigstens mehrmals die Woche, wenn auch nicht täglich. Das Urteil ist allerdings nachvollziehbar.
Aber NUR wenn unter den beiden Geschädigten auch ein eMail Verkehr in form einer Visitenkarte / Firmenadresse quasi zugesagt wurde! Ich hoffe nicht in dem Fall das einer sich meine eMail Adresse BESORGT hat und mir dann irgendwelchen Mist schickt auf den Ich Reagieren muss um schaden ab zu wenden.
Das wäre dann wirklich fatal und öffnet (anderen) Rechtsanwälten Tür und Tor für Abmahnungen.
Wer lesen kann ist klar im Vorteil!
Im Text steht, dass der Anwalt eine Mail nicht beachtet habe und seiner Mandantin dadurch ein Schaden entstanden ist. Das kann ein Antwortschreiben der Gegenseite mit Fristsetzung sein. Diese wurde demnach nicht eingehalten und hat seiner Mandantin geschadet!?
Gruß
Ich
Welche Geschäftsadresse wird nicht täglich abgerufen?
Welcher Geqerbetreibende kann sich das „leisten“?
Posteo.de hat nicht mal einen Spam Ordner. Da werden als SPAM identifizierte Emails vom Server abgewiesen.
das ist doch geil. sollte überall so sein. wenn es eine echte emailwar, bekommt der absender ne rückmeldung und kann die email neu verfassen.
wenn dieser spam dreck in zukunft einfach nicht mehr zugestellt wird, wird er vielleicht auch irgendwann nicht mehr versendet
Ich bin doch auch nicht verpflichtet jeden Tag meinen Briefkasten zu leeren.
Genau genommen eigentlich doch!
Tja leider doch wenn es darum geht förmliche Zustellungen zugestellt zu bekommen die Fristen haben. Da reicht die beweisbare Zustellung im Briefkasten aus.
Wenn man weiterdenkt und ein bisschen Logik walten lässt ist es sogar nachvollziehbar denn: ich kann ja nicht „der Welt“ einen Zugang zu mir bereitstellen (Briefkasten) und dann hinter mich von jeglicher Pflicht freistellen indem ich sage „Meinen Briefkasten leere ich nicht oder nur an Ostern“
Das kommt ja schon einer Irreführung gleich, wenn nicht gar schon Betrug
„Öffentlich zugänglich“ heisst ich bin als Privatanwender nicht betroffen?
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Also ein unseriösen Unternehmen versucht mir eine Falle unter zu schieben in form einer Rechnung per E-Mail. Und weil ich sie aber nicht Kontrolliert habe und kein Einspruch gemacht hab kann er dann Mahngebühren verlangen?
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Entscheidend für mich, ich habe der Firma meine eMail vorher nicht zukommen lassen. Aber auch für Firmen ist der Spam Ordner zu prüfen auch ein ERHEBLICHES Sicherheitsrisiko. Ich hoffe das dem Richter morgen sein Rechner beim Spam Aussortieren alle Daten Platt macht weil er sich Schadsoftware dabei gezogen hat.
Ich habe das „geschäftlich“ noch eingefügt, ich hatte das im Anwaltsblog zunächst in der Tat überlesen.
Schön wäre es, wenn das jetzt auch aus dem Titel hervorgehen würde… oder fürchtet ihr dann zu wenig Klicks?
Diese Unterstellungen nerven. Wenn ich nur auf Klicks aus wäre, dann müsste ich zwei mal täglich irgendwelche haltlosen iWatch-Gerüchte wie „Apple könnte zum Start 30 Millionen iWatch verkaufen“ bringen.
Diese Unterstellungen nerven auch Leser! Leute, reißt Euch zusammen, es ist Sommer!
Das war keine Unterstellung, sondern eine Frage.
Und ganz so unberechtigt ist sie angesichts nicht weniger Artikel nicht. Es ist aber auch bekannt, dass ihr gegen Kritik ziemlich immun seid.
Dieser Artikel ist meiner Meinung nach nicht so ganz gelungen. Etwas aus dem Zusammenhang gerissen. Mich würde ja mal die ORIGINAL-Urteilsbegründung interessieren. Bezieht sich wahrscheinlich insbesondere auf Geschäftskonten. Außerdem ist es das Urteil eines LAND-Gerichtes (LG). Das hat keine gesetzgebende Wirkung. Anderer Richter, anderes Gericht, gleicher Fall, anderes Urteil. Für mich als privater Anwender ändert sich nichts. Und auch für Geschäftler bleibts erst mal beim Alten. Nur in Bonn wäre ich als Gewerbetreibender etwas vorsichtiger …. Nicht, dass ich vor diesem einen Richter lande. ;)
Das Urteil findet ihr hier, meine Kommentar weiter unten
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/.....40110.html
Man könnte genauso gut umgekehrt argumentieren:
Da bekannt ist, dass es SPAM Filter gibt, die teilweise schon unterwegs beim Server Emails auch mal irrtümlich aussortieren, kann ich als Absender nicht auf Zustellung vertrauen.
Dafür gibt es die gute alte Post mit Rückschein.
Abwarten, was nächste Instanz sagt
Genauso gibt es auch bei Emails eine Lesebestätigung. Aber so wie ich es verstanden habe ging es um eine Mail einer Drittpartei, die dem Anwalt zugestellt wurde in Vertretung der Person, auf die nun die Kosten warten. Somit hätte der Kunde garkein Wissen oder Möglichkeit darauf zu reagieren wenn der Anwalt diese Mail übersieht und dann kann ich das Urteil in gewisser Weise nachvollziehen. Sein Postfach muss einfach gewissenhaft kontrolliert werden und dazu gehört dann halt auch der SPAM Ordner
Bei den meisten Mailservern landen 90% der Spammails erst gar nicht im Spam-Ordner sondern werden vorher schon vom Server abgelehnt.
Manche Mails bleiben auch so auf der Strecke. Genauso wie es Briefe gibt, die nicht ankommen. Daher gibt es ja auch Fax und Einschreiben.
Wer zugibt, die Mail im Spamordner gefunden zu haben, ist selbst schuld. Nachweisen lässt sich das nämlich so gut wie gar nicht.
Richtig, müsste die Berufshaftpflicht wg. Dummheit erhöht werden
;-)
Unter http://www.justiz.nrw.de/nrwe/.....40110.html ist das Urteil nachzulesen.
Geht es darum, dass der beauftragten Anwalt eine Vergleichsverhandlung mit Frist 1. Juni 2011 zu regeln hatte und nur wenige Tage Zeit bis dahin waren.
Aufgrund der entsprechend großen Summe (es ging um eine Vergleichssumme von 190.000 EUR) und der nur wenige Tage kurzen Frist hat das Gericht den Anwalt zum Schadenersatz verurteilt, da der Fall von großer Bedeutung war und der Anwalt seine E-Mails nicht richtig geprüft hat (besonders auch den SPAM-Ordner kurz vor Ablauf der Frist)
Ich zitiere:
„Es besteht eine allgemeine Vertragspflicht des Rechtsanwalts, seinen Auftraggeber vor voraussehbaren und vermeidbaren Schäden zu bewahren“
Ich deute daraus, das grundsätzlich keine Pflicht besteht, täglich in den SPAM-Ordner zu sehen sondern nur in solchen Fällen, wenn wichtige Entscheidungen anstehen und diese voraussehbar sind.
Kurzum:
Der Anwalt war hier nachlässig!
Somit kann ich das Urteil nachvollziehen.
Steht so auch im Artikel.
Nach meinem aktuellem Wissensstand, müssen im Geschäftsleben alle E-Mail an eine E-Msil-Adresse bereits 10 Jahre aufbewahrt werden. Also eigentlich auch Spam. Es müssen eben auch alle E-Mail zu gestellt werden. Das gilt auch für privat Konten. Also darf eben kein dienstanbieter eine vermeintliche Spam E-Mail ablehnen. Was diese nun Privat für Folgen hat, entzieht sich meiner Kenntnis.
Es ist jedoch immer noch so, das E-Mail juristisch im Streitfall, keine sicheres Medium ist. Im Gegenteil zu Fax oder Post. Bei Post gilt jedoch auch der Zugang per nach weis in Rechtlichem sin.
Somit glaube ich nicht, das dieses Urteil in der nächsten Instanz bestätigt wird. Ich hoffe es jedoch. So wird der Gesetzgeber zum Handel gezwungen, womit E-Mail eben in der Relevanz weiter gestärkt, oder eben geschwächt wird. Wir diese im Detail aussieht, wird dann spannend.
Entschuldigung, aber das ist Unsinn.
Geschäftlicher Schriftverkehr (wozu ohne Einschränkung auch E-Mail zählt) muss unter bestimmten Umständen (z.B. vertragliche Relevanz) 10 Jahre aufbewahrt werden. Dazu gehört Spam definitiv nicht. Wenn dagegen eine E-Mail als nicht zustellbar zurückgeschickt wird, hat der Absender den Nachweis, dass seine Korrespondenz eben nicht zugestellt wurde und damit bei Fristsachen die Pflicht, dies (in irgendeiner anderen Form) nochmal zu versuchen/dafür zu sorgen, dass der Empfänger das Schreiben trotzdem erhält.
Übrigens ist rein gesetzlich die E-Mail dem Fax oder Brief gleichgestellt, was viele Firmen gegenüber Ihren Kunden aber ignorieren (was ihnen im Falle eines Verfahrens aber nichts nützt).
Ich habe sehr viele Kunden, denen ich Angebote und Korrekturen maile. Gerade Handwerker schauen oft tagelang nicht in ihr EMail-Programm – manche gar 14 Tage nicht!
Dann sollte der Anwalt von seinen Klienten eben mal die E-Mails speichern, dann passiert sowas nicht..
Egal in welchem Ordner eine Email liegt und von welcher Regel sie wohin verschoben wurde, solange die Email nicht nachvollziehbar bestätigt wurde (in dem Falle ein reicht wahrscheinlich ein „ja, ich habe sie weitergeleitet“ oder eben das angesprochene Telefonat) ist das ganze etwa so rechtskräftig wie eine Postkarte. Das Urteil kam offensichtlich nur zustande weil der Anwalt im SPON Artikel telefonisch auf die Email hingewiesen wurde und dann nicht (auch) im Spam Ordner geschaut hat… was wiederum in meinen Augen das Urteil nachvollziehbar und faktisch richtig macht.
Das Verhalten das Email Server Spam Emails direkt ablehnen basiert rechtlich auf komplett anderen Grundlagen.
Kunden bzw. Mandanten auf die Whitelist setzen, Fisch geputzt
Sollte die gute Frau das nächste mal ihrem wohl anvertrauten Juristen schreiben, dann im Betreff bitte was anderes als „Jetzt bis zu 10.000€ einklagen! Noch Heute! Viagra!“
Wenn ein beauftragter und bezahlter Dienstleister auf seinem Briefkopf den Nachrichtenkanal „email“ anbietet muß ich davon ausgehen, daß dieser auch funktioniert. Wie derjenige das technisch sicherstellt kann mir dann egal sein.
Das Aktenzeichen ist falsch: richtig ist „15 O 189/13“.
Cool down Leute, dass ist doch gar nicht praktikabel. Dafür müsste man als Unternehmer quasi einen neuen Mitarbeiter einstellen der rund um die Uhr tausende Spam-Mails prüft. Die Tattergreise die auf solch glorreiche Ideen gekommen haben wir ohnehin bald überlebt…
Solche kleinen Folgeproblemchen entstehen halt, wenn man sich nie im großen Rahmen (Politik, Wirtschaft, Provider) um das Problem Spam kümmert, sondern es einfach laufen lässt und jeden Honsel selbst damit fertig werden lässt. Richtig angegangen könnte man Spam generell drastisch reduzieren und viele nachgelagerte Probleme ergäben sich erst gar nicht. Das man nicht hunderte von Spammails wöchentlich händisch kontrollieren will ist klar, bekäme man bspw. nur 10 davon, wäre das keine große Sache.