Gericht bestätigt: Apples alte Garantieverträge teilweise unzulässig
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat erfolgreich gegen Apples Garantiebedingungen geklagt. Wie der eingetragene Verein per Pressemitteilung bekannt gibt, hat das Landgericht Berlin 16 von Apple zeitweise in den Garantiebedingungen verwendete Klauseln für unzulässig erklärt.
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Apple sieht sich in Europa schon längere Zeit mit Vorwürfen eine unzulängliche Herstellergarantie betreffend konfrontiert. So prangert der vzbv auch im aktuellen Fall „völlig unzulängliche Garantieversprechen“ an und konnte erreichen, dass elf Klauseln der einjährigen Hardwaregarantie sowie fünf weitere, die kostenpflichtige Garantieverlängerung „AppleCare Protection Plan“ betreffend als unzulässig erklärt werden. Apple habe versucht, eine über die für die hauseigenen Produkte gültige einjährige Hardwaregarantie für Material- und Herstellungsfehler hinausgehende Gewährleistungspflicht auszuschließen. Laut Gesetz haftet ein Verkäufer jedoch zwei Jahre lang für Produktmängel.
Apple wollte Zusatzgarantie verkaufen
In der Vergangenheit hat Apple lange Zeit über die einjährige Garantiefrist hinausgehende Ansprüche regelmäßig abgewiesen und Reparaturen, sofern diese nach dieser Zeit durchgeführt wurden, eher als Kulanz ausgelegt. In Folge zunehmender Kritik wurden diese Garantiebedingungen dann überarbeitet, seit 2013 kommuniziert das Unternehmen zudem auch die regional gültigen Gewährleistungsbestimmungen im Zusammenhang mit den Informationen zur Herstellergarantie. Zuvor hatte Apple meist versucht, die optionalen und unverhältnismäßig teuren Apple-Care-Pakete als Zusatzgarantie zu vermarkten.
Der Verbraucherverband störte sich weiter an etlichen Stellen im „Kleingedruckten“ der Apple-Garantiebestimmungen. So wollte der Hersteller die Garantie daraufhin beschränken, dass das Produkt „normal“ genutzt werde und schloss Reparaturen bei einer „nicht vom Hersteller beschriebenen zulässigen oder beabsichtigten Nutzung“ aus, ohne diese konkret zu definieren. Hier sehen sowohl der vzbv als auch das Gericht einen Verstoßes gegen das Transparenzgebot.
Das bereits am 28. November ergangene und jetzt veröffentlichte Urteil ist noch nicht rechtskräftig, setzt nach Ansicht des des Verbraucherzentrale Bundesverbands jedoch Maßstäbe für Garantieerklärungen. Apple habe die Garantiebedingungen nach Klageerhebung zwar geändert, sich zwar geweigert, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Nun müsse der Hersteller prüfen, ob seine überarbeiteten Klauseln den vom Gericht formulierten Anforderungen an Herstellergarantien standhalten.
Irgendein Schlupfloch finden sie sicher
„In der Vergangenheit hat Apple lange Zeit über die einjährige Garantiefrist hinausgehende Ansprüche regelmäßig abgewiesen und Reparaturen, sofern diese nach dieser Zeit durchgeführt wurden, eher als Kulanz ausgelegt.“
Das ist doch so oder so Kulanz, wenn der Kunde nicht beweisen kann, dass der Mangel schon beim Kauf bestanden hat, oder? Stichwort Beweislastumkehr
Mal davon ab, dass es keine einjährige „Garantie“ gibt.
verwechselt da wieder jemand die freiwillige Herstellergarantie mit der gesetzlichen Gewährleistung?
Nein, kann sein, dass ich den zitierten Text nur falsch verstanden habe. Gewährleistung gilt 2 Jahre, alles was drüber über die 2 Jahre ist, Garantie. Garantie kann nie 1 Jahr sein, sondern muss > 2 Jahre sein
Blödsinn. Gewährleistung und Garantie sind 2 unterschiedliche Paar Schuhe. Garantie gibt der Hersteller, Gewährleistung geht vom Händler aus. Wenn Apples Garantie abgelaufen ist und ich innerhalb der restlichen Gewährleistung nicht nachweisen kann das der Mangel von Anfang an vorlag habe ich Pech gehabt.
Totaler Quatsch. Garantie gibt’s ein Jahr ab Kauf (zumindest bei Apple) und ist ein selbständiger Vertrag mit von Hersteller vorgegebenen Bedingungen. Garantie ist komplett freiwillig. Gewährleistung läuft parallel dazu und ist gesetzlich geregelt für zwei Jahre. Da gibt’s dann auch die Sache mit der Beweislastumkehr nach 6 Monaten. Sowas gibt’s zB bei der Garantie normalerweise nicht (wenn der Hersteller es nicht so beschließt in seinen Garantiebedingungen).
Es gibt auch Hersteller, die gar keine Garantie geben (m.W. zB Toshiba), da gilt dann nur die gesetzliche Gewährleistung.
Danke @dan, so siehts aus.
Es gibt wenige Unternehmen die überhaupt ein Jahr Garantie anbieten. Nur weil viele von Tapete bis zur Wand denken werden unnütz Gerichte mit klar geregelten Geltungen belastet.
Bei vielen gilt halt:
0,5j Garantie + 1,5j Gewährleistung
Bei Apple schon ewig:
1j Garantie + 1J Gewährleistung
Garantie 1 Jahr! Zweites Jahr Gewährleistung! Außerdem hat Apple bisher alles getauscht, wo ist das Problem, hab kein Apple Care..für was..
garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers oder Händlers soweit ich das gelernt habe…
Da gibt es keinen Rechtsanspruch drauf!
Wenn der Hersteller ein Garantie für das Produkt verspricht, hat man auch einen Rechtsanspruch da drauf. Ein Hersteller ist aber nicht verpflichtet, Garantie auf seine Produkte zu geben.
Wenn man Garantie gibt, darf man diese nicht auf schwammige Formulierungen aufbauen. Das hat der Verband auch gerichtlich angefochten.
Garantie -> freiwillige Leistung
Gewährleistung -> 24 Monate Pflicht nach deutschem Recht, allerdings tritt nach 6 Monaten die Beweislastumkehr ein, bei der der Kunde Apple beweisen muss, dass der Schaden bereits davor vorhanden war bzw. Durch einen Produktionsfehler hervorgerufen wurde!
Achja….und AppleCare gibt es zwar nicht geschenkt aber ist trotzdem sinnvoll, lass mal nach 2 Jahren bei nem Retina Book die SSD kaputtgehen (kann Schonmal vorkommen) kostet dann nichts, ohne AppleCare ab 600 aufwärts…AppleCare kostet 350 hat sich also schon gerechnet
Geht bei meinem MacBook nach 2 Jahren die SSD kaputt und Apple ersetz das Ding nicht auf Kulanz habe ich zum letzten Mal einen Mac besessen. Dann habe ich wieder ein Notebook wo ich RAM und Festplatte tauschen kann.
Kannst doch nach zwei Jahren tauschen wenn keine Gewährleistung drauf ist! Man was man hier für Mist lesen muss…
Ziemlich paradox. Apple Produkte werden einem als wertig verkauft, trotzdem bringt Apple es nicht fertig dafür auch eine entsprechende Garantie zu liefern. Samsung schafft es doch auch. Vielleicht sollte man doch lieber mehr in die Qualität von Hardware (und Software) investieren anstatt in Schlankheit.
Merkst du selber dein Fehlverhalten oder soll man dich drauf hinweisen.
Du willst nicht wissen wie Samsung mit seiner Garantie umgeht… Hat dein Samsunggerät auch nur eine kleine Macke im Kubstoffrahmen, wird jeglicher Garantieanspruch abgewiesen – auch dann, wenn der Fehler nicht dadurch verursacht wurde (diesen Fall hatte ich Ende letzten Jahres mit dem S4 eines Kollegen – nur unter Androhung nie wieder auch nur ein Samsung Produkt für die Firma anzuschaffen und zu einem anderen Provider zu wechseln, hat sich der Provider dazu bereit erklärt das Ding auf Kulanz zu tauschen. Dafür müsste man dann sogar noch 30,- EUR Bearbeitungsgebühr bezahlen. Wenn ich dann noch jnsere internen Aufwände dazu rechne, hätten wir uns gleich ein paar neue Telefone kaufen können). Mein letztes iPhone sag alles andere als gut aus – als der Akku dann aufgegangen ist (Display angehoben) bekam ich das Ding anstandslos getauscht (innerhalb der Garantie). Will Apples Garantiepolitik jetzt nicht als perfekt hinstellen – aber Samsung ist was das betrifft ein echter Witz…
Die Hardware bei Apple ist beispiellos. Das Verhalten Apples ist begründet in pure Geldgeilheit. Grundsätzlich halten iPhones sogar länger als vergleichbar teure Smartphones anderer Hersteller. Die wollen das nicht, die müssen das nicht, also tun sie es nicht. Stattdessen erziehen sie ihre Kunden zu Fans. Fan kommt von FANATISCH, also unreflektiert und unvernünftig. ;-)
Qualität Software!
Die in das aktuelle Apple-Betriebssystem OS X Yosemite integrierte Spotlight-Suche hat mit einem bedenklichen Sicherheitsmangel zu kämpfen. So lädt die Systemfunktion ungefragt Inhalte von externen Quellen, gibt Nutzerinformationen preis und spielt Tracking-Firmen in die Karten.
Daher deaktiviert :x
Also gerade Apple sollte bei all seinem Geld und den hochpreisigen Produkten nicht so kleinlich sein. Klar, man will den Dummen das überflüssige Apple Care aufschwatzen. Wobei die Praxis bei Apple vorbildlich lief:
Ich hatte bisher einen Fall wo ich ein iPhone nach 1 1/2 Jahren wegen eines Pixelfehlers der Kamera sofort anstandslos von Apple getauscht bekam. Ohne Beweislastumkehr und ohne Apple Care Blödsinn.
Ein offensichtlicher Hardware-Deffekt der im Rahmen der 2jährigen gesetzlichen Gewährleistung getauscht wurde.
„Laut Gesetz haftet ein Verkäufer jedoch zwei Jahre lang für Produktmängel.“
Entschuldigen, @iFun, aber wenn ihr es nicht wisst, schreibt es auch nicht,damit nicht so ein Blödsinn da steht!
Die Verjährungsfrist von Sachmängeln bei Gefahrenübergang beträgt 24 Monate, kann per AGB bei Gebrauchtgeräten auf 12 Monate verkürzt werden. Ein Anspruch besteht ausschließlich gegen den Verkäufer, nach 6 Monaten ist man als Kunde in der Beweispflicht für die Anfänglichkeit des Mangels.
Es heißt auch nicht mehr Gewährleistung sondern Sachmängelhaftung.
Die Sachmängelhaftung ist per Gesetzesdefinition auch kein „Haltbarkeitszeitraum“ wie bei einer freiwillig eingeräumten oder dazu gekauften in der Dauer frei bestimmbaren (Hersteller)Garantie, was euer Text suggeriert!
Sachmängelhaftung und Garantie bestehen nebeneinander. Das eine kann das andere nicht ausschließen. Der Kunde hat (möglicherweise) die Wahl zwischen beiden.
ich habe bereits drei mal ein iPhone innerhalb des ersten Jahres umtauschen können. Auch wenn diese wirklich kleine defekte hatten (laut leistet Taste ‚locker‘).
Den Garantie Service finde ich bei Apple sehr gut.
Ich finde auch an Apple alles sehr gut.
Dazu möchte ich anmerken, dass für die Gewährleistung der Verkäufer zuständig ist. Dass viele sich da herauswinden ist traurige Realität. Da habe ich bei Apple andere Erfahrungen gemacht.
Was heißt herauswinden?
Viele Händler bestehen halt auf ihr Recht der umgekehrten Beweislast.
Heute gibt es nichts mehr zu verschenken.
Den meisten Kunden ist nicht klar, dass einem die Sachmängelhaftung faktisch 6 Monate nach Kauf nichts mehr bringt und man besser immer noch mal nach der Herstellergarantie schaut.
Das ist schon richtig. Glaub mir, dass der Händler nichts verschenkt. Der setzt sich mit Apple in Verbindung und könnte so im Sinne des Kunden eine Lösung finden. Aber die 20 Minuten Arbeit sind vielen zu viel.
Ansonsten lässt mich dieses Thema kalt, denn ich konnte immer jedes Problem mit Apple lösen*, da ich halt nichts von windigen Dealern kaufe.
* Abgesehen von den Fällen, in denen ich die Schuld trug
Bei dieser geballten juristischen Kompetenz unter den Kommentatoren verstehe ich überhaupt nicht wieso sich deutsche Gerichte und echte Juristen damit beschäftigen. Es ist herrlich jedes Mal beim Thema Sachmängelhaftung zu beobachten wie die Juristen aus dem Boden schießen :-)
Vielleicht, weil sich viele (internationale) Händler und Hersteller, die als Händler fungieren (wie Apple, Dell, HP, usw) gerne mal über die Gesetzeslage hinwegsetzen wollen.
Und vielleicht, weil oft Kunden (durch falsche Berichte) oder Anwälte (um Geld zu verdienen) gerne mal die Beweislastumkehr bei der Sachmängelhaftung als auch die Anfänglichkeit des Mangels ignorieren.
Das Problem sind Läden wie „Huberts Handy Bude“ die iPhones verdealen und sich weigern irgendeinen Service anzubieten. Die schicken die Leute doch immer gleich zum Apple Store um es zu richten.
Ganz schlimm dind doch auch jene Läden, die sogar keine Originalersatzteile einbauen – selbst Saturn gehört oftmals dazu.
Sehr gut auf den Punkt gebracht.
„Ganz schlimm dind doch auch jene Läden, die sogar keine Originalersatzteile einbauen – selbst Saturn gehört oftmals dazu.“
Die Aussage suggeriert, das Saturm selbst repariert. Das ist aber nicht so. Macht der MediaMarkt nicht, macht Euronics nicht, macht sonst auch keine Kette.
Die leiten die Sachmängel- und Garantiefälle direkt zu von Apple zertifizierten Werkstätten weiter. Ist günstiger.
Ausnahme: es handelt sich nicht um einen Sachmängelhaftung-/Garantiefall (der ggf. über eine abgeschlossene Zusatzversicherung der Märkte abgedeckt ist). Hier kommen dann oft die (günstigeren) Vertragswerkstätten der Versicherer ins Spiel.
Die verbauen keine original Ersatzteile mehr, da Apple diese seit einiger Zeit nicht mehr dem allgemeinen Reparaturmarkt zur Verfügung stellt.
Schon lustig zu lesen. Geht doch mal, gerne nach zwei Tagen, zu Vodafone oder o2 etc. Sprecht das Wort Gewährleistung oder Sachmängelhaftung aus. Es wird dann gerne gelacht. Das Wort Apple wird gestammelt. Oder ihr bekommt schriftlich das sie die Gewährleistung an Apple abtreten. Dann ruft ruft ihr bei Apple an und wollte vom Hersteller ein neues Gerät. Und wenn dann das ach so teure (nächste) Gerät für einen Euro euer eigen wird… Ach wie toll ist dann wieder der Verkäufer. Bis er euch das nächste Mal verarscht und zu Apple abwimmelt.
Gewährleistungen sind nicht abtretbar. Der Verkäufer handelt bezüglich der Schadensregulierung auf eigenes Risiko. Und warum? -Weil die Gewährleistung Teil des Kaufvertrages steht, und ein defektes Gerät im Sinne der Gewährleistung gilt als nicht erfüllter Kaufvertrag. Was kümmerts Apple, wenn der Einzelhändler seine Vertragspflichten nicht erfüllt?
Apple siedelt seine Produkte im Premiumsegment an. Dem mag man
zustimmen oder nicht (ich persönlich stimme dem zu).
Allerdings ist die minimale 1-Jahres-Garantie schäbig und eines
Premiumproduktes unwürdig. Wenn das so tolle Produkte sind, dann
wären 3 Jahre Garantie (und nicht etwa Gewährleistung) das Minimum.
Und die Kosten für Garantieleistungen sind doch marginal. Meinetwegen
dürfen die Produkte dann auch gerne nochmal 100€ teurer werden.
Stattdessen verkauft Apple das sauteure AppleCare, verbundelt mit
Support-Leistungen, die manch einer überhaupt nicht will. Das ist
einfach gierig. Früher gab es bei Apple noch so ein reine
Hardware-Garantie im EDU-Bereich.
Nochmal 100€ teurer nur für ein Versprechen das die Geräte auch mal etwas halten?
Ich verstehe das nicht so ganz. Grundsätzlich ist eine GARANTIE doch eine freiwillige Leistung und dieser Absatz:
[QUOTE Apple habe versucht, eine über die für die hauseigenen Produkte gültige einjährige Hardwaregarantie für Material- und Herstellungsfehler hinausgehende Gewährleistungspflicht auszuschließen. Laut Gesetz haftet ein Verkäufer jedoch zwei Jahre lang für Produktmängel…]
legt doch schon die Sachlage dar.
Die Gewährleistung ist eine Pflicht für den VERKÄUFER. (Und zwar den Verkäufer, der an den Endkunden verkauft.) Das ist der Onlinestore, Fachhändler, Elektromarkt…
Im B2B-Bereich (also zwischen Apple als Hersteller und Onlinestore, Fachhändler, Elektromarkt besteht eine Geschäftsbeziehung, die die gesetzliche Gewährleistung nicht beinhaltet, denn es geht hier um Endkundenschutz.
Der einzig anzumakelnde Punkt ist doch der Direktkauf bei Apple. Wenn ich bei denen im (echten) Applestore (kein Reseller) oder online mein Gerät ordere, geht die Gewährleistung auf Apple direkt über. Wenn der Onlinestore und die Rechnung aber auf eine nichtdeutsche Adresse läuft, ist das Thema auch schon wieder hin. Im Regelfall gilt der Firmensitz als Erfüllungsort.
oder habe ich das falsch verstanden?
Schade, dass hier immer wieder Leute meinen sie verstehen den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung / Sachmängelhaftung.
Garantie:
Von Haus aus erhaltet ihr auf Apple Geräte einen einjährige beschränkte Herstellergarantie. Diese ist freiwillig und kann vom Garantiegeber nach Gutdünken ausgestattet werden. Einzig Klauseln, welche den Kunden schaden bzw unverhältnismässig schlechter stellen sind nicht erlaubt. Die Garantie kann mit Hilfe eine AppleCare Plans (iOS Geräte: Apple Care + mit Versicherung gegen Unfallschäden) auf zwei bzw. drei Jahre verlängert werden. Apple kann Garantieleistungen auch verweigern, wenn Geräte nicht entsprechend ihrer Bestimmung genutzt werden (Stichwort „Ich verbiege mal mein iPhone 6 in einem Youtube Video und versuche dann auf Garantie ein neues zu bekommen“ oder „Ich geh in die Dusche mit meinem Gerät und wundere mich, dass es danach nicht mehr geht“). Alles in allem ist Apple was das angeht schon sehr kulant, wobei ich aber verstehen kann, dass Apple nicht jedes Gerät tauschen möchte, welche alle 2 Jahre mal einen Homebutton hat, welcher kurz nicht geht.
Gewährleistung / Sachmängelhaftung:
Ist Sache des Händlers (Verkäufers) und gilt in der BRD bei Käufen von Privatpersonen 2 Jahre mit eine Beweislastumkehr nach 6 Monaten. Apple ist hier als Hersteller raus, es sei denn, ihr habt im Apple Online Store oder in einem echten Apple Retail Store (Reseller gelten nicht) gekauft. WICHTIG: Euer Mobilfunkprovider kann nicht die Gewährleistung an Apple abgeben (es sei denn Apple sagt: ja ich übernehme das; dies wird aber nicht vorkommen). Wenn ihr euer Gerät also bei T-Mobile, Vodafone oder O2 gekauft habt, ist der entsprechende Store verantwortlich. Deswegen kann ich nur jedem empfehlen bei Apple zu kaufen (die bieten übrigens auch die gleichen Tarife an wie die T-Punkte oder Vodafone Läden um die Ecke), denn dann habt ihr bei Apple Gewährleistung und die behandelt Apple wie eine normale Hardwaregarantie ohne Beweislastumkehr. Kleine Einschränkung an dieser Stelle: Als Firmenkunde (auch Einzelunternehmer) hat Apple die Gewährleistung per AGB auf ein Jahr reduziert. Bevor hier wieder negativ geschrien wird: Dieser Passus ist normal für B2B Geschäfte in Deutschland. Hier macht also die Investition in AppleCare auf jeden Fall Sinn.
Und noch eine Kleinigkeit am Rande: Es gibt KEIN RECHT auf Kulanz und wenn ihr euer Gerät woanders gekauft habt ihr ebenfalls keine Recht, dass Apple nach Ablauf der 1-jahres Garantie etwas kostenfrei repariert. Apple ist nach wie vor ein Unternehmen, welche Gewinn machen möchte und nicht in Wohlfahrtsmanier die Kunden eines anderen auf seine Kosten hilft. Apple ist zwar sehr kulant, aber jeder der ein iPhone bei „Handy Udo“ kauft sollte sich fragen: Welchen Service will ich: Kaufe ich lieber das Phone für 20 Euro weniger und brauche Apple Care für den Service bei Apple oder kaufe ich bei Apple zum normalen Preis und bekommen den Service umsonst.
über was regt man sich denn auf?
Das 1 Jahr Garantie ist doch ok. Und besser wie bei anderen Firmen mit 2 Jahren Gewährleistung .
Stichwort „Beweislastumkehr“ nach 6 Monaten .
Bei Apple muss ich auch nach einem 3/4 Jahr nichts nachweisen.
Insofern ist das 1 Jahr doch gut für den Kunden .
ein Jahr ist leider NICHT gut für den Kunden, denn es passiert leider recht regelmäßig (vor Allem beim iP4 und 4S war das der Fall, dass der Homebutton nach 13-14 Monaten den Dienst versagt, und zwar dauerhaft oder mindestens die Hälfte aller Homebutton pushs bleiben ohne Reaktion des Gerätes. An der Stelle fragt sich so mancher Applekunde wohl zurecht, warum er ein Premiumprodukt kauft, als Neugerät mindesten 120€ mehr bezahlt las das nächstgünstigste Konkurrenzprodukt und dann nach 1,5 Jahren einen KVA über 80€ erhält, weil die wichtigste Taste am Gerät nicht mehr funzt…
Wenn ich mir ein Mobiltelefon für 700€ kaufe (nur mal so zur Erinnerung: 700€ ist auch für die Gutverdiener unter uns schweineviel Geld) sollte man eigentlich den Anspruch haben, dass das Teil 5 Jahre und länger rennt…
Ich weiß, dass vergleiche hinken, aber wer 700€ für ein Laptop ausgibt oder einen Flatscreen, wird durchs Dach gehen wenn das Teil nach 1,5 Jahren nicht mehr benutzbar ist.
Allein durch diese Preisstruktur und die Tatsache, dass Apple an jedem verkauften Gerät mehr Gewinn macht, als Samsung Umsatz, sollte Apple verpflichten, Geräte zu verkaufen die 5 Jahre Garantie erhalten und natürlich auch entsprechend lange halten.
Was schadet es Apple, 5 Jahre zu geben wenn die die Haltbarkeit ihrer Kisten auf 8-9 Jahre auslegen, und zwar hardware- wie softwareseits??
Das wollen sie nicht, weil sie jedes Jahr ein neues Modell raustun und durch Veränderung des OS die eigentlich noch guten Geräte durch SW-Updates einbremsen und damit nervig machen.
Ich verstehe, dass das der normale Weg der Wegwerfgesellschaft und der Konsumgesellschaft ist, aber sich so fürchterlich die Taschen voll zu stopfen und dann doch nur mit lauem Wasser zu kochen, finde ich unerhört.
UnGEhört bleibt sowas natürlich von den Apple-Fans, denn Fans hinterfragen nicht, Fans folgen. Das sagt schon die Wortherkunft (FANatismus)
vielleicht sollten die Gerichte mal die ganzen Mobilfunk Provider unter die Lupe nehmen, denn von denen kommen ständig diese Lügen Aussagen das Apple denen direkten Umtausch verbietet, manchmal mit dem Hinweis das es nach Aktivierung der Fall sei und manchmal auch schon direkt nach verlassen des Ladens. Doch soweit ich von einem guten Freund weis ist dies eine dreiste Lüge, denn der einzige der sich sträubt diese verkauften Geräte wieder zurück zu nehmen sind die Distributoren der Mobilfunk Anbieter. Die Gewinnspannen sollen beim iPhone derart klein sein, das man einfach keine Lust auf Verluste hat und so Apple den schwarzen Peter zuschiebt. Ich muss sagen Apple macht nicht alles immer richtig g, aber als ich bei Apple einen Gewährleistungspflicht beantragt habe, wurde lediglich meine Rechnung gefordert, Apple online Store Kauf, daraufhin wurde mein Gerät kostenlos abgeholt zur Prüfung eingesendet und nach 6 Tagen gab es ein austauschgerät. Die ch musste während des gesamten Prozesses keinerlei Nachweise liefern, dass der Fehler von Beginn an bestanden hatte. Wenn ich bedenke das meine Freundin schon Probleme hatte innerhalb der ersten 14 Tage nach online Kauf mit o2, sie rief im o2 support an und erklärte das laut fernabsatzgesetz sie das Recht habe 14 Tage lang das Gerät zurückzusenden und sogar eine neuliefreung zu wünschen, die Aussage von 5 verschiedenen Mitarbeitern war das Apple dies nicht erlaubt weil das Gerät aktiviert IST!
Meine Praxiserfahrung zeigt mir, dass aus der Gegebenheit von Garantie und Sachmängelhaftung der Händler sowieso fast immer außen vor ist.
Sachmängelhaftung bezieht sich ja nur auf Schäden oder Mängel, die BEI ÜBERGABE schon am Gerät waren. Da wir den meisten Kunden die Geräte vor Ort aktivieren und einrichten, stellen wir einen Fehler meist noch vor Abschluß des Kaufes fest (gerade letzte Woche ein 6er iP ausgepackt, bei dem die Stummtaste locker hin und her wackelte) Der Fachhändler macht dann einen DOA-Case auf und bekommt anstandslos vom Distri ein Neugerät. (Fall 1)
Fall 2: Kunde stellt erst zuhause fest, dass ein Problem ist (Wlan defekt, mieser Netzempfang…), dann steht der Kunde spätestens 3 Tage später wieder am Counter. Wir tauschen das Gerät über den Distri (DOA -wie gehabt…)
Fall 3: Der Fehler tritt nach wenigen Wochen auf. (-Gewährleistungsfall, Händler tritt ein, erhält aber vom Distri im Rahmen der einjährigen B2B-Garantie-Regelung / AGB Ersatz)
Fall 4: Fehler tritt nach 6 Monaten + auf: Garantiefall. „Wenden Sie sich bitte in diesem Falle an den Hersteller. Die kostenfreie Rufnummer ist 0800-2000136“!
Fall 5: Fehler tritt nach einem Jahr + auf: Kostenvoranschlag. Kunde lamentiert, dass noch Garantie drauf ist, wir sagen „leider nicht, 12 Monate bei Apple“, Kunde sagt, dann will er Gewährleistung, wir fragen, warum er dann nicht schon viel früher bei uns war, Kunde sagt, Problem gibt es erst seit einer Woche, wir sagen „Dann weisen sie bitte nach, dass der Fehler bereits beim Kauf bestand“ -Thema Ende.
Übrigens:
Wenn Geräte im Rahmen einer VVL (Vertragsverlängerung) vom Provider bestellt werden, also das Gerät nicht beim Händler lagernd ist, sondern ein Direktversand durch den Provider passiert, ist der Händler nur Vermittler und die Gewährleistung gilt gegenüber dem Provider. Im Regelfall kümmern wir uns dann aber trotzdem vermitteln also sozusagen auch die Reparaturdienstleistung. ;-)
Die zocken ab wo sie nur können.