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Geosperren: Ab sofort lassen sich Ein­kau­fshürden melden

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Die Bundesnetzagentur fordert Verbraucher dazu auf, Geosperren zu melden, die sie beim Online-Shopping innerhalb der Europäischen Union behindern sollten.

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Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur

Die Bundesnetzagentur spricht von sogenanntem Geoblocking und meint damit Barrieren, die grenzüberschreitende Bestellungen innerhalb der EU erschweren oder verhindern.

Shops muss Standort egal sein

Die Geoblocking-Verordnung verbietet es Händlern, den Zugang zu ihren Online-Shops oder den Erwerb von Waren und Dienstleistungen aufgrund des Wohnorts einzuschränken. Trotzdem berichten Verbraucher immer wieder von Problemen, etwa durch blockierte Zahlungsmethoden oder den Ausschluss auf Basis des aktuellen Standortes.

Besonders während Rabattaktionen wie der laufenden Black Friday Woche kommt es laut Bundesnetzagentur zu Beschwerden. Händler seien verpflichtet, ihre Angebote diskriminierungsfrei für alle EU-Verbraucher zugänglich zu machen. Doch in der Praxis treten immer wieder Verstöße auf: So wird manchmal der günstigste Tarif beim Laden von Elektroautos nur Inländern angeboten oder der Kauf von Fahrzeugen und dazugehörigen Dienstleistungen an einen Wohnsitz im jeweiligen Land gekoppelt.

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Die Bundesnetzagentur kann in Deutschland ansässige Unternehmen mit Bußgeldern bis zu 300.000 Euro belegen und Anordnungen erlassen. Bei ausländischen Händlern wendet sich die Behörde an die zuständigen Stellen im jeweiligen Land.

Beschwerdeformular

Ein wiederkehrendes Problem sind Bestellungen über Paketweiterleitungsdienste, die Verbraucher nutzen, um Waren aus dem Ausland an ihre Adresse weiterzuleiten. Laut Verordnung dürfen Anbieter solche Bestellungen nicht grundlos stornieren, sofern sie innerhalb ihres Liefergebiets bleiben.

Vergangene Verfahren zeigen, dass betroffene Unternehmen nach Intervention der Bundesnetzagentur ihre Verstöße abgestellt haben. Die Behörde ruft Verbraucherinnen und Verbraucher dennoch dazu auf, weiterhin Meldungen einzureichen, um den fairen Handel innerhalb der Europäischen Union zu stärken und stellt dafür ein gesondertes Beschwerdeformular zur Verfügung:

22. Nov 2024 um 15:27 Uhr von Nicolas Fehler gefunden?


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  • Ist das nicht schwachsinnig oder habe ich da etwas falsch verstanden? Wäre es damit innerhalb der EU nicht mehr möglich, Preise an das durchschnittliche Einkommen der einzelnen Länder anzupassen?

    • Warum soll das nicht möglich sein, dass Shops in verschiedenen Ländern auch verschiedene Preise anbieten? Es ist aber wegen des freien Waren- und Dienstleistungsverkehrs innerhalb der EU nur nicht erlaubt, dass eine Kunde der aus Deutschland einen spanischen Onlineshop nutzen will auszusperren.

      • Es wird doch aber auch kein Problem für ausländische Shops sein, zu identifizieren woher der jeweilige Kunde kommt und die Preise entsprechend für jeden Einzelfall anzupassen. So, dass ich auch im spanischen Shop die deutschen Preise sehe und zahlen müßte.
        Oder?

    • Patrick Seestern

      Es ist schwachsinnig den Preis ans durchschnittliche Einkommen zu koppeln! Solche „Anpassungen“ dienen doch nur dazu, das Maximum aus den Deutschen zu pressen, während andere EU-Bürger weniger bezahlen müssen. Ich bin es satt für Hins und Kuns weltweit mit zu bezahlen!

    • Habt ihr beiden den Artikel überhaupt gelesen? Hier steht doch, dass die Angebote (Preise, Rabatte) für alle gelten müssen und nicht nur für ein bestimmtes Land

      „ Besonders während Rabattaktionen wie der laufenden Black Friday Woche kommt es laut Bundesnetzagentur zu Beschwerden. Händler seien verpflichtet, ihre Angebote diskriminierungsfrei für alle EU-Verbraucher zugänglich zu machen. Doch in der Praxis treten immer wieder Verstöße auf: So wird manchmal der günstigste Tarif beim Laden von Elektroautos nur Inländern angeboten oder der Kauf von Fahrzeugen und dazugehörigen Dienstleistungen an einen Wohnsitz im jeweiligen Land gekoppelt.“

  • Was ist denn mit Amazon.nl
    Die liefern grundsätzlich nur nach NL und BE? Das wird aber ja hier wohl kaum mit gemeint sein? Ich muss doch als Händler nicht EU-Weit versenden?

  • Constantin Opel

    Verstehe ich das richtig?
    Wenn ich für eine Packung Medikamente in Deutschland 30 € hinblättern muss, kann ich nun in Spanien online sie, wie in der normalen Apotheke dort, für 11 €erhalten?

  • Für mich ein wenig unverständlich warum sowas nicht auch für Streamingangebote gelten muss und dort überall Geoblocking vorgesehen ist ebenso wie bei Senderangeboten. ORF lässt sich nicht aus Deutschland als Stream empfangen, ARD etc. aber in Österreich. Oder mein gebuchtes Abo wie ein Sky Abo lässt sich nicht im Urlaub innerhalb der EU nutzen.

  • Das fängt doch schon mit den App an.
    Kostenlose spanische Apps sind teilweise nur im spanischen App Store vorhanden.

    Wenn ich in Spanien bin und die spanische Einkaufs-App
    Carrefour ES und Aldi ES
    auf mein iPhone mit deutschem Account landen möchte,
    Geht nicht.
    Weil Carrefour und Aldi Spanien die Apps nicht im EU Apple Store anbieten.

    Ich bin mehrere Monate in Spanien.

  • Also muss ein Shop, welcher nur in Deutschland liefern möchte auch komplett in der Eu versenden?

    Der Artikel wirft viele Fragen auf. Super wäre dieser mit weiteren Informationen aufzufüllen :) Danke!

  • Solche Regeln begünstigen große Anbieter und benachteiligen kleine, solange es in Euro kein einheitliches Steuerrecht gibt und keine einheitliche Einkommenssituation und Lebenshaltungskosten in den Ländern. Aus den uneinheitlichen Regelungen erwachsen große Anforderungen an das Shopsystem. Beispiel: Für manche Artikel, die man von DE aus verkauft, gelten in unterschiedlichen Ländern per gesetzlicher Vorgaben unterschiedliche Preis (Beispiel: Bücher). Und damit nicht genug: Auch unterschiedliche Steuersätze (Beispiel e-Books aus DE verkauft). Und zum Teil muss die Steuer auch an die entsprechenden Finanzbehörden in diesen Ländern abgeführt werden. Hingegen aus Norwegen verkauft gilt der Norwegische Steuersatz. Für alle Kunden. Für große Anbieter ist so etwas darstellbar, für kleine nicht, sie werden damit vom Markt verdrängt. Oder anders formuliert: So eine Regel nützt vor allem den Big Playern im Onlinehandel und räumt für sie die Konkurrenz vom Markt. Und die großen Player haben dann so viel Marktmacht, dass sie sich ungesetzlich verhalten können, weil sie die besseren Anwälte haben und sehr viel mehr Geld. Was ist also dadurch wirklich für einen freien Markt gewonnen?

    • Ach und in Hinblick auf die Versandkosten auch. Kühlschrank innerhalb DE liefern ist ganz was anderes, als von Polen nach Portugal. Das klingt mal wieder nach einer Regelung von Politikern am grünen Tisch ausgedacht aus der Kategorie: „Wünsch Dir was“?

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