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Umleitung auf lokale Stores verboten

Geoblocking-Verordnung: Online-Shopping im EU-Ausland wird einfacher

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23 Kommentare 23

Die zu Jahresbeginn verabschiedete Geoblocking-Verordnung der EU tritt am heutigen Montag in Kraft. Europäischen Verbraucher und Unternehmer dürfen nicht mehr durch technische Maßnahmen daran gehindert werden, Online-Angebote aus anderen EU-Ländern zu nutzen.

Eu Geoblocking Weiterleitung

Die Verordnung untersagt zum einen, dass Kaufinteressenten durch sogenannte „Redirects“ auf lokale Online-Angebote umgeleitet werden und daher nicht auf möglicherweise günstigere Angebote aus dem europäischen Ausland zugreifen können. Darüber hinaus müssen Online-Anbieter auch die Möglichkeit bieten, in ihre Shop-Systeme ausländische Lieferadressen einzutragen und zudem entsprechende Zahlungsmöglichkeiten einräumen.

Kunde entscheidet, ob er weitergeleitet werden will

Natürlich sollen die Anbieter nicht daran gehindert werden, Kunden auf möglicherweise vorhandene lokalisierte Angebote hinzuweisen. So besteht die Möglichkeit der Weiterleitung auf eine angepasste Webseite weiterhin, allerdings ist hier zuvor die Zustimmung des Webseitenbesuchers einzuholen.

Bestimmte Produktgruppen sind von der neuen Regelung ausgenommen. Dazu zählen Dienstleistungen im Zusammenhang mit urheberrechtlich geschützten Inhalten, explizit werden hier auch Musikdienste oder sonstige Streaming-Angebote erwähnt. Auch Gesundheits- oder Finanzdienstleistungen sowie Reiseangebote zählen zu den nicht unter diese Regelung fallenden Ausnahmen. Eine detaillierte Erklärung findet sich beim Europäischen Zentrum für Verbraucherschutz, dort findet sich auch die Broschüre „Geoblocking: Rechtstipps für Unternehmer & Verbraucher“ als PDF zum Download.

Als Vorbote der nun umgesetzten Geoblocking-Verordnung findet die sogenannte Portabilitätsverordnung für die Nutzung von kostenpflichtigen Streaming-Angeboten bereits seit 1. April Anwendung.

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03. Dez 2018 um 12:36 Uhr von Chris Fehler gefunden?


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    23 Kommentare bisher. Dieser Unterhaltung fehlt Deine Stimme.
  • Ich traue keinem ausländischen Amazon Shop only wenn es direkt von Amazon kommt

  • Ob dass toll umgesetzt wird… da stehen dann im Ausland ganz andere Preise wegen abweichender MwSt und wer führt dann die MwSt im jeweiligen Land ab?

    • Innerhalb der EU in der Regel frei, außer Alkohol, Tabak oder Kaffee

    • Innerhalb der EU muss die Umsatzsteuer überall für Endverbraucher inklusive ausgewiesen werden,es gilt beim Kauf der USt Satz des jeweiligen VerkaufsLandes (zumindest in der Regel, wenn der Händler bestimmte Summen beimVersand überschreitet, dann muss er die USt des Empfängerlandes berechnen).
      Jedenfalls ist es für den Käufer völlig problemlos.

    • Da ändert sich eigentlich nicht sonderlich viel. Man muss zwecks Steuern wie vorher seine ZM und co. fein abgeben, wenn überhaupt. Die Neuerungen betreffen eher die größeren multinationalen Unternehmen und sollten sie bewegen, das Warenheschäft innerhalb der EU für Kunden zu erleichtern.

  • Ganz wichtig ist jedoch das sie nicht verpflichtet sind die Ware zu versenden. Der Käufer muss sich also selber um die Abholung der wäre kümmern wenn der Versender dies nicht tut.

    • Genau DAS habe ich heute auch im Radio gehört. Bin mal gespannt wann sich die ersten Besteller beschweren und wie es dann weiter geht.

    • Exakt, Brici! So kann jeder Anbieter verhindern, dass diese neue Regelung von den Kunden auch genutzt werden kann.

      • Falsch wenn ich es kaufe und mich um die Abholung kümmere bekomme ich es dennoch. Ich habe lediglich mehr Aufwand.
        Es werden sich auf kurz oder lange immer mehr Seiten finden die versenden werden denn nur so beleibt man dann global im Geschäft.

  • lebe auf Teneriffa und kann viele TV-Sendungen nicht sehen – Mal schauen, ob sich da auch etwas ändert – wär schön…

    • prettymofonamedjakob

      Wie wäre es mit einem VPN oder DNS? Ich nutze das seit Jahren, um Sendungen von BBC oder amerikanischen Fernsehsendern zu sehen.
      Das geht auch beim Kauf von Produkten. Dort kann es jedoch unter Umständen ein AGB-Verstoß sein, was dazu führen würde, dass der Vertrag unwirksam ist.
      Illegal ist auch das jedoch nicht.

    • Das ist es ja gerade! Eigentlich wurde das Gesetz los getreten, damit wir unsere Lieblings-Streamingdienste auch im EU-Urlaub genießen können. Dann sind die Lobby-Verbände Sturm gelaufen und jetzt ist alles was mit Urheberrechtlichgeschützen Sachen zu tun hat (Musik, Video) ausgenommen – klar, denn das Europäische Lizenzrecht ist ein Flickenteppich ohne Ende. Da traut sich keiner ran.

      Übrig bleibt jetzt, dass du bei Amazon auch in Spanien bestellen kannst. Toll. Ging vorher über eBay oder Marketplace oder direkt beim Hersteller auch. Weil grundsätzlich jeder Anbieter so viele Kunden wie möglich erreichen will und der EU-Versand problemlos funktioniert.

  • Und die Händler im Ausland werden dann sagen, keine Versendung sondern nur Abholung der Bestellung!

  • keine_ahnung50@web.de
  • Redet mit. Seid nett zueinander!

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