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GEMA und YouTube einigen sich (etwas)

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4 Kommentare 4

In Zukunft wird es ein klein wenig legaler, Videos bei denen urheberrechtliche Musik hinterlegt ist, auf YouTube einzustellen. Die Einigung zwischen der Urheberrechtsgesellschaft GEMA und YouTube ist zwar nicht all zu konkret, es sollte aber keine Probleme mehr mit abmahnenden Anwälten geben wenn der Titel nur als Hintergrundmusik verwendet wird oder gar selbst neu eingesungen wurde. Ausführliche Infos hierzu gibt es bei iRights.info.

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16. Nov 2007 um 09:30 Uhr von Nicolas Fehler gefunden?


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  • das verwundert mich, da man die titel aus youtube ja einfach mitschneiden kann…

  • das ist falsch, musik die im hintergrund läuft bedarf eines bearbeitungsrechts, welches die gema nicht vergibt. diese muss zusätzlich beim urheber erfragt werden.

  • Redet mit. Seid nett zueinander!

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