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Garantie-Ärger für Apple: Preiserstattung statt Refurb-Tausch – Sammelklage in USA

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Apple bekommt gerade wegen der Praxis, beim Garantietausch generalüberholte Geräte anstatt von Neuware auszugeben, vermehrt Ärger.

Letzte Woche hat ein niederländisches Gericht das Unternehmen dazu verurteilt, einer Klägerin den vollen Kaufpreis ihres iPhone 6 Plus zu erstatten. Die Frau hatte im Rahmen eines Garantietausches zuvor lediglich ein generalüberholtes Gerät erhalten. Das Urteil könnte als Blaupause für andere Verfahren in der EU dienen und hat somit durchaus Brisanz.

Apple Store Defekt

Apple stand mit den europäischen Bestimmungen für Garantie und Gewährleistung ja lange Zeit auf Kriegsfuß. Dem Unternehmen wurde vorgeworfen, die in Europa gültigen Regeln durch das Angebot von Apple Care als Garantieverlängerung auf zwei Jahre zu verschleiern. Seither weist Apple deutlicher auf die jeweils lokalen Bestimmungen zum Verbraucherschutz hin. Das Landgericht Berlin hat Apples zuvor in den Garantiebedingungen verwendete Formulierungen mittlerweile teils auch für unzulässig erklärt.

Apple ersetzt defekte Geräte im Rahmen der Garantie durch neuwertige Geräte, bei denen allerdings interne Bauteile gebraucht sein können:

Bei den Austauschgeräten handelt es sich um ein, laut Apple, neuwertiges iPhone. Bei diesen ist Display, Gehäuse und Akku zwingend neu, die Geräte haben eine Seriennummer die noch nie verwendet wurde. Die interne Technik kann gebraucht sein. Diese stammt in der Regel aus Geräten die im Rahmen der Garantie oder kostenpflichtig ausgetauscht wurden. (Danke Thomas)

Sammelklage in den USA

Zusätzlicher Ärger diesbezüglich steht nun in den USA an. In Kalifornien wollen Anwälte mit einer Sammelklage dagegen vorgehen, dass Apple im Garantiefall gebrauchte Geräte ausliefert. Die Forderungen in diesem Fall lauten Ähnlich wie in den Niederlanden: Apple möge im Garantietausch entweder Neugeräte anbieten, oder Kunden den vollen Kaufpreis erstatten.

Update: Die Angaben zu den von Apple verwendeten Austauschgeräten wurden korrigiert.

Dieser Artikel enthält Affiliate-Links. Wer darüber einkauft unterstützt uns mit einem Teil des unveränderten Kaufpreises. Was ist das?
22. Jul 2016 um 07:43 Uhr von Chris Fehler gefunden?


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    62 Kommentare bisher. Dieser Unterhaltung fehlt Deine Stimme.
  • Richtig so!
    Ich Name mein 6S+ auch im Frühjahr tauschen müssen, wegen Akku und Gehäuse Problemen.
    Das jetzige hat keinen richtigen druckpunkt beim Homebutton… Also wieder tauschen

    Aus dem Text lese ich jetzt raus, das ja laut deutschen Gesetz 2Jahre Garantie auf den iPhones ist?

    • Nein. Nach deutschem Gesetz hast du ein Jahr Garantie und das zweite Jahr Gewährleistung. Durch die Apple Care bekommst du zwei volle Jahre Garantie und noch weiteren Service.

      • Es gibt keine gesetzliche Garantie, sondern nur Gewährleistung. Eine Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers.

        Bitte keine Unwahrheiten verbreiten

      • @Cerberus: Nach deutschem Recht hat man bei Apple ein Jahr Garantie und zwei Jahre Gewährleistung. Das Jahr Garantie steht dir aber nur zu, weil Apple das zugesagt hat. Durch diese Zusage ist Apple da auch rechtlich zu verpflichtet.

      • @Rainer: Das hat nichts mit deutschem Recht zu tun. Apple bietet von sich aus auf seine Produkte 1 Jahr Garantie. Wenn Apple sich nicht daran hält ist das ein Vertragsbruch, der zur Auflösung des Kaufvertrages durch den Käufer berechtigen würden.

      • Und warum berechtigt das dazu? Weil das deutsche Recht das so vorsieht. Eine zugesagte Leistung muss nach deutschem Recht erbracht werden. Nach Vertragsabschluss ist es also keine freiwillige Leistung mehr, sondern eine, die dem Kunden rechtlich zusteht.

    • Gewährleistung != Garantie
      Wann lernen es die Leute endlich…

      • Wenn mein Gerät kaputt ist und ich es ersetzt bekomme, ist mir vollkommen egal, ob das nun wegen Garantie oder Gewährleistung ist.

      • Die gesetzliche Gewährleistung hat nichts mit der freiwilligen Garantie des Herstellers zu tun. Gewährleistung ist nicht mit der Garantie gleichzusetzen.

        Wann lernst DU es endlich…

      • @Grufti
        Na dann versuche mal, für ein Gerät das du vor länger als 6 Monaten gekauft hast, Gewährleistungsansprüche geltend zu machen. Denn nach 6 Monaten musst du nachweisen, dass der Defekt schon beim Kauf vorhanden war. Bei einer vom Hersteller freiwillig gewährten Garantie (Apple 1 Jahr) oder einer mit Apple Care bezahlten Garantieverlängerung auf 2 Jahre ist dies nämlich nicht erforderlich.

        Apple geht allerdings mit Gewähleistungsfällen, aus eigener Erfahrung, sehr kulant um. Können sie, müssen sie aber nicht!

    • Nein, auch falsch.
      Garantie ist immer eine freiwillige Leistung!
      Die Gewährleistung ist eine gesetzliche Sache und gilt für zwei Jahre, wovon lediglich in den ersten sechs Monaten von einem tatsächlichen Schutz für den Kunden gesprochen werden kann, da danach der Kunde dem Gewährleistendem (immer dem Verkäufer (!)) nachweisen muss, dass der Schaden schon beim Kauf vorhanden war (aber ggf. noch nicht zum Tragen kam).

      • Wenn Apple beim Verkauf eine einjährige Garantie anpreist, dann ist das keine freiwillige Leistung mehr. Apple ist nicht verpflichtet, diese Garantie anzubieten.

      • Der wichtigste Punkt bei der ganzen Geschichte:
        Die zweijährige Gewährleistung, inkl. Beweislastumkehr, kann man nur beim Verkäufer/Händler geltend machen.
        Wer seine Geräte nicht direkt über Apple bezieht kann sich nur auf die Garantie und AppleCare beziehen..

      • @Rainer
        Wenn Apple beim Verkauf eine einjährige Garantie anpreist, dann machen sie das freiwillig und es ist somit eine freiwillige Leistung!
        Du kaufst das Gerät mit dieser einjährigen Garantie und kannst dich dann im Reparaturfall darauf berufen, weil die einjährige Garantie Bestandteil des Kaufvertrages ist/war.

      • Sage ich ja. Die einjährige Garantie ist Vertragsbestandteil und steht einem rechtlich zu. Das Apple die freiwillig anbietet ist mir klar. Apple ist auch nicht verpflichtet iPhones zu verkaufen. Trotzdem steht mir rechtlich ein iPhone zu, wenn ich es gekauft habe.

      • @Rainer
        „Apple ist auch nicht verpflichtet iPhones zu verkaufen. Trotzdem steht mir rechtlich ein iPhone zu, wenn ich es gekauft habe.“

        Oh jee, bei so einer Sichtweise fehlen mir echt die Worte. Tssss….

      • Auf solche Kommentare darf man gar nicht antworten! Kein gesunder Mensch kann das wirklich ernst meinen! Reine Provokation ;-)

  • Hallo liebes iFun Team,

    Ich freue mich über jede eurer Berichterstattungen, und lese hier schon seit Jahren mit.
    In diesem Artikel vermischt ihr Garantieaustausch mit dem Verkauf von generalüberholten Produkten über den Apple Online Store.
    Das kann zu Missverständnissen führen, darf ich euch bitten, diesen Artikel anzupassen wenn dem so ist?

    Vielen Dank, ich freue mich auf viele weitere Jahre eurer Berichte!

    Danke für eure Arbeit!

    • Moin, kann sein, dass ich gerade auf dem Schlauch stehe. Aber wenn von „refurbished“ Geräten die Rede ist, dürfte es sich vom Prinzip her um die gleichen (den gleichen Prozessen unterlaufenen) Geräte handeln, wie sie im Refurb Store angeboten werden.

      • In der Tat ist dies nicht so.
        Refurbished Geräte sind generalüberholte Versandrückläufer, ähnlich Amazons Warehouse-Deals.
        Bei den Austauschgeräten handelt es sich um ein, laut Apple, neuwertiges iPhone. Bei diesen ist Display, Gehäuse und Akku zwingend neu, die Geräte haben eine Seriennummer die noch nie verwendet wurde. Die interne Technik kann gebraucht sein. Diese stammt in der Regel aus Geräten die im Rahmen der Garantie oder kostenpflichtig ausgetauscht wurden.

  • Wäre interessant woran die Klägerin festgestellt hat dass es refurb ist :)

    • Man kann den Herstellungstag des Prozessors per Software rausfinden, man kann die Ladezyklen des Akkus auslesen, und man kann anhand der Fotos rausfinden wie viele Auslösungen die Kamera schon gemacht hat. Das alles ohne das Gerät zu öffnen.

  • Wurde auch mal Zeit!!
    Man kauft sich das iPhone 6s plus mit 128gb Speicher, hat irgendein blabla-gate (Facetimekamera verrutscht o. ä.) an dem Teil, wir sagen mal nach zwei Monaten. Jetzt kommt der Swap und man bekommt ein Fon welches schon durch andere Hände ging?
    Merk ihr was?

  • So ein Blödsinn… Apple bietet eine freiwillige Herstellergarantie an. Die kann Apple ausgestalten, wie sie wollen. Auch die Bedingungen von Apple Care kann Apple festlegen. Es wird ja keiner gezwungen, das abzuschließen.

    Wer damit ein Problem hat, muss halt die gesetzliche Gewährleistung in Anspruch nehmen. Die gilt aber nur gegen den Verkäufer (das ist ja nicht immer direkt Apple) und beinhaltet u.a. ein Nachbesserungsrecht, also eine Reparatur. Wer glaubt, damit besser zu fahren, sein Gerät tagelang irgendwohin einzuschicken, soll das doch machen!

  • Das ist doch völliger Unsinn! Wenn ich ein Gerät wegen Garantieschaden zu Apple bringe , ist es zwar noch nicht alt, aber ebenfalls gebraucht! Also bekommt man ein generalüberholtes, gebrauchtes mit Garantie wieder zurück. Ist doch vollkommen ok. Neugeräte auszugeben ist viel zu teuer ! In den Staaten, wo Apple gerichtlich dazu gezwungen wird, sollte Apple die Geräte ab dann mit einem deftigen Aufschlag , der bestimmt realistisch zu sehen im Bereich 100-250 Euro / Dollar liegen wird, teurer verkaufen, um das zu finanzieren; mit dem Hinweis, bei wem sich die Verbraucher zu bedanken haben: beim geldgierigen Anwälten und bescheuerten, klagewütigen Verbrauchern!

  • Ansich eine gute Sache , sollte aber dafür sorgen das die Kulanz von der sicher viele profitiert haben ein Ende hat .

  • wenn irgendwas im hinblick auf ökologische nachhaltigkeit sinn macht, dann ist es apples refurb-programm in kombination mit dem konzept, qualitativ hochwertige geräte zu bauen und beim vorstellen eines nachfolgegeräts den vorgänger nicht gleich alt aussehen zu lassen – in gestalterischer wie auch technischer sicht.

  • Was soll der Schwachsinn denn. Was glauben den die Leute was Sie er halten wenn ein Gerät ausgetauscht wird. Das sind immer Geräte die Generalüberholt sind . Dabei ist es egal wer der Hersteller ist . Und das ist auch Ok so. Die ganzen Geräte die zurück gehen sind ja nach dem Austausch der Defekten Teile ja auch wieder völlig Ok. Wenn das Gerät keine Kratzer aufzeigt und Mann noch Garantie bekommt ist das Super. Was soll mit den Ganzen Geräten passieren die nur Repariert werden müssen? Das ist unsere Typische Gesellschaft . Sachen zum Tympingpreis erwerben , damit umgehen wie Sau. Hat ja nix gekostet. War ja Subventioniert über meinen Anbieter . Aber Jammer wenn sie ein Top Repariertes Gerät zurück erhalten. War ja sooo Teuer. Die Kids sollten sich mal an die Preuse gewöhnen dann würde auch nicht jeder Spi……er mit Teuren Geräten rum laufen , die er sich gar nicht Leisten kann.

  • Ich denke wenn es um Gewährleistung geht (denn nur hier könnte ein Gericht Apple zu etwas verpflichten), ist es in Ordnung das Gerät gegen refurbished zu tauschen. Sie haben zwei Nachbesserungsmöglichkeiten bevor sie den Rücktritt von Kaufvertrag anbieten müssen und ob sie dazu das Gerät reparieren oder ein bereits repariertes (=generalüberholtes) rausschicken ist doch egal. Vorteil für den Kunden: es geht schneller.

    • LOL, was hier an Halbwissen unterwegs ist – herrlich.

      Die Gewährleistung heisst heute Sachmängelhaftung und ist, wie schon richtig geschrieben etwas anderes als eine Garantie. Die Sachmängelhaftung ist gesetzlich geregelt, die Garantie eine freiwillige Leistung (die von jedem ausgesprochen werden kann und an beliebige Bedingungen geknüpft sein kann).

      Die von Apple freiwillig ausgesprochene Garantie von einem Jahr kann auch beinhalten, dass es im Tausch nur Refurb Geräte gibt. Das muss dann aber in den Garantiebedingungen stehen. In den ACP+ Bedigungen steht es anscheinend nicht, deshalb gehen jetzt Leute vor Gericht, die ihm Rahmen des ACP+ nur Refurb Geräte bekommen.

      Die Sachmängelhaftung ist dagegen viel spannender, vor allem weil sich die Händler bei Apple Produkten winden wie die Aale, wenn es Rücknahme eines registrierten Geräts oder Austausch geht:
      Bei der Sachmängelhaftung gibt es nämlich für den Händler das Recht auf Nacherfüllung (d.h. der Vetrag kann nicht gleich auf Grund eines Mangels Rückgängig gemacht werden – Ausnahme bildet das Fernabsatzgesetz, hier kann auch bei Mangelbehafteten Geräten innerhalb von 14 Tagen vom Vertrag zurückgetreten werden).
      Bei der Nacherfüllung hat der _Kunde_ das Recht zu wählen, ob er die Lieferung einer mangelfreien Sache wünscht (i.d.R. das Vorrätige, neue iPhone, dass der Händler eben nicht gerne raus rückt) oder ob der Händler nachbessern darf, z.B. in dem er selbst repariert oder einschickt. Das typische „Dit müssn wa einschickn!“ stimmt nämlich eben nicht, wenn im Regal des Händlers noch Geräte stehen.

      https://dejure.org/gesetze/BGB/439.html

      Lässt man sich auf eine Nacherfüllung durch Nachbesserung ein, sollte man sofort schriftlich eine Frist setzen. Entscheidene für einen möglichen Rücktritt vom Vetrag ist der Ablauf einer zuvor gesetzten Frist. In der Praxis sind tatsächlich zwei Nachbesserungsversuche üblich, aber ohne Fristsetzung zur Nacherfüllung kein Rücktritt von Vetrag!

      Man muss sich also genau überlegen, was man in Anspruch nimmt. Das Fernabsatzgesetz funktioniert in den ersten 14 Tagen eigentlich am einfachsten. Gerät zurück und Kohle auch. Danach muss man überlegen, was im Einzelfall sinnvoller ist.

  • Jeder der sich über diese Praxis von Apple aufregt bitte bedenken: Die Herstellergarantie ist eine komplett freiwillige Sache von Apple. Die wenigsten kaufen ihr iPhone direkt im Apple Store und haben somit die Gewährleistung bei Apple. Und auch da ist es ein super Service,weil Apple einfach viel kulanter und einfacher ist als die anderen Händler und Hersteller!

  • Verstehe auch nicht wo das Problem ist. Wenn mein gebrauchtes Gerät kaputt geht, es repariert wird, dann bekomme ich doch auch ein gebrauchtes Gerät. Im Prinzip ist das generalüberholte Gerät in diesem Moment höherwertiger als mein repariertes, da es wie neu ist.

    Für mich ist das völliger Schwachsinn, was da gefordert wird. Ich denke Apple wird die Vertragsbedingungen in Zukunft anpassen und damit hat sich das Thema gegessen.

  • Autsch. Bei den meisten Kommentaren hier, wäre ich froh darüber, wenn ich sie nicht lesen musste.
    Was ist denn die Alternative zu dem jetzigen Verfahren? Neugeräte? Das ist weder ökologisch noch für ein Unternehmen auf lange Sicht tragbar. Folge: Der Service wird schlechter, die Geräte noch teurer. Verbringt mal paar Stunden im Store und schaut Euch an, wer da alles versucht, ein iPhone zu tauschen und ein vermeidliches Neugerät zu bekommen. Da ist Apple in der Regel schon sehr kulant, die Hälfte würde ich sofort nach Hause schicke oder wegen Betrugsversuch anklagen.
    Alternativ dazu führt Apple aufwändige Reparaturen ein, wo das Telefon eingeschickt werden muss und ihr mehrere Tage, wenn nicht Wochen auf das Gerät warten musst statt gleich ein „Neues“ zu bekommen.
    Und was ist generell daran falsch? Nichts. Wichtige Komponenten werden ausgetauscht, das Gerät ist von einem neuen nicht zu unterscheiden. Wo genau liegt also das Problem? Wenn ihr nicht gerade die Verpackung öffnet und das Gerät bereits dann beschädigt ist, dürfe das aktuelle Prozedere für alle Beteiligten das Richtige sein.
    Und nur so ist es auch möglich, dass ihr bei eigenem Verschulden ein „neues“ iPhone 6S für 309 Euro bekommt. Welch andere Anbieter kann an der Stelle mithalten?

  • Ich finde die Praxis, die Apple derzeit pflegt, sehr gut!
    Die Geräte sind neuwertig und es wird zumindest ein bisschen weniger Müll erzeugt.

    • Das sehe ich auch so! Soweit ich weiß schicken andere Hersteller bei Defekt die Geräte zur Reparatur ein. Warum ist das erlaubt und die Praxis von Apple nicht? Im Prinzip macht Apple das gleiche, nur dass reparierte Geräte direkt zum Austausch verfügbar sind => geringere Wartezeiten für den Kunden!

  • iPhone 5 wurde 15 Mal getauscht; iPhone 6 wurde 4 Mal getauscht; iPhone 6S Plus kam mit zahlreichen Pixelfehlern (>20 defekte Pixel) straight out of the box. Da ich die Prozesse und Genuisse im Apple Store mittlerweile unerträglich finde und aus Erfahrung ein „neuwertiges“ Austauschgerät immer schlechter war als das ursprüngliche Kaufgerät, schlucke ich die Kröte und starre seit knapp einem Jahr lieber auf die toten Pixel.

    • Ich würde behaupten du bist echt ein Pechvogel. Ich muss sagen ich habe echt viele Geräte und habe echt Glück.

      1 x MacBook Pro = kein Problem
      2 x iPad Mini 3 = keine Probleme
      1 x iPhone 5 = kein Problem
      1 x iPhone 6 = Homebutton kaputt, wurde repariert seit dem keine Probleme mehr
      1 x iPhone 6S Plus = kein Problem
      1 x AirPort Time Capsule = kein Problem
      1 x Airport Express = kein Problem
      1 x iPod Touch 6Gen = kein Problem
      1 x AppleWatch = kein Problem
      1 x AppleWatch Sport = Seitenknopf kaputt, habe dann eine neue AppleWatch Sport (refurbished) bekommen. Das coole daran war, das ich einige Kratzer an der alten AppleWatch hatte. Win-Win-Situation.
      1 x iMac = Netzteil defekt, weil es einen Kurzschluss in der Wohnung gab. Wovon auch andere Geräte in der Wohnung betroffen waren. Es waren also nicht die Hersteller schuld. Konnte den iMac danach nur bedingt benutzen. Apple hat mir dann, obwohl 3 Jahre vorbei waren, aus Kulanz eine kostenlose Reparatur angeboten.

  • Wenn mein iPhone 6 (okt 14) sich nicht 100% stumm schalten lässt, weil der Stumm-Schalter einen Wackelkontakt hat, ist das dann Garantie oder Gewährleistung?

    Habe ich Chancen auf Reparatur (unentgeltlich) ?

    • Wenn du kein Apple-Care auf dem Gerät hast, kannst du nur auf Gewährleistung gehen, und zwar gegen den, bei dem du das Gerät gekauft hast. Allerdings kann die hier schon genannte sog. „Beweislastumkehr“ greifen, d.h. du müsstest nachweisen, dass der Schaden bereits seit Anfang an vorhanden war. Das ist üblicherweise kaum möglich. Du kannst also nur auf Kulanz des Verkäufers hoffen.

    • Nein hasst du leider nicht. Denn du müsstest nachweisen können, dass der Fehler schon von Beginn an bei dem Gerät aufgetreten ist, du es also schon Defekt bekommen hast.
      Wäre dass so, würde dich aber jeder Apple Mitarbeiter zurecht fragen: Wenn du den Fehler schon so lange hast und den kann man ja recht einfach bemerken, wieso warst du nicht schon viel eher in einem Apple Store oder hast angerufen?

  • Okay, das ist natürlich eine Frechheit. Die sollen lieber zur gängigen Praxis wechseln und das Gerät 2 Wochen in eine Werkstatt reparieren. Dann verzichte ich lieber mal 2 Wochen drauf :(

    Merkste was?

  • Vollkommen richtig so, ich hoffe sie verlieren den Prozess..was Apple auslieferte in letzter Zeit ist ein Witz.. Sollen sich mal wieder auf ihre Grundwerte besinnen und vorher anständig testen bevor es zum Fanboy geht :-D

  • Ich denke jeder hat seine Meinung zu diesem Thema. In letzter Zeit merkt man das es immer wieder aufkommt. Da ich schon einiges in meinem Leben reklamieren musste kann ich hierzu auch einiges schreiben. Die gesetzliche Gewährleistung hat nicht mit der Herstellergarantie zu tun und ist ganz klar im Gesetzt geregelt, das kann jeder nachlesen. Apple gewährt auf bei Apple direkt gekauften Geräte ein Jahr volle Herstellergarantie, danach obliegt es alleine Apple wie bei einem Defekt verfahren wird, eigentlich sogar schon ab dem 6 Monat. Ist das Gerät nicht von Apple direkt muss ab dem 13 Monat beim Verkäufer reklamiert werden. Im Prinzip darf Apple ab dem 13 Monat auch nur reparieren oder er darf auch in ein gleichwertiges Gerät tauschen, das heißt er kann dir auch eins geben das Kratzer oder andere Gebrauchspuren hat. Es muss lediglich den selben Zustand haben. Ich persönlich möchte meine Geräte nicht repariert haben, meistens sind dann andere Mängel an dem Gerät. Ich habe beste Erfahrungen mit dem Apple Service gemacht. Ich habe nach 15 Monaten im rahmen der Gewährleistung ein nagelneues bekommen. Was im inneren ist interessiert mich nicht die Bohne. Selbst wenn da refurbicht Teile drin währen würde mich das nicht interessieren. Es muss 4 Jahre laufen und dann ist gut. Ich habe schon bei vielen Herstellern reklamieren müssen. Wo gearbeitet wird passieren nun mal Fehler. Ich habe aber auch schon einiges erlebt. Samsung repariert mit Kratzern, Philips repariert mit Kratzern, Sony tauscht Controller von Neuwertig in total verwanzt, um nur mal einige zu nennen. Ich bin sehr zufrieden mit dem Apple Service und alleine deswegen lohnt sich immer wieder Apple zu kaufen. Mir wäre es allerdings lieber gewesen ich hätte nicht reklamieren müssen, Apple hat den Service gut hin bekommen.

  • Woran erkenne ich denn ob ich ein neues oder ein generalüberholtes Gerät erhalten habe❓❓❓❓❓❓

  • Bei HP ist der Garantietausch des Geräts immer in ein gebrauchtes, refurbishtes Gerät. Da kann das Gehäuse schon mal nen Kratzer oder eine farbliche Veränderung haben.

    • Verstehe das ganze auch nicht, kein einziger Hersteller gab oder gibt einem jemals ein neues Gerät, geschweige denn den vollen Kaufpreis bei einem Garantiefall zurück.
      Wieso Verklagen wir dann nicht alle anderen Hersteller auch, weil man 4 Wochen auf Reparatur warten muss und es am Ende immernoch Fehler hat und man dann sein Geld haben möchte oder wenn man auch ein altes Austausch gerät sogar mit gebrauchsspuren bekommt.
      Als hätte es diese Fälle auch noch nicht gegeben, das wurde doch bestimmt schon alles durchgekaut.

  • Wenn ich mir so manche Kommentar durchlese muss ich mir echt ans Hirn langen…

    Bei Apple wird bei Refurbished-Geräten die Batterie und Außenhülle komplett ersetzt, sprich lediglich das Motherboard ist refurbished. Von wegen über die Ladezyklen auslesen ob es refurbished ist oder nicht…

    Wenn ein Refurbished-Gerät die gleiche Performance hat wie ein neues und äußerlich nicht zu unterscheiden ist, was ist das Problem? Bis auf das nicht noch ein neues Gerät produziert werden muss und somit die etwas Umwelt geschont wird. Aber der Durchschnittsbürger denkt ja immer nur 2 Meter geradeaus und hauptsache neu!

    Ich habe selten Probleme mit Apple-Geräten (einmal der Bildschirm gesprungen, aber wird ja mittlerweile auch im Store gewechselt) und ich bin froh, dass Apple das so praktiziert.

  • Die Frage ist doch nicht, was man persönlich aus aus- oder hinreichend empfindet, sondern was in den Garantiebedingungen des ACP+ steht. Wenn da steht, dass man ein neues Gerät bekommt, dann ist das eben kein Refurbished Gerät. Aus die Maus.

  • Redet mit. Seid nett zueinander!

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