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„Freunde finden“ unzulässig: BGH bestätigt Klage der Verbraucherzentrale

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20 Kommentare 20

Gute Laune bei Bundesverband der Verbraucherzentrale (VZBV). Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Facebook mit dem Import von Adressdaten über den sogenannten Freundefinder gegen Verbraucherrechte verstoßen hat und damit das Urteil des Berliner Kammergerichts vom 24. Januar 2014 bestätigt. Eine Entscheidung, die auch für andere Anbieter Signalwirkung haben könnte.

facebook

Der VZBV ging bereits 2010 gegen den Freundefinder vor, mit dessen Hilfe Facebook-Nutzer ihr Adressbuch importieren und Freunde bei Facebook finden konnten. Die von Facebook verschickten Einladungs-E-Mails, so die Verbraucherschützer, verstoße gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. So hätten die Adressierten Empfänger dem sozialen Netzwerk keine Einwilligung gegeben, dass ihre Daten von Facebook zu diesem Zweck genutzt werden dürften.

Klaus Müller, Vorstand des VZBV, kommentiert:

Unsere Beharrlichkeit zahlt sich aus. Nach sechs Jahren Verfahren über alle Instanzen bestätigt auch das oberste deutsche Gericht, dass Facebook persönliche Daten nicht ohne Einwilligung der Betroffenen für Werbezwecke nutzen darf. Die Weitergabe persönlicher Daten von Freunden, Kollegen oder Geschäftspartnern über den Facebook-Freundfinder ist heikel. Die Regeln für unerlaubte Werbung sind eng gesteckt und das nicht ohne Grund. Verbraucherinnen und Verbraucher wollen nicht belästigt werden.

Die Tagesschau berichtet:

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15. Jan 2016 um 10:45 Uhr von Nicolas Fehler gefunden?


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    20 Kommentare bisher. Dieser Unterhaltung fehlt Deine Stimme.
    • Mehr als du denkst. Meist reicht ja einer aus, um größere Gruppen abzudecken.
      Sind jedenfalls schon ne ganze menge Leute, die Ihr Adressbuch gedankenlos Facebook anvertrauen.

      • Wenn man bedenkt, das WhatsApp zu FB gehört, können wir davon ausgehen, dass FB mittlerweile einen ziemlich vollständigen Datensatz der Bevölkerung hat.
        Die Leute schauen mich immer ganz komisch an, wenn ich sie frage, ob ihnen bewusst ist, dass sie ihr komplettes Adressbuch hochgeladen haben. Irgendwie blickt da keiner die Tragweite…

      • Nein, @Hugo, es werden lt. FAQ nur die Telefonnummern hochgeladen. Die Zusammensetzung mit dem Namen deines Adressbuches erfolgt auf deinem iPhone.

        Inwiefern über die FB-App ein Nummern-Abgleich stattfindet, weiß ich allerdings nicht.

    • Haha die Daten haben die jetzt aber trotzdem und lachen sich ’nen Ast :’D
      Als ob die die Daten jemals wieder löschen würden. ^^

      Leider gibt es zu viele Hirnverbrannte die am liebsten wirklich alles und jeden bei fratzebuch hochladen wollten. ^^

  • Nur so aus Neugier, müsste nun der Button Freunde einladen nicht aus allen Apps etc. raus?

    Den überall kann ich ja per E-Mail meine Freunde einladen das sie in das Netzwerk kommen sollen, diese App nutzen sollen etc. etc.

    • Das ist was anderes.
      Es geht um die Funktion, dass du dein Adressbuch hochlädst, und dann an Hand der Emailadressen und Telefonnummern deine “Freunde” vorgeschlagen werden.

      • Warum?

        Es steht oben folgendes:
        Die von Facebook verschickten Einladungs-E-Mails, so die Verbraucherschützer, verstoße gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. So hätten die Adressierten Empfänger dem sozialen Netzwerk keine Einwilligung gegeben, dass ihre Daten von Facebook zu diesem Zweck genutzt werden dürften.

        Die anderen Apps haben auch von mir keine Erlaubnis erhalten, das sie mich einladen dürfen.

  • Mich stört viel mehr das WhatsApp(Facebook) meine Telefonnummer besitzt, weil meine Nummer in den Adressbüchern anderer steht, die meine Nummer ungefragt hochladen.

  • Mich stört viel mehr das WhatsApp(Facebook) meine Telefonnummer besitzt, weil meine Nummer in den Adressbüchern anderer steht, die meine Nummer ungefragt hochladen.

    • und im schlimmsten Falle, nicht nur die Telefonnummer. Sondern Email- und Postadresse auch noch. Geburtstagsdaten und was man so alles in sein Adressbuch einträgt!!!
      Mit dem Urteil, dürfte Whatsapp ja echte Probleme bekommen.

      • Und genau der gleiche Gedanke kam mir auch eben!
        Was wenn ich nicht damit einverstanden bin? Wer ist zuständig?

      • Dann wird eben zukünftig das Adressbuch gefiltert und nur Nummern abgeglichen. Das schreibt dir jeder drittklassige Programmierer in 15 Minuten.

  • 6 Jahre .. 6 Jahre in dem Facebook schön weiter gesammelt hat. Was glaubt Ihr ist da mittlerweile an Daten zusammen gekommen?
    Ist doch Facebook JETZT egal, man hätte es von ANFANG AN stoppen sollen, bis das Gesetzliche geregelt ist, nu ist des zu spät (aber nicht in Zukunft) Daher sehr gutes Urteil.

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