Nach Klage durch S. Fischer Verlag
Freies eBook-Archiv: Project Gutenberg sperrt deutsche Nutzer aus
Die internationale Webseite des freien eBook-Archivs Project Gutenberg hat ihr Online-Portal für deutsche Nutzer gesperrt und zeigt Anwendern, die mit einer deutschen IP auf den Katalog rechtefreier Bücher zugreifen wollen, nur noch eine Warnmeldung an.
Die digitale Bibliothek reagiert mit der Sperre auf einen Urheberrechtsklage des S. Fischer-Verlages, die bereits im Dezember 2015 in Rollen gebracht wurde. Damals klagte der Verlag in Frankfurt am Main gegen das Portal und beanstandete den freien Download von 18 eBooks. Konkret ging es um die Werke der folgenden Autoren:
- Heinrich Mann – gestorben 1950
- Thomas Mann – gestorben 1955
- Alfred Döblin – gestorben 1957
Autoren, deren Werke in den USA bereits als gemeinfrei eingestuft sind, in Deutschland allerdings erst 2020, 2025 und 2027 angeboten werden können ohne sich mit dem Vorwurf einer Urheberrechtsverletzung auseinandersetzen zu müssen. Gilt hierzulande doch die Faustregel, dass das Urheberrecht erst 70 Jahre nach dem Tod der Verfasser ausläuft.
Nachdem der S. Fischer Verlag Ende 2015 seine Klage einreichte, urteilte das Landgericht Frankfurt am Main am 9. Februar 2018 (PDF) gegen das Project Gutenberg und gab dem Kläger in allen Punkten recht.
Statt nur die beanstandeten Werke zu entfernen, haben sich die Verantwortlichen des Project Gutenberg nun jedoch für den kompletten Ausschluss deutscher Anwender entschieden, um so weiteren Rechtsunsicherheiten aus dem Weg zu gehen.
Das nicht-kommerzielle, von freiwilligen Helfern gepflegte Projekt berichtet auf seiner Sonderseite zum Fall:
[…] Da das deutsche Gericht seine Zuständigkeit überschritten hat und es der größten Verlagsgruppe der Welt gestattet hat, Project Gutenberg für diese 18 Bücher zu schikanieren, gibt es allen Grund zu der Annahme, dass dies weiterhin geschehen wird. In der Project Gutenberg-Sammlung gibt es Tausende von eBooks, die ähnlichen übergreifenden und illegitimen Aktionen unterliegen könnten.
PGLAF ist eine kleine Freiwilligenorganisation ohne Einkommen. Es besteht Grund zur Befürchtung, dass die Verlagsgruppe mit der Unterstützung des deutscher Gerichte weitere rechtliche Schritte unternehmen könnte. […]
Das gleichnamige aber eigenständige Angebote „Projekt Gutenberg-DE“, das auf den Seiten des SPIEGEL angeboten wird, ist von dem Gerichtsbeschluss nicht betroffen.
Das ist wohl wieder ein Fall für den Einsatz von VPN, oder? Das liegt anscheinend voll im Trend. Und wer es nicht hat, wird von Freunden versorgt. „Private Netzwerke vs. World Wide Web“ Ich sehe das wieder einmal sehr bedenklich.
Alternativ kann man die entsprechenden Bücher auch kaufen oder – sofern das Urheberrecht abgelaufen ist – auch über andere Seiten wie die vom Spiegel laden. Man muss nicht immer alles kostenlos haben, vor allem nicht, wenn es gegen geltende Gesetze verstößt.
Alle deutsche inkl. Gutenberg, aber wir deutschen dürfen es nicht lesen…
…. komme ich letztendlich zu dem Entschluss gar keine neuen Medien und Publikationen (also Bücher, Musik etc. pp.) mehr zu kaufen. Der Schrank ist voll von alten Sachen, das reicht bis zu Ableben.
Was das mit dem Thema zu tun hat …? Hier wollen sich „Rechteinhaber“ (nicht Urheber) Leistungslos an einer zwar rechtlich abgesicherten aber überholten Geschäftsidee am Leben erhalten.
Hier hat der Verlag die Rechte erworben, die Publikationen der verstorbenen Autoren kommerziell zu nutzen. Vermutlich haben sie dafür den Erben der Autoren viel Geld bezahlt, so dass ich deren Anbitionen nachvollziehen kann. Ich würde das auch so machen, wenn ich davon profitieren könnte.
Über die billigen China-Telefone, die aussehen wie ein iPhone regen sich hier alle auf. Aber den Verlag, der an seinen Rechten festhält, verteufeln alle. Doppelmoral.
Ich finde die Bemühungen der Macher vom Projekt Gutenberg toll. Schade, dass sie sich komplett vom (deutschen) Markt zurück ziehen. Aber bei möglicherweise so undurchsichtigen rechtlichen Gegebenheiten, wie sie anscheinend bestehen, ist es nachvollziehbar, dass sie kein Geld für rechtliche Querälen ausgeben können.
Das ist die einzig richtige Entscheidung. Nur so kann es zu Änderungen kommen. Urheberrecht muss international gleich geregelt werden. Alles andere ist in der global vernetzten Welt nicht durchzusetzen. So bedauerlich es auch ist, nur so kommt es zu Änderungen.
Vertreten lässt sich der Fischerverlag übrigens von Walldorf-Frommer, einer berüchtigten Abmahn-Kanzlei.
Die betroffenen Bücher gehören sicher zu den meistgelesenen Werken und meist verkauften Büchern des Verlag. Da will dieses kostenlose US-Projekt doch den deutschen Buchmarkt kaputt machen!
Übrigens können einige der betroffenen Bücher noch runtergeladen werden, bei einigen erfolgt ein entsprechender Hinweis.
Na, man muss den Verlag ja auch verstehen
sind ja alles Top-Titel siehe Amazon Bestseller-Rang:
Thomas Mann
Der Zauberberg Nr. 18.721 in Bücher
Buddenbrooks Nr. 116.853 in Bücher
Lotte in Weimar Nr. 133.089 in Bücher
Heinrich Mann
Professor Unrat Nr. 159.854 in Bücher
Der Untertan Nr. 446.898 in Bücher
Alfred Döblin
Berlin Alexanderplatz Nr. 41.202 in Bücher
Die machen dadurch ja RIESENVERLUSTE
weil dann ja KEINER mehr die Bücher kauft,
die man auch auf elektronischen Weg lesen kann.
Wenn man die Bücher kostenlos kaufen kann, wird es ja deutlich weniger geben, die das Buch bei Amazon kaufen. Und selbst wenn, ist es immer noch das Recht des Verlags auf sein Rechts zu beharren.
VPN und fertig
Also ich hab die Seite eben aufgerufene und kann laden ohne Probleme oO
Ich kann den Verlag verstehen, aber Gutenberg nicht. Seit Jahren beziehe ich dort englischsprachige „Mysteries“ aus der Vorkriegszeit, die es nirgends mehr zu kaufen gibt und an deren Wiederauflage auch wenig Interesse besteht. Aber auch von denen werde ich ausgeschlossen. Warum?