Nachrichteninhalte in der Suche
Frankreich: Google soll 500 Millionen Euro wegen Wettbewerbsverstößen zahlen
Die französischen Wettbewerbshüter machen Google unmissverständlich klar, dass sie eine faire Einigung mit Blick auf die Präsentation der über die Suchmaschine verlinkten Nachrichteninhalte erwarten. Die dortige Wettbewerbsbehörde Autorité de la Concurrence hat einer Reuters-Meldung zufolge eine Geldstrafe in Höhe von 500 Millionen Euro gegen die Konzernmutter Alphabet verhängt, nachdem diese nach Meinung der Behörde die Anweisung ignoriert hatte, einen gerechten Ausgleich für die Anzeige von Artikelausschnitten im News-Bereich der Suchmaschine zu schaffen.
Der Wettbewerbskommissarin Isabelle de Silva zufolge sahen die Verantwortlichen das Angebot, für Presseinhalte den gleichen Betrag zu entrichten, wie dies für Wetterinformationen oder Erklärungen aus Wörterbüchern der Fall ist, als vernachlässigbar an. Die Wettbewerbshüter konnten demnach kein ernsthaftes Bestreben seitens Google erkennen, hier eine für beide Seiten akzeptable Lösung zu finden.
Bei Nichtbefolgen drohen Folgestrafen
Und mit der nun geforderten Strafzahlung ist Google keineswegs aus dem Schneider. Ganz im Gegenteil wird von dem Unternehmen gefordert, nun fristgerecht konkrete Verhandlungen mit den Pressevertretern aufzunehmen oder sich mit täglichen Geldstrafen von bis zu 900.000 Euro Höhe konfrontiert zu sehen.
Google zeigte sich in einer ersten Stellungnahme „sehr enttäuscht“ und verwies auf die Tatsache, dass man kurz vor einer Einigung mit der französischen Nachrichtenagentur AFP mit Blick auf die weltweite Lizenzierung der Artikel stünde. Damit verbunden ließ das Unternehmen noch offen, ob man die Entscheidung anfechte. Die Strafforderung ist bislang nicht rechtskräftig und Google hat noch die Möglichkeit, Einspruch einzulegen.
In Deutschland ist es um den Zwist zwischen Google und den Verlagen ruhig geworden. Zuletzt sah es so aus, als könne sich der Suchmaschinenanbieter zumindest mit einem Teil der deutschen Verlagswelt einigen und in Folge dieses Übereinkommens sogar umfassende Inhalte der einzelnen Partner übernehmen.