DSGVO als Grundlage
Facebook-Datenpanne: BGH untermauert Anspruch auf Schadensersatz
Der im Jahr 2021 erfolgte Facebook-Datendiebstahl hat ein weiteres Nachspiel für den Konzern. Der Bundesgerichtshof hat den Anspruch eines deutschen Klägers auf Schadensersatz bestätigt. Dabei sei es unerheblich, ob eine konkrete missbräuchliche Verwendung dieser Daten zum Nachteil des Betroffenen erfolgt sei, und es bedürfe auch keiner sonstigen spürbaren Folgen.
Facebook hatte sich bisher geweigert, derartige Forderungen zu akzeptieren und auch in diesem Berufungsprozess vorausgegangenen Verfahren waren die Richter der Ansicht, dass die Annahme eines immateriellen Schadens einen Schadensersatzanspruch nicht ausreichend begründet.
Verlust der Datenkontrolle begründet Anspruch auf Schadensersatz
Im Rahmen der nun vor dem Bundesgerichtshof ausgetragenen Revisionsverhandlung haben die Richter die Ansicht des Klägers bestätigt, dass bereits der bloße und kurzzeitige Verlust der Kontrolle über eigene personenbezogene Daten für die Ansprüche ausreicht, wenn die Ursache ein Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung ist.
Auf Basis dieser Einordnung hat der Bundesgerichtshof den Fall nun wieder an das zuvor verhandelnde Oberlandesgericht Köln zur weiteren Prüfung zurückgegeben. Generell betrifft diese Entscheidung alle in dieser Angelegenheit laufenden Verfahren. Die Höhe der als Ausgleich für den Verlust der Kontrolle über die persönlichen Daten anzusetzenden Entschädigung haben die Karlsruher Richter mit 100 Euro nicht sonderlich hoch angesetzt. Das Urteil darf man wohl weniger materiell sondern vor allem im Hinblick auf seine Signalwirkung betrachten. Facebook war bis zuletzt auf dem Standpunkt, dass die Datenpanne keine Auswirkungen auf die betroffenen Nutzer hatte, und somit auch kein Anspruch auf Schadensersatz bestünde.
Persönliche Daten automatisiert gesammelt
Unbekannte hatten Anfang 2021 Daten von rund 533 Millionen Facebook-Nutzern aus 106 Ländern im Internet veröffentlicht, nachdem diese zuvor mithilfe eines automatisierten Prozesses gesammelt werden konnten. Über die Telefonnummer von Nutzern ließen sich dabei zugehörige Daten wie Nutzer-ID, Vor- und Nachname, Arbeitsstätte und Geschlecht ermitteln.
Und täglich grüßt das Murmeltier :))))
Was ist mit Daten von nicht-Usern die abgegriffen wurden weil sie im rahmen der Geräte Synchronisation der Facebook-User übertragen worden ?
Diesen Datensatz gibt es nicht.
100€ – echt jetzt.
Dachte ich auch, aber aus Facebook Sicht würde das bei, nehmen wir mal an 50 Mio betroffenen DE Nutzern, immerhin 5 Millarden Euro Schadenszahlungen ausmachen. Zumindest der Schmerz dies nicht zu wiederholen wäre groß, auch wenn es dem Betroffenen wenig hilft.
Warte mal , was weiter bei dem nächsten fahrlässigem Verhalten passiert.
Zuckerberg macht sich jetzt schon in die Butz.
Wie kann ich das Geld einfordern ? :D
hab ich mich auch gerade gefragt..
Und wie erhalte ich die 100€? Per Paypal von Mark?
Da freut sich der Solmecke
100.- das ist einfach nur lachhaft!!!!!! Weiter machen
Woher soll ich überhaupt wissen, ob ich damit betroffen bin?
Es gibt Seiten bei den man das nachguckend kann.
Ne du nicht , dein Datensatz war nicht bei der halben Millarde. Bin mir sicher.
Na, wenn die automatisiert Daten gesammelt haben, dann dürfen wir jetzt automatisiert Schadenersatz einsammeln. ;)
Liebe iFun’ler, bitte teilt doch auch mit, wo und wie man sich auf eine Liste eintragen kann oder was es da tolles gibt. Vielen Lieben Dank für eure Reports immer!
Bei „dem deutschen Kläger“ YouTube Anwalt Herr Solmecke.
Der hat auch ein Tool um die Ansprüche zu prüfen.
Und wie verhält sich das dann mit meinen Daten bei destatis???