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DSGVO als Grundlage

Facebook-Datenpanne: BGH untermauert Anspruch auf Schadensersatz

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Der im Jahr 2021 erfolgte Facebook-Datendiebstahl hat ein weiteres Nachspiel für den Konzern. Der Bundesgerichtshof hat den Anspruch eines deutschen Klägers auf Schadensersatz bestätigt. Dabei sei es unerheblich, ob eine konkrete missbräuchliche Verwendung dieser Daten zum Nachteil des Betroffenen erfolgt sei, und es bedürfe auch keiner sonstigen spürbaren Folgen.

Facebook hatte sich bisher geweigert, derartige Forderungen zu akzeptieren und auch in diesem Berufungsprozess vorausgegangenen Verfahren waren die Richter der Ansicht, dass die Annahme eines immateriellen Schadens einen Schadensersatzanspruch nicht ausreichend begründet.

Facebook Future Is Private Zuckerberg

Verlust der Datenkontrolle begründet Anspruch auf Schadensersatz

Im Rahmen der nun vor dem Bundesgerichtshof ausgetragenen Revisionsverhandlung haben die Richter die Ansicht des Klägers bestätigt, dass bereits der bloße und kurzzeitige Verlust der Kontrolle über eigene personenbezogene Daten für die Ansprüche ausreicht, wenn die Ursache ein Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung ist.

Auf Basis dieser Einordnung hat der Bundesgerichtshof den Fall nun wieder an das zuvor verhandelnde Oberlandesgericht Köln zur weiteren Prüfung zurückgegeben. Generell betrifft diese Entscheidung alle in dieser Angelegenheit laufenden Verfahren. Die Höhe der als Ausgleich für den Verlust der Kontrolle über die persönlichen Daten anzusetzenden Entschädigung haben die Karlsruher Richter mit 100 Euro nicht sonderlich hoch angesetzt. Das Urteil darf man wohl weniger materiell sondern vor allem im Hinblick auf seine Signalwirkung betrachten. Facebook war bis zuletzt auf dem Standpunkt, dass die Datenpanne keine Auswirkungen auf die betroffenen Nutzer hatte, und somit auch kein Anspruch auf Schadensersatz bestünde.

Persönliche Daten automatisiert gesammelt

Unbekannte hatten Anfang 2021 Daten von rund 533 Millionen Facebook-Nutzern aus 106 Ländern im Internet veröffentlicht, nachdem diese zuvor mithilfe eines automatisierten Prozesses gesammelt werden konnten. Über die Telefonnummer von Nutzern ließen sich dabei zugehörige Daten wie Nutzer-ID, Vor- und Nachname, Arbeitsstätte und Geschlecht ermitteln.

18. Nov 2024 um 16:13 Uhr von Chris Fehler gefunden?


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  • Woher soll ich überhaupt wissen, ob ich damit betroffen bin?

  • Na, wenn die automatisiert Daten gesammelt haben, dann dürfen wir jetzt automatisiert Schadenersatz einsammeln. ;)

  • Liebe iFun’ler, bitte teilt doch auch mit, wo und wie man sich auf eine Liste eintragen kann oder was es da tolles gibt. Vielen Lieben Dank für eure Reports immer!

  • Und wie verhält sich das dann mit meinen Daten bei destatis???

  • Blöd ist das Ganze nur bei einer Rechtschutzversicherung, wenn man Selbstbeteiligung hat. Und ohne Selbstbeteiligung kümmert sich eine Rechtschutzversicherung gar nicht leisten. Bei mir wären das 150 € die ich bezahlen muss um 100 € zu bekommen.

  • Redet mit. Seid nett zueinander!

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