Verstoß gegen EU-Recht
Europäischer Gerichtshof: Vorratsdatenspeicherung unzulässig
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Vorratsdatenspeicherung ohne konkreten Anlass für unzulässig erklärt und damit nun für Rechtssicherheit in einer schon länger diskutierten, höchst strittigen Frage gesorgt.
Verstoß gegen EU-Recht
Damit ist auch in Deutschland das Sammeln sogenannter Verkehrsdaten „auf Vorrat“ fortan nicht mehr möglich. Nach Auffassung des EuGH gelten auch hier die strengen Datenschutzrichtlinien für elektronische Kommunikation der Europäischen Union.
Entsprechend hat der Europäische Gerichtshof festgestellt, dass es nicht zulässig ist, wenn Anbieter von Diensten der elektronischen Kommunikation die Verkehrsdaten ihrer Kunden „ein Jahr lang allgemein und unterschiedslos auf Vorrat speichern“.
Ausnahmen für nationale Sicherheit
Ausnahmen könnte bei der Bedrohung der nationalen Sicherheit gemacht werden, zur Bekämpfung schwerer Kriminalität und zur Verhütung schwerer Bedrohungen, nicht jedoch für die Bekämpfung von Straftaten des Marktmissbrauchs, also etwa den Kampf gegen Insidergeschäfte.
Der Gerichtshof bestätigt, dass das Unionsrecht einer allgemeinen und unterschiedslosen Vorratsspeicherung von Verkehrs- und Standortdaten entgegensteht, es sei denn, es liegt eine ernste Bedrohung für die nationale Sicherheit vor
Zur Bekämpfung schwerer Kriminalität können die Mitgliedstaaten jedoch unter strikter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit insbesondere eine gezielte Vorratsspeicherung und/oder umgehende Sicherung solcher Daten sowie eine allgemeine und unterschiedslose Speicherung von IP-Adressen vorsehen
Unter anderem begründet der EuGH sein Urteil damit, dass eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung auch Daten von Nutzern mit besonderen Schutzanforderungen betreffen würde, also etw Rechtsanwälten, Ärzte und Journalisten. Zudem könnten die Datensätze genaue Schlüsse auf das Privatleben der Personen zulassen, deren Daten durch die Kommunikationsanbieter gespeichert wurden.
Das deutsche Bundesverwaltungsgericht hatte den Europäischen Gerichtshof um die Auslegung der Rechtsvorschriften gebeten. Diese ist nun erfolgt und bindet fortan alle nationalen Gerichte der Europäischen Union, die die jetzt formulierte Rechtsauffassung bei zukünftigen Entscheidungen nicht übergehen können.
Der Volltext des Urteils steht auf der Webseite des Europäischen Gerichtshof zum Download bereit.
Ich lese immer etwas von der Bekämpfung schwerster Straftaten und erheblicher Gefahren. Wie kommen denn die ganzen Firmen an die Daten, um Urheberverstöße zivilrechtlich zu verfolgen?
Urheberrechtsverletzungen sind doch nicht „schwerste“ Straftaten!?!?
Manchmal habe ich den verdacht das die selber die Inhalte hosten und dann gleich abmahnen.
Gott sei Dank siegt hier am Ende doch die Vernunft.
In Deutschland ja – in Amerika leider nicht!
Amerika ist ja bekanntlich auch NICHT in der EU und auch NICHT in Europa….
Danke für die Klarstellung.
Ja und was interessiert uns die USA ? Die wenigsten dürften einen Provider in USA haben.
Nein, aber das Betriebssystem von einer amerikanischen firma…
Puh… was für Endgeräte und Dienste nutzt du noch einmal?
Die Dienste sind zum Teil auf EU Servern.
Schön für die EU-Servern, wenn ein Abgleich der Servern auf allen Kontinenten dieser Welt stattfindet…
@Bob: und das macht jetzt was genau anders als würden sie nicht in der EU stehen?
Funny, EU sagt dazu nein aber zur Kontrolle von Chats ohne Grund weil „Terror“ einfach ja. Die sind mir ein Rätsel.
Den Unterschied zwischen Legislative und Judikative lernt man eigentlich in der Schule. Wenn du dich nochmal mit dem Unterschied beschäftigst dann klärt sich auch das Rätsel auf ;)
Der „konkrete Anlass“ wird aber zur kreativen Interpretationssache. Ich bin gespannt.
Also EU sagt dazu nein aber zu chatkontrollle ohne Grund ja mhm
Wie oft denn nun noch, dieser ständige Versuch Daten „auf Vorrat“ zu speichern. Ich hoffe nun hat es auch der letzte deutsche Politiker kapiert.
Endstation wäre sonst: Minority Report!
AbEr iCh hAbE dOcH nIcHtS zU vErStEcKeN
Das ist jetzt etwas aus der Zukunft gegriffen ;)
Naja, ein Blick nach China, Russland, USA, .. dürfte zeigen, dass es gar nicht aus der Luft gegriffen ist. Wenn es Spielraum gibt, wird der steht’s bis zum Äußersten ausgenutzt.
Mit „Kampf gegen KiPo“ lässt sich in Deutschland ja sowieso alles begründen. Der absolute Joker der Totschlagargumente.
Ist ja auch irgendwie eine Frage der nationalen Sicherheit, also ja…
In meinem Hinterhirn habe ich vage einen Artikel abgespeichert. Deutschland habe halt grosszügig die Daten der Deutschen den Amerikanern überlassen, also dem Geheimdienst. Das wäre die eleganteste Umschiffung von EU-Recht.
Also kann ich mir jetzt wieder einen Torrent Client installieren und Kopien von was auch immer Downloaden ohne Sorge zu haben das ein gieriger Anwalt Schreiben versendet?
Download ist nicht illegal, wie oft noch!?
Selbstverständlich ist der Downloads illegal, er wird in der Regel nur nicht verfolgt.
Oh nein, ich habe eben noch ein spiel aus dem Xbox store runtergeladen, wie lang muss ich denn jetzt in den knast?
Außerdem heißt es „Nukular“. NUKULAR!
^^
:-))))
Ich kann grad nimmer…
Sicherlich nicht. Denn die Provider werden diese Daten weiterhin speichern und auch weiterhin herausgeben für diese Zwecke. Das hat mir der Vorratsdatenspeicherung nichts zu tun.
dann bitte die P*-Bilder von Ex-Kanzler Kurz löschen…
Damit ist auch in Deutschland das Sammeln sogenannter Verkehrsdaten „auf Vorrat“ fortan nicht mehr möglich.
Diese Aussage ist falsch! Möglich ist es immer noch nur strafbewehrt wenn man sich erwischen lässt.
Na super… die Persönlichkeitsrechte von Kinder****rn oder (aus der Türkei kontrollierten) Enkeltrick-Betrügern… oder auch Osteuropäischen „Besitzübereignern“ sind mehr wert, als der Opferschutz und die Sicherheit der ehrlichen, unschuldigen Staatsbürger eines jeden EU-Staates… bin fassungslos…. was für weltfremde Eierköpfe sitzen da bloß….!?!!!
Carlchen echt jetzt? Ich hoffe ich verstehe deinen Kommentar falsch. Ich hake es mal unter Ironie ab;-)
Ja schade. Täterschutz geht hier wieder einmal dem Opferschutz vor.