Im Streit seit 2012
EuGH: Bundesnetzagentur scheitert gegen Google
Der Europäische Gerichtshof hat die Forderung der Bundesnetzagentur abgewiesen, Online-Angebote wie Googles Gmail-Dienst als reguläre Telekommunikationsanbieter im Sinne der deutschen Rechtssprechung zu klassifizieren.
Damit ist die Bundesnetzagentur mit ihrem Versuch gescheitert, deutsche Anforderungen in Sachen Datenschutz und öffentliche Sicherheit auch für Google und Co. durchzusetzen.
Während auf die offizielle Pressemitteilung zur Entscheidung noch gewartet werden muss, berichtet der Südwestrundfunk über die Implikationen des Urteils:
[…] müssen Gmail und andere Internetangebote keine neuen Verpflichtungen beim Datenschutz oder der öffentlichen Sicherheit eingehen und etwa Schnittstellen für den Datenzugriff von Ermittlungsbehörden einrichten.
Die Bundesnetzagentur wollte seit 2012 erreichen, dass Google sein E-Mailangebot bei ihr als Telekommunikationsdienst anmeldet – der US-Konzern wehrte sich juristisch dagegen.
Man sollte vielleicht noch ergänzen, dass damit auch Schnittstellen für Behörden hätten geschaffen werden müssen.
Was richtig ist
Definitiv nicht. Solche Schnittstellen können immer von anderen Personen genutzt werden und dürfen nicht existieren.
Das ist halt die Sache… Es heißt immer „Datenschutz und öffentliche Sicherheit“. Das schließt sich hier leider anscheinend bei unseren Behörden aus. Die Unternehmen zum Datenschutz aufzufordern und gleichzeitig vollen Zugriff auf die Daten zu erwarten, ist schon sportlich.
Der EuGH kann sicherlich nicht darüber entscheiden, ob nach deutscher Rechtsprechung und nach deutschen Gesetzen irgendein Dienst einen Telekommunikationsdienst darstellt. Der EuGH legt ausschließlich europäisches Recht aus.
Formell völlig richtig, aber letztendlich basiert das deutsche Telekommunikationsgesetz natürlich auf der entsprechenden EU-Richtlinie.
Was Deutschland nicht hindert, strengere Regeln einzuführen, sofern politisch erwünscht.
Im Übrigen bezog sich mein Kommentar insbesondere auf die etwas kuriose Formulierung im Bericht.
Da Urteile des EuGH für nationale Gerichte verbindlich sind, ist dies in der Praxis durchaus möglich ;-)
EuGH Recht bricht deutsches Recht!
Na mal sehen … Das hat nicht geklappt aber es läuft ja auch noch, unabhängig davon, bis einschließlich morgen, die Innenministerkonferenz in Kiel. Bin gespannt, ob die es durchsetzen, dass Hintertüren geschaffen werden müssen.
Ja wo bleiben dazu eigentlich Nachrichten??
E-Mail Anbieter sind doch Telekommunikationsanbietere, wieso denn nicht regulär/üblich?
Was haben wir mal wieder für Affen auf jeder Ebene die über UNS „herrschen“(!)…
Dennoch sollte natürlich KEINE Schnittstelle geschaffen werden.
Es geht keiner Staatsmacht, keiner Institution, einfach Niemandem etwas an, was ein jeweiliger Mensch für E-Mails schreibt und verschickt. Ich denke, rede und schreibe, was ich will.
Schäuble bekommt noch irgendwann seinen Staatstrojaner, dann bin ich aber nicht mehr innerhalb Deutschlands oder der EU