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Im Streit seit 2012

EuGH: Bundesnetzagentur scheitert gegen Google

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Der Europäische Gerichtshof hat die Forderung der Bundesnetzagentur abgewiesen, Online-Angebote wie Googles Gmail-Dienst als reguläre Telekommunikationsanbieter im Sinne der deutschen Rechtssprechung zu klassifizieren.

Eugh 1000

Damit ist die Bundesnetzagentur mit ihrem Versuch gescheitert, deutsche Anforderungen in Sachen Datenschutz und öffentliche Sicherheit auch für Google und Co. durchzusetzen.

Während auf die offizielle Pressemitteilung zur Entscheidung noch gewartet werden muss, berichtet der Südwestrundfunk über die Implikationen des Urteils:

[…] müssen Gmail und andere Internetangebote keine neuen Verpflichtungen beim Datenschutz oder der öffentlichen Sicherheit eingehen und etwa Schnittstellen für den Datenzugriff von Ermittlungsbehörden einrichten.

Die Bundesnetzagentur wollte seit 2012 erreichen, dass Google sein E-Mailangebot bei ihr als Telekommunikationsdienst anmeldet – der US-Konzern wehrte sich juristisch dagegen.

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13. Jun 2019 um 14:05 Uhr von Nicolas Fehler gefunden?


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  • Man sollte vielleicht noch ergänzen, dass damit auch Schnittstellen für Behörden hätten geschaffen werden müssen.

  • Der EuGH kann sicherlich nicht darüber entscheiden, ob nach deutscher Rechtsprechung und nach deutschen Gesetzen irgendein Dienst einen Telekommunikationsdienst darstellt. Der EuGH legt ausschließlich europäisches Recht aus.

  • Na mal sehen … Das hat nicht geklappt aber es läuft ja auch noch, unabhängig davon, bis einschließlich morgen, die Innenministerkonferenz in Kiel. Bin gespannt, ob die es durchsetzen, dass Hintertüren geschaffen werden müssen.

  • E-Mail Anbieter sind doch Telekommunikationsanbietere, wieso denn nicht regulär/üblich?

    Was haben wir mal wieder für Affen auf jeder Ebene die über UNS „herrschen“(!)…

  • Es geht keiner Staatsmacht, keiner Institution, einfach Niemandem etwas an, was ein jeweiliger Mensch für E-Mails schreibt und verschickt. Ich denke, rede und schreibe, was ich will.

  • Redet mit. Seid nett zueinander!

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