Online-Preisabsprachen
EU verhängt Geldbußen gegen Asus, Marantz, Pioneer und Philips
Mit der Europäische Kommission ist derzeit nicht zu Spaßen. Nur wenige Tage nach der Milliardenstrafe gegen Google hat die Exekutive der EU nun mehrere Geldbußen gegen Elektronikhersteller durchgesetzt.
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In vier getrennten Beschlüssen hat die Europäische Kommission heute sowohl Asus und Philips als auch Pioneer und Denon & Marantz Verstöße gegen das gegen das EU‑Wettbewerbsrecht angekreidet und bittet die Konzerne nun zur Kasse. Das Problem: Die Hersteller hatten ihren Online-Einzelhändlern Fest- oder Mindestpreise für den Wiederverkauf ihrer Produkte vorgegeben. Eine illegale Praxis, die gegen das EU‑Wettbewerbsrecht verstößt.
Die vier Hersteller schalteten sich besonders bei Online-Einzelhändlern ein, die ihre Produkte zu niedrigen Preisen anboten. Wenn sich diese Einzelhändler nicht an die von den Herstellern verlangten Preise hielten, sahen sie sich mit Drohungen oder Sanktionen konfrontiert, wie etwa einem Belieferungsstopp. Viele Online-Einzelhändler, auch die größten, setzen Preisalgorithmen ein, durch die ihre Einzelhandelspreise automatisch an die Preise der Wettbewerber angepasst werden. Daher wirkten sich die Beschränkungen für die Online-Einzelhändler des Niedrigpreissegments auf die gesamten Online-Preise für die jeweiligen Elektronikprodukte aus.
Denon & Marantz mit Sitz in Japan, ifun.de berichtete zuletzt über die neuen AirPlay 2-Verstärker des Anbieters, nahmen etwa für Audio- und Videogeräte wie Kopfhörer und Lautsprecher der Marken Denon, Marantz und Boston Acoustics zwischen 2011 und 2015 vertikale Preisbindungen vor.
Nach Angaben der EU-Kommission arbeiteten alle vier Unternehmen mit den Ermittlern zusammen, indem sie Beweismittel mit erheblichem Mehrwert vorlegten und den Sachverhalt sowie die Zuwiderhandlungen gegen das EU-Kartellrecht ausdrücklich anerkannten. Daher wurden die Geldbußen von der Kommission entsprechend dem Umfang dieser Zusammenarbeit um 40 % (für Asus, Denon & Marantz und Philips) bzw. 50 % (für Pioneer) ermäßigt.
Achso? Man darf einen (großen) Teil des Gewinns behalten, wenn man kooperiert? Nicht schlecht, wenn man sich die Geldbußen so ansieht.. da lohnt sich doch so ne Absprache über einen gewissen Zeitraum. Wie sieht das mit Wiederholungstätern aus?
Achja, so nebenbei: Preisabsprachen sind leider gängige Praxis – und werden viel zu wenig aufgedeckt. Seien es Matratzenhändler, die hier erwähnten Elektronikhersteller, oder sogar in gewissem Rahmen die Automobilindustrie. Meiner Meinung nach schwer zu Ahnden, da hier meiner Auffassung nach immer mit dem Argument „Arbeitsplätze“ der Gesetzgeber geärgert wird.
Das ist sogar ziemlich klug! Im Kartellrecht wird es schon immer gehandhabt. Wer zu erst das Kartell aufdeckt, zahlt nix, alle anderen abhängig wann sie vor den anderen docu offengelegt haben.
Erspart den Ermittlern viel Arbeit und das Kartell hat immer Angst, dass einer den Mund aufmacht.
Preisabsprachen lohnen doch immer – es werden Strafen bezahlt und fertig. Gab mal bei Kölschbrauern vor ein paar Jahren genau das. Es musste eine Strafe gezahlt werden und wegen der Strafen mussten leider, leider die Preise angehoben werden.
Was meiner Meinung nach passieren müsste -> Preise für einen gewissen Zeitraum diktieren, fertig!
Naja, höhere Preise sind ein Wettbewerbsnachteil. Daher kann man das nicht so einfach ohne Einbußen machen.
Bekommen die Verbraucher auch Geld zurück,Marilyn sie dann ja zu viel bezahlt haben müssten?
Nein.
Also fürˋn Anus mal wieder
.. weil sie dann…
Du wirst überall nur noch verarscht. Preisabsprachen hier, Dieselskandal dort.
Man darf dem Handel also nicht vorschreiben das sie zum Listenpreis/UVP verkaufen. Ich glaube da kann man die Liste der Hersteller wo das so ist schnell sehr lang machen.
Woran genau machst Du das fest? Wenn ein Produkt lange zum UVP verkauft wird muss das keine Vorgabe des Herstellers sein. Angebot und Nachfrage regeln nach wie vor auch den Preis. Um einem Hersteller illegale Preisvorschriften nachzuweisen muss man schon handfeste Beweise haben.
tribal-sunrise, Sinn und Zweck einer UVP ist doch gerade die Begrenzung, sprich: Behinderung der Marktregulierung via Angebot und Nachfrage. So etwas gehört immer bestraft, es sei denn, Kartellentstehung wäre jeweils rechtens …
Gibt es für Kunden die Möglichkeit eine finanzielle Entschädigung zu erhalten?
Ich habe in dem Zeitraum einen AV-Receiver von Pioneer gekauft.