ifun.de — Apple News seit 2001. 39 479 Artikel

Fernsehen im Netz

EU: Grenzüberschreitend streamen auch für TV-Inhalte

Artikel auf Mastodon teilen.
23 Kommentare 23

Der digitale Binnenmarkt der Europäischen Union wächst weiter zusammen. Nachdem die EU-Kommission bereits das Online-Shopping im EU-Ausland durch die Geoblocking-Verordnung vereinfachte und Dank der Regelung zum grenzüberschreitenden Streaming inzwischen dafür sorgt, dass sich vorhandene Accounts von Zattoo, Netflix und Co. auch auf Reisen nutzen lassen, hat die Kommission jetzt reguläre TV-Inhalte im Blick.

Tv Streaming

Neue Regelungen sollen dafür sorgen, dass diese in Zukunft einfacher live ins Netz gestreamt und ohne Ländergrenzen ausgestrahlt werden können – gleiches gilt für die in den zahlreichen Online-Mediatheken vorgehaltenen Inhalte.

Die Europäische Kommission erklärt in einer heute ausgegebenen Pressemitteilung:

Die neuen Vorschriften werden es den europäischen Fernsehveranstaltern erleichtern, bestimmte Sendungen in ihrem Live-Fernsehen oder als Nachholdienst online anzubieten. Weiterverbreitungsdienste werden dadurch mehr Hörfunk- und Fernsehprogramme einfacher übertragen können. Diese Einigung ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einem voll funktionsfähigen digitalen Binnenmarkt. […] 41 % aller Europäer empfangen Fernsehen heute online. Bei der jungen Generation ist der Anteil aber höher, denn 50 % der Europäer im Alter von 15–24 sehen mindestens einmal wöchentlich online fern. 19 % der Europäer im Alter von 15–45 Jahren nutzen Online-Rundfunkdienste, um sich Fernsehserien und Filme anzuschauen.

Was wird sich infolge der Richtlinie bei der Verbreitung von Fernseh- und Hörfunkprogrammen ändern?

  • Herkunftslandprinzip: Mit der Richtlinie wird das Herkunftslandprinzip eingeführt, um die Lizenzierung von Rechten für bestimmte Sendungen zu erleichtern, die Fernsehveranstalter über ihre Online-Dienste anbieten wollen (Simulcasting, Nachholdienste und andere Dienstleistungen, die das Hauptprogramm ergänzen, z. B. Vorschau). Dank dieser Regelung werden die Sender in der Lage sein, ihre Hörfunkprogramme, Fernsehnachrichten und politischen Informationen wie auch ihre vollständig selbst finanzierten Eigenproduktionen in allen EU-Ländern online anzubieten.
  • Weiterverbreitung: Die Richtlinie sieht einen Mechanismus vor, der die Lizenzierung von Rechten für die Weiterverbreitung von Hörfunk- und Fernsehprogrammen erleichtert und der unter bestimmten Bedingungen auch Weiterverbreitungsdienste erfasst, die über das Internet erbracht werden. Die Vorschriften sollten zu einer größeren Verbreitung von Hörfunk- und Fernsehprogrammen beitragen.
  • Direkteinspeisung: Die Direkteinspeisung ist ein Verfahren, das von Fernsehveranstaltern zunehmend zur öffentlichen Ausstrahlung ihrer Programme verwendet wird. Die neuen Vorschriften werden dafür sorgen, dass die Rechteinhaber angemessen vergütet werden, wenn ihre Werke in Programmen verwendet werden, die per Direkteinspeisung übertragen werden. Sie schaffen Rechtssicherheit für die beteiligten Rundfunkveranstalter und Vertreiber.

Nächste Schritte

Andrus Ansip, der für den digitalen Binnenmarkt zuständige Vizepräsident der Kommission, erklärte dazu:

„Ich bin sehr froh darüber, dass wir eine weitere Einigung erzielt haben, die uns einem funktionierenden digitalen Binnenmarkt wieder ein Stück näher bringt. Die überarbeiteten Rundfunkvorschriften sind ein großer Teil des Puzzles. Diese Verordnung hat das Potenzial, eine riesige Menge von Rundfunkinhalten über Grenzen hinweg verfügbar zu machen, was nicht nur den 41 % der Europäer zugute kommt, die das Fernsehen online verfolgen, sondern auch den 20 Millionen EU-Bürgern, die in einem anderen EU-Land leben, als dem, in dem sie geboren wurden.“

Die heutige politische Einigung muss nun vom Europäischen Parlament und vom Rat der EU in den kommenden Wochen noch bestätigt werden.

Dieser Artikel enthält Affiliate-Links. Wer darüber einkauft unterstützt uns mit einem Teil des unveränderten Kaufpreises. Was ist das?
13. Dez 2018 um 18:14 Uhr von Nicolas Fehler gefunden?


    Zum Absenden des Formulars muss Google reCAPTCHA geladen werden.
    Google reCAPTCHA Datenschutzerklärung

    Google reCAPTCHA laden

    23 Kommentare bisher. Dieser Unterhaltung fehlt Deine Stimme.
  • Tja, werden die UK-Bürger dann leider auch verpassen.
    Ich finde es gut, dass die EU sich immer mehr Themen annimmt, die für den „normalen“ Bürger unmittelbar spürbare, positive Auswirkungen haben.
    Ich möchte die EU nicht mehr missen, schade, dass UK austreten möchte, vielleicht finden die Bürger dort ja noch einen Weg, ihre Politiker zur Vernunft zu bewegen

  • Und ab wann soll das gelten? Oder habe ich etwas überlesen?

  • Stefan B. aus H.

    Gut so. Hoffentlich wird das auch schnell umgesetzt.
    Nun bitte noch eine europaweite Verordnung, die das Verschlüsseln von Sendungen öffentlich-rechtlicher Sendeanstalten verbietet.

  • Darf der Franzose dann mein Rundfunkgebühren-finanziertes Musikantenstadl kostenlos streamen?!

    • Es scheint so zu sein! :-)))

      Ich hoffe, es trifft dich nicht all zu sehr?!?!

    • Nur zur Info
      Der Österreicher, Schweizer und Luxemburger können dein Musikantenstadl auch normal im TV sehen.
      Bei uns in Lux. z.B werden alle öffentlichen Sender wie ARD ZDF etc. frei gesendet.
      Auch ohne GEZ;)

    • Martin Andraczek

      So wie es sich liest?
      Wir blechen dafür und der Franzmann ist der Nutznießer? JUPP! War auch mein erster Gedanke… Die EU-Komiker sollten lieber mal dafür sorgen das „hier im Lande“ endlich mal „HD“ auch wirklich in HD ausgestrahlt wird (also in 1080P und 720i)! Aber das GEZ-ahlende Folk lässt sich ja gern verarschen! ARD-HD? in 720i HaHaHa wie geil!! Und das wo die ersten 8K-Glotzen in den Sratlöchern stehen und wir diese dumme Zwangsgebühr für ARD und KO sogar abdrücken müssen! Aber hauptsache ich kann in den Niederlanden am Canpingplatz die öffentlich rechtlichen streamen? OMG!!! Ich fahre ja auch zum TV-glotzen in den Urlaub! Wie wichtig….

      EU?
      Nix wichtigers zu klären?

      OH MAN!

      • Man sollte dem auch ‚was Positives abgewinnen: Wir können den Musikantenstadl gezielt und strategisch einsetzen, um den Erbfeind durch systematische Volksverblödung entscheidend zu schwächen…

        (Vorsicht: Kann Spuren von Ironie enthalten)

      • Aber die senden doch in HD…

        Nur wo FHD drauf steht ist auch FHD drin!
        Nicht falsch verstehen, Ich hätte auch gerne eine bessere Auflösung.
        Aber irgend jemand muss die Bandbreite für FHD zur Verfügung stellen und den Inhalt. Wirst Du das alles auch brav bezahlen?

      • Das Wort ‚Erbfeind‘ zu verwenden, ist trotz Ironie problematisch.

      • Das Folk? Wie geil ist das denn bitte?
        Ich hatte heute echt ein scheiß Tag…jetzt geht’s was besser!

      • Hahaha super, hab ich hier nen heimlichen Reichsbürger aufgeweckt?
        Tatsächlich war mein Kommentar nicht zu 100% ernst gemeint :‘)

      • Diffamierung mittels Wörtern aus einem sinnfreien Kontext sind was für die Leute die meinen Deutungshoheit zu besitzen und anderen nicht das zustehen was Sie sich selbst herausnehmen. Ich glaube kaum das ein Bürger aus dem „3.“ Reich hier anwesend ist. Selbstständig denken könnte helfen jedoch sind heute viele Leute völlig saturiert und nicht fähig sich Meinungen ohne Beeinflussung von vordefinierten Meinungen zu verschaffen.

        Zum Thema: Die Gebühren für die Öffentlichen gehören abgeschafft, diese Anstalt hat sich leider zum Selbstversorgungsladen entwickelt. Sinnvoller wäre eine digitale Steuer die eine Versteigerung von Frequenzen im Moblifunknetz, GEZ, etc. ersetzt.

      • Ich bezog mich, ebenso scherzend wie mein erster Kommentar gemeint war, auf die Reichsbürgerbewegung, die durchaus aktuellen Bezug besitzt (bzw. die Bewegung hat meines Erachtens keinerlei aktuellen Bezug, aber meine Nennung derselben ;) Vielleicht bist du ja gesättigt und konntest das nicht mehr nachlesen.
        Ebenso politisch inkorrekt hätte ich auch sagen können, ich habe vielleicht einen AfD-Wähler geweckt.

  • klappt ja gar nicht. Will ich hier aus Luxemburg eine verpasste Sendung schauen, über Apple TV App

    steht auf dem Bildschirm: Dieses Video steht in ihrem Land aus urheberrechtlichen Gründen nicht zur Verfügung

  • Endlich! Dann kann ich mir auch wieder österreichische Filme anschauen.

  • Und das gilt auch für Hollywoodfilme? Oder zum Beispiel die Übertragung des Super Bowl?
    Also Pro7 hat die Lizenz für Deutschland und darf / muss dann in andere Länder verbreiten?
    Oder wird es eher nicht mehr zu sehen sein, weil der Rechteinhaber nur noch eine Europalizenz verkauft?

  • Amazon hält sich auch nicht daran. Die dritte Staffel von „Batman: The Brave and the Bold“ ist „an ihrem Standort nicht verfügbar“.

  • Redet mit. Seid nett zueinander!

    Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

    ifun.de ist das dienstälteste europäische Onlineportal rund um Apples Lifestyle-Produkte.
    Wir informieren täglich über Aktuelles und Interessantes aus der Welt rund um iPad, iPod, Mac und sonstige Dinge, die uns gefallen.
    Insgesamt haben wir 39479 Artikel in den vergangenen 8461 Tagen veröffentlicht. Und es werden täglich mehr.
    ifun.de — Love it or leave it   ·   Copyright © 2024 aketo GmbH   ·   Impressum   ·   Cookie Einstellungen   ·   Datenschutz   ·   Safari-Push aketo GmbH Powered by SysEleven