vzbv fordert konsequente Umsetzung
EU-Digitalgesetze: Jetzt ist die Bundesregierung gefragt
Nachdem es auf Europa-Ebene grünes Licht für die Regulierung von Digitalkonzernen wie Apple und Google gab, sehen Verbraucherschützer nun die Bundesregierung mit Blick auf eine zeitnahe und konsequente Umsetzung in der Pflicht. Dies sei entscheidend für den Erfolg der neu gefassten europäischen Digitalgesetze.
Mit den vom Europäischen Parlament verabschiedeten Gesetzen Digital Services Act (DSA) und den Markets Act (DMA) sollen Anwender mehr Freiheiten bei der Nutzung von digitalen Diensten, Plattformen und Online-Marktplätzen erhalten und zugleich ihre persönliche Daten besser geschützt sehen.
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In den Augen des Verbraucherzentrale Bundesverband ist nun allerdings die Bundesregierung gefordert, es müsse nicht nur geklärt werden, wie die Aufsicht und Durchsetzung der Verordnungen in Deutschland organisiert werde, sondern bis zu deren Einführung auch eine ausreichende finanzielle Ausstattung der Behörden gesichert sein, um die neuen Regeln auch gegen den Widerstand der großen Digitalkonzerne durchzusetzen. Nach aktuellem Stand sollen der Digital Services Act und die damit verbundenen Vorgaben für Online-Marktplätze wie den App Store spätestens 2024 inkrafttreten.
Es ist gut, dass die EU mit dem DSA und DMA neue Regeln für digitale Dienste wie Plattformen und Online-Marktplätze bekommt. Damit ist ein großer Schritt für mehr Verbraucherschutz im Internet getan. Die Regelungen müssen jetzt in Deutschland durchgesetzt werden. Nur mit einer funktionierenden Aufsicht und Durchsetzung können die vielfach begrüßenswerten Vorschriften ihre Kraft entfalten. Fehler, die bei der Datenschutzgrundverordnung gemacht wurden, dürfen sich nicht wiederholen. Denn mit der DSGVO hat Europa zwar einen globalen Maßstab gesetzt. Aber verschleppte Gerichtsverfahren drohen bis heute, die Standards zu untergraben.
-Lina Ehrig, vzbv
Die Bedenken des vzbv kommen nicht von ungefähr. Wir erinnern uns an das Kräftemessen zwischen niederländischen Verbraucherschützern und Apple. Der iPhone-Hersteller ließ sich auch durch wöchentliche Strafforderungen in Millionenhöhe nicht beeindrucken und hat letztendlich einen Kompromiss erreicht, der den Entwicklern nur in sehr begrenztem Maß und kaum attraktive zusätzliche Freiheiten bietet.
Bei korrekter Auslegung und entsprechender Durchsetzung sehen die Verbraucherschützer die Neuregelungen nicht nur als Stärkung für den Wettbewerb, sondern auch als wirksames Mittel, um Tricksereien und Manipulation auf Online-Plattformen zu erschweren. Zudem sei damit verbunden ein besserer Schutz von sensitiven Nutzerdaten garantiert, indem diese etwa nicht mehr als Basis für gezielte Werbung verwendet werden dürfen.
Schnelligkeit bei Digitalisierungsgesetzen oder generell Digitalisierung und unsere Politik…
selten so gut gelacht
+1
Vielleicht sollte man Andy Scheuer und Doro Bär wieder aktivieren. Die haben unser Land diesbezüglich weit voran gebracht. Immerhin sind wir jetzt mit Mauretanien auf Augenhöhe auf Platz 157 in der Welt. ;-)
@Fritze Flink kannst Du bitte einen Link dazu einstellen!
Ich sehe es kommen, wir werden unsere Rechte dank deutscher Verschlafenheit in Ungarn durchsetzen müssen :D
Unterstützt mich der vzbv auch dabei Tesla aufzufordern Airplay zu implementieren. Denn ich habe das Gefühl, dass Tesla hier seine Marktposition missbraucht.
Unterstützt mich der vzbv auch bei der Durchsetzung einer Elster-Alternative.
Viel Spaß mit deinem Gefühl..
Nee
Kauf einfach keinen Tesla sondern ein Auto von einem Hersteller, der CarPlay unterstützt Problem gelöst.
Genau so kann man doch auch argumentieren wenn es um Sideloading geht.
Sehe ich auch so. Die Autohersteller werden komischerweise auch nicht zu Jahrelangen Updates ihrer Software gezwungen (die oft schon bei der Auslieferung veraltet ist)…
Das Argument würde auch gelten wenn ich mit der Apple Infrastruktur nicht konform bin. Aber da schalten sich viele ein
Hier gibt es einen kleinen aber feinen Unterschied. Beim Automarkt gibt es viele verschiedene Anbieter die bei ihren eigenen Systemen KEINEN AppStore anbieten. Beim Handymarkt gibt es mittlerweile quasi nur noch Apple und Google welche beide EINEN AppStore haben. Hier gibt es also die Möglichkeit Konkurrenten Platz auf dem eigenen Gerät zu geben und diesen bei der Gelegenheit schlechter zu stellen.
Ich habe noch nicht bemerkt das ich mich in meiner Freiheit eingeschränkt gefühlt habe.
Der Vogel denkt auch er wäre frei, bis man irgendwann mal den Käfig offen lässt ;)
Moment, Moment. Sooo schnell geht das in Deutschland nicht. Erst fragt man die Industrie ob sie einverstanden sind und/oder ob sie „Verbesserungsvorschläge“ haben, wenn ja, muß man darüber diskutieren wie man es der „Dummen“ Bevölkerung als Innovation verkaufen kann.
Dann muß eine neue Behörde gegründet werden und überlegt mit welchen Abgehalfterte Politiker, (Kramp-Karrenbauerer, Dobrint, Von der Leyen, ach nee sie ist schon versorgt usw.) oder verdiente Parteisoldaten es besetzt wird, natürlich mit der besten Besoldung.
Danach müßen passende Büroräume gefunden und eingerichtet werden, wenn all das erledigt ist
stellt man fest die Räume sind zu klein, es muß was neues her, also wird ein Neubau geplant, natürlich in Berlin am besten in Kö-nähe, Planung und Bauzeit 14½ Jahren, Kosten: 26 Mio. nach Fertigstellung: 370 Mio (kann ja passieren)
Ist all das erledigt hat man wahrscheinlich vergessen um was es geht, egal die Behörde mit 270 Beamten funktioniert auch so.
Irgendwann meldet sich Brüssel, mit der Aufforderung das nach 21 Jahren das Gesetz endlich durchgesetzt werden soll.
Hab‘ ich was vergessen……..?
:-) … schöne Persiflage
So schnell ist ein vom Bund geplanter Bau nie fertig…
@Pelops
Ja … Du hast die Beraterfirmen vergessen. Ansonsten teile ich Deine lustige / traurige Einschätzung :)))
ymmd :-D
Und das schlimmste ist, Du hast leider recht.
Da hat entweder der Verbraucherverband Bundeszentrale oder ihr was falsch verstanden.
Die Bundesregierung ist anders ls die Schlagzeile suggeriert sicher nicht gefragt, weil sie gar nicht zuständig ist.
DMA und DSA sind EU-Verordnungen. Die gelten aus sich heraus und müssen (anders als EU-Richtlinien wie der TK-Kodex) nicht in nationales Rscht umgesetzt werden. Für die Durchsetzung der Verordnungen ist ebenfalls die EU-Kommission und nicht die Bundesregierung zuständig.