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Verwechslungsgefahr besteht nicht

e*Message und iMessage: Klage gegen Apple abgewiesen

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31 Kommentare 31

Nachdem das Verwaltungsgericht Köln erst gestern in der Sache „Telekom StreamOn“ entschied und die Zubuchoption des Netzbetreibers weiterhin als rechtswidrig einstuft, hat das Landgerichts Braunschweig heute in einem Fall geurteilt, der Apple-Beobachter ebenfalls interessiert hat.

Emessage

e*Message: Die Webseite des Berliner Unternehmens

So musste sich das Landgerichts Braunschweig mit einer Klage gegen drei Unternehmen der Apple-Gruppe auseinandersetzen. Geklagt hatte die „e*Message Wireless Information Services Deutschland GmbH“ und warf Apple vor, sich mit dem Kurznachrichtendienst „iMessage“ zu nah an der hauseigenen Marke „e*Message“ zu bewegen.

Die Berliner Firma fürchtete Verwechslungsgefahr und forderte nicht nur Unterlassung sondern auch Auskunft, Rechnungslegung und Schadensersatzfeststellung. Unter dem Aktenzeichen 9 O 1818/17 hat die 9. Zivilkammer des Landgerichts Braunschweig die Klage jetzt abgewiesen.

In der Urteilsbegründung wird ausgeführt, dass die Klägerin nicht über ein schutzfähiges Unternehmenskennzeichen verfüge. Bei der Beurteilung der Frage der Unterscheidungskraft des Zeichens sei auf den nicht beschreibenden Teil der klägerischen Unternehmensbezeichnung, nämlich „e*Message“ abzustellen. Die Bezeichnung „e*Message“ beschreibe den Geschäftsgegenstand der Klägerin. „E“ stehe wie bei e-book oder e-cash für elektronisch. Das englische Wort „Message“ sei bekannt in der Bedeutung im Sinne einer Nachricht. Da der Geschäftsgegenstand der Klägerin auf elektronische Messaging-Dienste gerichtet sei, werde damit die Geschäftstätigkeit beschrieben. Ein weiterer Aspekt für die Schutzunfähigkeit des Zeichens sei die Freihaltebedürftigkeit des Begriffes „e*Message“ für elektronische Nachrichten auch für andere Unternehmen. Vor dem Hintergrund seien auch andere Marken, die sich aus dem Buchstaben „e“ und einem beschreibenden Begriff zusammensetzen, als nicht unterscheidungskräftig bzw. freihaltebedürftig angesehen und daher nicht eingetragen worden (wie z. B.E-Book, E-Lotto).

Eine Verwechslungsgefahr zwischen den sich gegenüber stehenden Zeichen „e*Message“ und „iMessage“ bestehe nicht, weil die Tätigkeitsfelder, in denen die Zeichen verwendet werden, nur gering ähnlich seien. Während sich das Unternehmenskennzeichen der Klägerin und auch deren Endgeräte an ein Fachpublikum wie Ärzte, Feuerwehrleute etc. richte, wende sich das angegriffene Zeichen, welches eine Software (App) auf einem Smartphone bezeichne, an Endverbraucher. Die Zeichen „e*Message“ und „iMessage“ seien in klanglicher Hinsicht verschieden, weil die Nutzer an die unterschiedliche englische Aussprache ( Aussprache bei „e*Message*“ als i und bei „iMessage“ als ai) am Anfang des Zeichens gewöhnt seien.

Gegen das Urteil kann das Rechtsmittel der Berufung eingelegt werden.

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21. Nov 2018 um 17:14 Uhr von Nicolas Fehler gefunden?


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    31 Kommentare bisher. Dieser Unterhaltung fehlt Deine Stimme.
  • Ich finde es immer wieder toll, wenn unsere Gerichte sich vernünftig zeigen.

  • Negative Presse ist auch Presse…
    Hätte mich gewundert, wenn sie damit durchgekommen wären.

  • e*Message?! Das ist so peinlich und bitter, dass es einfach nur traurig ist. Wer kommt denn auf die Idee das ernsthaft vor Gericht zu bringen?

  • Ja, nee is klar….
    Hier sollte mal wieder die goldene Kuh kräftig gemolken
    werden !!!

  • IchSchreiGleich

    „Die Berliner Firma fürchtete Verwechslungsgefahr“ … Ja nee is klar. Da ja dieses e*Message auch allgemein bekannt ist und Apple (kennt jemand diese Firma?) als Trittbrettfahrer fungiert? O.o

  • …und jetzt redet man endlich mal über die glorreiche Firma e*message…finde sowas echt immer recht unsympathisch- es scheint hier ja offensichtlich nur um Bekanntheit und womöglich schnelles Geld gegangen zu sein, noch um die Gefährdung der Firma…

  • Ich habe ein iMassage Unternehmen, vielleicht sollte ich auch klagen ? Verwechslungsgefahr ist immer gegeben

  • Californiasun86

    Lächerlich …. die wollten wohl nur ein bisschen PR haben. Habe die Firma und das Produkt eh schon wieder vergessen :)

  • Dann geh ich mal mit meinen Jungs in die Garage und wir bauen das E-Phone. Danach klagen wir gegen Apple…. Wie armselig manche Firmen eigentlich sind…

  • Peinlich war die Aktion von Apple als die das Mutter-Kind Café aus Bonn verklagt haben. Angeblich Verwechselungsgefahr.

  • Man sollte so was lächerliches gar nicht mehr zulassen. Spart ne Menge sinnloser Arbeit. Bin es echt leid davon zu lesen. Es nervt nur noch.

  • Aber es ist doch wunderbar das alle iPhones Gefloppt sind

  • Hätten mal in den USA klagen sollen. Da wäre es wohl ein Vergleich geworden/ in Deutschland ? Nirgends gibt es solche vernünftigen Gerichte wie bei uns

  • eMessage gibt es seit 2000, iMessage seit 2001…dann kommen die erst jetzt mit der Klage? Habe die 17 Jahre gebraucht, um eine Klage vorzubereiten? Lächerlich.

  • Redet mit. Seid nett zueinander!

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