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Ebay-Auktionen: Schadensersatzpflicht bei unbegründetem Abbruch

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34 Kommentare 34

Der Bundesgerichtshof hat per Grundsatzurteil entschieden, dass ein Angebot bei Ebay bindend ist und nicht abgebrochen werden darf, weil der erwartete Kaufpreis zu niedrig erscheint.

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(Bild: Dr. Cloud / Shutterstock.com)

Dies klingt zunächst prima, relativiert sich allerdings, wenn man in der Urteilsbegründung weiter liest. Konkret straft der BGH im aktuellen Fall nämlich nur einen Verkäufer ab, der aktiv gegen die Auktionsrichtlinien von Ebay verstoßen und dies gegenüber dem Höchstbieter auch noch eingestanden hat: Der Verkäufer eines VW Passat hatte die Auktion mit lediglich einem Gebot über einen Euro nach eigenen Angaben nur abgebrochen, um das Fahrzeug anderweitig zu verkaufen. Laut Urteil steht dem Höchstbieter nun Schadensersatz in Hohe des extern erzielten Verkaufspreises zu.

Begründete Ausnahmen weiter zulässig

Im Alltag bleiben betrügerischen Ebay-Händlern weiterhin diverse Hintertürchen offen. Das BGH nimmt begründete Ausnahmefälle von dieser Regel nämlich weiterhin aus. Darunter fällt beispielsweise, dass die Ware gestohlen wurde, ohne Verschulden des Verkäufers kaputt ging oder auch ein schlichter Schreibfehler beim Einstellen des Angebots. Unabhängig davon kann ein Anbieter den Ebay-Regeln entsprechend jede Auktion so lange abbrechen, so lange kein Angebot eingegangen ist. (via Tagesschau)

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13. Nov 2014 um 14:49 Uhr von Chris Fehler gefunden?


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  • Das zuzugeben ist ja auch selten dämlich gewesen. Im Zweifel einen Bekannten suchen der eueren Artikel ersteigert und danach den Kauf abbrechen inkl. Erstattung der Provision.

    • Das ist Genauso illegal. Und wenn es Wiederholt gemacht wird und es irgendwann doch vor Gericht landet dann wird dieses Muster (Verwande bieten in der Vergangenheit immer zufällig immer mit) nicht grade als entlastendes Beweismittel dienen. Das ist Betrug und MUSS zum Ausschluss von eBay führen.

  • Und los geht die abmahnwelle ….

    Der war aber auch zu ehrlich der eBay Verkäufer :-)

  • Na super.
    Würde mich mal interessieren was die Verkaufen sagen, wenn ich mal nicht bezahle, weil ich das gleiche Produkt bei einer anderen Auktion vorzeitig günstiger erstanden habe!
    Das ist mir schon ein paar mal fast passiert…

  • der verkäufer muss also jetzt sein auto verschenken? da wäre ja der euro noch besser hahaha

    • Er muss sein Auto dem anderen Käufer geben ( Erfüllung des Kaufvertrages) und dem anderen Schadensersatz zahlen! Tja doppelt Pech!

    • Durch das erstellen der Auktion hat er eine Willenserklärung geäußert, dass Fahrzeug an den Höchstbietenden zu verkaufen. Da er die Auktion abgebrochen hat, obwohl dies laut den AGB von eBay nicht erlaubt ist (zumindest in diesem Fall, dass einem der Preis nicht passt), ist ein rechtsbindender Kaufvertrag zwischen dem Auktionsersteller und dem Bieter zustande gekommen.

      Der Verkäufer kann die Ware nicht liefern, da sie bereits andersweitig verkauft wird. Somit ist seine Seite des Rechtsgeschäfts nicht erfüllt. Er begeht damit Vertragsbruch aufgrund nicht erbrachter Leistung, der Käufer darf damit vom Kaufvertrag zurücktreten UND Schadensersatz verlangen, und zwar in der Höhe, die er für ein vergleichbares Fahrzeug ausgeben muss.

      Dabei spielt es keine Rolle, dass er nur 1€ geboten hat, da ist der Verkäufer selber schuld. Er hätte einen Mindestpreis festlegen können, hat dies aber bewusst nicht gemacht, deshalb muss er damit rechnen, möglicherweise nur 1€ für das Fahrzeug zur bekommen.

      Recht und Gerechtigkeit können 2 unterschiedliche Dinge sein, das Urteil ist aber richtig, weil hier ein einfacher, klassischer Vertragsbruch vorliegt.

      • Wenn eBay den Auktionsabbruch nicht erlaubt, muss es den Abbruch im Verkäuferkonto sperren.

    • Ja. Zu Recht. Wenn er es nicht für 1 Euro Verkaufen will dann darf er es nicht für 1 Eur rein stellen. Das sote jemanden der ein Führerschein, das Recht zu wählen, die Schulpflicht hat/hatte eigentlich einleuchten.

  • SE bemisst sich nach Fahrzeugwert und nicht nach dem Preis des durchgeführten KV.

  • recht so! Ich weiß schon warum ich immer hochbieten lasse.

  • Gibt Leute die das professionel betreiben. Meistens wird direkt 1 Euro geboten auch wenn es noch 30tage läuft. Danach wird der Verkäufer angeschrieben ob man das auch ohne eBay machen kann damit der Verkäufer die Anzeige abbricht. Und dann droht man mit Anwalt

    • Glaube der hier beschriebene Fall beschreibt eine beendete Auktion und keine noch Offene. Denn mit den Biteten hat er noch kein Anspruch bzw Kaufvertrag da er ja überboten werden kann. Denke das sollte kein Problem sein. Anwalt hin oder her.

    • Nein er hat 7 Stunden nach einstellen der Auktion, diese Abgebrochen. Es wäre eigentlich davon auszugehen gewesen, dass das Auto mehr abgeworfen hätte.

  • Die Frechheit ist aber von eBay das sie seit neuerem Verkaufsprovision für abgebrochene Auktionen nehmen, darauf aber nicht vorher hinweisen das das jetzt geändert wurde.
    Haben auch kurz vorm Umzug unsere Küche versucht zu versteigern, dann stelltesich raus das in der neuen Wohnung doch keine drin bleibt, wir die Küche also rausgenommen da wir die behalten wollen, da die Küche aber schon bei über 1000€ war mußten wir für den Betrag Gebühren zahlen!!

    Abhocke hoch 3 ist das!!

  • Was soll das auch mit dem vorzeitig beenden?? Ich biete ja in der Hoffnung ein Schnäppchen zu machen. Dass man für so was die Gerichte nehmen muss, und wahrscheinlich gingen die gesichtslosen zu Lasten der Steuerzahler. Mann Mann Mann

    • Wieso sollten in einem Zivilprozess zwischen zwei Kontrahenten die GERICHTSKOSTEN „zu Lasten der Steuerzahler“ gehen??? Man, man, man, aber wahrscheinlich bist Du einfach so ein „ich-fühle-mich-komplett-VERARSCHT-von-dem-was-DIE-DA-OBEN-immer-machen-und-das-wird-man-ja-wohl-schließlich-noch-sagen-dürfen“-Typ?

  • wenn ich etwas bei eBay verkaufen möchte setzte ich den Startpreis so hoch wie ich mindestens haben möchte. Der besagte Autoverkäufer wollte wohl die Gebühr sparen selber schuld

  • Jetzt heißt’s:
    (eBay-) Kleinanzeigen durchforsten und gucken, ob es identische Auktionen auf eBay gibt.
    Habe neulich erst eine Auktion beobachtet, und exakt den gleichen Artikel bei den Kleinanzeigen erstanden. War der gleiche Anbieter, Auktion wurde abgebrochen.

  • Genau deswegen mache ich keine Auktionen mehr auf eBay, nur Sofort-Kauf.

  • Redet mit. Seid nett zueinander!

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