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Kompaktes Leichtgewicht

DJI Mini 4 Pro: Neue Kameradrohne mit omnidirektionaler Hinderniserkennung

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49 Kommentare 49

Mit der DJI Mini 4 Pro hat DJI seine neueste Kameradrohne präsentiert. Der Anbieter bewirbt das neue Modell als kompakten Allrounder mit professionellen Funktionen, der sich in verschiedenen Konfigurationen zu Preisen ab 799 Euro bestellen lässt.

Mit einem Gewicht von 249 Gramm und Transport-Abmessungen von 148 × 94 × 64 Millimetern soll sich die DJI Mini 4 Pro flexibel und vielseitig einsetzen lassen. Mit ausgeklappten Propellern bringt es die Drohne auf Abmessungen von 298 × 373 × 101 Millimetern.

Dji Mini 4

Die integrierte Kamera hat eine Bildauflösung von 48 Megapixeln und ermöglicht HDR-Videos in 4K-Qualität und mit 60 Bildern pro Sekunde. Zeitlupenaufnahmen können mit 4K und 100 Bildern pro Sekunde angefertigt werden. Über die Aufnahmemodi Spotlight, Point of Interest und ActiveTrack 360° hinaus hat DJI die Mini 4 Pro mit den folgenden Verfolgungsfunktionen ausgestattet (Herstellerbeschreibung):

  • MasterShots – Mit den Vorlagen für dynamische Kamerabewegungen, die auf Porträt-, Nah- und Fernaufnahmen zugeschnitten sind, gelingt garantiert jede Aufnahme!
  • QuickShots – Bietet die Modi Dronie, Kreisen, Helix, Rocket, Boomerang und Asteroid für stilvollere Ergebnisse.
  • Hyperlapse – Bietet die Modi Frei, Wegpunkt, Kreisen und Kursverriegelung mit unbegrenzter Aufnahmezeit und unterstützt Compositing während der Aufnahme.
  • Panorama – Unterstützt 180°-, Weitwinkel-, Vertikal- und Sphären-Panoramafotos – für faszinierende Landschaftsaufnahmen.
  • QuickTransfer – Erlaubt das schnelle Übertragen von Fotos und Videos auf ein Smartphone, ohne die Fernsteuerung mit ihm zu verbinden. So können Kreationen sofort geteilt werden.

Dji Mini 4 Features

DJI gibt die maximale Flugzeit mit einer Akkuladung mit 34 Minuten an. Beim Flug sorgen mehrere Weitwinkel- sowie zwei abwärts gerichtete Sichtsensoren im Verbund mit der omnidirektionalen Hinderniserkennung der Drohne für Sicherheit. Ein vom Hersteller integriertes erweitertes Assistenzsystem sorgt dafür, dass die Drohne automatisch bremsen und Hindernisse umfliegen kann.

Während des Fluges ist noch aus Sichtentfernungen von bis zu 20 Kilometern die Videoübertragung mit bis zu 1080p und 60 Bildern pro Sekunde möglich. Im Automatikmoduls kann die Drohne vorgegebene Flugstrecken absolvieren und automatisch auf einer sicheren Flugroute zum Ausgangspunkt zurückkehren.


25. Sep 2023 um 20:18 Uhr von Chris Fehler gefunden?


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  • Gesehen, Verliebt, Gekauft. Lovers gonna love, haters gonna hate…und ich freu mich einfach drauf :)

  • Maximale Höhe ist systemseitig auf 120 Meter begrenzt, sodass sie die EU-Klassifikation „0“ erhalten kann. Das sollte man wissen… Ich bleibe erstmal bei meiner Mini 3 Pro.

    • Gib der Community ein paar Wochen und das Ding fliegt einen Kilometer hoch ohne Probleme. :D

      • 4km hoch könnte die ja :) ..
        ..ich bleibe auch bei meiner mini 3 Pro

      • Schon einmal daran gedacht, dass solche Drohnen in größeren Höhen eine echte Gefahr für die Luftfahrt darstellen können? Nicht alles was technisch möglich ist, sollte man auch machen. Weniger Egoismus, mehr an die Allgemeinheit denken würde oft helfen

      • Mir doch Schnuppe…

      • Hatte gestern nen Wasserfall der ca 119 m hoch war. Da hat’s meine Mini 3 fast geschrottet weil ich nicht noch 2-5 m Puffer draufgegeben habe. Aufm Berg hätte ich natürlich noch 120m höher steigen können. Ein Manual Override wäre schon sinnvoll. Übrigens im Umkreis von 3km waren keine Menschen oder Flugzeuge.

      • 120m bezieht sich immer auf den Startpunkt, dass heisst, wer über dem Meer fliegt ist viel tiefer als wer über den Mount Everst fliegt. :)

      • @GRLK
        Ich hoffe inständig, dass du kein Drohnenpilot bist. Jedenfalls nicht wenn du so falsche Aussagen triffst. Die Drohne kann natürlich immer nur vom Startpunkt ausgehen. Du als Pilot bist aber in der Pflicht die Drohne immer maximal 120 m über den da drunter liegenden Grund zu halten .

        2) Beginnt bei einem UAS-Betrieb der Flug des unbemannten Luftfahrzeugs von einer natürlichen Erhebung im Gelände oder über einem Gelände mit natürlichen Erhebungen, ist das unbemannte Luftfahrzeug in einem Abstand von 120 m vom nächstgelegenen Punkt auf der Erdoberfläche zu halten. Die Messung des Abstands ist an die geografischen Merkmale des Geländes, wie Ebenen, Hügel oder Berge, anzupassen.

    • Genau genommen, die max Flughöhe über Grund (man kann bis auf 4.000 Meter starten). Ja und? Mehr als 120 Meter sind nicht erlaubt. Punkt! Und da man aus Deinem „Hinweis“ gut herauslesen kann, dass es leider Leute gibt, die sich um solche Vorschriften nicht scheren, ist es nur folgerichtig, dass fest in der Firmware zu verankern, um den Flugverkehr nicht zu gefährden.

      • Das mit der maximalen Höhe ist oft relativ und in manchen Fällen auch richtig nervig.

        Stehe ich unter einem 150m hohen Berg mit einer Burgruine drauf, kann ich das Objekt gar nicht vernünftig filmen. Klettere ich aber hoch, dann stehen mir die vollen 120m oberhalb der Burg zur Verfügung und im Endeffekt steigt die Drohne auf insgesamt 270m. Legal.

        Ähnlich bei follow me wenn man z.B. mit dem Fahrrad Berg hoch fährt. Stoppt die Drohne dann bei 120m relativer Höhe?

      • Genau das ist das Problem, es bezieht sich immer nur auf den Startpunkt und ist somit oft nur ärgerlich. Hat wenig mit Sicherheit zu tun.

      • @Zyg Lösungsvorschlag Rad-Bsp.: Bei ca. 100 HM über Startpunkt kurz anhalten, Drohne einsammeln, neu starten?
        (Kann es mir zwar vorstellen, halte es jedoch für recht eintönig: wenn im Video komplett ohne Schnitte zugesehen werden darf, wie jemand „maximal eine Drohnen-Akku-Ladung“ lang’nen Berg rauf radelt……… – im Gegensatz zu rasanten, schnittlosen Downhill-Fahrten.)
        Wenn genau bei 100/200/300/… HM dann filmbare Highlights entlang der Rad-Route sind: früh genug halten.
        Problem gelöst?

      • Was genau meinst du mit den 4000m? Wenn ich auf einem Berg stehe, welcher 4010m hoch ist, dann startet die Drohne nicht?

      • Ja genau, Luft zu dünn, die rotoren leisten das nicht mehr

    • Ich hab die pro 3 mit pro 4 auf der DJI Seite verglichen. Die haben sogar bewusst manches von der pro 3 weggeblendet damit die 4 pro besser aussieht.

      Dieses 360 grad mit anderen Sensoren , Slow mo in 4K statt Full hd, os4 statt 3

      Sind die einzigen Unterschiede und das ist kein Grund zum Wechseln überhaupt nicht.

      Man hat sogar bewusst die flight + Batterien ausgeblendet bei der pro3, die gibt es sehr wohl für die 3 mit 45 min Flugzeit dann.

    • Same… gibt keinen wirklichen Grund von der 3er umzusteigen. Die 120m gehen garnicht, zumal die Zertifizierung für unter250g völlig nutzlos sind und dadurch mit der Beschränkung mehr Nachteile bringt.

      • Du darfst doch normalerweise eh nicht höher als 120m fliegen! Und wieso ist die Zertifizierung unter 250g nutzlos? Damit darf ich wenigstens noch über unbeteiligte Personen fliegen (auch Autos bzw. deren Insassen gelten als unbeteiligte Personen), was mir Filmaufnahmen ernorm erleichtert.

      • Ja aber wenigstens im Ausland, da kann man meist höher fliegen

  • ich geb’s dran- habe keinen Bock mehr nur noch unseren Acker zu filmen- der Rest ist quasi kaputt-reglementiert worden. Auch in Italien, in den Dolomiten: überall, wo’s interessant wäre, sind laut d-flight Flugverbotszone. Da wo’s geht, ist es häufig auf 25 m Flughöhe beschränkt. Da vergeht einem die Lust auf dieses Hobby.

      • Lass mich raten, dich stören auch lachende Kinder und Freude allgemein.

      • Autos nerven, genauso wie Radfahrer, Nachbarn oder Rasenmäher und besonders Kohlegrills. Sollte alles verboten werden.

        Im Ernst: Etwas Toleranz und eine ausgewogene Abwägung verschiedener Interessen sollte möglich sein. Bezüglich Drohnen ist die Regulierung definitiv nicht mehr nachvollziehbar und unverhältnismäßig.

      • @Dieter Naja, wenn die Drohnen höher fliegen würden, würde man aber deutlich weniger Lärmbelästigung abbekommen ;)

      • was genau nervt denn an Drohnen?

    • Ja gut. Wenn jeder im Naturschutzgebiet rumfliegen würde… Das bist ja nicht nur du.
      Ich habe da schon Verständnis. Wir müssen den Tieren nicht noch die allerletzten Restbestände der Natur streitig machen – machen wir eh schon fast.

    • Ich finde es mittlerweile auch ganz schlimm, kaum nochwas geht und die Drohnen sind so sicher. In die Sterne kann man auch bald net mehr gucken weil Leon Musk mit starlink alles vermüllt, wer durfte ihm das verbieten ? Sowas darf dann einer einfach mal machen oder wie

  • Ich verkaufe nicht so schnell meine Apple Geräte, aber die neuen Huawei Geräte, die heute vorgestellt wurden, sind technische auf jeden Fall ein Statement!

  • Ich war auch immer wieder geneigt, eine Drohne zu kaufen. Aber die immer strengeren Regeln und Verbotszonen reduzieren den Aktionsradius zu sehr. Thema aus meiner Sicht, erledigt

    • Dachte ich auch, ist aber in der Realität oft wenig bis kein Problem, und dabei halte ich mich an die lokalen Regeln.

    • Ich wohne zwischen dem Frankfurt Flughafen und ganz in der Nähe vom Egelsbacher Flughafen, der meine ich einer der größten Sportflugplätze in Deutschland ist.
      Du wirst Dich wundern, was alles mit etwas Erkundigung alles möglich ist. Ich habe schon mehrfach wegen beruflichen Aufträgen mit dem Tower in Egelsbach und der Polizeifliegerstaffel telefoniert. Und alle haben sich gefreut und für meinen Anruf bedankt.

      Man muss sich halt nur etwas erkundigen, aber das ist vermutlich von manchen zu viel verlangt…

      • Interessant! Kriegst du von denen dann eine Code zum freischalten der Zone?

      • Die Zonen sind über DJI nicht gesperrt. Wegen dem Frankfurter Flughafen gibt es hier eine Kontrollzone, wo Du aber dank Ausnahmegenehmigung generell bis auf 50m steigen darfst.
        Und wegen dem kleinen Flugplatz Egelsbach gibt es hier eine TMZ/RMZ. Die ist zwar nicht gesperrt über DJI, aber man darf ich lt. Auskunft einer Drohnenberatung ganz klar nicht fliegen (z.B. mit meiner Mini3Pro). Auch der Tower hat mir das bestätigt.
        Ja, wo kein Kläger, da kein Richter. Aber wenn Du mit der Drohne beruflich Filmaufnahmen machst, möchtest Du später dem Kunden oder dem Flughafen keine unangenhmen Fragen beantworten. Und falls jetzt mal jemand die Filmaufnahmen online sieht kann ich immer nachweisen, dass ich die notwendigen Stellen vorher informiert habe.

  • Ich habe letzte Woche meine DJI Mini 2 verkauft. Island, Portugal, Deutschland – alles was wirklich interessant wäre, ist reglementiert, verboten oder nur mit Aufwand erlaubt.

    Als Hobby also für mich uninteressant geworden. Beruflich ist das sicher anders, da macht man sicher alle (kostenpflichtigen) Anträge & Co :D

  • Gibt es eine Drohne, die automatisch auf meiner Hand landen kann, während ich mich z. B. auf einem Boot inkl. Seegang bewege?

  • Redet mit. Seid nett zueinander!

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