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E-Reisepass für Kinder wird Standard

Digitalisierung: Kfz-Zulassung ab Herbst im Netz. Modernes Passgesetz mit vielen Neuerungen vorgelegt.

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74 Kommentare 74

Nachdem die Schlagzeilen zum Stand der Digitalisierung in Deutschland zuletzt vor allem von Rückschlägen, teuren Luftnummern und Prestige-Projekten von fragwürdigem Nutzen dominiert wurden, sorgen das Bundesministerium des Innern und für Heimat sowie die 1038. Sitzung des Bundesrates zum Monatswechsel für durchaus erfreuliche Meldungen.

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Bilder: depositphotos.com

Kfz-Zulassung ab Herbst im Netz

So hat der Bundesrat heute einer neuen Verordnung der Bundesregierung zugestimmt, die die Kfz-Zulassungen in Deutschland nicht nur deutlich schneller machen soll, sondern diese auch komplett ins Netz verlagern wird.

Mit der Zustimmung der Ländervertretung kann die Verordnung nun zum 1. September in Kraft treten und sollte die Zulassung neuer Fahrzeuge ab Herbst dann möglich machen, ohne einen Fuß in die zuständige Zulassungsbehörde setzen zu müssen. Zwar ist die Zustimmung des Bundesrates unter Vorbehalt erfolgt, gefordert wurden jedoch nur kleine Änderungen am Verordnungsentwurf.

Geplant ist, dass die Zulassung neuer Fahrzeuge zukünftig online und umgehend erfolgen kann. Zwar sollten sich Fahrzeughalter darauf einstellen, bis zu zwei Wochen auf die postalische Zustellung der Kennzeichen-Plaketten zu warten, der digitale Bescheid soll in der Zwischenzeit jedoch als Nachweis der angestoßenen Digitalzulassung ausreichen.

Modernes Passgesetz vorgelegt

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat hat seinerseits einen Gesetzentwurf zur Modernisierung des Pass- und Ausweiswesens präsentiert. Das Gesetz sieht unter anderem vor, dass Pässe, Personalausweise, eID-Karten zukünftig nicht mehr beim Amt abgeholt werden müssen sondern per Post zugestellt werden.

Der Kinderreisepass soll ganz abgeschafft und ab dem 1. Januar 2024 durch den elektronischen Reisepass für Kinder ersetzt werden. Und auch größere Kinder wurden berücksichtigt: Die Nutzung des Online-Ausweises soll zukünftig schon ab dem 13. Lebensjahr möglich sein. Aktuell kann der Online-Ausweis erst nach erreichen des 16. Lebensjahrs genutzt werden.

Zudem soll der Datenaustausch unter den Behörden verbessert werden. Nach einem Umzug erhält die neu zuständigen Behörden die bisherigen Datensätze automatisch. Sicherheitsbehörden sollen die Fotos von Pass- und Personalausweisbehörden bei Bedarf abrufen können.

Der Gesetzentwurf lässt sich hier einsehen.

31. Mrz 2023 um 15:51 Uhr von Nicolas Fehler gefunden?


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  • Dazu noch den digitalen Euro und dann sind wir erledigt. Wer mal wieder dagegen anspricht, weil er keine Ahnung hat sollte den Podcast von Marc Friedrich mal etwas genauer betrachten.

  • Ein modernes Passgesetzt?
    Sollte das nicht Passgesetz heißen?

      • Michelangelo und Huhn Hubert

        Ich glaube iFun weiß auch nicht was Lebensjahr heißt. Im Gesetzestext steht „ab 13 Jahren“, iFun macht daraus „bei Erreichen des 13. Lebensjahres“. Das Erreiche ich aber mit dem 12. Geburtstag, ich schätze daher iFun meinte hier „bei Vollendung des 13. Lebensjahres“…

      • Im Gesetzesentwurf steht „Möglichkeit der Nutzung des Online-Ausweises bereits ab 13 Jahren,“. Im Artikel steht „Nutzung des Online-Ausweises soll zukünftig schon ab dem 13. Lebensjahr“. Zuvor soll zu ihrem Zeitpunkt „bei Erreichen des 13. Lebensjahres“ gestanden haben?

        Das ist vollkommen korrekt!

        Ihr Vorschlag „bei Vollendung des 13. Lebensjahres“ sagt dagegen, man muss 14 sein, um die Online-Funktion nutzen zu dürfen. Das ist falsch. Denn sonst müsste im Entwurf stehen „ab 14 Jahren,“.

        Sind sie selbst etwas verwirrt, weil es kein Jahr 0 gibt und daher schon mit 1 anfing, also im Jahr 1 nach Christus 364 Mal weniger als ein Jahr nach seinem Tod vergangen war? Das Menschenalter hingegen ist korrekt. Im ersten Geburtsjahr ist man noch nicht 1 Jahr, sondern nur Monate, Tage oder weniger alt. Nur Die Jahreszahlen sind historisch begründet um 1 verschoben, weil es früher mit römischen Zahlen gezählt wurde und es noch keine 0 gab (die 0 wurde in Indien oder bei den Inkas erfunden … wahre Herkunft der 0 ist hier unklar … ja, sicherlich gab es ein Platzhalterzeichen für Nichts, aber damit konnte oder wollte man damals nicht rechnen, was jetzt in der Mathematik wichtig ist … denn interessant ist dort nur 0, der Zwischenbereich zwischen 0 und 1 und 1 ,,, ein größere Zahl als 1 ist beim Binärsystem nicht vorhanden und bei größeren Zahlsystemen oft eher uninteressant, da dann alles gleich ist (denn alles als n+1 darstellbar, siehe Induktionsbeweis, also deshalb alles quasi gleich …) …).

        (Kleiner mathematischer Hinweis: Dabei beziehe ich mich auf reelle Zahlen. Bei komplexen Zahlen ist dies analog. Analog ist dies auch in n-adischen Systemen, wobei n eine positive natürliche Zahl größer 2 ist.)

        (Ja, ich weiß, ich habe viel Text zu einer Kleinigkeit geschrieben, aber Logik ist einer meiner Bereiche, die mich besonders interessieren, weshalb ich wissen wollte, was laut beantwortetem Kommentar angeblich falsch sein soll.. :-) )

      • Addendum zu Klarstellung: Das 13. Lebensjahr beginnt nach dem 13. Geburtstag, da ab 0 angefangen wird zu zählen. 1 Jahr nach Beginn des Jahres 1 fängt aber erst mit dem Jahr 2 an, weil es nicht mit 0 anfängt.

        (historischer Grund zuletzt von mir erwähnt)

      • Das ist falsch, der 13. Geburtstag läutet das 14. Lebensjahr ein.
        Wenn man geboren wird, befindet man sich auch im 1. Lebensjahr und ist noch <1…

      • Ich habe jetzt nachgeschaut, wie die Zeitrechnung bei „Lebensjahr“ sein soll. Nach dieser Informationsquelle ist es tatsächlich so, dass z.B. das Lebensjahr 1 schon beim 0. Geburtstag (also eigentlicher Geburtstag) bis 1. Geburtstag sein soll. Diese Definition finde ich zwar seltsam, aber muss man wohl akzeptieren. Also sorry!

  • Wenn das genauso komfortabel und einfach geht mit anmelden usw. wie die Grundsteuerthematik, dann freue ich mich drauf. Wird cool…

  • Zulassung: Dann überprüft auch keiner mehr die Kennzeichengröße, mein erster Versuch mit 48cm Kennzeichen und Engschrift war erfolgreich, beim zweiten PKW hat die Zulassungsstelle es nicht akzeptiert!

    • 48cm? Voll das Kuchenblech ! Außerdem hat das doch mit Haarspray immer wunderbar funktioniert !

      • Kuchenblech? Ich rede doch nicht von einem Motorradkennzeichen. Standart Auto-Kennzeichen ist 52cm. Meine Kennzeichengrundpkatte an der Stoßstange ist aber nur 48,5 cm. Kleiner als 48 konnte ich eh nicht machen, da ich XXX-E45E (also 8 Platzhalter) habe und das ging nur mit Engschrift.

    • Das liegt aber nicht an der Kennzeichengröße.
      Wenn du Normalschrift nimmst kannst du auch ein 36er machen lassen
      Ich finde Engschrift sieht eh nicht gut aus

  • Endlich nicht mehr nach Terminen suchen, unsere Beamten agieren immer noch im
    Corona-Modus…

  • Zum Thema KFZ Zulassung ist keine Jahreszahl angegeben…

  • Bitte mehr davon. Die Ämter sind komplett überfordert, zu wenig (fähiges) Personal ist nur ein Beispiel.

  • Na endlich auch in Deutschland möglich, spart eine Menge Zeit und Stress, einer der vielen Dinge die in NZ einfach und reibungslos laufen.

  • OT: Ich frage mich, ob die Betreiber nun mind. einen Artikel morgen schreiben, um wenigstens einen Aprilscherz unter die Nachrichten zu bringen. :-)

    (Eig. sollten es mind. zwei oder mehrere sein, damit nicht von vornherein klar ist, das ist sicherlich der Aprilscherz, wenn er aufmerksamkeitserheischend ist. :) )

  • 2 Wochen diese Bürokratie wieder, da kamst auch direkt hingehen. Nach 30 Minuten hast alles:)

    Oder Zulassungsdienste nutzen, die erledigen es auch.

    Digital und D ( Behörde) passt nicht zusammen.

  • Mir eigentlich völlig schnuppe… macht sowieso das Autohaus. Ich hol den Wagen nur ab

    • Kannste machen – aber umsonst ist der Tod, sonst nix.
      Ich habe meinen letzten Gebrauchten bei nen Autohaus in einem anderen Bundesland gekauft, da fährt kein Angestelter zu meiner Zulassungsstelle. Auto 3 Jahre jung und nur 50% vom Neupreis gezahlt, da geh ich doch gern selbst zur Zulassungsstelle!

  • Habe letzte Woche ein Fahrzeug umgemeldet und hatte einen Termin gebucht. War ca. 10 Minuten vor dem Termin da und bereits nach weiteren 10 Minuten fertig. Online hätte es ca. 3-5 Tage gedauert. Außerdem ist die Onlinezulassung auch noch teurer.
    Wo ist da der große Vorteil? Außer vielleicht der Fahrt zur Zulassungsstelle.

  • Ich freue mich das es noch so viele optimistische Stimmen hier im Forum gibt die sich in meiner Welt angstfrei auf die Digitalisierung unserer Behörden freuen.
    Ich selbst wäre gerne so, doch wollen mir die vielen „Pannen“ bei der Umsetzung von Digitalisierungsstrategien unserer Regierung dabei einfach nicht aus dem Kopf gehen. Keine Frage, ich freue mich auf den Tag an dem ich in Berlin keine 3 Monate warten muss um einen Termin bei der Zulassungsstelle zu bekommen, doch vertrauen ist für mich etwas das aus guten Erfahrungen wächst und da habe ich noch einen großen Bedarf was unsere Behörden angeht.

    • Aus über eine Dekade Erfahrung mit dem nPA (ja, wurde am Anfang extrem wenig genutzt – auch ich hatte noch vor der Umstellung den alten Ausweis verlängern lassen, weil ich Anfangsschwierigkeiten vermutete … und es gab welche, siehe AusweisApp2, nicht 1 … und nein, es ist nicht wie Oracle, dessen erste Datenbank Version 2.0 hatte, damit es als ausgereifter klingt … aber Sicherheitsforscher fanden keine gravierenden Probleme, lediglich ist das prinzipielle Problem, dass es nur eine Verschlüsselung gibt für verschiedene Authorisierungen, also die AusweisApp2 maßgeblich ist zu verhindern, ob der andere Betreiber mehr oder weniger Infos vom nPA erhalten kann, also man sicherstellen sollte, dass man die AusweisApp2 von einer vertrauenswürdigen Stelle holt … mehr muss man wohl nicht beachten ….).

      Gleichzeitig wurde DE-Mail beworben, wo das Problem war, dass die Kommunikation mit anderen nicht per Default Ende-zu-Ende-verschlüsselt ist. Sie war nur für „wichtige“ Stellen wie zwischen Anwälten und andere vorgesehen. Evtl. wegen der Proteste kann jeder seit vielen Jahren nun optional eine E2E-Verschlüsselung aktivieren, egal mit welchem DE-Mail-Nutzer. Deshalb spricht gegen DE-Mail kaum etwas dagegen.

      Von diesem Behördengängen-erleichternden BundID weiß ich zwar wenig, aber Authentifizierung basiert auf das nPA. Insofern stellt sich nicht großartig die Frage, wie sicher es ist.

      Deshalb kann man ruhigen Gewissens sagen, dass dies relativ sicher und gut nutzbar ist, wenn man auf ein mögliches Problem achtet (und der Computer (PC, Mac, …) nicht infiziert ist, natürlich).

    • Viele Dinge die unsere Behörden digitalisieren „sollen“, sollten m.A, überhaupt nie digitalisiert werden… Wenigstens sollten die, die dies fordern die Konzequenzen selbst tragen, also Menschen die mit „online“ Vorgängen baden gehen oder beschisschen werden darauf sitzen bleiben, ich sehe nicht ein dass es wieder das Problem der Steuerzahler sein muss dass 1/4 aller Deutschen zu faul ist sich um das Leben zu kümmern. Ist doch jetzt schon absehbar das beim Autoverkauf beschissen wir und beim „online Pass“ beantragen dann 15 Jahre alte Fotos verwendet werden die nicht mal mehr ein brasilianischer Grenzer mit Bakschisch akzeptiert, und dann auf irgendwelchen Botschaften Hilfe gebraucht wird. Gerade der Pass ist für mich unfassbar, weil man da seinen Arsch nicht alle 10 Jahre mal aus dem Quark bekommt. Davon abgesehen wird es interessant ob andere Länder dieses selber zusammengebaute Ding der Deutschen dann auch akzeptieren, von anderen Nationen ist mir sowas zumindest nicht bekannt.

  • Generell eine super Sache, sofern es besser läuft als auf der Zulassungsstelle. Alle die ich kennengelernt habe, sind unnötig Zeitaufwändig, teilweise unfähig und so ist eine KFZ Zulassung nur nervig!

    Allerdings befürchte ich, dass das digitale Verfahren ähnlich nervig sein wird. Gerade gestern, wollte ich meine Bankverbindung online ändern, leider erfolglos. Sobald ich ein Authentifizierungsverfahren (ElsterSecure oder AusweisApp2) ausgewählt habe, ist der Prozess mit Seitenladefehler abgebrochen.

  • Kfz-Zulassung; bevor hier einige ihr geballtes Wissen einsetzen um gleich wieder auf „Kontra“ zu gehen;
    im Artikel steht eindeutig: …. Neuzulassung… und dazu benötigt man nur Ausweis- Versicherungsnachweis und Zulassungsbescheinigung Teil 2

    All dies ist bereit digital hinterlegt, sofern der Kunde es nutzten möchte.
    Alle anderen Situationen der Zulassung sind natürlich so komplex , dass ein Besuch im amt nicht ausbleiben wird!

    Hier steht nochmal: ES IST MÖGLICH!
    Nicht verpflichtend!

  • Wie steht es eigentlich mit dem Personalausweis und den Führerschein auf dem Mobiltelefon? würde gerne diese Plastikkarten verbannen.
    Alleine der letzte Absatz mit Sicherheitsbehörden und abrufen können in Zusammenhang mit automatisch übermittelt… Unsere Innenministerin versucht immer wieder EU Recht zu umgehen…

  • Redet mit. Seid nett zueinander!

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