Netter, strenger, länger
Die neuen App Store-Regeln 2018: Alle Änderungen im Überblick
Über eine der wichtigsten Änderungen in den für alle Entwickler gültigen App Store-Richtlinien Cupertinos konnte ifun.de bereits am 21. Dezember berichten. Nach anhaltender Kritik weichte Apple das zuvor angekündigte Verbot von Baukasten-Applikationen zum Januar 2018 etwas auf und machte Zugeständnisse an den Mittelstand: Sollten auf Vorlagen basierende Apps vom eigenen Entwickler-Account in das Software-Kaufhaus eingereicht werden, würde man diese weiterhin zulassen.
Doch nicht nur in Sachen Baukasten-Applikationen wurden die App Store-Regeln um entsprechende Textpassagen ergänzt, auch an anderen Stellen wird Cupertino nach der noch anhaltenden Weihnachtspause mit neuen Vorgaben an die Developer-Community in das neue Jahr starten.
Freundlichere Einleitung
Bislang starteten die App Store-Richtlinien mit einem eher negativen Statement:
Wir werden Apps für Inhalte oder Verhaltensweisen ablehnen, von denen wir glauben, dass diese über die Stränge schlagen.
Dieses hat Apple nun relativiert und eröffnet die neue Version der Entwickler-Richtlinien etwas milder:
Wir unterstützen ausdrücklich alle im App Store vertretenen Standpunkte, solange die Apps die unterschiedlichen Meinungen und Sichtweisen ihrer Anwender respektieren und die Qualität der „App-Experience“ großartig ist.
Vorbestellungen nur mit fertigem Produkt
Die neu eingeführte Option, iOS-Anwendungen auch zur Vorbestellung anzubieten, um sich so am Marketing-Ansatz der Super Mario Run-App zu orientieren, steht den Entwicklern nur dann zur Verfügung, wenn diese Nachweisen können, dass die App bereits fertig programmiert und voll funktionsfähig ist:
Apps, die Sie für die Vorbestellung im App Store einreichen, müssen zum Zeitpunkt der Einreichung vollständig sein. Stellen Sie sicher, dass sich die App, die Sie letztendlich veröffentlichen, nicht wesentlich von der beworbenen unterscheidet. Wenn Sie wesentliche Änderungen an der App vornehmen (etwa das Geschäftsmodell ändern), sollten Sie die Vorbestell-Aktion neu starten.
„Lootbox“-Paragraph: Gewinnspiele müssen Quoten preisgeben
App-Entwickler, die In-App-Käufe bereitstellen, deren Inhalte zufälliger Natur sind, müssen fortan angeben, wie hoch die Chance ist begehrte Inhalte überhaupt zu Gesicht bekommen. Das alte Glücksspiel-Thema, von dem sich Apple unserer Meinung nach komplett lossagen sollte.
Apple zielt dabei speziell auf sogenannte Lootboxen ab, bei denen es sich für gewöhnlich um virtuelle Sammlungen zufälliger Objekte für iOS-Spiele handelt (etwa Waffen, Heiltränke, Rüstungen, Zaubersprüche etc.), die in Spielen durch In-App-Käufe freigeschaltet werden können. So heißt es in den Richtlinien nun:
Apps, die „Lootboxen“ oder andere Mechanismen anbieten, mit denen sich zufällige virtuelle Artikel kaufen lassen, müssen offenlegen, mit welchen Chancen sich welche Objekte erwerben lassen.
Crypto-Währungen nur von vertrauenswürdigen Anbietern
Anwendungen die mit Crypto-Währungen handeln, benötigen fortan eine Banken-Lizenz oder müssen von entsprechend vertrauenswürdigen Stellen ausgegeben werden.
Apps, die Initial Coin Offerings („ICOs“), den Cryptocurrency-Futures-Handel und andere Crypto-Securities- oder Quasi-Securities-Geschäfte ermöglichen, müssen von etablierten Banken, Wertpapierfirmen, Futures Commission Merchants („FCM“) oder anderen zugelassenen Finanzinstituten stammen alle anwendbaren Gesetze einhalten.
VPN-Apps müssen Systemstandard nutzen
VPN-Applikationen sollen keine eigenen Zertifikate mehr installieren, sondern den von Apple angebotenen Systemstandard einsetzen und klar beschreiben zu welchem Zweck die zusätzliche Netzwerkverbindung hergestellt wird. Zudem trägt Apple der Kritik an dem eisernen Besen Rechnung, mit dem das Unternehmen seine chinesische Filiale von VPN-Anwendungen „säuberte“:
Apps, die VPN-Dienste anbieten, müssen die „NEVPNManager-API“ verwenden und eine klare Erklärung darüber abgeben, welche Benutzerdaten gesammelt und wie sie verwendet werden. VPN-Apps dürfen nicht gegen lokale Gesetze verstoßen. Wenn Sie Ihre VPN-App in einem Gebiet verfügbar machen, für das eine VPN-Lizenz erforderlich ist, müssen Sie Ihre Lizenzinformationen im Feld App Review Notes angeben.
Mal abgesehen davon, dass ich App Vorbestellungen für die Käufer ohnehin für sinnlos halte – was soll das noch für die Entwicklet, wenn die App ohnehin fertig zur Veröffentlichung ist? Wozu dann noch mit der Veröffentlichung warten statt gleich Geld damit zu verdienen?
Marketing.
Hype, Erwartung schüren, aufbauen etc.
Besser als sang und klanglos eine App veröffentlichen.
Und anderen die Möglichkeit geben das nachzumachen und als Erster damit im Appstore zu sein…
Ich vermisse das testen von Apps vor dem Kauf.
»… und die Qualität der „App-Experience“ …« Was bitte ist App-Experience?
Leider gibt es so gut wie keine Light Versionen mehr. Da konnte man wunderbar antesten. Wenigstens funktioniert die Rückgabe Problemlos.