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Sendeverbot auf deutschen TV-Plattformen

Deutsche Welle: Livestream auf Apple TV vor dem Aus

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24 Kommentare 24

Die Deutsche Welle, der deutsche Auslandsfernsehsender, wird zukünftig nicht mehr auf den großen TV-Plattformen innerhalb der Bundesrepublik verfügbar sein.

Dw Benachrichtigungen 1500

Dies geht aus einer Meldung der Deutschen Presse-Agentur hervor, die sich auf eine Ankündigung der Landesmedienanstalten beruft. Die dortigen Regulierer seien demnach zu dem Entschluss gekommen, dass eine innerdeutsche Verbreitung des Auslandsfernsehsender unzulässig sei und berufen sich dabei auf das sogenannte Deutsche Welle Gesetz (DWG), das die Aufgaben des quasi-öffentlich-rechtlichen Angebotes klar regelt. Zu diesen würde die Ausstrahlung im Inland nicht zählen.

Plattformregulierung aber kein Eingriff ins Netz

Entsprechend hätten die Landesmedienanstalten die Deutsche Welle nun dazu aufgefordert, keine TV-Plattformen mehr zu bespielen. Zu diesen zählen Angebote wie Zattoo, Sky, MagentaTV und Joyn. Die Ausstrahlung im freien Internet, darunter verstehen die Vertreter der Landesmedienanstalten etwa das Videoportal YouTube, würde durch die Entscheidung jedoch nicht beeinflusst werden. Die sogenannte Plattformregulierung gehört zu den Kernaufgaben der Landesmedienanstalten.

Deutsche Welle 1500

Unklar ist momentan, wie es mit den Applikationen der Deutschen Welle weitergehen wird. Da diese sowohl in Deutschland als auch in anderen Regionen zum Download angeboten werden, wären zwar grundsätzlich auch Geobeschränkungen denkbar, allerdings könnte die Deutsche Welle ihren Livestream auch vollständig aus den in Deutschland verfügbaren Anwendungen für Mac, iPhone und Apple TV entfernen. In der Liste aller Anbieter infrastrukturgebundener Medienplattformen nach § 2 Abs. 2 Nr. 14 MStV taucht Apple bislang allerdings nicht auf.

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Zuletzt Sendeverbot in Russland

Zuletzt war der Deutschen Welle die Programmausstrahlung innerhalb Russlands untersagt worden. Die dortige Administration reagierte damit auf das Verbreitungsverbot von RT DE und kündigte an, die Deutsche Welle zu einem sogenannten „ausländischen Agenten“ erklären zu wollen.

13. Mai 2022 um 13:49 Uhr von Nicolas Fehler gefunden?


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    24 Kommentare bisher. Dieser Unterhaltung fehlt Deine Stimme.
  • Verstehe ich nicht so ganz, ein deutscher Fernsehsender darf nicht in Deutschland empfangen werden, da sich seine Zielgruppe auf das Ausland bezieht? Aber wenn ich da doch mal rein schauen möchte, nur was die so senden, dann geht das nicht? Absurde Entscheidung

  • i h denke jeder deutsche Steuerzahler sollte die Möglichkeit haben, zu sehen, welche Inhalte DW von deutschen Steuern bezahlt ausstrahlt

    • Ich vermute, dass sich die Konkurrenz beschwert haben könnte – also private in Deutschland sendende Nachrichtensender.
      Erinnert ein wenig an die Regelung, wie lange Inhalte in den Mediatheken der öffentlich-rechtlichen Sender vorgehalten werden dürfen.

      • Das ging zurück auf das Verbot vom russischen TV Sender RT Deutschland. Da wurde dann die DW mitgeprüft, als dieser in Russland gesperrt / verboten wurde.

  • …Hauptsache wir zahlen.

    Wer das jemals gesehen hat – es ist zum fremdschämen.
    Dagegen ist selbst RT Deutschland ein unabhängiges und freies Medium

  • Wo kämen wir denn hin, wenn Sendungen, die aus deutschen Steuermitteln finanziert werden (ist bei der DW so) auch deutschen Zuschauern und nicht nur solchen im Ausland bereitgestellt würden …

  • Ich fasse mir ans Hirn.

    All diese 18.-Jahrhundert-Regelungen sterben früher oder später, weil sie so dämlich sind, dass es qualmt, aber erst mal müssen sie un-be-dingt realisiert werden.

    Dass sich dafür überhaupt Leute finden, die das durchsetzen. Unglaublich.
    Sind bestimmt so super sympathische Blockwärter. Ätzend

  • So ganz werbefrei, das ist ja sowas von Geschäftsschädigend, und ohne Mitspracherechte der Landesfürsten geht ja gar nicht.
    Radio Andernach sendet ja auch nicht für uns hier.

  • Stefan B. aus H.

    Ich kenne einige Ausländer, die in Deutschland leben und das Angebot nutzen dazu kommen Hotels, Journalisten, etc.
    Was soll so eine Entscheidung? Erscheint mir als typischer Fall von Überregulierung durch unterbeschäftigte Juristen.

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