Aufklärung bei Spielen ungenügend
Datenschutz: Berliner Richter kippen Facebook-Berufung
Das Kammergericht Berlin hat die von Facebook gegen ein Urteil aus dem Jahr 2014 eingelegte Berufung zurückgewiesen und bestätigt, dass das Unternehmen seine Nutzer besser über die Weiterverwendung persönlicher Daten informieren muss. In dem vom Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) angestrengten Verfahren ging es um den Schutz der Nutzerdaten bei Verwendung der von Facebook angebotenen Onlinespiele.
Besonders erwähnenswert ist in diesem Zusammenhang zunächst die Tatsache, dass auch die Berliner Richter der Meinung sind, dass mit Blick auf das Angebot von Facebook deutsches Datenschutzrecht anwendbar ist. Diese wichtige Voraussetzung für die Klag der deutschen Verbraucherschützer ergibt sich dem Gericht zufolge aus der Tatsache, dass das Facebook-Angebot sich an deutsche Nutzer richtet und zudem die hiesige Niederlassung des Unternehmens Facebook Germany GmbH diesen Bestimmungen unterliegt.
Die Datenschützer hatten sich daran gestört, dass Nutzer der von Facebook über das App-Zentrum angebotenen Spiele nicht ausreichend über Umfang und Zweck der Weitergabe ihrer Daten an die meist externen Anbieter dieser Apps informiert werden.
Unter dem Button „Sofort spielen“ wurden Hinweise zur Weitergabe von personenbezogenen Daten des Nutzers angezeigt. So sollten mit Beginn des Spiels die E-Mail-Adresse, Statusmeldungen und weitere Informationen über den Nutzer an den Betreiber des Spiels übermittelt werden. Angaben über den Zweck der Datenverarbeitung fehlten.
Facebook hat die Möglichkeit, in der Angelegenheit eine weitere Instanz anzurufen. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falls hat das Berliner Kammergericht die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen. Weitere Infos gibt’s beim VZBV.
Überschrift ist falsch. Nicht Revision, Berufung.
Danke
Sorry: wer freiwillig bei der Datenschleuder Facebook unterwegs ist, legt auf Datenschutz eh keinen Wert!
Wozu also die Diskussion?!
Wer freiwillig Auto fährt, rechnet mit seinem Tod.
Was soll diese unsinnige Argumentation?
Unsinniges Geplapper (leider erwartungsgemäß).
Man sollte nie gedankenlos von sich auf andere schließen.
hihii, 3 Jahre später muss FB also darauf hinweisen ab sofort (?)
Super Sache. Was ist in den 3 Jahren alles mit den Daten passiert, die sie jetzt ggf. nicht mehr verwenden dürften oder die Nutzer jetzt – mit den neuen Richtlinien – evtl. FB / kostenlose Spiele nutzen wollen?
Kann da nur zustimmen: Wer FB nutzt muss sich speziell hier im Klaren sein, was er alles preisgibt. ist ja nicht grade neu das Thema.