Nach BGH-Urteil
Dashcams zunehmend akzeptiert: Polizei bittet um „Zeugen-Videos“
Im Mai hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel grundsätzlich zulässig sind. Zuvor bewegten sich die automatischen Aufnahmen mit Windschutzscheiben-Kameras hierzulande in einer Grauzone. Inzwischen ist die Akzeptanz von Dashcams allerdings soweit vorangeschritten, dass die Polizei teils auch aktiv um Einreichung der Aufnahmen zur Aufklärung von Unfällen bittet.
In einem aktuellen Fall bitten Ermittler in Rheinland-Pfalz Besitzer von Dash- und Helm-Kameras, ihre Aufnahmen zur Verfügung zu stellen. Im Zusammenhang mit einem tödlichen Motorradunfall wird nach dem unfallflüchtigen Fahrer des verursachenden Wagens gefahndet. Die Polizei sichert zu, die Aufnahmen vertraulich zu behandeln.
Die Nutzung von Dashcams ist in Deutschland seit dem BGH-Urteil grundsätzlich gestattet, allerdings mit Auflagen verbunden. So ist es nicht erlaubt, das Geschehen entlang der Fahrstrecke permanent aufzuzeichnen, die Richter fordern hier automatisierte Gegenmaßnahmen wie ein dauerndes Überschreiben der Aufzeichnungen in kurzen Abständen. Eine dauerhafte Speicherung dürfe nur begründet aktiviert werden. Um diesen Vorgaben gerecht zu werden, haben Hersteller wie Garmin teils mit Firmware-Updates für die Geräte reagiert.
Der Aufruf der Polizei Pirmasens steht allerdings in Kontrast zu diesen Vorgaben. Die Ermittler suchen Videoaufzeichnungen, die mehr als zwei Wochen zurück liegen und zudem zumindest teilweise ohne konkreten Anlass automatisch angefertigt und gespeichert wurden.
Das wurde aber auch Zeit.
Ein Kollege von mir war im April ein Unfallzeuge und seine Dashcam zeichnete den Unfall auf. Die Polizei hat ihn damals auch schon gebeten das Video auf der Wache vorbei zu bringen. So ein Video macht es der Polizei ziemlich einfach den Unfallhergang zu ermitteln und die Schuldfrage zu klagten…
Die Polizei klärt keine Schuldfrage – das macht die Versicherung!
Die Polizei klärt nur, wer Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten begangen hat und verfolgt diese …
Eine rechtliche Klärung der Schuldfrage kann nur durch das Gericht erfolgen! Die Polizei und die Staatsanwaltschaft leisten hier die notwendigen Vorarbeiten. Die Staatsanwaltschaft kann sogar in Einzelfällen die Schuldfrage selber festsetzen, hiergegen kann man sich aber stets vor Gericht wehren.
Klar, die Versicherung stellt für ihre Zwecke auch (wenn kein Urteil vorliegt) die Schuldfrage fest. Wenn man als Versicherungsnehmer hiermit nicht einverstanden ist, kann man sich auch dagegen (in einem Zivilprozess) wehren.
Für mich sehr fragwürdig….
Wenn es doch nach BGH-Urteil nicht erlaubt ist, dauerhaft und anlassunbezogen aufzunehmen, wie soll es dann hier rechtlich „sicher“ von statten gehen?
Ich lese täglich über diesen Unfall und die Versuche, den Verursacher zu finden.
Aber leider müssen sich die Behörden auch an geltendes Recht halten.
Oder werden morgen plötzlich die Verkehrsüberwachungskameras, das Mautsystem und die Handyortungsdaten abgegriffen, um den Täter zu finden?
Guter Punkt!
+1
Zur Aufklärung länger als 2 Wochen her…rechtlich (denke ich mal) wird es wohl kaum verwertbar sein, zur Erhöhung der Glaubwürdigkeit um das wirklich wahre Geschehen aufzuklären evtl. schon (wobei Videos leicht nachbearbeitet werden können…)
Wird wohl eher zur Rekonstruktion des tatsächlichen Hergangs gut sein, damit die Polizeiermittlung auf eine Sache konzentrieren werden kann.
Dennoch eine Grauzone!
Wer Schlechtes im Sinn hat, wird vielleicht bewusst ein solches Video manipuliert der Polizei zuspielen.
Habe bereits letztes Jahr mal Aufnahmen von einem Unfall der Polizei zur Verfügung gestellt. Aber warum auch nicht. Lieber objektive auswertbare Aufnahmen als subjektive oder sogar falsche Zeugenaussagen.
Wie jemand weiter oben schon bemerkt hat sind Videos auch nicht zwingend objektiv da sie zum einen manipuliert werden können und zum anderen auch nur aus einer bestimmten Perspektive filmen (Aufnahmen aus verschiedenen Perspektiven können zu unterschiedlichen Einschätzungen führen). Also ist die Objektivität einer Aufnahme auch in frage zustellen. Erst mit Aufnahmen aus verschiedenen Perspektiven und einer manipulationssicheren Verarbeitung ist ein objektive Bewertung möglich. Wer das nicht glaubt kann gerne mal nach Fake Obama AI googeln.
Gibt es irgendwo Infos über die Einbaukosten?
Ich fürchte dass bei einem BMW I3 zwischen 1000 – 2000 € anfallen , da die Dashcams im Kabelbaum nicht vorgesehen sind und daher neue Kabel und Sicherungen notwendig werden. Am den 12V Bordnetz (Zigaretten Anzünder) geht das bestimmt nicht – das hat doch eine komplexe Logik wann das Strom ist oder nicht.
Oder wie schließt man die Geräte an?
What?
Einfach mal bei Amazon eingeben und für 100-200€ eine Cam kaufen und in die 12V Buchse stecken
Habe eine für knapp 100€. Einbau ist easy und Strom gibt es über den Zigarettenanzünder. 5m Kabel und das habe ich bereits in nem A6, Golf und A4 fast unsichtbar verlegt.
Dein Zigarettenanzünder hat eine komplexe Logic :o) na das ist doch mal was … wenn die Steckdose nachdenkt was sie wie machen darf XD
Bei Mercedes 10€ fürs Verlegen vom Kabel zum Zigarettenanzünder bezahlt. Reicht und fertig :)
50 € für Front- und Rückkamera, Kabel selber komplett unsichtbar verlegt und an der Sicherung des Zigarettenanzünders angeschlossen. Filmt dann nur, wenn Zündung an ist. Kamera super klein hinterm Innenspiegel und an Kofferraumklappe.
Verlegung war spaßig, Kosten gering, Technik jetzt perfekt im Auto integriert und alles ist prima.
Funktioniert ja nicht mehr, da nur noch 3 Minuten gespeichert werden falls man selbst den Unfall hat oder aber einen Knopf gedrückt hat (siehe Artikel von gestern)
Funktioniert schon noch … es kommt drauf an was für eine DASHCAM du hast und ob du die Firmware Updates einspielst ;-)
Richtig. Außerdem sollte ich wirklich indirekt Zeuge eines Unfalls werden, werde ich definitiv den „Knopf“ drücken und diese Aufnahme speichern. Ob das dann verwertbar wird soll die Polizei/Staatsanwaltschaft etc. entscheiden.
Wünsche ich mir im umgekehrten Fall auch, falls mir jemand seitlich reinfährt und das „abstreiten“ sollte. Vorfahrt / Ampel etc.
Und dann bekommst du eine Anzeige wegen Benutzung eines elektronischen Geräts am Steuer. Dann noch eine oben drauf weil du eine Aufnahme länger als vorgeschrieben gespeichert hast. :D
War es nicht vor einiger Zeit noch so, dass man die Geräte nur nicht in die Hand nehmen, aber durchaus berühren darf?
Kann ich bestätigen!
Verstehe nicht, warum die vorhandenen Kameras in den neuen Fahrzeugen (Einparkkameras, Tempolimitkameras etc.) nicht als Dashcam genutzt werden können?
Sicher wäre das mit nur einem Softwareupdate möglich. Mein BMW 5er hat jede Menge Kameras verbaut, warum nicht zusätzlich dafür nutzen?
+1 das habe ich mich auch schon gefragt aber wahrscheinlich fehlt das Speichermedium oder what Ever? Die Idee die bereits integrierten Kameras zu nutzen ist doch Top!
Die besser ausgestatteten Modelle haben i.d.R. Festplatten für Musik, Navidaten usw. verbaut. Und viele Autos ohne große Navilösungen haben zumindest sd Slots oder usb Buchsen. Also das ganze zu speichern sollte nicht das Problem sein. Ich fände das auch viel praktischer als eine separate Dashcam. Ich frage mich wann irgendein Hersteller auf die Idee kommen die Funktion frech für 500€ oder so in die Zubehörliste zu packen ;-)
In russischen BMWs und anderes Fahrzeugen geht das.
Hallo, ich musste am Anfang des Jahres 500 euro an den Staat bezahlen, weil ich mit Videoaufnahmen Anzeigen gegen Verkehrsrowdys erstattet hatte. Einer hat mich beispielsweise vor dem Überholen bei Gegenverkehr angehupt und zu dicht überholt oder einer hat mich geschnitten und angemacht, warum ich nicht auf dem Gehweg radel. Polizei gab mir einen Termin zur Aussage als Zeuge. Ich hingegangen und mir wurden die Kameras abgenommen und Strafanzeige gegen mich eingeleitet. Dabei waren die Videos anlassbezogrn, Da an den Stellen ich fast immer bedrängt werde und gabauch eine Stelle wo ich schon 2 Unfälle hatte. Ich kann nur raten Rechtschutzversicherung zusätzlich zu Dash am zulegen.