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Anforderungen an Ticket- und Vergleichsportale

Bundestag beschließt neue Regeln für Online-Marktplätze

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25 Kommentare 25

Der Deutsche Bundestag hat heute einem Gesetzentwurf zugestimmt, der die EU-Richtlinie zur besseren Durchsetzung und Modernisierung der Verbraucherschutz-Vorschriften umsetzt und neue Regeln formuliert, die fortan beim Kauf in Online-Marktplätzen greifen. Mit einer Einschränkung: Wenn es um Finanzdienstleistungen wie Kredite oder Versicherungen geht, die von Maklern angeboten werden, greifen die neuen Transparenz-Regeln nicht.

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Bundestag | Bild: Leon Seibert

Such-Ranking muss erklärt werden

Vielmehr zielen die neuen Regelungen auf Online-Marktplätzen wie Amazon oder ebay ab. Diese stehen fortan in der Pflicht offenzulegen, nach welchen Kriterien Suchergebnisse gewichtet wurden und durch welche Parameter die Reihenfolge der Suchergebnisse beeinflusst wird.

Dabei kann es sich um auch von außen nachvollziehbare Kriterien wie Nutzer-Bewertungen oder Aktualität der Angebote handeln, aber auch im interne Informationen wie etwa die Beliebtheit der Produkte, der Mitverdienst des Marktplatz-Betreibers oder die Anzahl der Produkt-Aufrufe.

Anforderungen an Ticket- und Vergleichsportale

Online-Portale, die sich auf den Vergleich von Produkten und Dienstleistern spezialisiert haben müssen darlegen, welche Anbieter berücksichtig wurden. Auch gemeinsame wirtschaftliche Interessen von Vergleichsportalen und den dort verglichenen Angeboten müssen fortan transparent offengelegt werden.

Wer im Netz Veranstaltungstickets verkauft muss den Original-Preis des Events unabhängig von eigenen Gebühren und Aufschlägen nennen.

Das Veröffentlichen falscher 5-Sterne-Bewertungen auf Unternehmens-Webseiten ist fortan verboten:

Veröffentlicht ein Unternehmen Bewertungen, muss es die Kunden darüber aufklären, ob und wie es sicherstellt, dass die Bewertungen tatsächlich echt sind. Gefälschte Bewertungen sind laut Gesetzesentwurf ausdrücklich verboten.

Offenlegung von individualisierten Preise

Nutzen Online-Portale personenbezogene Informationen wie etwa das eingesetzte Betriebssystem, den Wohnort oder die Browser-Einstellungen um individualisierten Preise festlegen (der Autovermieter SIXT etwa plante zwischenzeitlich von iOS-Nutzern mehr Geld als von Android-Anwendern zu fordern) muss dies nun klar kommuniziert werden.

11. Jun 2021 um 16:08 Uhr von Nicolas Fehler gefunden?


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  • Gefälschte Bewertungen sind laut Gesetzesentwurf ausdrücklich verboten.“

    Wer prüft das? Andi Scheuer?

    • Conchita Tufuwurst
    • Naja die Überprüfung kann automatisch erfolgen. Müsste halt ein Kaufbeleg mit hochgeladen werden, welcher eben den Anbieter mit beinhaltet. Aktuell werden so Überprüfungen händisch durchgeführt. Letztens noch auf TrustShop gehabt. Da musste ich auch meine schlechte Bewertung so „verteidigen“, da der Shop die schlechte Bewertung zwischen seinen tausend „***** „good““ Bewerbungen doof fand :D

      • Lieber Steiner aber genau so läuft es leider nicht. Bewertungen werden teils durch nachträgliche Erstattung des Kaufpreises beeinflußt.

    • Es gibt genug Unternehmen die auf der eigenen Website mit angeblichen Kundenrezensionen werden. Dabei geht es häufig nicht um bestimmte Produkte sondern um das Unternehmen an sich.
      Auch gibt es Marketing Agenturen die gute Bewertungen angeboten haben.

  • Eine Lex-Amazon. Schön ist die Ausnahme „Wenn es um Finanzdienstleistungen wie Kredite oder Versicherungen geht, die von Maklern angeboten werden, greifen die neuen Transparenz-Regeln nicht.“
    Warum auch, nicht das Verbraucher mitbekommen, dass das Produkt mit der höchsten Provision oben steht. Ein Fehlgriff bei Amazon ist nicht so schlimm/teuer wie bei Finanzdienstleistungen.

      • Aber das ist doch ganz einfach!
        Finanzdienstleister haben halt meist gute Lobbyisten und die haben halt gute Arbeit geleistet.
        So einfach ist Tennis!

    • Es gibt schon einen Haufen Regeln und Rechtsprechung zu den Pflichten von echten Finanzmaklern etc. Das Problem ist, das viele Vergleichsplattformen sich nicht als solche zu erkennen geben und damit dem Nutzer vorgaukeln, die Vergleiche wären neutral und nicht von den finanziellen Interessen der Plattform beeinflusst. Mit dem neuen Gesetz „erwischt“ man jetzt auch die, die sich nicht als Makler bezeichnen .

  • gute Frage..
    das entscheidende ist jedoch dass sie künftig mit Konsequenzen rechnen müssen !!

  • Statt Internetriesen in der EU zu schaffen, schießen die Nichtswisser der EU hilflos wie kleine Kinder auf die Großen mit Kaugummi. Wenn es nicht so traurig wäre, wäre es lustig! Bald bestellen wir hier wieder mit Fax, falls es die DSGVO, etc. überhaupt noch erlaubt. Vielleicht ist das ja auch nur der Plan den Stationären Handel für die Zukunft zu rüsten. Bald ist man schneller im Laden gesprungen als 50.000 „Datenschutzhinweise:innen“ wegzuklicken ….

    • „Datenschutzhinweise:innen“, ach wie süß. Auch wenn ich das Gendern albern finde. Dann lieber „Küchenhilfe gesucht m/w/d“, wie heute an der Döner-Bude gesehen.
      Muß aber Hertel84 beipflichten. Vielleicht ist Fax die neue Zukunft?

    • Mein Stand: Das Fax ist auch nicht mehr datenschutzkonform, weil man nicht mehr davon ausgehen kann, dass auf der Empfängerseite ein Faxgerät steht. Heutzutage wird ein Großteil der z. B. von der Fritz!Box empfangenen Faxe als E-Mail an den Benutzer weitergeleitet.

      Wobei ich ja finde, dass der Empfänger eben selbst entschieden hat, die Information per E-Mail weiterzuleiten und er damit selbst für den Datenschutz verantwortlich ist.

      Aber wir kommen von Thema ab. ;-)

  • Wo ich die Gefahr sehe: dass die Hinweise, wie ein Ranking und Platzierung stattfindet, in 27 Seiten niedergeschrieben ist. Das liest sich dann wieder keiner durch, und die Transparenz ist für den Papierkorb.

  • Kennt ihr diese schlauen Leute, die bei Amazon solche Bewertungen schreiben „ganz toller Artikel, funktioniert fantastisch, schnell geliefert, besser geht nicht: 1 Stern“? Zählt sowas dann auch als falsche Bewertung?

  • Was ist ein „Produkt“?

    Oder andere gefragt: Muss Google dann seinen Suchalgorithmus offenlegen?

    DAS wäre mal ne News!

  • „Achtung! Sie bezahlen einen höheren Preis, weil Sie ein iOS-Gerät benutzen. Möchten Sie einen geringen Preis bezahlen, nutzen Sie bitte ein entsprechendes Android-Gerät.“

    So in etwa? ;-)

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