Heimliche Ton- und Videoaufnahmen illegal
Bundesnetzagentur rät zur Vorsicht beim Kauf von smarten Produkten
Die Bundesnetzagentur rät zur Vorsicht beim Kauf von Smarthome-Produkten. Besonders heikel seien Geräte, die über eingebaute Kameras und Mikrofone verfügen. Wenn diese unbemerkt Audio- oder Videoaufnahmen erstellen können und diese an andere Geräte übertragen, ist deren Nutzung mit Risiken für die Privatsphäre verbunden und der Behörde zufolge in Deutschland nicht erlaubt.
Wer sich ein wenig mit den im Smarthome-Segment erhältlichen Produkten befasst, kann sich vorstellen, dass die Grauzone hier wohl enorm groß ist. Mittlerweile sind in den verschiedensten Produkten Kameras und Mikrofone verbaut.
Besonders in der Kritik stehen die von der Bundesnetzagentur als solche bezeichneten „Spionagegeräte“ wie zum Beispiel Minikameras, die sich gut verstecken lassen. In ihrer aktuellen Veröffentlichung nennt die Behörde auch besonders ausgefallene Geräte, bei denen Überwachungsfunktionen direkt integriert sind. So hätte man unter anderem Halsketten mit einem versteckten Mikrofon, einen Blumenkorb mit integrierter Spionagekamera und einen videofähigen Rasierapparat auf dem Markt ausgemacht.
Wer beispielsweise in fremden Unterkünften Angst vor solchen Geräten hat, ist vielleicht mit einer Wärmebildkamera gut bedient. Damit lassen sich auch elektronische Geräte aufgrund der von ihnen abgestrahlten Wärme gut sichtbar machen. Im Screenshot oben rechts „leuchtet“ eine an die Wand montierte Sicherheitskamera auffällig auf.
Aufnahmesituation muss deutlich erkennbar sein
Bezüglich der gesetzlichen Regelungen in Deutschland betont die Bundesnetzagentur, dass eine Aufnahmesituation für alle Beteiligten klar erkennbar sein muss, beispielsweise durch sichtbare oder hörbare Signale. Bereits Saugroboter seien nicht erlaubt, wenn sie heimlich Bilder oder Audiodateien an das Smartphone der Besitzerin oder des Besitzers übertragen können.
Bei smarten Brillen, die mit einer Foto- oder Videofunktion versehen sind, sei für den legalen Betrieb ebenfalls entscheidend, dass die Aufnahmesituation für die aufgenommene Person eindeutig erkennbar ist. Selbst die Verwendung von Futter- und Leckerliautomaten könne problematisch sein, wenn in diesen eine Kamera verbaut ist und deren Bilder drahtlos übertragen werden können.
Spannend. Was ist mit Apps die im Hintergrund aufzeichnen und die ausgewerteten Infos zur personalisierten Werbeanzeige nutzen? Diese machen das aus meiner Sicht nicht deutlich kenntlich…
AGBs lesen
Das reicht bei weitem nicht aus als Kenntlichmachung von Aufnahmen. Das muss auch ohne Hilfsmittel erkennbar sein.
Das sind doch mal Nachrichten, die ich hier nicht lesen will. BNetzaA..
Ich schon.
Der Tom will nicht.
Viele wollen auch nicht das Tom hier seine Gedanken kommentiert. :)))))
Dann kauf doch einfach den Laden.
Dann kannst Du bestimmen, welche News hier erscheinen.
:-D
Und ein Tesla darf immer noch Fotos machen von drum herum wie er will.
Soweit damit die sogenannte Wächter (Sentinel) Funktion gemeint ist: Nein, darf er nicht. Dass das alles praktisch kaum durchsetzbar ist und so gut wie gar nicht überprüft wird, steht auf einem anderen Blatt.
Also, sonst interessiert sich der Staat auch nicht für das Volk. Diese Nachricht kann man getrost ignorieren!
Wenn der Staat nicht regulierend eingreifen würde, hätten wir ganz andere Verhältnisse hier.
Bestimmt
Und wieder ein Beweis, das Menschen damals wie heute die Augen verschließen
Folk! ^^