ifun.de — Apple News seit 2001. 39 346 Artikel

Heimliche Ton- und Videoaufnahmen illegal

Bundesnetzagentur rät zur Vorsicht beim Kauf von smarten Produkten

Artikel auf Mastodon teilen.
14 Kommentare 14

Die Bundesnetzagentur rät zur Vorsicht beim Kauf von Smarthome-Produkten. Besonders heikel seien Geräte, die über eingebaute Kameras und Mikrofone verfügen. Wenn diese unbemerkt Audio- oder Videoaufnahmen erstellen können und diese an andere Geräte übertragen, ist deren Nutzung mit Risiken für die Privatsphäre verbunden und der Behörde zufolge in Deutschland nicht erlaubt.

Wer sich ein wenig mit den im Smarthome-Segment erhältlichen Produkten befasst, kann sich vorstellen, dass die Grauzone hier wohl enorm groß ist. Mittlerweile sind in den verschiedensten Produkten Kameras und Mikrofone verbaut.

Besonders in der Kritik stehen die von der Bundesnetzagentur als solche bezeichneten „Spionagegeräte“ wie zum Beispiel Minikameras, die sich gut verstecken lassen. In ihrer aktuellen Veröffentlichung nennt die Behörde auch besonders ausgefallene Geräte, bei denen Überwachungsfunktionen direkt integriert sind. So hätte man unter anderem Halsketten mit einem versteckten Mikrofon, einen Blumenkorb mit integrierter Spionagekamera und einen videofähigen Rasierapparat auf dem Markt ausgemacht.

Topdon Tc002c Fritzbox Kamera

Wer beispielsweise in fremden Unterkünften Angst vor solchen Geräten hat, ist vielleicht mit einer Wärmebildkamera gut bedient. Damit lassen sich auch elektronische Geräte aufgrund der von ihnen abgestrahlten Wärme gut sichtbar machen. Im Screenshot oben rechts „leuchtet“ eine an die Wand montierte Sicherheitskamera auffällig auf.

Aufnahmesituation muss deutlich erkennbar sein

Bezüglich der gesetzlichen Regelungen in Deutschland betont die Bundesnetzagentur, dass eine Aufnahmesituation für alle Beteiligten klar erkennbar sein muss, beispielsweise durch sichtbare oder hörbare Signale. Bereits Saugroboter seien nicht erlaubt, wenn sie heimlich Bilder oder Audiodateien an das Smartphone der Besitzerin oder des Besitzers übertragen können.

Bei smarten Brillen, die mit einer Foto- oder Videofunktion versehen sind, sei für den legalen Betrieb ebenfalls entscheidend, dass die Aufnahmesituation für die aufgenommene Person eindeutig erkennbar ist. Selbst die Verwendung von Futter- und Leckerliautomaten könne problematisch sein, wenn in diesen eine Kamera verbaut ist und deren Bilder drahtlos übertragen werden können.

29. Nov 2024 um 16:34 Uhr von Chris Fehler gefunden?


    Zum Absenden des Formulars muss Google reCAPTCHA geladen werden.
    Google reCAPTCHA Datenschutzerklärung

    Google reCAPTCHA laden

    14 Kommentare bisher. Dieser Unterhaltung fehlt Deine Stimme.
  • Spannend. Was ist mit Apps die im Hintergrund aufzeichnen und die ausgewerteten Infos zur personalisierten Werbeanzeige nutzen? Diese machen das aus meiner Sicht nicht deutlich kenntlich…

  • Das sind doch mal Nachrichten, die ich hier nicht lesen will. BNetzaA..

  • Und ein Tesla darf immer noch Fotos machen von drum herum wie er will.

    • Soweit damit die sogenannte Wächter (Sentinel) Funktion gemeint ist: Nein, darf er nicht. Dass das alles praktisch kaum durchsetzbar ist und so gut wie gar nicht überprüft wird, steht auf einem anderen Blatt.

  • DieFarbeSchwarz

    Also, sonst interessiert sich der Staat auch nicht für das Volk. Diese Nachricht kann man getrost ignorieren!

  • Redet mit. Seid nett zueinander!

    Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

    ifun.de ist das dienstälteste europäische Onlineportal rund um Apples Lifestyle-Produkte.
    Wir informieren täglich über Aktuelles und Interessantes aus der Welt rund um iPad, iPod, Mac und sonstige Dinge, die uns gefallen.
    Insgesamt haben wir 39346 Artikel in den vergangenen 8438 Tagen veröffentlicht. Und es werden täglich mehr.
    ifun.de — Love it or leave it   ·   Copyright © 2024 aketo GmbH   ·   Impressum   ·   Cookie Einstellungen   ·   Datenschutz   ·   Safari-Push aketo GmbH Powered by SysEleven