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Nach zahlreichen Händler-Beschwerden

Bundeskartellamt: Missbrauchsverfahrens gegen Amazon eingeleitet

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Nicht nur Apple steht ob seiner „Gatekeeper“-Funktion gerade unter juristischem Beschuss, auch der Online-Händler Amazon dürfte momentan damit beschäftigt sein seine Rechtsabteilung zusammenzutrommeln. So teilt das Bundeskartellamt heute mit, ein Missbrauchsverfahren gegen Amazon eingeleitet zu haben.

Mundt Andreas

Bundeskartellamt-Präsident Andreas Mundt

Geprüft werden sollen die „Geschäftsbedingungen und Verhaltensweisen von Amazon“ gegenüber all jenen Händlern die auf dem deutschen Marktplatz amazon.de aktiv sind.

Das Bundeskartellamt will zahlreiche Geschäftsbereiche unter die Lupe nehmen. Unter anderem im Visier der Wettbewerbsbehörde: Die Haftungsregeln zu Lasten der Händler im Zusammenhang mit Gerichtsstand- und Rechtswahlklauseln, Regeln zu Produktrezensionen, intransparente Kündigungen und Sperrungen von Händlerkonten, Einbehalt von Zahlungen und verzögerte Auszahlungen, Klauseln zur Einräumung von Rechten an dem vom Händler bereit zu stellenden Produktmaterial sowie Geschäftsbedingungen zum pan-europäischen Versand.

Andreas Mundt, Präsident der Behörde, kommentiert:

„Amazon ist selbst der größte Online-Händler und das Unternehmen betreibt den mit Abstand größten Online-Marktplatz in Deutschland. Viele Händler und Hersteller sind beim Online-Vertrieb auf die Reichweite des Amazon Marktplatzes angewiesen. Amazon fungiert so als eine Art „gatekeeper“ gegenüber den Kunden. Die Doppelrolle als größter Händler und größter Markplatz birgt das Potential für Behinderungen von anderen Händlern auf der Plattform. Aufgrund der vielen uns vorliegenden Beschwerden werden wir prüfen, ob Amazon seine Marktposition zu Lasten der auf dem Marktplatz tätigen Händler ausnutzt. Die Geschäftsbedingungen und Verhaltensweisen von Amazon gegenüber den Händlern werden damit umfassend auf den Prüfstand gestellt.“

Auslöser für das Verfahren sind zahlreiche Beschwerden von Händlern über die Geschäftspraxis von Amazon, die das Bundeskartellamt in der jüngeren Vergangenheit erreicht haben.

Das jetzt eingeleitete Verfahren ergänzt eine ebenfalls laufende Ermittlung der Europäische Kommission, die seit dem Sommer den Datengebrauch durch Amazon zu Lasten der Marktplatzhändler untersucht.

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29. Nov 2018 um 16:02 Uhr von Nicolas Fehler gefunden?


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  • Das ist sehr zu begrüßen! Wäre gut, wenn Amazon mal etwas die Flügel gestutzt kriegt.

  • Und warum? Weil du deine Ware „Same Day“ bekommst?
    Einfach lächerlich. Amazon ist der einzige Onlinehändler, der logistisch in der Lage ist, dieses zu bewerkstelligen.
    Deutschland und die EU ist ein Bürokratengeschwür!
    Und wer jetzt kommt mit irgendwelchen Arbeitsbedingungen dort, so funktioniert die Marktwirtschaft nun mal… und sie funktioniert gut dort. Punkt aus

  • Ja, das Europa dabei zu sieht wie Amazon immer mehr lokale Händler platt macht, ist schon Wahnsinn. Es gibt so viele Beispiele wo Amazon einfach mit Preisen spielt und die Konkurrenz keine Chance hat. Amazon hat halt genug Reserven und kann es sich locker leisten Marktanteile auf Kosten von Profit zu bekommen. Amazon’s Ziel ist auch klare Dominanz und dies weiten sie auf immer mehr Bereiche aus. Irgendwann wenn dann die meisten anderen Händler weg sind, werden sich alle die Zeiten zurückwünschen, wo es noch Wettbewerb gab…

    • Genau so!! Schlimm was hier passiert. Das Monopol von Amazon wird allen auf die Füße fallen. Höchste Zeit, daran mit einem Warnschuss zu rütteln!! Was mit den Händlern gemacht wird ist echt nicht normal. Und leider ist das alles durch die „Geiz-ist-geil“-Mentalität erst soweit gekommen. Ich für meinen Teil seh noch zu, dass ich beim Händler um die Ecke kaufen kann…

  • Da stimme ich dir voll und ganz zu! Amazon ist viel zu mächtig geworden. Denen muss man anscheinend sagen das sie sich nicht alles erlauben können.

    • Ich auch, ich bin auch dort nicht mehr Kunde. Ich unterstütze das nicht mehr und das ist eigentlich das Beste, was man als mündiger Käufer machen kann. Klar, wem ein bisschen Ersparnis auf Kosten von allem anderen wichtiger ist, soll es eben lassen. Zwar ist das mit dem Händler um die Ecke auch schwierig, aber es muss auch Kompromisse geben. Anderson macht ja Händler durch ihren Marktplatz systematisch kaputt, beispielsweise wenn ein Produkt sich gut verkauft. Auch gehört aus meiner Sicht das Pricing europaweit verboten. Ein Preis müsste eigentlich 30 Tagen gelten, zumindest in den meisten Bereichen. Aber die Leute sind ja heute so blöd, die merken ja nicht mal, dass ich etwas und das gesparte Geld dich andere Dinge wieder Reinhold, sei es durch Daten. Da freuen die Leute sich, dass sie mal einen Echo günstiger bekommen und fragen sich überhaupt nicht, was das Gerät tatsächlich eigentlich wert wäre. Ich habe das schon lange überlegt zu machen, jetzt habe ich es getan und Stelle sogar fest, dass ich anderswo deutlich mehr spare als bei Amazon. Bequemlichkeit ist nicht immer günstiger.

      • Ein Pricing soll 30 Tage gelten? Du hättest dich in der DDR wohl gefühlt: da galten Preise sogar manchmal fünf Jahre und waren nie Ausdruck von Angebot und Nachfrage. Ich kann ja viel Kritik an Quasi-Monopolisten verstehen, aber sinnlosen staatlichen Eingriff in das Marktgeschehen einfordern geht an vielen Stellen zu weit.

  • Gleicher Preis , ziehe ich immer den Kauf bei Amazon vor. Der Kundenservice ist einfach Top. Fitnesstrainer nach 6 Wochen defekt. Neues Gerät kam am selben Abend und ich hatte 14 Tage Zeit, dass defekte Gerät kostenlos einzusenden.

  • Das wird auch mal Zeit und dann können Sie das gleiche Spiel mit Paypal veranstalten. Was da abgeht entbehrt jedweder Grundlage und ist nicht nur unverschämt sondern nach Deutscher Gesetzgebung teils strafbar. Aber der Kunde findet das toll, sonst würde er nicht dafür sorgen dass solche dubiosen Konzerne immer mächtiger werden.

  • Redet mit. Seid nett zueinander!

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