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"Das ändert sich 2023"

Bundeshaushalt interaktiv: Balkonkraftwerke steuerfrei

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41 Kommentare 41

Das Bundesministerium der Finanzen hat die Übersicht aller geplanten Bundesausgaben aktualisiert und bietet auf der nun mit den Daten für 2023 bestückten Webseite bundeshaushalt.de ein interaktives Analyse-Tool an, mit dessen Hilfe interessierte Bürgerinnen und Bürger Detailbereiche des Bundeshaushalts unter die Lupe nehmen können.

Bundeshaushalt

Bundeshaushalt interaktiv

Das interaktive Online-Angebot berücksichtigt dabei sowohl Einnahmen als auch Ausgaben und ermöglicht es tief in die Haushaltsposten ein. bzw. abzutauchen.

Etwa lässt sich hier der Gesamthaushalt des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (27.852.061.000 Euro) einsehen. 3,09 Prozent davon (859.850.000 Euro) sind für Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes eingeplant. Für Dienstreisen in diesem Bereich wurden weniger als 0,01 Prozent davon zur Seite gelegt, was etwa 10.000 Euro entspricht.

Ein Spaß für politisch interessierte Zahlen-Nerds, die ruhig auch noch mal einen Blick auf die Jahresneuheiten 2023 werfen sollten, die das Bundesministerium der Finanzen unter der Überschrift „Das ändert sich 2023“ zusammengefasst hat.

Bundeshaushalt 1400

Balkonkraftwerke steuerfrei

In der Übersicht aller Neuerungen in diesem Jahr ist unter anderem auch der umsatzsteuerliche Nullsteuersatz von Photovoltaikanlagen verzeichnet, der für die Lieferung und die Installation von Photovoltaikanlagen und Stromspeichern gilt. Einzige Voraussetzung: Die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage muss unter dem Maximalwert von 30 kW liegen.

Über unsere Erfahrungen mit einem Balkonkraftwerk haben wir im vergangenen Sommer berichtet. Seitdem bezuschussen mehrere Bundesländer den Kauf entsprechender Fertig-Pakete, die im Handel für um die ~1000 Euro zum Kauf angeboten werden und sich auf dem eigenen Balkon mit wenigen Handgriffen installieren lassen.

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03. Jan 2023 um 18:01 Uhr von Nicolas Fehler gefunden?


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  • Sorry, aber das Angebot ist Maßlos überteuert!
    Schaut mal bei mydealz vorbei, da werden die grad für um die 500€ gehandelt!

  • Bitte ergänzen. Man bekommt die Steuer zurück, wenn man sein Balkonkraftwerk im Markstammdatenregister anmeldet! Nur so

    • Nö, schau mal jetzt in den Internetshops vorbei und schau auf den MWSt-Satz.

      • @Hans: Danke für den Hinweis. Und was sehe ich. Den alten „brutto“ Preis, nur ohne MwSt -.-

        Cash, direkt in die eigene Täsch (des Verkäufers)

      • War genau so zu befürchten. Hätte der Staat auch etwas regeln können! Aber passt ja zum Ganzen.

      • Passt ja zum ganzen Gemeckere. Wie hätte man es denn anders lösen können ohne ein neues Verwaltungsmonster zu schaffen? Händler für Module und Speicher gibt es wie Sand am Meer. Dann kauft man einfach bei jemanden, der nicht direkt eine 19%-Preiserhöhung durchsetzen möchte.

      • @martinx: Dann würde ich an deiner Stelle diese 1:1 Shops schonmal meiden. Die mit besseren Ruf haben schon etwas gesenkt (z.b. oekostromhelden.de). Spätestens ab Frühjahr gibts dann eh wieder eine Preisexplosion,

      • @Hans: ich würde nicht einfach blind wieder bei diesem Händler kaufen, sondern wie beim ersten mal, einen Vergleich vornehmen. So oder so. Aber mir fällt es natürlich bei diesem auf.

        @Cartman: Ich meckere nicht, dass der Staat da was anders hätte machen müssen. Ich finde es super, dass da gleich der 0% MwSt „Wumms“ kommt, anstelle ne Senkung auf 7% oder ähnliches. Ich finde es aber dennoch unverschämt, dass „die Händler“ sich die Kohle da jetzt einheimsen, egal ob 1% oder 19%. Schließlich soll die Senkung den Kaufreiz auslösen und der Förderung der erneuerbaren Energien dienen.

      • Das eine lasst euch sagen, der Rabatt wird vorher aufgeschlagen ;-))

  • „Balkonkraftwerke steuerfrei“ Den Titel finde ich auch verwirrend. Das sollte im Text dann auch genauer erläutert werden. 30 kW sind dann zudem deutlich mehr als ein „Balkonkraftwerk“!

  • Nein, seit Jahresbeginn entfällt die Steuer bereits beim Kauf.

  • Auch PV-Anlagen größer 30KWp auf oder direkt neben Wohnhäusern, sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden fallen unter die 0% Umsatzsteuer

    • Stimmt so nicht. Das BMF Schreiben ist dahin gehend schwammig, allerdings ist die Grenze von unter 30 kwp gewichtiger. Am Ende muss es dir jemand umsatzsteuerfrei verkaufen und finde da erstmal jemanden, der das Risiko bei >30kwp eingehen wird.

      • Und was sagt der §12 Abs. 3 Nr. 1 Satz 2 UStG?

        Genau die FAQ meinte ich ja. Die sind da dem Gesetz widersprüchlich.

        Am Ende kann es dir als Verbraucher ja egal sein. Wenn dir ein Händler eine >30 kwp Anlage mit 0% USt verkauft, ist ja alles gut und du bist aus dem Schneider. Teuer kann es dann nur für den Händler werden, der schlimmstenfalls dennoch 19% abführen darf.

      • Paragraphen muss man halt auch lesen können. Bei Anlagen unter 30 KwP gelten die vorher genannten Bedingungen immer als erfüllt, schlussendlich egal wo die Anlage installiert ist.
        Wenn die Anlage größer 30 KwP ist, muss halt nachgewiesen werden, ob die vorgenannten Bedingungen erfüllt sind. Es handelt sich also nicht um eine generelle 30 KwP Grenze, das FAQ stellt das auch völlig richtig dar.

  • Dürfte ja auch klar sein, wer sich die Mwst einsackt. Da kommt neun Käufer nichts an.

  • Der Anbieter, von dem ich mein Balkonkraftwerk im Oktober geliefert bekommen habe, verkauft die gleiche Anlage jetzt zum um die MwSt. reduzierten Preis.

    Absolut fair und transparent.

  • Zum Amazon-Angebot als Neuling in der Materie:
    Welche Leistung bringt diese Anlage? Reichts für meinen Mac? Habt da überhaupt keine Vorstellungen.

    Was brauche ich noch zu diesem Angebot als Rundum-Lösung?

  • Zum Amazon-Angebot als Neuling in der Materie:
    Welche Leistung bringt diese Anlage? Reichts für meinen Mac? Habt da überhaupt keine Vorstellungen.
    Was brauche ich noch zu diesem Angebot als Rundum-Lösung?

  • Wieder mal Mist.
    Mehrwertsteuer sparen bei Balkonkraftwerk, was passiert da wohl? Richtig, die Händler geben es natürlich nicht weiter.

    Einfacher wäre es gewesen, wenn man es sich direkt über die Steuererklärung hätte holen können. Aber ne, der Markt regelt das schon wa?

    • Regelt der Markt auch, natürlich geht der Preis jetzt erstmal hoch oder bleibt gleich, wenn jeder gewartet hat und jetzt alle auf einmal bestellen. Das Phänomen hat man auch schön beim Tankrabatt gesehen, sowohl bei der Einführung als auch beim Auslaufen. Nennt sich Angebot und Nachfrage, wäre bei deinem Vorschlag sicher auch passiert. Aber immer erst auf dem Markt und die bösen Unternehmen schimpfen, wenn man nicht einmal die grundlegende Mechanik verstanden hat. Peinlich.

    • Robert, wo wäre das denn einfacher? Das ist ja das unlogischste überhaupt. Erstens geht man für schlimmstenfalls 1,5 Jahre in Vorleistung. Dann hat die Einkommensteuer überhaupt nichts mit einer Umsatzsteuer zu tun. Dazu kommt, dass jeder eine ESt-Erklärung abgeben müsste, nur um die USt zurück zu bekommen. Wer garantiert dann, dass nicht trotzdem die Preise angehoben werden? Davon abgesehen ist ein Verwaltungsmonster, da die Finanzbeamten jede Erklärung prüfen müsste, ob der erklärte Betrag korrekt ist und die Anforderungen erfüllt sind.

      Sorry, aber das ist Blödsinn.

      Die USt direkt auf 0% zu setzen ist das pragmatischste, das die Regierung seit Jahren beschlossen hat.

    • Natürlich geben das viele Händler weiter, einfach mal die Augen aufmachen…

  • Danke für den Link zum digitalen Haushalt. Sehr interessant sich mal die Details anzusehen.

  • Hätte soooo gerne so ein Ding. Aber leider liegt unsere Wohnung denkbar ungünstig.

  • Schon erstaunlich was es bei einer Mehrwertsteuersenkung zu meckern gibt.
    Ich freue mich und die meisten Händler geben diese auch weiter.

  • Das problem ist, ass man 15 Tage vor Jahres Schluss sowas beschließt, dazu noch so schwammig formuliert, dass Generationen von Juristen ein auskommen haben können.

    Der Händler hat de arschkarte, weil ihM – wie oben schon behauptet worden ist – unterstellt wird, dass er sich die gesparte MwSt in die eigene Tasche steckt.

    Erstmal muss das Warenwirtschaftssystem 0% MwSt beherrschen, dann muss ggf. Trotzdem 19% berechnet werden, wenn ein Wiederverkäufer/Handwerker bestellt oder 30kw überschritten werden.

    Unsere Kunden wollen natürlich auch für die Schrauben usw. Die zur Installation benötigt werden kein MwSt bezahlen . Die Befestigungen könnten auch zu etwas anderem benützt werden ….

    Wie alles was diese Regierung beschließt – gut gemeint und schlecht gemacht .

  • Redet mit. Seid nett zueinander!

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