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Nach Klage gegen Eventim

Bundesgerichtshof: Servicegebühr für E-Mail-Tickets unzulässig

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Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen feiert eine Entscheidung des Bundesgerichtshof, der unter dem Aktenzeichen III ZR 192/17 heute gegen den Ticket-Händler CTS Eventim geurteilt und entscheiden hat: Eine pauschale „Servicegebühr“ in Höhe von 2,50 Euro für die elektronische Übermittlung einer Eintrittskarte zum Selbstausdrucken ist unzulässig.

Eintrittskarte

Im konkreten Fall ging es um das Eventim-Angebot „ticketdirect“, das der Eintrittskarten-Händler hier in seinen FAQ beschreibt. Wie auch bei anderen Anbietern üblich hat Eventim hier kein Ticket per Post zugestellt, sondern elektronisch zum Selbstausdrucken übermittelt.

Eventim, Marktführer in der Ticketvermittlung, verlangt bisher für diese „ticketdirect“-Option pauschal eine „Servicegebühr“ in Höhe von bis zu 2,50 Euro, und das, obwohl für die Übermittlung weder Porto- noch Materialkosten anfallen.

Aus Sicht der Verbraucherzentrale NRW hat das Urteil grundsätzliche Bedeutung und betrifft marktweit auch weitere Anbieter, die pauschal Geld im Zusammenhang mit dem Selbstausdrucken von Eintrittskarten verlangen.

Wolfgang Schuldzinski von der Verbraucherzentrale NRW kommentiert:

Bei explodierenden Preisen werden Tickets für beliebte Künstler leider immer mehr zum Luxusgut. Das Urteil schiebt der Unsitte einiger Anbieter einen Riegel vor, Verbrauchern mit Extra-Gebühren zusätzlich Geld aus der Tasche zu ziehen.

Auch Eventims „Premiumversand inklusive Bearbeitungsgebühr“ in Höhe von 14,90 Euro (plus 5 Euro je weiterem Ticket / maximal 4 Tickets) hat der BGH im Sinne der Verbraucherschützer gekippt. Fans konnten im Rahmen des Vorverkaufs für die AC/DC-Welttournee 2015 ausschließlich den teuren Premiumversand wählen. Die Tickets kamen jedoch per einfacher innerdeutscher Postzustellung mit 60-Cent-Frankierung.

Verbraucher, die jetzt eine Rückzahlung bereits bezahlter Gebühren anleiern wollen, können dieses Musterschrieben der Verbraucherzentrale einsetzen.

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23. Aug 2018 um 19:02 Uhr von Nicolas Fehler gefunden?


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  • Sehr gut. Eventim ist ein richtiger Drecksverein, empfehle jedem die Tickets anders wo zu holen! 4,90 Euro Versandgebühren, höhere VVK-Gebühren als bei anderen Anbietern und diese ekelige Geldmacherei an allen Ecken und Enden. Ein Beispiel: Ein Künstler verkauft seine Tickets für 30 Euro. Hinzu kommt die Vorverkaufsgebühr (so um die 3 Euro). Bei anderen Anbietern bekommt man das Ticket als für 33 Euro zum ausdrucken. Bei Eventim kostet das gleiche Ticket 37,50 Euro PLUS 2,50 Euro zum ausdrucken ODER 4,90 Euro zum versenden. Absurd!

    • Und man sollte wissen das Eventim sehr oft auch den Veranstaltungsort als Veranstalter unter seiner Kontrolle hat, und dort die Preise diktiert, somit wird doppelt abkassiert.

    • Na dafür gibt es doch die Marktwitschaft, kauf man halt wo anders, aber als Marktführer hat er doch anscheinend alles richtig gemacht….

      Aber ich finde ja Leute, die Geldverdienen auch voll scheisse – immer diese „ekelige Geldmacherei“ geht gar nicht

      • Für gute Arbeit soll es auch gutes Geld geben. Ist hier aber offensichtlich nicht der Fall.

  • Es ist ein „Drecksverein“, wenn man sich darauf einlässt – ansonsten ist’s ein „doofer Verein“, oder?

  • Das fand ich auch völlige Geldschneiderei. Ich drücke es schon selbst aus und die wollen auch noch Geld dafür. Gilt auch für die ganzen Musical-Karten.

  • Für mich auch ein positives Urteil. Ich kaufe häufig dort und ärgere mich jedesmal über die Gebühren, nicht mal so sehr über die VVK-Gebühren, sondern über die Versandgebühren. 4,90€ berechnen aber für Standardporto versenden, da sollten sie rangehen. Da bei mir in der Nähe kein Ticketshop ist, bleibt mir oft nichts Anderes. Ist aber schon richtig, im Ticketshop zahlt man nur den Preis, der auch auf der Karte steht, nicht wie bei Eventim 2-3€ drauf.

  • Na da wird der Semmelmann ordentlich rotieren. Gefällt mir.

  • Dank Mitarbeiterprogramm sind die Eventimtickets stets die billigsten auf dem Markt. :-P

  • Dabei sind die PDF-Rohstoffpreise doch gerade in letzter Zeit massiv gestiegen!

  • Klasse – endlich wird dieser Geschäftspraktik das Handwerk gelegt. Ich habe mich mehrfach schon mit der Hotline und dem Kundenservice deswegen gezofft was diese Phantasiegebühr soll. Nun freue ich mich über zumindest etwas Buchungsaufwand den ich dort verursache als meine späte genugtuung ;)

  • Danke euch für diesen Hinweis. Ich habe mich damals so tierisch aufgeregt und mit einem Support Mitarbeiter geschrieben. Problem: Ich habe zum Geburtstag eine Karte für ein Andreas Bourani Konzert Geschenk bekommen. Da ich nicht alleine hin wollte kaufte ich ein Ticket für eine Freundin und mir ist aufgefallen, dass mein Ticket ohne diese Gebühr gekauft worden ist. Das Ticket meiner Freundin allerdings ‚kann man leider nicht anders erwerben‘. So zumindest der damalige Support Mitarbeiter. Die haben also tatsächlich während eines laufenden Verkaufes die Karten so umgestellt, dass sie nur noch mit der Print@Home gebühre verkauft werden können. Absolute Frechheit und danke für den Hinweis. Auch wenn es nur 2,5€ waren, ich habe mich soooo sehr aufgeregt das ich dieses Schreiben denen jetzt zukommen lasse.

  • Super, da werde ich erstmal von vier Bestellungen meine Kohle zurückfordern #einfachausprinzip

  • Wie lange rückwirkend kann man von Eventim die bezahlte Ticketgdirect Gebühr zurückverlangen? Meine erste TicketDirect Rechnung ist aus 2008 insgesamt reden wir über 47,40 EUR über all die Jahre inkl. ACDC Premiumversand.

  • Da feiere ich direkt mit!: HUMBA, HUMBA, HUMBA, TÄTERÄÄÄ!!!!! :->>

  • Ok,

    Musterbrief wohl ein Schnellschuss:

    Schicken Sie diesen Brief per Fax mit sogenanntem qualifizierten Sendebericht (der Statusbericht zeigt eine verkleinerte Ansicht der 1. Faxseite) oder per Post (Einwurfeinschreiben!) an den Mobilfunkanbieter.

  • Noch schlimmer finde ich, dass dieses „selbst ausdrucken“ von den meisten Ticketsnbietern immer noch als modernes Highlight verkauft wird.

    Mir fällt wirklich kein vernünftiger Grund ein, warum ein Barcode auf dem iPhone technisch nicht absolut gleichwertig sein sollte einem ausgedruckten Barcode.

  • Naja – das ist für den Veranstalter eine riesige Einnahmequelle. Rechnet euch das mal aus. Ein ACDC Konzert ist binnen weniger Minuten ausverkauft und hat nicht selten an die 100.000 Besucher – je nach Location. Das macht schon beim „kleinsten“ Gebührenpaket schlappe 250.000 Euronen aus. Bei schlechter besuchten Act’s wird somit der „Verlust“ etwas kompensiert und am Ende hat man doch nich was im Börserl. Wie sagt man so schön – was nicht passt wird passend gemacht ;-)

  • Jaaaaaaaaaaaa….

    Zu dem Thema hab ich damals als „Verkäufer einen Brandbrief“ an den CTS Support geschrieben in mich Maaßlos darüber aufgeregt. Konsequenz.

    Mann kann bei CTS eingestellte Karten für den Wiederverkauf dann nichtmal selbständig wieder raus nehmen wenn man sie z.B. bei eBay verkaufen will. Oder wer weiss. Vielleicht finde ich ja doch noch jemanden mit dem ich das Konzert besuchen kann und nutze sie selbst. Nein… Mann muss über die Telefonische Hotline gehen und begründen warum man die Karten wieder aus dem Verkauf haben will.

    Ganz einfach… Verkaufpreis auf 9999Eur gesetzt mit dem Vermerk… „Bitte nicht kaufen da CTS das Angebot erst noch löschen muss“. Danach hab ich sie Über Facebook verkauft. Keine hatte kosten und der Preis wurde 1:1 ohne Aufpreis weiter gereicht. Ich merke schon wieder wie wütend ich wieder werde.

    Karte 25Eur
    Gebühr für mich um die 6 Eur.
    Gebühr für den Käufer (was ich zuvor nicht wusste) Nochmal 6 Eur.
    Ich hab die Karte für 28Eur verkaufen wollen damit man sich meine 6 Eur Gebühr teilt. Dann meinte sie. Ja nee. Ich muss 34Eur zahlen. Da bin ich fast vom Stuhl gefallen. Dabei ging es um eine Karte die ich einfach nur per E-Mail am Käufer weiter schicke. Und der Support hat auch nur Mist geschrieben. Von wegen das der Postversand Geld kostet usw. Ja nee, bei eTickets… Merkt da selbst.

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