Nicht mit Telemediengesetz vereinbar
Bundesgerichtshof kippt Klarnamenpflicht für soziale Netze
Der Bundesgerichtshof hat heute entschieden, dass soziale Netzwerke wie Facebook ihre Anwender nicht grundsätzlich dazu auffordern dürfen, ihre Nutzerkonten ausschließlich unter Nutzung des eigenen Klarnamens zu betreiben. In seinem heutigen Urteil bezieht sich der Bundesgerichtshof bei seiner Entscheidung auf Paragraph 13 des Telemediengesetzes (TMG).
Nicht mit Telemediengesetz vereinbar
Dieser ließe den Grundgedanken erkennen, dass Diensteanbieter die Nutzung von Telemedien auch anonym oder unter einem selbst gewählten Pseudonym zu ermöglichen hätten, wenn dies sowohl zumutbar als auch technisch möglich sei.
Dem heutigen Urteil vorausgegangen war ein längerer Streit zwischen dem sozialen Netzwerk Facebook und einem Profilinhaber, der von Facebook aufgefordert wurde seinen unter Pseudonym betriebenen Account so umzubenennen, dass der klare Zusammenhang zum Geburtsnamen wieder gegeben sei. Nach der Weigerung des Anwenders entschied sich Facebook dazu das Nutzerkonto zu sperren. Dagegen klagte der betroffene Profilinhaber.
Heute nun entschied der Bundesgerichtshof, dass Facebook die Nutzung des Pseudonyms zu dulden habe und dem Profilinhaber wieder den vollen Zugriff auf das Nutzerkonto ermöglichen müsse.
Allerdings: Im Innenverkehr zulässig
Grundsätzlich hätten soziale Netzwerke das Recht die Nennung des Klarnamens im Innenverkehr zu verlangen, also etwa bei der initialen Registrierung. Für die Darstellung des eigenen Kontos auf der Plattform müsse die Nutzung eins Alias jedoch ermöglicht werden.
Damit ist die in den Facebook-Nutzungsbedingungen formulierte Klarnamenpflicht ungültig und muss nun ersatzlos gestrichen werden. Soziale Netzwerke dürfen von ihren Nutzern nicht verlangen, eingesetzte Pseudonyme in ihre echten Namen umzuändern.
Unter den für das Urteil maßgeblichen Vorschriften verweist der Bundesgerichtshof unter anderem auf § 13 Abs. 6 Satz 1 TMG in der bis zum 30. November 2021 geltenden Fassung. Dort heißt es:
Der Diensteanbieter hat die Nutzung von Telemedien und ihre Bezahlung anonym oder unter Pseudonym zu ermöglichen, soweit dies technisch möglich und zumutbar ist.
Endlich kann ich mein Facebook Profil wieder nutzen!
Als ob es jemals ein Problem war mit falschem Namen (selbst mehr als offensichtlich) bei Facebook aufzutreten..
Oh doch. Wurde selber von FB angeschrieben
Ich wurde auch von Facebook angeschrieben und dazu gezwungen, den Klarnamen zu verwenden.
Ich möchte mich dort zwar ohnehin abmelden, aber diese Freude mache ich mir jetzt noch.
Habe auch sehr lange ein Konto mit Pseudonym gehabt, bis ich es selber gelöscht habe. Aber bis dahin nie Probleme gehabt
Wann tritt das Gesetz in Kraft?
Welches Gesetz?
Welches Gesetz?
Das tritt nach meiner Kenntnis … ist das sofort, unverzüglich.
Ich musste schmunzeln! Danke :)
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:-) Ob das auch so viele Leben grundlegend verändert?
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Sehr schön, wenn jemand geschichtliche Ereignisse so schön und passend zitieren kann!
:D :D :D
Klasse! Es werden nicht alle kennen und vielleicht den Duden auspacken. Darüber hätte Schabo damals nur gelacht…
YMMD
Das TMG ist seit 2007 in Kraft. Die Regelung darin ist auch eindeutig. Facebook hat sie nur leider 15 Jahre lang ignoriert. Andererseits war auch nicht wirklich schwer, die Klarnamenpflicht als User (gesetzeskonform) zu missachten.
Seit Dezember 2021 befindet sich die Regel im neuen TTDSG.
Dies gilt allerdings nicht für neue Fälle, das Urteil wurde aufgrund einer damals geltenden Gesetzeslage gefällt.
Sehe ich anders.
„Damit ist die in den Facebook-Nutzungsbedingungen formulierte Klarnamenpflicht ungültig und muss nun ersatzlos gestrichen werden.“
@arosa0815
Dass du hier den Artikel und nicht das BGH zitierst, ist dir bewusst?
Gerne nach diesem Urteil mal googeln, bei fast allen News Seiten steht der Hinweis dabei, dass das Urteil so eben nicht auf neue Fälle anzuwenden ist.
Trotzdem steht der besagte Satz im TMG immer noch in unveränderter Form im §13 Abs 6 (https://www.gesetze-im-internet.de/tmg/__13.html). Ein Urteil des BGH´s zieht also eine Übernahme des Urteils auch für andere Rechtsstreitigkeiten nach sich. Es kann sich also ein Präzedenzfall daraus ableiten.
HESSENbabbler hat recht.
Abwarten, vielleicht kommt ja noch eine Verfassungsbeschwerde…
Ähm warum und von wem ??
Na von Facebook! Von wem denn bitte sonst?
Ach, ich muss mich im Internet gar nicht nackig machen?
SCNR
Kommt drauf an auf was für Schmuddelplattformen du unterwegs bist ;)
Endlich dürfen wieder alle offiziell unter Pseudonym hetzten, bedrohen, beleidigen und Falschinformationen verbreiten. Das wurde auch höchste Zeit!
Das dachte ich auch gerade…da können sich alle wieder hinter ihren Pseudonymen verstecken ohne auch nur einen Funken Rückrad.
Passiert schon seit JAHREN und FB kümmert sich nicht darum also nichts neues…
Rückrad? Du meintest vermutlich Rückgrat.
Pseudonyme schützen aber auch vor Bedrohung. Wenn man nicht gerade Meier oder Müller heißt, besteht das Risiko, dass anhand des Klarnamens die Wohnadresse herausgefunden werden kann.
Ich denke, ein Alias schützt seriöse Mitglieder gerade vor diesen Hetzern.
Da im Innenverhältnis zwischen FB-Nutzer und FB der Klarname verlangt werden darf, kann FB solche Hetzer weiterhin an die Behörden melden, die dann weitere Schritte einleiten können.
Also völlig anonym ist FB auch nach diesem Urteil nicht.
Trotzdem kann man das ja am Ende nachvollziehen, da ja bei Registrierung der Klarnamen verlangt werden darf. Aldo alles wir gehabt…
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Da tut Facebook an einer Stelle mal das Richtige und schreibt einen Klarnamen für die Benutzernamen vor, da wird dieser Zwang durch deutsche Gerichte ausgehobelt. Ich kann diese Entscheidung absolut NICHT nachvollziehen. Das öffnet jedem, der anonym seine Hetze im Netz loswerden will, wieder alle Türen dies zu tun. Absolut unverständlich.
Siebe meinen Kommentar oben!
Nochmal den Artikel lesen.
Niemand hindert Facebook daran, die Angabe des echten Namens zu erzwingen um den Dienst nutzen zu können. Allerdings muss es dann möglich sein für die Öffentlichkeit nur unter Pseudonym aufzutreten.
Und damit ist doch auch alles nötige gegen Hetze getan, der Hetzer kann potentiell belangt werden. (Nicht dass die Pflicht zur Namensnennung da einen wesentlichen Beitrag hätte, da keine Identifizierung erforderlich ist. )
Anstelle von Facebook würde ich das Urteil total entspannd sehen – Facebook ist der Betreiber der Plattform und der Betreiber entscheidet immer noch selber und alleine, wer auf seine Plafftorm darf und wer nicht.
Bei uns nennt man sowas dann Hausrecht – ich kann als Bäcker auch jeden aus meinem Laden rauswerfen, dessen Nase mir nicht passt.
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Sirry aber lächerlich… seit Jahren nutzen extrem viele irgend ein Kauderwelsch als Namen und Facebook hat es nie wirklich interessiert.
Ist zwar schön das man per Gesetzt es nun oflfiziell darf, aber diese Klugscheisser mit „omg da muss ich ja meinen vollständigen Namen angeben sonst sperrt mich das Böse FB“, habe ich bis heute nicht verstanden. Hab selbst seit Tag 1 keinen richtigen Namen angegeben und bisher nie auch nur ein Problem gehabt…
@VeNoM
Es kann so oder so laufen. Bei mir hatte mal ein „Pokalsieger“ zwischen meinem korrekten Vor und Nachnamen zu einer Sperrung geführt, ich musst dann den Namen rückgängig machen oder ein Ausweisdokument zusenden, dass der Name auch wirklich korrekt sei.
Tatsächlich problematisch ist ja die Tatsache, dass viele unter einem Pseudonym Hetze betreiben (siehe Twitter), was diese mit Klarnamen vermutlich nicht betreiben würden.
Man könnte ja auch über Zwischenmodelle nachdenken: Inhalte aus den Netzen konsumieren für alle zugänglich (egal ob anonym oder mit Klarnamen), interagieren in öffentlichen Gruppen aber nur mit Klarnamen beziehungsweise verifiziertem Profil
@chris
Ganz meine Meinung. Tonnenweise FakeNews, Hetze und Schwachsinn könnten damit reduziert werden
Fände es generell wichtig mit vollständigem Namen, sowie verifiziert über Ausweis etc. in sozialen Netzwerken aufzutreten. Hass, mobbing etc würden deutlich reduziert werden..
Nach dann mal hier mit gutem Beispiel voran!!!!
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Erzähle das mal Whiskeblower , Menschenrechtlern, Aktivisten in weniger demokratischen Staaten. Grade die anonymen Zugägner ermöglichen Demokratie.
“Wer Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren“
Pffffff
„… Entscheidung auf Paragraph 13 des Telemediengesetzes (TMG).“
Das verlinkte Gesetz hat aber nur 11 Paragraphen … ?
Dann schau noch mal nach: https://www.gesetze-im-internet.de/tmg/__13.html ist aber eh egal. Da das Gesetz durch eu Regelungen schon nicht mehr gültig ist. Diesen wichtigen Hinweis findet man auf anderen Seiten. Also für alle die jetzt klagen wollen eh egal :)
Nie ein Problem gehabt mit falschem Namen. Einfach unter gleichem Namen ein Mailkonto eröffnen und schon klappt.