ifun.de — Apple News seit 2001. 39 489 Artikel

Nicht mit Telemediengesetz vereinbar

Bundesgerichtshof kippt Klarnamenpflicht für soziale Netze

Artikel auf Mastodon teilen.
54 Kommentare 54

Der Bundesgerichtshof hat heute entschieden, dass soziale Netzwerke wie Facebook ihre Anwender nicht grundsätzlich dazu auffordern dürfen, ihre Nutzerkonten ausschließlich unter Nutzung des eigenen Klarnamens zu betreiben. In seinem heutigen Urteil bezieht sich der Bundesgerichtshof bei seiner Entscheidung auf Paragraph 13 des Telemediengesetzes (TMG).

Glen Carrie Ra4vJwxnvAo Unsplash 1400

Nicht mit Telemediengesetz vereinbar

Dieser ließe den Grundgedanken erkennen, dass Diensteanbieter die Nutzung von Telemedien auch anonym oder unter einem selbst gewählten Pseudonym zu ermöglichen hätten, wenn dies sowohl zumutbar als auch technisch möglich sei.

Dem heutigen Urteil vorausgegangen war ein längerer Streit zwischen dem sozialen Netzwerk Facebook und einem Profilinhaber, der von Facebook aufgefordert wurde seinen unter Pseudonym betriebenen Account so umzubenennen, dass der klare Zusammenhang zum Geburtsnamen wieder gegeben sei. Nach der Weigerung des Anwenders entschied sich Facebook dazu das Nutzerkonto zu sperren. Dagegen klagte der betroffene Profilinhaber.

Heute nun entschied der Bundesgerichtshof, dass Facebook die Nutzung des Pseudonyms zu dulden habe und dem Profilinhaber wieder den vollen Zugriff auf das Nutzerkonto ermöglichen müsse.

Allerdings: Im Innenverkehr zulässig

Grundsätzlich hätten soziale Netzwerke das Recht die Nennung des Klarnamens im Innenverkehr zu verlangen, also etwa bei der initialen Registrierung. Für die Darstellung des eigenen Kontos auf der Plattform müsse die Nutzung eins Alias jedoch ermöglicht werden.

Damit ist die in den Facebook-Nutzungsbedingungen formulierte Klarnamenpflicht ungültig und muss nun ersatzlos gestrichen werden. Soziale Netzwerke dürfen von ihren Nutzern nicht verlangen, eingesetzte Pseudonyme in ihre echten Namen umzuändern.

Unter den für das Urteil maßgeblichen Vorschriften verweist der Bundesgerichtshof unter anderem auf § 13 Abs. 6 Satz 1 TMG in der bis zum 30. November 2021 geltenden Fassung. Dort heißt es:

Der Diensteanbieter hat die Nutzung von Telemedien und ihre Bezahlung anonym oder unter Pseudonym zu ermöglichen, soweit dies technisch möglich und zumutbar ist.

27. Jan 2022 um 12:03 Uhr von Nicolas Fehler gefunden?


    Zum Absenden des Formulars muss Google reCAPTCHA geladen werden.
    Google reCAPTCHA Datenschutzerklärung

    Google reCAPTCHA laden

    54 Kommentare bisher. Dieser Unterhaltung fehlt Deine Stimme.
  • Dies gilt allerdings nicht für neue Fälle, das Urteil wurde aufgrund einer damals geltenden Gesetzeslage gefällt.

    • Sehe ich anders.

      „Damit ist die in den Facebook-Nutzungsbedingungen formulierte Klarnamenpflicht ungültig und muss nun ersatzlos gestrichen werden.“

      • @arosa0815

        Dass du hier den Artikel und nicht das BGH zitierst, ist dir bewusst?

        Gerne nach diesem Urteil mal googeln, bei fast allen News Seiten steht der Hinweis dabei, dass das Urteil so eben nicht auf neue Fälle anzuwenden ist.

      • Trotzdem steht der besagte Satz im TMG immer noch in unveränderter Form im §13 Abs 6 (https://www.gesetze-im-internet.de/tmg/__13.html). Ein Urteil des BGH´s zieht also eine Übernahme des Urteils auch für andere Rechtsstreitigkeiten nach sich. Es kann sich also ein Präzedenzfall daraus ableiten.

      • HESSENbabbler hat recht.

  • Alice O'Melleth

    Abwarten, vielleicht kommt ja noch eine Verfassungsbeschwerde…

  • Ach, ich muss mich im Internet gar nicht nackig machen?

    SCNR

  • Endlich dürfen wieder alle offiziell unter Pseudonym hetzten, bedrohen, beleidigen und Falschinformationen verbreiten. Das wurde auch höchste Zeit!

  • Oliver Schwertner

    Da tut Facebook an einer Stelle mal das Richtige und schreibt einen Klarnamen für die Benutzernamen vor, da wird dieser Zwang durch deutsche Gerichte ausgehobelt. Ich kann diese Entscheidung absolut NICHT nachvollziehen. Das öffnet jedem, der anonym seine Hetze im Netz loswerden will, wieder alle Türen dies zu tun. Absolut unverständlich.

    • Nochmal den Artikel lesen.
      Niemand hindert Facebook daran, die Angabe des echten Namens zu erzwingen um den Dienst nutzen zu können. Allerdings muss es dann möglich sein für die Öffentlichkeit nur unter Pseudonym aufzutreten.
      Und damit ist doch auch alles nötige gegen Hetze getan, der Hetzer kann potentiell belangt werden. (Nicht dass die Pflicht zur Namensnennung da einen wesentlichen Beitrag hätte, da keine Identifizierung erforderlich ist. )

    • Anstelle von Facebook würde ich das Urteil total entspannd sehen – Facebook ist der Betreiber der Plattform und der Betreiber entscheidet immer noch selber und alleine, wer auf seine Plafftorm darf und wer nicht.
      Bei uns nennt man sowas dann Hausrecht – ich kann als Bäcker auch jeden aus meinem Laden rauswerfen, dessen Nase mir nicht passt.

  • Sirry aber lächerlich… seit Jahren nutzen extrem viele irgend ein Kauderwelsch als Namen und Facebook hat es nie wirklich interessiert.
    Ist zwar schön das man per Gesetzt es nun oflfiziell darf, aber diese Klugscheisser mit „omg da muss ich ja meinen vollständigen Namen angeben sonst sperrt mich das Böse FB“, habe ich bis heute nicht verstanden. Hab selbst seit Tag 1 keinen richtigen Namen angegeben und bisher nie auch nur ein Problem gehabt…

    • @VeNoM

      Es kann so oder so laufen. Bei mir hatte mal ein „Pokalsieger“ zwischen meinem korrekten Vor und Nachnamen zu einer Sperrung geführt, ich musst dann den Namen rückgängig machen oder ein Ausweisdokument zusenden, dass der Name auch wirklich korrekt sei.

  • Tatsächlich problematisch ist ja die Tatsache, dass viele unter einem Pseudonym Hetze betreiben (siehe Twitter), was diese mit Klarnamen vermutlich nicht betreiben würden.

    Man könnte ja auch über Zwischenmodelle nachdenken: Inhalte aus den Netzen konsumieren für alle zugänglich (egal ob anonym oder mit Klarnamen), interagieren in öffentlichen Gruppen aber nur mit Klarnamen beziehungsweise verifiziertem Profil

  • Fände es generell wichtig mit vollständigem Namen, sowie verifiziert über Ausweis etc. in sozialen Netzwerken aufzutreten. Hass, mobbing etc würden deutlich reduziert werden..

  • Nie ein Problem gehabt mit falschem Namen. Einfach unter gleichem Namen ein Mailkonto eröffnen und schon klappt.

  • Redet mit. Seid nett zueinander!

    Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

    ifun.de ist das dienstälteste europäische Onlineportal rund um Apples Lifestyle-Produkte.
    Wir informieren täglich über Aktuelles und Interessantes aus der Welt rund um iPad, iPod, Mac und sonstige Dinge, die uns gefallen.
    Insgesamt haben wir 39489 Artikel in den vergangenen 8465 Tagen veröffentlicht. Und es werden täglich mehr.
    ifun.de — Love it or leave it   ·   Copyright © 2024 aketo GmbH   ·   Impressum   ·   Cookie Einstellungen   ·   Datenschutz   ·   Safari-Push aketo GmbH Powered by SysEleven