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Stellungnahme von Amazon ergänzt

Bundesgerichtshof: Amazon darf sich nicht wegducken [Update]

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18 Kommentare 18

Der Bundesgerichtshof hat heute die Entscheidung des Bundeskartellamts bestätigt, das Amazon im Sommer 2022 als Unternehmen mit „überragender marktübergreifender Bedeutung“ klassifiziert hatte und den Onlinehändler damit unter eine besondere Missbrauchsaufsicht stellte.

Andreas Mund Bundeskartellamt

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes

Lasst euch noch mal kurz reinholen: Wenn das Bundeskartellamt einem Unternehmen eine besondere Bedeutung für den Wettbewerb zuspricht, kommen die neuen Regelungen nach § 19a des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen, die erst seit Januar 2021 gelten und eine umfangreichere Wettbewerbsaufsicht ermöglichen, zur Anwendung. Diese erlauben dem Bundeskartellamt, bestimmte Verhaltensweisen von Unternehmen zu untersagen und einzuschränken.

Das Bundeskartellamt hat Amazon im Juli 2022 die besondere Bedeutung für den Wettbewerb attestiert. Damals war der Onlinehändler eines der wertvollsten Unternehmen der Welt und beschäftigte über 1,5 Millionen Menschen weltweit.

Amazons Beschwerde zurückgewiesen

Amazon legte gegen den Beschluss Beschwerde ein, über die der Bundesgerichtshof jetzt entschieden hat. Die klare Ansage: Amazons Beschwerde wird zurückgewiesen und die Feststellung des Bundeskartellamts bestätigt. Die Entscheidung unterliegt keinen verfassungsrechtlichen Bedenken und steht auch im Einklang mit den neuen europäischen Digitalgesetzen.

Aktuell befinden sich beim Bundeskartellamt Verfahren gegen mehrere große Tech-Konzerne in unterschiedlichen Stadien. Neben Amazon prüft die Behörde, ob die „überragende marktübergreifende Bedeutung“ auch auf den Softwarekonzern Microsoft zutrifft, ist schon gegen Apple vorgegangen und hat Google beziehungsweise Alphabet bereits im Dezember 2021 entsprechend klassifiziert. Auch die Facebook-Mutter Meta befindet sich auf dem Radar der Marktwächter.

Kartellamt Digitalkonzerne 2023

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, äußert sich zufrieden mit der heutigen Entscheidung des BGH:

„Wir freuen uns über die Bestätigung durch den Bundesgerichtshof. Das war die erste und damit umso bedeutendere Entscheidung des BGH zu unserem neuen Instrument zur Aufsicht über große Digitalkonzerne. Das gibt uns Rückenwind für unsere laufenden Verfahren gegen Amazon, mit denen wir sicherstellen wollen, dass Händlerinnen und Händler auf dem Amazon Marktplatz fair behandelt werden. Und dieses Urteil gibt auch Rückenwind für unsere laufenden Verfahren gegen weitere Internetkonzerne wie Alphabet (Google), Apple, Meta (Facebook) und Microsoft sowie mögliche neue Verfahren.“

Update: Stellungnahme von Amazon

Amazon hat uns bezüglich des oben behandelten Themas mit einer Stellungnahme versorgt. Wie eine Unternehmenssprecherin mitteilt, stimmt der Konzern der Entscheidung des Gerichts nicht zu und prüft nun weitere Schritte.

Wir stimmen der Entscheidung des Gerichts nicht zu und werden weitere Rechtsmittel prüfen. Der Einzelhandelsmarkt, online wie offline, ist sehr groß und ausgesprochen wettbewerbsintensiv. Damit Kund:innen und Unternehmen weiter auf unsere Innovationsfähigkeit vertrauen können und davon profitieren, werden wir weiterhin mit dem Bundeskartellamt kooperieren.

23. Apr 2024 um 18:25 Uhr von Nicolas Fehler gefunden?


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  • Stefan B. aus H.

    Gäbe viel zu tun:
    – Willkürliche Kontenschließungen unter Einbehalt von Guthaben
    – Betrugsprävention gegen gehackte Händleraccounts
    – Fake-Produkte, auch wenn es keine Markenfälschungen sind, beispielsweise Android-Geräte mit manipulierter Firmware, die falsche Speichergrößen und neuere Android Versionen vorgaukeln, als sie tatsächlich haben
    – Verbesserte Sicherheit beim Versand bestimmter Artikel, beispielsweise iPhones.
    – Produkte ohne beispielsweise Konformitätszertifikate nicht zulassen, Händler sperren.
    … usw.

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  • Wenn man eure wertvollen Beiträge von heute zusammenfasst: Kunde oder Aktionäre werden um Rechte gebracht oder sollen als Zahlvieh für immer höhere Preise dienen bei weniger Leistung. Danke an all die kreativen Firmenchefs.

  • Schade, dass sich nichts in Sachen Prime Video tut. Man hat ein jährliches Abo und kann jetzt weder in UHD/HDR, noch werbefrei schauen. Eindeutig Vertragsbruch.

  • Die Kartellbehörden sind seit je her einfach eine Lachnummer. Ein zahnloser Löwe der ab und zu mal brüllt wenn die Volksseele hochkocht. Aber das Notwendige geschieht einfach nicht. Die großen Techkonzerne gehören schon längst zerschlagen, aber man will ja niemanden wehtun wg. Arbeitsplätzen, technologische Zukunft und ähnliches Bla Bla Bla.

    • Käpt'n Blaschke

      Ja klar, und wenn dann die EU Wettbewerbsbehörde der heiligen Kuh Apple Auflagen macht wird wieder „scheixx EU“ und „Diktatur“ geplärrt.

      • Wer wird das sagen? Eine Minderheit von Fanboys und Aktieninhaber, auf die kann man… .
        In den USA sind die mittlerweile weniger zimperlich gegenüber ihrer Tech Firmen.
        In England sieht man die Smartphone Sucht bzw. Social Media als Problem und will Smartphone Verbote an Schulen.
        Und in Deutschland? Hier bekommt man nichts hin. Nährwerte Ampel auf Nahrung: bloß Freiwillig. Zuckersteuer: oh Gott, nein. Komisch damals war eine CDU Frau (die mit dem Nestle Chef noch schön ein Video machte) da wo jetzt der Grüne Özdemir ist: am Ende bleibt das alles gleich lahm.

  • Antworten moderated
    • Welch intelligenter und „informativer“ Beitrag gegen Amazon. Wie herrlich ist das Internet mit ausführlichen Analysen und profunden Kenntnissen von Usern gefüllt, wie die von Jürgen. Wow…..

      Antworten moderated

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