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Teilerfolg für Apple

Britische Behörden dürfen Hintertür-Forderungen nicht geheimhalten

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Gute Nachrichten für Apple und dessen Kunden, eine Schlappe für die Geheimdienste. Ein britisches Gericht hat der Tageszeitung Guardian zufolge entschieden, dass grundlegende Informationen zu dem zwischen Apple und dem britischen Innenministerium laufenden Rechtsstreit öffentlich gemacht werden dürfen. Das sogenannte Investigatory Powers Tribunal hat damit einen Antrag des Innenministeriums zurückgewiesen. Die Behörde wollte durchsetzen, dass sowohl die gerichtliche Auseinandersetzung als auch die Namen der beteiligten Parteien geheim gehalten werden müssen.

Die Streitigkeiten gründen auf der Forderung der britischen Regierung, Behörden und Geheimdiensten des Landes den Zugriff auf verschlüsselte Nutzerdaten zu ermöglichen. Dabei geht es nicht nur um einzelne Konten oder die Daten von britischen Bürgern, vielmehr sollen den staatlichen Schnüfflern auf diesem Weg sämtliche in der iCloud gespeicherten Daten weltweit zugänglich gemacht werden.

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Apple muss „Advanced Data Protection“ in UK einschränken

Um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden, hat Apple in der Folge seine „Advanced Data Protection“ genannte Option zum Schutz persönlicher Daten in Großbritannien eingeschränkt.

Apple wehrt sich gegen Maulkorberlass

Während Apple sich bislang nicht öffentlich zu der Anordnung und dem Verfahren äußern durfte, wurden die Fakten dazu mit dem Urteil nun erstmals öffentlich genannt und die bisherigen Berichte somit bestätigt. Demzufolge handelt es sich um eine rechtliche Auseinandersetzung über technische Anordnungen im Rahmen des britischen Überwachungsgesetzes, dem Investigatory Powers Act. Apple will die geforderte technische Zusammenarbeit abwenden, weil es den Behörden dadurch ermöglicht würde, auf bestimmte verschlüsselte Nutzerdaten zuzugreifen.

Das Innenministerium hatte argumentiert, die Bekanntgabe der Existenz der Klage und der beteiligten Parteien könne die nationale Sicherheit gefährden. Die Richter teilen diese Ansicht jedoch nicht und sehen keine Anhaltspunkte dafür, dass die Offenlegung der grundlegenden Verfahrensdetails dem öffentlichen Interesse schade oder gar die nationale Sicherheit beeinträchtige.

Das eigentliche Verfahren steht noch aus

Dieser juristische Erfolg Apples bezieht sich allerdings nur auf die Geheimhaltungspflicht das Verfahren selbst betreffend. Über den konkreten Inhalt dürfen weiterhin keine Informationen veröffentlicht werden und die Richter betonen zudem, dass ihr Urteil in keiner Weise wertend zu verstehen ist.

Einziger Lichtblick hinsichtlich des nun anstehenden eigentlichen Verfahrens ist die Tatsache, dass hier zumindest teilweise auch öffentliche Berichterstatter zugelassen werden könnten.

08. Apr. 2025 um 11:29 Uhr von Chris Fehler gefunden?


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  • Dass der Datenschutz in Teilen in Deutschland zu weit geht und die Ermittlungsbehörden einschränkt steht für mich außer Frage, aber dass Geheimdienste oder Behörden einen pauschalen Zugang zu allen Daten erhalten sollen, lehne ich ab. Die gesamte Bevölkerung unter Generalverdacht zu stellen erinnert mich eher an Diktaturen als an eine freiheitliche Gesellschaft.

  • Wäre ja noch schöner. Forderungen nach Backdoors in Software sind guter Indikator, wie demokratisch die eigene Regierung noch ist.

  • Das Urteil gilt leider nur für die UK. Wäre schön, wenn es solche Offenlegungspflichten auch in anderen Ländern geben würde. Z.B. in den USA.

  • Mittlerweile dient die Floskel „Gefährdung der nationalen Sicherheit“ als Generalvollmacht zum Aushebeln aller Dinge die einem nicht passen, wie vorhandene Gesetzte, Völkerrecht, u.a.m.
    Bisher vorwiegend bei den Amis (… wenn wir die Bodenschätze und die geografische Position Grönlands nicht für uns nutzen dürfen, gefährdet das unsere nationale Sicherheit – also dürfen wir es uns mit Gewalt nehmen), jetzt offensichtlich auch bei den Briten.
    Das so etwas letztendlich nichts anderes als eine Gewaltdrohung ist, nach dem Motto „Das Recht ist immer mit dem Stärkeren“ und mit Demokratie nichts zu tun hat, sollte hoffentlich jedem klar sein.
    So etwas sollte man generell und von Beginn an nicht akzeptieren und dagegen arbeiten!

  • Vielen Dank für die Kommentare hier. Leider liest man immer wieder das die Leute ja nichts zu verbergen haben. Natürlich bin ich kein Krimineller aber ich muss nicht rechtfertigen ob ich etwas zu verbergen habe denn für unseren Datenschutz haben so einige Menschen gekämpft und tun das wohl auch immer noch. Es geht einfach um unsere Rechte die gewahrt werden müssen. Wenn nicht für einen selbst dann aber für jeden anderen

  • Redet mit. Seid nett zueinander!

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