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Auch Tagesgeldkonten befreit

BGH-Urteil: Negativzinsen für Sparkonten unzulässig

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Die Banken und Sparkassen haben vor rund vier Jahren damit begonnen, ihren Kunden die durch die Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) verursachten Kosten in Rechnung zu stellen. Die vom Verbraucher als Straf- oder Negativzinsen bezeichneten Gebühren wurden als „Verwahrentgelte“ tituliert und sollten einen Ausgleich für die Kosten darstellen, die im Rahmen der sicheren Aufbewahrung durch die Banken angefallen sind. Anders als gewohnt, konnten die Institute das Kapital nämlich nicht gewinnbringend nutzen, sondern mussten zum Teil selbst für eine sichere Verwahrung bei der EZB bezahlen.

Auf eine Klage von Verbraucherschutzverbänden hin hat der Bundesgerichtshof (BGH) nun entschieden, dass diese Praxis zumindest teilweise unzulässig war. Den Karlsruher Richtern zufolge dürfen die sogenannten Negativzinsen ausschließlich im Zusammenhang mit Girokonten erhoben werden. In Bezug auf Tagesgeld- und Sparkonten sind die Gebühren unzulässig.

Sparschwein Dp

Bilder: depositphotos.com / BGH

Details zu der Entscheidung lassen sich unter der Überschrift „Unwirksamkeit von Klauseln zu Verwahrentgelten in Verträgen über Giro-, Tagesgeld- und Sparkonten“ beim Bundesgerichtshof nachlesen. Nach Meinung des BGH ist es der Zweck von Spareinlagen, das Vermögen von natürlichen Personen mittel- bis langfristig aufzubauen und durch Zinsen vor Inflation zu schützen. Dieser Charakter des Sparvertrags werde durch die Erhebung eines Verwahr- oder eines Guthabenentgelts entgegen den Geboten von Treu und Glauben verändert, da das laufzeitabhängige Verwahr- oder Guthabenentgelt mit dem für den Sparvertrag typischen Kapitalerhalt nicht zu vereinbaren ist. Diese Abweichung stellt eine unangemessene Benachteiligung der Verbraucher dar.

Anspruch auf Rückzahlung muss geprüft werden

Ob Verbraucher aufgrund dieser Entscheidung Anspruch auf eine Erstattung haben, hängt vom Einzelfall ab. Teils sind die Ansprüche wohl bereits verjährt, allerdings bieten die Verbraucherzentralen hier zumindest teilweise gesonderte Beratung an:

Damit die Rückzahlungen der Negativzinsen auf den Konten der Verbraucher ankommen, müssen diese aktiv ihre Gebühren zurückfordern. Die Verbraucherzentrale Sachsen berät umfassend zu Optionen, die sich aus dem Urteil ergeben. Dazu gehört vor allem die Ermittlung des konkreten Rückzahlungsanspruchs und die Unterstützung bei der Durchsetzung. Wir prüfen aber auch, ob zum Beispiel ein Kontowechsel wirtschaftlich ist.

05. Feb. 2025 um 08:40 Uhr von Chris Fehler gefunden?


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    • Allerdings gab es dazu auch 2022 bereits ein Urteil vom BGH, von daher bleibt abzuwarten, ob die Banken in dieser Situation für sich wieder eine andere Lösung finden, die den Sparer am Ende dann doch wieder Geld kostet, wenn die EZB ihren Leitzins mal wieder senken sollte.

      • Warum sollten „Sparer“ daran nicht beteiligt werden. Außerdem sind Sparer mit mittleren 5stelligen Beträgen in meinen Augen keine „Sparer“ sondern einfach nur dumme Geldparker. Aber diese Diskussion hatte ich letztmalig Anfang der 90er während meiner lächerlichen Bankausbildung…die zweitgrößte Fehlinvestition meines Lebens.

      • Dummer Geldparker hin oder her, es ist deren Geld und die wissen für sich selbst was die damit machen. Ob Parken oder ausgeben, darüber entscheiden wir nicht und wir sollten auch nicht darüber urteilen.

      • Bei den Zinssätzen Anfang der 90er Jahre war das sicherlich nicht die schlechteste Idee.
        Wer anderen Dummheit unterstellt, steht manchmal selbst ziemlich dumm da.

    • Nein. Ich sehe es eher so das damit nie einer gerechnet hat und es einfach nicht in den AGBs drinstand. Die Alternative wäre gewesen, das die Kunden ihre Geld abheben müssten und DAS wollte auch keiner…denn Neukunden mit Geld wurden zu dem Zeitpunkt nicht genommen. So war das „Verwahrentgeld“ ein brauchbarer Ersatz für beide Seiten.

      • Das ist nicht ganz korrekt, denn in den AGB stand eindeutig, dass ein Sparkonto, und wie es jetzt ganz frisch entschieden wurde, auch ein Tagesgeldkonto, dem Vermögensaufbau dienen soll.
        Die Praxis eine Verwahrgebühr zu verlangen widerspricht dem Vertragszweck, da solche Konten dem Vermögensaufbau dienen und nicht durch zusätzliche Entgelte belastet werden sollen.
        Von daher darf ein Sparkonto auf keinen Fall Geld kosten, es muss auf jeden Fall mindestens kostenlos sein, sofern eine gewinnbringende Verzinsung nicht möglich ist.

        Das bedeutet also, dass Banken und Sparkassen keine Negativzinsen auf Spar- und Tagesgeldkonten mehr erheben dürfen.
        Bei Girokonten sind Negativzinsen übrigens auch nur dann zulässig, wenn die Vertragsbedingungen klar und verständlich formuliert sind, was in vielen Fällen in der Vergangenheit ebenfalls als nicht gegeben entschieden wurde. Von daher sind jetzt mögliche Regresszahlungen der Banken an ihre Kunden nicht auszuschließen. Aber darüber muss noch entschieden werden.

        Dieses Urteil schafft somit aus aller Fälle mehr Rechtssicherheit für uns Bankkunden und stellt sicher, dass die ursprünglichen Zwecke der verschiedenen Kontotypen respektiert und einbehalten werden.

  • Teilweise verjährt. Und was soll das ganze dann? Wieder mal Steuergelder verballert für Nix.

    • Es gibt so etwas, das nennt sich Zukunft. Schon mal davon gehört?

      • Da hat Heigoo aber nicht ganz unrecht. Die Banken könnten auch in Zukunft wieder mit Strafzinsen Abzüge auf Tagesgeldkonten machen. Bis dann wieder aktuelle Gerichtsurteile kommen, ist es wieder verjährt. Genau das ist das Spielchen der Banken.

      • @ Pit: wenn eine Bank das in Zukunft machen würde, würde sie nach diesem BGH Urteil schon in der ersten Instanz verlieren!
        Und außerdem immer wenn jemand klagt, ist die Verjährung für diesen Fall unterbrochen und mit diesem Grundsatzurteil würden sich viel mehr trauen zu klagen!
        So funktioniert ein Rechtsstaat

    • a) es ist eben nicht für alle verjährt
      b) wenn der Anspruch der Kläger verjährt gewesen wäre, hätten sie die Klage verloren und alle Kosten des Verfahrens getragen!
      Jetzt erkläre mir bitte einmal worin Deine Behauptung ‚Steuergelder verballert für nix‘ begründet ist ?
      Ich gehe davon aus, Du hast Dir dazu Gedanken gemacht und wolltest nicht nur irgendwas ‚gegen des Staat‘ schreiben um damit bestimmte destruktive Parteien zu unterstützen?

  • Ich frage mich was ist der unterschied der realen Wertentwicklung bei 1% Inflation -0,5% Zinsen zu bekommen im Gegensatz zu einer Inflation von 5% ganze 2% Zinsen auf das Tagesgeld zu bekommen. So schlecht war es also garnicht, oder nach der Logik wie der BGH es ausrückt wären die Zinsen immer unrechtmäßig niedrig

    • Ich glaube das Problem mit der Logik hast eher du. Was die Banken gemacht haben wäre vergleichbar mit einem Restaurantbesuch, und dann erklärt dir der Kellner, dass du gefälligst dein Essen selber mitbringst.
      Was du als Beispiel nennst wäre ein Restaurant, wo die Schnitzel nur halb so groß sind. Das wäre statthaft. Der Zweck eines Restaurants wurde nicht kompromittiert. Der Kunde kann dann selbst entscheiden, ob ihn das halbe Schnitzel den Besuch wert ist.

      • Der BGH sagt in seinem Urteil ein Tagesgeld oder Sparkonto soll das Geld vor der Inflation schützen. Tut es ja auch aber eben abzüglich einer Differenz an die Bank. Da ist des doch egal wie hoch die Inflation bzw der entsprechende Leitzins sind.

        Geld verlieren (bzw. Kaufkraft) tut man auch bei 5% Tagesgeldzinsen wenn die Inflation deutlich höher ist

  • Ich frage mich,was würden die Banken und Sparkassen machen,wenn alle ihr Geld unter der Matratze legen würden.Die Bonzen arbeiten doch mit unserem Geld.Und die Kleinen werden immer bestraft,das ihr Geld auf dem Konto liegt.Ohne unser Geld würden die dumm aus der Wäsche gucken.Und sich auch nicht so horrende Bezüge gönnen.

    • Also ehrlich. Überleg nochmal was du geschrieben hast. Informiere dich genau über „Sichteinlagen“ und woher die Bezüge der „Bonzen“ kommen. Mich wundert es nicht, dass du offensichtlich nichts hast, bei deiner offenkundigen Bildung, die du hier zeigst.

    • Die Banken benötigen unser Geld nicht um Kredite vergeben zu können oder wenig davon. Das Geld wird neu geschaffen wenn jemand einen Kredit aufnimmt.

  • Ich frage mich, was dieses Thema hier zu suchen hat – erkenne nicht den Bezug auf „Apple News seit 2001“

  • Thomass…..Du scheinst ja ein Nurt zu sein.Die leben von unseren Zinsen !!!!

  • HA!! Jetzt wird es teuer für die Banken, richtig so!!!!

  • Redet mit. Seid nett zueinander!

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