Fotos dürfen im Netz gezeigt werden
BGH-Urteil: Abmahnung wegen Fototapete geht nicht in Ordnung
Gute Nachrichten für Anwender, die sich die eigenen vier Wände mit Fototapeten dekoriert haben: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat heute entschieden, dass Fotos im Netz und in sozialen Netzwerken geteilt werden dürfen, die Abbildungen von Fototapeten beinhalten. Eine Urheberrechtsverletzung begehen Anwender dabei nicht.
Das oberste deutsche Gericht beendet damit drei Verfahren, in den ein Unternehmen auf Schadensersatz und die Erstattung von Abmahnkosten geklagt hatte. Der Fototapeten-vertrieb wollte so die Urheberrechte an den Fotografien auf seinen Tapeten nach dem Verkauf geltend machen.
Fototapeten in Facebook-Posts
Im ersten Fall hatte eine Frau eine Fototapete für ihr Haus gekauft, die in ihren Facebook-Videos zu sehen war. Im zweiten Fall stellte eine Webagentur ein Bild auf ihre Webseite, auf dem eine gestaltete Internetseite mit einer Fototapete im Hintergrund gezeigt wurde. Im dritten Fall nutzte ein Hotelier eine Fototapete in seinem Hotel, die auf einem Werbefoto zu sehen war. Die Klägerin sah hierin eine Verletzung der ihr zustehenden Rechte an den abgedruckten Fotografien und klagte auf Schadensersatz und Abmahnkosten.
Einwilligung durch Verkauf
Der BGH wies die Klagen ab. Die Richter entschieden, dass keine unzulässige Vervielfältigung oder öffentliche Zugänglichmachung der Fotografien vorliege. Die Klägerin habe durch den Verkauf der Fototapeten stillschweigend in deren übliche Nutzung eingewilligt. Dazu gehöre auch, dass Kunden Fotos oder Videos der mit Fototapeten dekorierten Räume im Internet veröffentlichen – sei es privat oder zu gewerblichen Zwecken.
Das Gericht betonte, dass es keine Hinweise oder vertraglichen Einschränkungen seitens der Klägerin gab, die auf besondere Nutzungsrechte hingewiesen hätten. Ohne solche Einschränkungen sei davon auszugehen, dass der Urheber mit einer üblichen Nutzung rechnen müsse.
Aber man kann’s ja mal probieren *kopfschüttel*
Kapitalismus im Endstadium
Totgesagte leben besonders lange! Ansonsten: bemerkenswert abwegige Fehldiagnose, da das Thema “Urheberrecht” nun wirklich nicht für “Kapitalismusschelte” taugt.
Es gab auch schon Klagen bezüglich Fototapeten, wo die Kläger Recht bekommen haben. Das „mal probieren“ hatte durchaus auch schon Erfolg gehabt. Gut dass das BGH dem jetzt ein Riegel vor schiebt.
Gleicher Gedanke? Verrückte Welt. Womit die alle versuchen Geld zu machen
Mit was sich der BGH rumschlagen muss – ist ja fast so schlimm wie bei mir aufm Amt :)
Echt unglaublich. Und vor dem LG Köln hat er sogar Recht bekommen…
Wie heißt denn die Bude? Würde gerne vermeiden bei denen zu kaufen.
So macht man Werbung für den eigenen Laden…nicht!
Google mal nach Stefan Böhme. Der bietet angeblich günstige Fototapeten an und durchsucht dann die Socialmediakanäle der Kundschaft nach deren Abbildungen, um anschließend abzumahnen.
Früher wurden solche Typen durchs Dorf geprügelt und waren anschließend geheilt.
+1
Wenn das Urteil in Schriftform vorliegt, dann haben wir auch den Namen.
Von der Beschreibung her war es dieser Böhme.
„Früher wurden solche Typen durchs Dorf geprügelt“ … Die Aussage lässt keine weiteren Fragen mehr zu Deiner Gesinnung offen … mehr als peinlich!
@Hilfsbereit: das nennt man „Sozialkonvention“ und wer sich nicht dran gehalten hatte, wurde sanktioniert.
Das hat nichts mit „Haltung“ oder „Gesinnung“ zu tun. Darauf beruht unser Rechtssystem mit dem Unterschied, dass wir das Gewaltmonopol beim Staat haben und daher die Gerichte mit dem Quatsch beschäftigen müssen.
… nee, ist klar: das ist also Dein intellektueller Ansatz, um kollektive Selbstjustiz & Prügelstrafe zu rechtfertigen?
Euphemistische Begrifflichkeiten und maximale Vereinfachung sind die ständigen Wegbegleiter dieser Gesinnungsrichtung!
Die spinnen ja völlig!
Und demnächst darf auch meine Kleidung und meine Brille auf keinem Foto zu sehen sein?
Onlyfans wird hellhörig
Lol
Man kann echt wegen jedem Mist klagen – und die wichtigen Sachen fallen hinten runter.
Klar, klagen kannst du immer. Heißt ja nicht dass du auch recht bekommst.
Wir nähern uns, was die Rumklagerei angeht, dem amerikanischen Niveau.
Da kann man wirklich nur den Kopf schütteln. Wahrscheinlich darf man auch nicht mit einem T-Shirt rumlaufen, wo ein Fotodruck drauf ist. Wenn man dann fotografiert wird oder jemand die Person mit dem T-Shirt fotografiert, könnte die auch verklagt werden. Auf so ein Scheiß muss man erst mal kommen Auf sowas zu klagen. Kopfschüttel
Das wird es bis zum BGH getrieben? Ich fasse es nicht!
Pille palle! Das 1. Gericht hätte den weiteren Klageweg wegen hanebüchenem Unsinn ablehnen müssen!!!
war das nicht bei Tattoo’s auch so?
So schafft man sich Freunde!
Ich freue mich schon auf die Beipackzettel die demnächst mitgeliefert werden. Dort sind dann alle Do’s und vor Allem Don’t beschrieben.
Zum Glück….
Na endlich. Als damals das erste mal drüber berichtet wurde dachte ich wie dumm.
Er hat dadurch eher Werbung für seine Arbeit und nicht Verlust.
Es wäre nichts anderes bei allem anderen. Ein Stuhl von IKEA, der Tisch von wo anders, die Lampe von XY usw. in einem Bild. Das wären nach seiner Logik ja alles Urheberrechte die verletzt wären.
Dann könnte man gar nichts im Netz stellen. Nicht mal Foto eines Ladens. Da stehen auch Dinge im Schaufenster, bei denen jemand Urheberrechte hat.
Das schlimme ist, dass es eben immer Fälle gibt bei denen Firmen damit durchkommen weil es sogar rechtlich in Ordnung ist. Stell mal als Infaulenzer ein Foto vom beleuchteten Eiffelturm online. Das könnte teuer werden ;-)
Die sollen sich lieber freuen, dass Leite den Trend der Fototapete verbreiten und sogar ihr Modell bewerben.
Man muss sich nur mal ausmalen, was passiert, wenn anders entschieden würde: Keine würde mehr seine Fototapete im Netz zeigen, der Trend würde abreißen und die Firmen hätten richtig Probleme.
Bemerkenswert finde ich aber, dass das Gericht eine Hintertür offen gelassen hat, wenn der Hersteller den Verbraucher ausreichend darauf hinweist. Ich frage mich nur, wie man das rechtssicher umsetzen würde. Wenn es nur auf der Packung oder Rückseite der Tapete steht, ein Hotel damit die Lobby tapeziert und ein Gast ein Foto davon macht, weiß der Gast ja nichts davon. Man müsste den Hinweis dann auf die Vorderseite der Tapete drucken. Sieht bestimmt ganz toll aus. XD
Zum Thema „Tapete in der Lobby“ …genau so geschehen, wie man hier nachlesen kann:
https://tarnkappe.info/artikel/rechtssachen/urheberrecht-abzocke-fotograf-lockt-kunden-in-abmahn-falle-281761.html#:~:text=Geschäftsmodell%20Abmahnung%20erweist%20sich%20als%20lukrativ&text=Darauf%20zu%20sehen%20war%20gleichfalls,das%20Urheberrecht%20bei%20ihm%20liege.
Kannste dir nicht ausdenken.
Zur Abwechslung mal ne gute Entscheidung.
Ich frag mich wie kaputt diese Frau ist. Erst etwas verkaufen und dann die Kunden abmahnen. Dreist, dreister am dreistesten. Das Verhalten ist ja schon fast kriminell. Würde mich nicht wundern, wenn die das von Anfang so geplant hatte.
In den Kommentaren steht, dass es um Stefan Böhme geht im Artikel wird von Klägerin gesprochen.
Geklagt hatte eine kanadische Firma (Klägerin), die die Lizenzrechte vom Fotografen hatte…
…und die besagte kanadische Firma wurde ganz zufälligerweise von besagtem Stefan Böhme gegründet. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt…
Endlich mal ein Gerichtsurteil, das man als normaldenkender Bürger voll und ganz nachvollziehen und unterstützen kann!
Du tust ja so, als wäre das die Ausnahme. Wieviele Urteile liest du denn so pro Monat im Volltext?
+1 da hast du recht, normalerweise besteht zwischen gesundem menschverstand und juristischen Ansichten ein himmelweiter unterschied
Du machst ja so, als würden unsere Gerichte gegen gesunden Menschenverstand urteilen!
So ziemlich alle Urteile bestätigen doch eher diesen. WARUM geklagt wird ist oft wider Sinn und Verstand.
Das ist doch vogelwild. Was da an Geld und Zeit verbraten wird um sowas zu entscheiden.
Was die technische Erzeugung von Abbildungen mit dem Urheberrecht zu tun hat wird mir immer ein Rätsel bleiben.
Hört doch einfach auf zu fotografieren und jeden Mist hochzuladen !!! Danke
geh doch einfach zurück in deine Höhle ans Lagerfeuer und belästige die anderen nicht
Ahh, du bist einer von denen… die es einfach nicht verstanden haben