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Fotos dürfen im Netz gezeigt werden

BGH-Urteil: Abmahnung wegen Fototapete geht nicht in Ordnung

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45 Kommentare 45

Gute Nachrichten für Anwender, die sich die eigenen vier Wände mit Fototapeten dekoriert haben: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat heute entschieden, dass Fotos im Netz und in sozialen Netzwerken geteilt werden dürfen, die Abbildungen von Fototapeten beinhalten. Eine Urheberrechtsverletzung begehen Anwender dabei nicht.

BGH

Das oberste deutsche Gericht beendet damit drei Verfahren, in den ein Unternehmen auf Schadensersatz und die Erstattung von Abmahnkosten geklagt hatte. Der Fototapeten-vertrieb wollte so die Urheberrechte an den Fotografien auf seinen Tapeten nach dem Verkauf geltend machen.

Fototapeten in Facebook-Posts

Im ersten Fall hatte eine Frau eine Fototapete für ihr Haus gekauft, die in ihren Facebook-Videos zu sehen war. Im zweiten Fall stellte eine Webagentur ein Bild auf ihre Webseite, auf dem eine gestaltete Internetseite mit einer Fototapete im Hintergrund gezeigt wurde. Im dritten Fall nutzte ein Hotelier eine Fototapete in seinem Hotel, die auf einem Werbefoto zu sehen war. Die Klägerin sah hierin eine Verletzung der ihr zustehenden Rechte an den abgedruckten Fotografien und klagte auf Schadensersatz und Abmahnkosten.

Fototapeten

Einwilligung durch Verkauf

Der BGH wies die Klagen ab. Die Richter entschieden, dass keine unzulässige Vervielfältigung oder öffentliche Zugänglichmachung der Fotografien vorliege. Die Klägerin habe durch den Verkauf der Fototapeten stillschweigend in deren übliche Nutzung eingewilligt. Dazu gehöre auch, dass Kunden Fotos oder Videos der mit Fototapeten dekorierten Räume im Internet veröffentlichen – sei es privat oder zu gewerblichen Zwecken.

Das Gericht betonte, dass es keine Hinweise oder vertraglichen Einschränkungen seitens der Klägerin gab, die auf besondere Nutzungsrechte hingewiesen hätten. Ohne solche Einschränkungen sei davon auszugehen, dass der Urheber mit einer üblichen Nutzung rechnen müsse.

11. Sep 2024 um 14:14 Uhr von Nicolas Fehler gefunden?


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    45 Kommentare bisher. Dieser Unterhaltung fehlt Deine Stimme.
  • Mit was sich der BGH rumschlagen muss – ist ja fast so schlimm wie bei mir aufm Amt :)

  • Wie heißt denn die Bude? Würde gerne vermeiden bei denen zu kaufen.

    So macht man Werbung für den eigenen Laden…nicht!

    • Google mal nach Stefan Böhme. Der bietet angeblich günstige Fototapeten an und durchsucht dann die Socialmediakanäle der Kundschaft nach deren Abbildungen, um anschließend abzumahnen.
      Früher wurden solche Typen durchs Dorf geprügelt und waren anschließend geheilt.

      • +1

        Wenn das Urteil in Schriftform vorliegt, dann haben wir auch den Namen.

      • Von der Beschreibung her war es dieser Böhme.

      • „Früher wurden solche Typen durchs Dorf geprügelt“ … Die Aussage lässt keine weiteren Fragen mehr zu Deiner Gesinnung offen … mehr als peinlich!

      • @Hilfsbereit: das nennt man „Sozialkonvention“ und wer sich nicht dran gehalten hatte, wurde sanktioniert.
        Das hat nichts mit „Haltung“ oder „Gesinnung“ zu tun. Darauf beruht unser Rechtssystem mit dem Unterschied, dass wir das Gewaltmonopol beim Staat haben und daher die Gerichte mit dem Quatsch beschäftigen müssen.

      • … nee, ist klar: das ist also Dein intellektueller Ansatz, um kollektive Selbstjustiz & Prügelstrafe zu rechtfertigen?

        Euphemistische Begrifflichkeiten und maximale Vereinfachung sind die ständigen Wegbegleiter dieser Gesinnungsrichtung!

  • Die spinnen ja völlig!
    Und demnächst darf auch meine Kleidung und meine Brille auf keinem Foto zu sehen sein?

  • Man kann echt wegen jedem Mist klagen – und die wichtigen Sachen fallen hinten runter.

  • Constantin Opel

    Wir nähern uns, was die Rumklagerei angeht, dem amerikanischen Niveau.

  • Da kann man wirklich nur den Kopf schütteln. Wahrscheinlich darf man auch nicht mit einem T-Shirt rumlaufen, wo ein Fotodruck drauf ist. Wenn man dann fotografiert wird oder jemand die Person mit dem T-Shirt fotografiert, könnte die auch verklagt werden. Auf so ein Scheiß muss man erst mal kommen Auf sowas zu klagen. Kopfschüttel

  • Na endlich. Als damals das erste mal drüber berichtet wurde dachte ich wie dumm.
    Er hat dadurch eher Werbung für seine Arbeit und nicht Verlust.

    Es wäre nichts anderes bei allem anderen. Ein Stuhl von IKEA, der Tisch von wo anders, die Lampe von XY usw. in einem Bild. Das wären nach seiner Logik ja alles Urheberrechte die verletzt wären.
    Dann könnte man gar nichts im Netz stellen. Nicht mal Foto eines Ladens. Da stehen auch Dinge im Schaufenster, bei denen jemand Urheberrechte hat.

    • Das schlimme ist, dass es eben immer Fälle gibt bei denen Firmen damit durchkommen weil es sogar rechtlich in Ordnung ist. Stell mal als Infaulenzer ein Foto vom beleuchteten Eiffelturm online. Das könnte teuer werden ;-)

  • Die sollen sich lieber freuen, dass Leite den Trend der Fototapete verbreiten und sogar ihr Modell bewerben.

    Man muss sich nur mal ausmalen, was passiert, wenn anders entschieden würde: Keine würde mehr seine Fototapete im Netz zeigen, der Trend würde abreißen und die Firmen hätten richtig Probleme.

    Bemerkenswert finde ich aber, dass das Gericht eine Hintertür offen gelassen hat, wenn der Hersteller den Verbraucher ausreichend darauf hinweist. Ich frage mich nur, wie man das rechtssicher umsetzen würde. Wenn es nur auf der Packung oder Rückseite der Tapete steht, ein Hotel damit die Lobby tapeziert und ein Gast ein Foto davon macht, weiß der Gast ja nichts davon. Man müsste den Hinweis dann auf die Vorderseite der Tapete drucken. Sieht bestimmt ganz toll aus. XD

  • Ich frag mich wie kaputt diese Frau ist. Erst etwas verkaufen und dann die Kunden abmahnen. Dreist, dreister am dreistesten. Das Verhalten ist ja schon fast kriminell. Würde mich nicht wundern, wenn die das von Anfang so geplant hatte.

  • Endlich mal ein Gerichtsurteil, das man als normaldenkender Bürger voll und ganz nachvollziehen und unterstützen kann!

  • Das ist doch vogelwild. Was da an Geld und Zeit verbraten wird um sowas zu entscheiden.

  • Was die technische Erzeugung von Abbildungen mit dem Urheberrecht zu tun hat wird mir immer ein Rätsel bleiben.

  • Hört doch einfach auf zu fotografieren und jeden Mist hochzuladen !!! Danke

  • Redet mit. Seid nett zueinander!

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