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Datenschutz bleibt zu beachten

BGH: Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel zulässig

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Der Bundesgerichtshofs hat über die Verwertbarkeit von Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel im Unfallhaftpflichtprozess entschieden: Grundsätzlich ist die Benutzung von Dashcams zulässig und die damit aufgezeichneten Videos sind als Beweismittel im Unfallhaftpflichtprozess verwertbar. Allerdings gilt es, gewissen Vorgaben mit Blick auf den Datenschutz einzuhalten.

Roav Dashcam Header

Den Richtern zufolge ist eine permanente anlasslose Aufzeichnung des gesamten Geschehens auf und entlang der Fahrstrecke nicht nur unnötig, sondern auch unzulässig. Um dem Rechnung zu tragen, sei etwa ein dauerndes Überschreiben der Aufzeichnungen in kurzen Abständen erforderlich und das Auslösen der dauerhaften Speicherung dürfe erst bei Kollision oder starker Verzögerung des Fahrzeuges aktiviert werden. Hier können Kameras mit integriertem Erschütterungssensor oder auch ein manueller Auslöser zum Einsatz kommen.

Die Diskussion um das Persönlichkeitsrecht der aufgezeichneten Personen kommentiert der BGH wie folgt:

Das Geschehen ereignete sich im öffentlichen Straßenraum, in den sich der Beklagte freiwillig begeben hat. Er hat sich durch seine Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr selbst der Wahrnehmung und Beobachtung durch andere Verkehrsteilnehmer ausgesetzt. Es wurden nur Vorgänge auf öffentlichen Straßen aufgezeichnet, die grundsätzlich für jedermann wahrnehmbar sind. Rechnung zu tragen ist auch der häufigen besonderen Beweisnot, die der Schnelligkeit des Verkehrsgeschehens geschuldet ist. Unfallanalytische Gutachten setzen verlässliche Anknüpfungstatsachen voraus, an denen es häufig fehlt.
Der mögliche Eingriff in die allgemeinen Persönlichkeitsrechte anderer (mitgefilmter) Verkehrsteilnehmer führt nicht zu einer anderen Gewichtung. Denn ihrem Schutz ist vor allem durch die Regelungen des Datenschutzrechts Rechnung zu tragen, die nicht auf ein Beweisverwertungsverbot abzielen.

Konkret sollte dem Datenschutz hier durch das automatische Überschreiben Rechnung getragen werden. Eine Veröffentlichung der mitgeschnittenen Videos beispielsweise auf YouTube ist selbstredend ausgeschlossen und dürfte als schwerer Verstoß gegen die Persönlichkeitsrechte der gefilmten Personen gewertet werden.

Dashcams mit iPhone-Anbindung

Das Angebot an grundsätzlich geeigneten Autokameras ist mittlerweile auch hierzulande riesig. Mir selbst hat die Anker ROAV C1 bei einem Unfall bereits gute Dienste geleistet, die Versicherung des Unfallgegners hat einen Schaden nach Vorlage des Videomaterials anstandslos beglichen, obwohl der Fahrer des anderen Wagens eine Schuld bestritten hatte. Der Kollege hat die von ihm genutzten YI-Kamera hier vorgestellt.

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15. Mai 2018 um 11:41 Uhr von Chris Fehler gefunden?


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  • wer sein iPhone als DashCam benutzen möchte, dem empfehle ich OsmAnd DVR aus dem AppStore (habe ~5-7 Apps getestet, war mit Abstand die beste). Hat mir auch bereits bei einem Unfall sehr geholfen.

  • Man darf gespannt sein, wann die ersten Internet-Portale geeignete Software zur „Richtigstellung“ des Unfallhergangs anbieten werden.

  • Ich habe seit 2 Jahren eine verbaut, bisher aber zum Glück noch keinen Unfall gehabt.

  • Serh sehr gut…wurde auch Zeit…ich nutze Dashcams seit Jahren und bin aktuell mit den Modellen von YI mehr als zufrieden…

  • Die Cam von Anker macht zwar kurze Clips, löscht diese aber erst wenn die Karte voll ist – damit sollte sie unzulässig sein, oder? Hat jemand eine vergleichbare Alternative?

  • Find ich super. Hab schon länger eine und einmal wollte sogar die Polizei sehen, aber das hat mir leider nicht geholfen.

  • OMG. Jetzt kommen alle Klugsch….. mit ihren Cams an und wollen alles beweisen und anschwärzen … freu mich schon jetzt über Berichte, wenn die Cam gegen genau diese Leute verwendet wird, weil sie selbst Misst gebaut haben. Zum Glück beinhaltet das Urteil nur Aufnahmen für Unfälle. Sonst hätten wir DSGVO 2.0 auf den Straßen.

  • Welche Cam wäre denn zu empfehlen wenn man sie NICHT verkabeln will (= reiner Akkubetrieb)?

  • Das Problem ist, dass man sich durch die Benutzung trotzdem strafbar macht oder zumindest eine Ordnungswidrigkeit begeht. Der Datenschutz ist ja durch das Urteil nicht aufgehoben. Folgendes Szenario ist denkbar: Nach einem Unfall wird zwar die Aufnahme als Beweismittel erlaubt, man gewinnt einen Prozess und hat dadurch Geld gewonnen. Von diesem Geld muss dann aber ein großer Teil an den Staat als Strafe gezahlt werden (wegen des Datenschutzmissrauchs) Stichwort: Gewinnabschöpfung.

    Also ja, Aufnahmen müssen als Beweis zugelassen werden, aber ob man dafür eine hohe Geld- oder sogar Haftstrafe riskieren will, muss jeder selbst wissen.

    • Kannst du das näher begründen? Ich weiß nicht auf welcher Grundlage du deine Vermutung stützt.

      Ich weiß nicht wo du den Datenschutzmissbrauch erkennen willst. Nein auch nach mehrmaligem lesen nicht.

    • Das ist doch Unsinn!
      Das hat mit Gewinnabschöpfung überhaupt nichts zutun.
      Was hat das mit Gewinnabschöpfung zu tun wenn ich durch die Aufnahmen vor Gericht beweisen möchte das nicht ich, sondern mein Gegner der Verursacher des Unfalls ist!?

      • Ich habe das im Radio (RBB Inforadio) in einem Beitrag gehört.
        Hier noch ein Zitat (Google hilft):

        „Wer das Urteil mit verfolgt hat, weiß, dass der Bundesgerichtshof (BGH) hier keinen Freibrief erteilt hat. Ja, im Einzelfall kann die Dashcam, auch wenn sie dauerhaft aufgezeichnet hat, als Beweismittel gelten. Allerdings hat der Unfallgegner dann gleichzeitig die Möglichkeit, strafrechtlich gegen den Dashcam-Nutzer vorzugehen.
        Im Resultat kann dieser dann zwar seinen Unfallschaden durch den Beweis bezahlt bekommen, wird aber gleichzeitig ein Strafverfahren mit Bußgeld und eventuell Gewinnabschöpfung (der Schadenersatz aus dem Schadenersatzprozess) am Hals haben.“

  • Dass spezielle Dashcams erlaubt sind, welche die Aufnahmen nach kurzer Zeit wieder löschen, damit kann ich irgendwie noch leben, obwohl ich damit schon Bauchschmerzen genug habe. Dass aber Daueraufnehmer auch eine Chance bekommen, ihre Grundrechte verletzenden Aufnahmen zu verwenden, ist unglaublich. Hoffentlich bekommen alle Dauerfilmer ein richtig saftiges Bußgeld.
    Darf man sich denn nirgendwo mehr frei bewegen, ohne dass man überwacht wird? Und in vielen Fällen werden diese Aufnahmen auch noch über’s Internet z. B. zu einem Cloud Server geschoben. Unfassbar, dass so etwas geduldet wird.

    • … und sobald eine App zur Überwachung des stehenden Verkehrs angeboten wird, schreien hier wieder alle auf, weil so etwas dann Stasi, Blockwart oder ähnliches wäre. Dashcams sind in ihrer Überwachungsfunktion jedoch weitaus schlimmer, da nicht ein Ort situativ als Einzelfall dokumentiert wird, sondern ständig andere überwacht werden – und das nicht nur als Einzelbild, sondern als Film.
      Ganz schlimme Entwicklung.

    • Also ich weis nicht worauf du hinaus willst im Text steht doch eindeutig: „Den Richtern zufolge ist eine permanente anlasslose Aufzeichnung des gesamten Geschehens auf und entlang der Fahrstrecke nicht nur unnötig, sondern auch unzulässig. Um dem Rechnung zu tragen, sei etwa ein dauerndes Überschreiben der Aufzeichnungen in kurzen Abständen erforderlich und das Auslösen der dauerhaften Speicherung dürfe erst bei Kollision oder starker Verzögerung des Fahrzeuges aktiviert werden.“

      Und:
      „Eine Veröffentlichung der mitgeschnittenen Videos beispielsweise auf YouTube ist selbstredend ausgeschlossen und dürfte als schwerer Verstoß gegen die Persönlichkeitsrechte der gefilmten Personen gewertet werden.“

      Also wo ist dein Problem?

      • Mein Problem ist, dass selbst unzulässige Aufnahmen zugelassen werden können. Also werden sich viele einen Dreck drum scheren, und einfach Daueraufnahmen tätigen.
        Diese unzulässigen Aufnahmen sollten ausnahmslos nicht als Beweismittel zugelassen werden. Darum geht es mir.

      • Ein weiteres Problem ist, dass gelöschte Dateien i. A. problemlos wieder hergestellt werden können – wie jeder mit kleinster IT-Kenntniss weiß. Insbesondere, wenn es sich nicht um HDs sondern um SSDs (bzw. Flash-Speicher) handelt. Daher ist das mit dem Löschen m. E. nur ein Scheinargument.

      • Ganz ehrlich: Die wenigsten Autofahrer in Deutschland scheren sich einen Dreck um das Leben von anderen Verkehrsteilnehmern. Da finde ich die Aufregung über eine Dashcam eher als zynisch.

        Zudem sind die meisten Dashcams ja eh offline-Geräte, so dass es sich hierbei nicht um eine Dauerüberwachung handelt, die man von Staatswegen her mißbrauchen könnte.

      • Kauf Dir eine Dashcam… Wenn Du 25000km im Jahr fährst wirst Du 1Mio Leute gefilmt haben und 999.900 davon werden schon wieder gelöscht sein. Die Zeit und Lust hab ich gar nicht um mir diese Sinnlose Aufnahme anzuschauen.

        Wenn ein Unfall passiert schneide ich genau den Teil heraus. Fertig. Vor den Leuten wo Du gerade Angst hast musstest Du schon immer Angst haben. Spanner, Nörgler, Notorische Streitsucher, Querulanten… die wirst Du aber mit als auch ohne Dashcams nicht los. Sie sind einfach da und werden vereinzelt immer den Leuten das Leben schwer machen. Ob mit oder ohne Dashcam.

      • Ein Gelöschtes Material einer Dashcam wieder her zu stellen ist eher schwierig weil?

        Wie funktioniert sie.

        Sie schreibt eine SD karte Voll. Wenn diese Voll ist wird die älteste Aufnahme gelöscht und überschrieben. Meist in 5 min langen Blöcken.
        Dann kommt die nächste Aufnahme… immer so weiter.

        Jetzt das Problem des wiederherstellens.
        Welche Dateien kann man wiederherstellen? Nur Dateien die Gelöscht worden sind aber nicht neu beschrieben worden sind. Das trifft bei einer Dashcam quasi nicht zu. Das was gelöscht wird wird unmittelbar überschrieben. Alle 5min. Immer und immer wieder… Es gibt quasi keine gelöschten aber nicht überschriebenen Dateien auf einer Dashcam.

      • Hmmm, ich habe es in diesem Text (auch) nicht gefunden. Aber in diesem konkreten Fall geht es eben um solch eine unzulässige Daueraufnahme, die trotzdem als Beweismittel zugelassen worden ist. Das wurde in anderen Berichten erwähnt.
        Wo hast Du es denn gefunden? Ich habe den Text nun noch drei Mal gelesen – Tomatenaugen …

      • Im verlinkten Urteil.

  • Hmm, ich hab einen Citröen C3 in dem die Dashcam direkt ab Werk verbaut ist und die Aufnahme läuft permanent, wird aber auch automatisch gelöscht und nur bei einem Unfall gespeichert. Gebraucht hätte ich das nicht, war aber bei der von mir ausgewählten Tageszulassung halt schon drin.

    Also wenn es in Bezug auf einen Unfall erlaubt ist, aber ansonsten nicht werde ich nun mal schauen wie man das Teil ebtsprechend einstellt. Falls jemand weiss wie das geht…

    • Das ist doch okay so.
      Eine Kamera kann ja nicht erst bei einem Unfall die Aufnahme auslösen, dann ist ja der Hergang nicht mehr dokumentiert.
      Die nicht benötigten Aufnahmen werden ja selbstständig gelöscht und nur bei einem Ereignis dauerhaft gespeichert.

    • Sie soll einerseits bei Erschütterung das Szenario dauerhaft speichern können.
      Wenn ich Citröen wäre würde ich auch eine Airbagauslösung an die Speicherung einer Aufnahme koppeln.
      Und Du kannst irgendeine Taste drücken und dann werden auch ein paar Sekunden gespeichert.
      Glaube sogar paar Sekunden rückwirkend die noch im Arbeitsspeicher waren und ein paar Sekunden die ab da dann noch passieren werden.

  • Ich habe leider nur permanenten Dauerstrom, weiss jemand eine Cam die sich aufgrund von Bewegung einschaltet und nicht weil die Zündung an geht?

    • Jedes Auto hat irgendwo ein Kabel was nur bei Zündung ein Strom hat. Meistens für das Radio. Neuere wäre sogar das Kabel vom Tagfahrlicht möglich. Bei mir ist es der 12V Zigarettenanzünder.

      Meine SJ4000 hat eine Modus der die Kamera einschaltet wenn was passiert. Wenn man aber leeren Autobahn fährt geht sie aus weil das Bild zu konstant gleich ist. Da muss schon einer zu sehen sein. Ich würde auf diesen „Modus“ nicht setzen wenn ich auf Beweismaterial aus bin.
      Selbst auf der Skipiste ging sie dabei manchmal aus weil alles Weiss ist und die 10 Skifahrer zu wenig waren damit sie eingeschaltet bleibt. Also die SJ4000 hat sowas, aber nicht Empfehlenswert.

      Las Dir vom Kfz Handwerk lieber ein Kabel legen was mit Zündung an/aus geht. Ich könnte das machen wenn Du irgendwo im Raum Hamburg oder rechts davon Wohnen würdest.

      • Danke für das Angebot, aber erstens ist Hamburg nur schlanke 700KM weg und zweitens ist das beim Audi A3 gar nicht so witzig ein Kabel zufinden, das Zündspannung hat. Das Autoradio hats nicht, und der Zigarettenanzünder hat leider permanent Strom

  • Ich habe eine Action Cam SJ4000. Das gute ist. Ich kann sie im Winterurlaub rausnehmen da es im Kern ja ein GoPro Nachbau ist. Aber sie hat halt einen Dashcam (Car) Modus.

    Der schaltet sie bei Strom ein/aus, löscht automatisch die ältesten Aufnahmen wieder und hat, solange Akku voll ist, auch eine Parkwächterfunktion. Wenn was vor der Linse passiert geht sie für 10sek mit der Aufnahme an.

    Als Dashcam Super (Nummernschild bei Nacht erkennbar). Als Actioncam im Winter… Naja.. GoPro macht schönere Bilder.

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