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Urteil gegen Media Markt

Bei Online-Bestellungen: Vage Lieferangaben unzulässig

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„Wenn Verbraucher eine Ware im Internet bestellen, müssen Anbieter angeben, bis wann die Ware geliefert wird“. Wolfgang Schuldzinski, im Vorstand der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen aktiv, benötigt nur einen Satz um das Urteil (AZ 6 U 3815/17) des Oberlandesgericht München zusammenzufassen.

Verbraucherzentrale

Dieses hat im Verfahren gegen die Online-Tochter des Elektronik-Riesen Media Markt entschieden, dass vage Lieferangaben unzulässig sind und die Klage der Verbraucherschützer damit bestätigt. Diese hatten sich über eine Handy-Aktion des Händler geärgert, die im August 2016 auf www.mediamarkt.de angeboten wurde.

Kunden, die das Handy erwerben wollten, wurden während des Bestellvorgangs mehrfach mit dem Hinweis „Der Artikel ist bald verfügbar. Sichern Sie sich jetzt ein Exemplar“ auf eine unbestimmte Lieferung des georderten Artikels eingestimmt.

Diese Praxis wird dem Anbieter nun per Urteil vom OLG München untersagt. Die Richter bestätigen die Auffassung der Verbraucherzentrale NRW, wonach eine unbestimmte Angabe zur Lieferung bei Warenbestellungen im Internet gegen die gesetzliche Informationspflicht der Anbieter verstößt. Demnach müssen Kunden bei einer Online-Bestellung vor dem Klick auf den Kauf-Button konkret erfahren, bis zu welchem Zeitpunkt die Ware spätestens geliefert wird. Beim Hinweis, der Artikel sei „bald verfügbar“, erfahren Kunden dagegen lediglich, dass eine Lieferung in naher Zukunft versprochen wird. Sie erhalten damit aber keine Information, wie lange – einige Tage oder Wochen und Monate – sie auf eine Lieferung warten müssen.

Da Media Markt noch die Möglichkeit hat Beschwerde gegen das Urteil einzulegen ist der Beschluss des OLG München noch nicht rechtskräftig.

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09. Jul 2018 um 15:14 Uhr von Nicolas Fehler gefunden?


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  • Die sollen sich mal Online einen Tesla Model 3 bestellen.

  • Wird auch Zeit für so einen Beschluss. MM und Saturn sind mit ihren Angaben zum Lieferzeitpunkt immer viel zu vage und ich wäre denen dafür schon des öfteren gerne mal an die Kehle gesprungen, gerade wenn es die letzten Jahr um iPhone Vorbestellungen ging.
    Ich hoffe das OLG kann das Urteil auch durchsetzen

    • Genau. Und hoffentlich gilt das auch für die Fa. Apple mit ihrer ewigen Verknappungspolitik zu Lasten der Kunden. Wär sehr schön!

      • „Verknappungspolitik zu Lasten der Kunden“ *facepalm*

      • @Sebo069: ja, Verknappungspolitik zu Lasten des Kunden, Sebo069: soweit ich mich erinnere, konnten bis heute beim jeweiligen Verkaufsstart von iPad- und iPhone-Produkten nicht alle Interessenten zeitnah (am Tag des Verkaufsstarts, und sogar längerfristiger) bedient werden. Absicht oder mangelnde Logistik?: „honi soit, qui mal y pense“ …

  • Ist eben Typisch Media-Markt. Alles Hauptsache schnell auf der Webseite. Wann und ob geliefert wird, ist immer fraglich.

    Ih würde NIEMALS etwas bei MediaMarkt/Saturn vorbestellen und schon gar nicht etwas vorab bei denen Bezahlen.

  • Da „lob“ ich mir doch die vergangenen Aktionen vom Otto-Versand, wenn neue iPhone-Modelle erscheinen. Da steht dann Lieferung in 2 Wochen und gleich nach Bestellung wird wg. Rechnungsstellung eine Schufa-Abfrage gemacht. Der Liefertermin wird dann einfach immer weiter verschoben und nach 4 Monaten ist immer noch nichts da. Frage mich also wem das Urteil jetzt was nutz…..

    • Was, wenn der Verzögerungsgrund die Schufaabfrage ist?
      ;)

      • Wenn es das wäre, würde ich das hier nicht schreiben :-) Bei Otto ist dies leider ein im Netz viel diskutiertes „Geschäftsgebahren“. Und das mit der Schufa habe ich nur erwähnt, weil viele wissen, was das für Auswirkungen auf den Scoringwert haben könnte. Und das für nichts!

      • Inhaltlich stimme ich Dir zu. Aber das Wort „Geschäftsgebaren“ enthält nur ein einziges „h“.

  • Manche Urteile gehen echt an der Realität vorbei.
    Es gibt halt oft Situationen – gerade bei neuer nachgefragter Ware – da kann man keinen genauer Termin nennen.

    Was nützt es mir da, wenn der Verkäufer gezwungen wird ein Datum anzugeben, bspw. 2 Wochen, und die Ware kommt nicht.
    Dann lieber vage ca. 3-5 Wochen als Angabe.
    Meine Meinung.

  • Endlich!!! Der scheiß Verein sollte viel öfter verklagt werden!!!

    Bei mir waren’s damals 1-3 Tage, und Schluss endlich meinten die an der Hotline nach dem 10 ten Anruf es wird wahrscheinlich 3 Monate dauern…..
    Nach reichlich Terror sind es dann 3 Wochen geworden …..

  • Schade, bei Amazon habe ich schon öfters solche Artikel bestellt die im Preis unschlagbar waren und den Vermerk hatten „Lieferung sobald verfügbar“ zum Beispiel gab es mal die „Osram Lightify Gardenpole“ für 26 Euro und die waren dann nach 2 Wochen da.
    So hat alles zwei Seiten…..

    • Zwei Wochen für Elektroartikel?: das fühlt sich stark nach Mangelwirtschaft der alten DDR an …

      • ich hätte es ja auch für 50 Euro von einem anderen Händler sofort bekommen können….

      • @Martin: klingt für mich stark nach Lockvogel/§ 3 UWG (UWG = Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb). Begründung: was angeboten wird, muß auch in vertretbarer Zeit lieferbar sein – ob bei Beleuchtungsartikeln, auch bei vergünstigten, mehrere Wochen wohl noch vertretbar sind – das ist hier die Frage … … …

  • Alleine das warten letztes Jahr auf die Airpods waren schon der Knaller. Kein Wunder das man lieber bei Amazon bestellt, die sind zwar auch manchmal etwas vage, aber immerhin weiß ich das der Artikel spätestens zum zugesagten Termin da ist.

  • Wo bleibt denn nur die Eigenverantwortung? Wenn man ein nagelneues noch nicht erschienes Produkt bestellt und sich dann wundert, dass es nicht am Erscheinungstag da ist, dem ist wohl nicht mehr zu helfen. Wir hingegen etwas bestellt bei dem von vorne rein offen gelegt wird das der Liefertermin unbekannt ist kann das doch tun. Aber dann bitte auch damit leben dass der Liefertermin unbekannt ist. Für mich ist das o. k.

  • Wem das warten nach einer vagen Terminangabe zu lange dauert und er/sie das Produkt woanders schneller bekommen kann, dann bleibt ihm zumindest sein Widerrufsrecht und erhält sein Geld zurück. Das Geschäftsgebaren von MM und Co. ist zwar ärgerlich, aber jedenfalls muss man die Lieferung nicht aussitzen.
    Im Übrigen halte ich das Urteil für richtig. Jedoch kann es jederzeit umgangen werden, indem ich einen konkreteren Liefertermin zwar nenne, aber letztlich die Lieferung immer wieder hinausschiebe und den Kunden auf sein Widerrufsrecht ausdrücklich hinweise. Zwar kann man Lieferverzug geltend machen, aber letztlich wird man beweisen müssen, dass der Händler von Anfang an wusste, dass er den Liefertermin nicht einhalten kann (und das dürfte schwierig sein).

    • TacharlieA, mit dem ersten Überziehen des zugesagten Liefertermins kommt der Verkäufer meines Wissens nach in Verzug. Spätestens nach dem Scheitern des ersten Nachlieferungstermins könnte die Ware auch woanders bezogen werden, und der Verkäufer bezüglich eines damit verbundenen Mehraufwandes (z. B.höherer Preis) vom Käufer in Anspruch genommen werden.

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