Anmeldepflicht für Balkonkraftwerke: Akkus nicht vergessen
Im vergangenen Monat haben sich die gesetzlichen Regeln für den Betrieb von Balkonkraftwerken merklich zum Vorteil der Endkunden geändert . So ist es jetzt möglich, sogenannte Steckersolargeräte zu betreiben, die bis zu 800 Watt ins Hausnetz einspeisen – zuvor war dieser Wert auf 600 Watt begrenzt. Darüber hinaus entfällt jetzt auch die Anmeldepflicht beim Netzbetreiber, lediglich im Marktstammdatenregister der ... →