Apps weitergeben? Apple sagt nein
Beim iTunes Music Store galt und gilt es für gekaufte Musik: Alle von euch erworbenen Songs lassen sich auf fünf dafür autorisierten Rechnern abspielen. Hattet ihr euch gerade zehn Euro für das neue Madonna-Album abbuchen lassen, so konnte die Musik mit zur Arbeit genommen, der dortige Rechner autorisiert und mit eurem Nutzer-Konto verbunden werden. Bis zu fünf Kollegen konnten so ihre neuen Tracks mit auf Arbeit bringen und diese zusammen in einer iTunes-Bibliothek verwalten.
Zum mitschreiben: Ihr dürft 5 Rechnern das OK geben, ein Rechner darf 5 verschiedene OKs bekommen.
Ganz ähnlich lesen sich nun auch die Dienstleistungsbedingungen des AppStores. Apple schreibt:
- Sie haben die Möglichkeit, Produkte von bis zu fünf verschiedenen Konten gleichzeitig auf bestimmten Geräten, einschließlich einem iPod touch oder einem iPhone, zu speichern.
- Sie haben die Möglichkeit die Produkte zu einem beliebigen Zeitpunkt auf fünf verschiedenen Geräten (z.B. Computer) , auf denen die iTunes-Anwendung installiert ist, zu speichern.
Hier drängt sich die Frage: „Ist es in Ordnung die von mir gekauften Apps an vier gute Freunde weiter zu geben?“ geradezu auf. Doch ganz genau gelesen, macht Apple uns leider einen Strich durch die Rechnung:
- Ihre Kontodaten dürfen Dritten gegenüber nicht offen gelegt werden und Sie sind nicht berechtigt, die Konten Dritter zu nutzen.
- Diese Lizenz berechtigt Sie nicht dazu, das Lizenzierte Produkt auf iPod touch oder iPhone-Geräten zu nutzen, die sich nicht in Ihrem Eigentum befinden oder nicht unter Ihrer Kontrolle sind.