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Eigene Bezahlverfahren oder schlichte Links?

App-Store-Verfahren: Auslegung der Entscheidung bleibt strittig

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Nach der Urteilsverkündung durch die das App-Store-Verfahren leitende Bezirksrichterin Yvonne Gonzalez Rogers stand ziemlich eindeutig fest: Apple hatte das mit Spannung beobachtete Verfahren eindeutig für sich entschieden.

Weder forderte das Urteil Apple dazu auf das sogenannte Sideloading von Drittanbieter-Applikationen zu unterstützen (also deren Installation am App Store vorbei), noch wurde die hohe Umsatzbeteiligung von 30 Prozent gekippt, die Apple noch immer standardmäßig von allen im App Store aktiven Entwicklern verlangt. Ausnahmen gibt es bislang nur für Umsatz-Schwergewichte wie Amazon, für kleine Entwickler mit vorheriger Bewerbung und für Abo-Anwendungen, die schon länger als ein Jahr gute Umsätze erwirtschaften.

Prozessbeobachter sind uneinig

Lediglich in einem der 10 verhandelten Punkte, wurde Apple ein Eingeständnis abgerungen, über dessen Ausmaß derzeit jedoch weitgehende Uneinigkeit unter den Markt- und Prozessbeobachtern herrscht.

Apple muss den Verweis auf alternative Bezahlmöglichkeiten zulassen: Unklar ist hier jedoch ob diese innerhalb der jeweiligen Apps angeboten werden dürfen oder auch schlicht in das Netz verlinken können, also so wie in Südkorea geplant.

Im entsprechende Absatz der dauerhaften Verfügung (PDF-Download) heißt es:

1. Apple Inc. und seinen leitenden Angestellten, Bevollmächtigten, Bediensteten, Mitarbeitern und allen Personen, die aktiv mit ihnen zusammenarbeiten oder an ihnen beteiligt sind („Apple“), wird hiermit dauerhaft untersagt, Entwicklern zu verbieten, (i) in ihre Apps und deren Metadaten Schaltflächen, externe Links oder andere Handlungsaufforderungen aufzunehmen, die Kunden zusätzlich zum In-App-Kauf zu Kaufmechanismen leiten, und (ii) mit Kunden über Kontaktpunkte zu kommunizieren, die diese freiwillig durch die Kontoregistrierung innerhalb der App erhalten.

Apples Lesart scheint die zweite Variante zu präferieren. Anbieter wie Epic, Netflix und Spotify könnten dann einen Link setzen, der auf Abo- und Bezahlmöglichkeiten im Netz hinweist, die alternativen Bezahl-Optionen selbst aber nicht in ihre Apps integrieren.

Hier hat der Spiele-Anbieter Epic nun angekündigt ein Berufungsverfahren anzustreben.

Alle Verfahrens-Unterlagen verfügbar

Apple selbst hatte das Urteil als Bestätigung dafür gewertet, mit dem im App Store an den Tag gelegten Verhalten nicht gegen kartellrechtliche Bestimmungen verstoßen zu haben.

Die knapp 200 Seiten starke Urteilsverkündung lässt sich im Volltext in diesem PDF-Dokument nachlesen. Alle anderen Prozessunterlagen stehen auf dieser Sonderseite des kalifornischen Bezirksgerichtes zur Verfügung.

13. Sep 2021 um 08:29 Uhr von Nicolas Fehler gefunden?


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    6 Kommentare bisher. Dieser Unterhaltung fehlt Deine Stimme.
  • Sobald es die Möglichkeit gibt, Apps oder InApp Käufe außerhalb des Stores zu bezahlen werde ich das nutzen. Einfach aus Prinzip.

  • Sobald Software nicht mehr im AppStore zu kaufen sind, werde ich dir Eset nicht mehr nutzen.
    Meine Erfahrung hat gezeigt, das Software z. außerhalb des MacStores häufig einfach nicht sauber zu Ende programmiert wurden und dadurch deutlich Fehler anfälliger sind.

    Bitte APPLE macht so weiter, und an die Entwicklerinnen und Entwickler, passt die Abo-Versionen preislich ein wenig nach unten an. Dann werden sie auch attraktiver.

  • Apple wird jetzt eh den Entwickleraccount von EPIC und auch deren Engine unwiederbringlich entfernen. Die Erlaubnis haben sie nun ja.

  • Interessant ist auch die schräge Interpretation des Urteils in den Öffis. Zumindest die ARD reduzierte ja das Urteil zu einer Entscheidung gegen Apple.

  • Redet mit. Seid nett zueinander!

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