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Regeln in Frankreich werden angepasst

Alterseinstufung von Apps: Apple sollte auch in Deutschland nachbessern

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Apple hat hierzulande weitgehend unbeachtet angekündigt, dass in den App Stores in Frankreich und Australien angebotene Anwendungen künftig auch mit der Altersfreigabe „18+“ versehen werden können. Dieses Thema dürfte auf kurz oder lang aber durchaus auch in Deutschland relevant werden. Bislang schert sich Apple in diesem Bereich nämlich nicht um regionale Standards, sondern setzt weltweit auf das in den USA übliche System.

Vermutlich ist es dem einen oder anderen von euch bereits irgendwo aufgefallen. Spiele wie das eben erst erschienene „Resident Evil 7 biohazard“ oder auch verschiedene Folgen von „Grand Theft Auto“, die vom europäischen PEGI-System (Pan European Game Information) und auch durch die deutsche Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) erst ab 18 Jahren eingestuft sind, werden in den App Stores von Apple als für Nutzer ab 17 Jahren geeignet angeboten.

App Store Biohazard Ab 17 Jahren

Hintergrund ist die Tatsache, dass Apples System diese regionalen Stufen für die Alterszuweisung erstmal nicht unterstützt. Apple behilft sich stattdessen damit, dass den Entwicklern eine eine Tabelle zur „Umrechnung“ zur Verfügung steht, die allerdings einen für die Anbieter von als „18+“ klassifizierten Inhalten großen Haken enthält: Apple stuft solche Inhalte pauschal als „nicht klassifiziert“ ein und untersagt deren Angebot in den hauseigenen App Stores.

Entwickler müssen „18+“-Apps bei Apple falsch einstufen

In der Folge kommt man als Entwickler von solchen Spielen gar nicht umhin, diese bei Apple falsch als „17+“ anzumelden, was einem PEGI-Rating von „16+“ entspricht. Diese Praxis dürfte Apple keineswegs verborgen bleiben, das Unternehmen bewirbt die inkorrekt eingestuften Titel zum Teil ja auch aktiv selbst.

Appel Alterseinstufung App Store

Die nun für die nächste Monate in Frankreich und Australien angekündigten Änderungen finden laut Apple in Übereinstimmung mit den lokalen Gesetzen statt. Wünschenswert wäre, dass diese Umstellung für den gesamten EU-Raum erfolgt. Nicht, weil man jüngeren Spielern den Genuss dieser Titel vermiesen will, sondern um eine korrekte und einheitliche Umsetzung der zugrundeliegenden Regeln und somit auch mehr Klarheit für den Endverbraucher zu gewährleisten.

01. Okt 2024 um 16:57 Uhr von Chris Fehler gefunden?


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  • Apple ist viel zu US-zentriert.

    Warum wird z. B. Jede App und jedes Abo vom Familienoberhaupt abgezogen? Partner mit eigenem Konto scheint es in Apples Welt nicht zu geben. Familie ist nur, wer ein Gemeinschaftskonto nutzt.
    Schade, könnten Kinder mit den digitalen Inhalten doch gut den Umgang mit ihrem Taschengeld lernen.

    • Es gibt die familienfreigabe, beider jeder sein eigenes Konto haben kann

      • Und trotzdem MUSS trotz eigener AppleID jeder Kauf von meinem Konto abgezogen werden, weil es in den USA mit der Kreditkarte des Familienoberhaupts so vorgesehen ist. Das ist absurd, dass meine Frau mich entweder um Erlaubnis fragen müsste oder ungefragt meine Kreditkarte belastet…

      • Also wir nutzen die Familienfreigabe und trotzdem kann jeder über seine eigene Apple id Einkäufe tätigen.

  • Das Verlogene daran ist insbesondere, dass Apple ja nur bestimmte 18+ Produkte untersagt. Durchaus US-Typisch ist Gewalt kein Problem, blanke Nippel (auch wenn in EU max 16+) völlig unmöglich sind
    Grundsätzlich finde ich eine gute Moderation / Inhaltskontrolle sinnvoll, aber Apple dürfte da ruhig weniger bevormunden und sich mehr an regionale Gesetze halten

  • Ja gut, eine 18+ Einstufung der USK bedeutet nach JuSchG aber halt auch, dass man eine Altersverifikation durchführen muss, z. B. in Geschäftsräumen eines Videospielladens, über Postident oder vergleichbares. Und bei Apple-Konten gibt es diese Möglichkeit nicht. Daher stimmt die Tabelle. Ein 18+ eingestuftes Spiel kann man faktisch in Deutschland über den App Store nicht legal vertreiben. Wäre zumindest meine Auffassung. Da frag ich mich also eher, wieso die Jugendschutzbehörden hier noch nicht gehandelt haben.

    • Der einzige Anbieter von Videospielen in Deutschland der Straße Auffassung vertritt ist Sony. Alle anderen führen keine Altersverfikationen durch. Aber auch Sony geht von falschen Fortsetzungen aus. So genügt es keineswegs ein „ab 18“ auf Guthabenkarten zu drucken oder die Fähigkeit eine Kreditkartennummer eingeben zu können als Nachweis der Volljährigkeit zu werten. Das macht Sony aber.

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