„allofmp3“ legal?
Nachdem erst letzte Woche die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen gegen den russischen Online-Musikdienst „allofmp3“ mangels Handlungsbedarf eingestellt hat, kommt nun ein Test bei SWR3 zu dem Ergebnis, dass das Angebot für deutsche Nutzer legal ist. Der Dienst überzeugt zudem durch ein umfassendes Angebot und die Möglichkeit, beim Kauf unter verschiedenen Formaten und Kompressionsmethoden zu wählen. Die Songs werden nach Menge des anfallenden Datentransfers bezahlt, bei MP3 mit 192kBit fallen in der Regel unter 10 US-Cent pro Song an. Kennt man die Preisvorstellungen der Musikindustrie – gerne würde man pro Song 1.50 Euro verlangen – verwundert es nicht, dass mit allen Mitteln versucht wird, den Vertrieb durch All of MP3 ausserhalb Russlands zu unterbinden. Angeblich wäre man auf russischer Seite auch bereit, auflaufende Tantiemen an hiesige Vertretungsgesellschaften der Künstler weiterzuleiten, allerdings stelle sich die hiesige Plattenindustrie quer.
Update: Der SWR hat seine Meinung inzwischen geändert und den gelinkten Bericht entfernt. Ebenso wurden wir durch eine einschlägig bekannte Anwaltskanzlei mit Hinweis auf ein umstrittenes Urteil des Landgerichts München aufgefordert, den Link auf den russischen Onlinestore „allofmp3“ zu entfernen. Um etwaigen Nachteilen aus dem Weg zu gehen haben wir den Forderungen durchaus widerwillig Folge geleistet. Die Entscheidung des Gerichts ist angesichts der Tatsache, dass es sich um Lizenzstreitigkeiten zwischen Privatunternehmen handelt, für uns nicht nachvollziehbar, aber die Macht liegt nun mal nicht beim Volke. Sehr treffend und kompetent schreibt die FAZ über das Urteil und die federführende Anwaltskanzlei.