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400-Seiten-PDF formuliert Handlungsempfehlungen

Abschlussbericht: So will der US-Kongress gegen Apples Marktmacht vorgehen

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Nach mehrmonatigen Ermittlungen, die die Frage beantworten sollen, ob die Technologie-Riesen Apple, Amazon, Facebook und Google ihre marktbeherrschenden Positionen missbrauchen, hat der Unterausschuss des Justizausschusses des U.S. Repräsentantenhauses jetzt seinen Abschlussbericht vorgelegt. Dieser legt das Fundament für regulierende Eingriffe, die bei Apple vor allem den App Store betreffen würden.

Apple Ecosystem

Hardware, Software, Infrastruktur: Apples Ökosystem

Das knapp 450 Seiten starke Dokument, dessen Inhalt im Laufe der letzten 16 Monate zusammengestellt wurde, informiert über den Status Quo der von Apple, Amazon, Facebook und Google betriebenen digitalen Märkte und übt Kritik am Wettbewerbsverständnis der vier großen Technologie-Unternehmen: Die Tech-Riesen bevorzugen sich, schaffen mit Übernahmen konkurrierende Unternehmen aus der Welt und müssen reguliert werden.

Der Bericht mit dem Titel „Untersuchung des Wettbewerbs auf dem digitalen Markt: Berichte und Empfehlungen“ ist der vorläufige Höhepunkt der Untersuchung, die die Ergebnisse von sieben Kongress-Anhörungen, die wichtigsten Erkenntnisse aus 1,3 Millionen gesichteten Dokumenten und zahlreiche Interviews mit über 240 Marktteilnehmern, ehemaligen Mitarbeitern und anderen Personen zusammenfasst. Der PDF-Download ist möglich.

Abschlussbericht

Erstmals Handlungsempfehlungen formuliert

In einer gemeinsamen Erklärung kommentieren die Abgeordneten Jerrold Nadler (Vorsitzende des Justizausschusses) und David N. Cicilline (Vorsitzender des Kartellunterausschusses) die Implikationen, die aus dem Bericht hervorgehen.

So würden die gewonnenen Erkenntnisse keine Zweifel daran lassen, dass Kongress und Kartellbehörden zwingend Maßnahmen ergreifen müssten, um den einen fairen Wettbewerb wiederherzustellen.

Wie dies funktionieren könnte, sollen die dem Bericht beiliegenden Handlungsempfehlungen zeigen, die unter anderem folgende Eingriffe empfehlen:

  • Strukturelle Trennungen, die verhindern sollen, dass Plattformen in Geschäftszweigen operieren, die von der Plattform abhängen oder mit ihr zusammenarbeiten.
  • Verbot der Selbst-Bevorzugung von Plattformbetreibern
  • Die Aufforderung an Plattformbetreiber, ihre Dienste mit konkurrierenden Netzwerken kompatibel zu machen, um Interoperabilität und Datenportabilität zu ermöglichen.
  • Die Vorgabe, dass Plattformen ordnungsgemäße Verfahren bereitstellen, bevor Maßnahmen gegen Marktteilnehmer ergriffen werden.
  • Festlegung eines Standards der Firmenübernahmen verbietet, die den Wettbewerb verringerng

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07. Okt 2020 um 14:01 Uhr von Nicolas Fehler gefunden?


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  • Apple, Amazon, Google und Facebook haben wir auch alle dasselbe Geschäftsmodell und sind demnach ja auch vergleichbar!

    Oha.

  • Da bin ich auf die Umsetzung gespannt. Klingt erstmal positiv.

  • AirDrop interoperabel mit Android. Das wäre mal ein Traum!

  • Ich verstehe den Titel nicht so richtig, wenn es im Text dann heisst „über den Status Quo der von Apple, Amazon, Facebook und Google betriebenen“.
    Werden jetzt alle 4 Tec-Giganten angeprangert, oder nur Apple?

    • Ein Schiedsrichter muss ja auch kein Fußballspieler sein.

      • Bring mal vergleiche womit du dich auskennst, anstatt hier Unsinn zu schreiben.

      • KaroX die Apple Lobbyistin ist wieder unterwegs ;)

      • Der Vergleich ist schon in Ordnung. Das du diesen nicht verstehst, kein Wunder!

      • Du kannst doch kein Schiedsrichter sein ohne jemals auch nur amateur Fußball gespielt zu haben

      • So, jetzt ist es 15:00 Uhr. Die Bildschirmpause müsste bei euch wieder aktiviert sein.

      • Wenn jemand zum Schiedsrichter erklärt wird, der bisher noch nie von der entsprechenden Ballsportart auch nur gehört hat, wird es weder für die Spieler noch die Zuschauer ein besonders befriedigendes Match.

      • Ok @KaroX auch wenn Herabsetzung von Person oder Inhalt darauf hindeuten, dass jemand an einer ernsthaften Diskussion kein Interesse hat: Ein Kartellamt prüft die Monopolstellung eines Unternehmens oder Produkte derer. Die dazu nötigen Kenntnisse müssen nicht denen der Spezialisten entsprechen, die an der Produktion beteiligt sind. In einem entsprechenden Verfahren hat der Produzent die Gelegenheit die Vorwürfe ausräumen. Auch hier müssen die Richter keine Experten sein, sondern ziehen sich Fachleute zur Beratung hinzu.

      • Herabsetzung oder Inhalt? Dann hättest du doch direkt ausführlich antworten können, anstatt hier zu behaupten, dass ein Schiedsrichter keinen Fußball spielen muss.
        Ein Richter sollte schon eine gewisse expertise zu dem Thema haben. Ein Richter in Sachen Zivilrecht kümmert sich ja auch nicht um Arbeitsrecht. Und das problem ist hier, dass hier Leute von irgendwelchen anderen Leuten angezettelt werden etwas zu machen weil er WICHTIG werden möchte. Leider weiß er aber fachlich gar nicht was er da zusammengetragen hat, weil er nichts verstanden hat. Klar liest sich das toll, aber wie die Umsetzung dann funktionieren soll… hmm… das wissen die selber nicht.
        DU befragst doch auch nicht 240 ähnliche Ehepaare, wenn deine Frau die Hosen in der Beziehung an hat um von denen erklären zu lassen wie es richtig gehen sollte, sondern setzt dich mit deiner Frau zusammen.

      • Dieser „Richter-Vergleich“ war so dermaßen ein Eigentor (um beim Fußball zu bleiben)!

        Der Grund warum sich ein Richter, der Zivilrecht macht, kein Arbeitsrecht macht, ist das theoretische Wissen. Er/Sie hat sich halt auf Zivilrecht spezialisiert oder muss man dazu „Zivilrechtler“ sein? ;)

        Und genauso kann jemand die Regeln und Statuten des Fußballspiels verstehen ohne jemals gespielt zu haben.

        Abgesehen davon sind Sie, KaroX, extrem unfreundlich, hören Sie bitte damit auf.

      • Aber lustig.

      • Das immer irgendwelche Komiker sich zu Worte melden und Ihren Senf zu einem Dialog geben müssen dabei aber nichts zum eigentlichen Beitrag geben um einfach nur ein Brandfeuer zu legen = Das nenne ich als extrem unhöflich! Danke dass du einen Beitrag kommentiert hast!

      • @iBeat Ich habe hier das Beispiel Kartellverfahren angebracht. Und da weiß ich schlichtweg, dass die Richter Experten für die entsprechenden Sparten hinzuziehen.
        @KaroX Du pflegst, wie @iBeat zurecht angemerkt hat, eine extrem unfreundliche Art der Auseinandersetzung und das, ohne dass Dir hier jemand einen Anlaß dazu gegeben hätte.
        Ansonsten würde mich bei allem Geplänkel interessieren, ob Du den Abschlußbericht gelesen hast? Dort kannst Du Dir deine oben gestellte Frage im Grunde selbst beantworten.

      • Ich mache mal genau so weiter, wie du und kehre dem tatsächlichen Thema den Rücken.
        Höflichkeit beginnt übrigens beim Antworten. Wenn ich dir zu unhöflich bin, zwingt dich glaube ich niemand mir zu antworten.

      • Höflichkeit beginnt bei jedem selbst.

        Kann der Apple Vorstand die Betriebssysteme programmieren? Oder die Technik der Hardware entwickeln und aufeinander abstimmen?

      • Arbeitsrecht ist sehr wohl ein Teil des Zivilrechts, ein Blick in § 611 ff. BGB schafft da Klarheit. Dass es eine eigene Gerichtsbarkeit (ArbGG) hat (wie Finanz, Verwaltungs- und Strafgerichtsbarkeit (alles öffentliches Recht) ist allein eine prozessökonomische Entscheidung gewesen, aus der man keine Rückschlüsse auf die Abgrenzung einzelner Rechtsgebiete ziehen kann.

    • Daswäre schon fast anmaßend davon auszugehen.
      Ich denke es sind eher Vertreter aus der Gastro-, Kosmetik-, und Eventbranche, sowie Duftbaumhersteller vertreten….

  • Da muss Tim mal schnell (Golf-) Freundschaft mit Donald schließen und der wird den Kongress aber mal ganz schnell auf Linie bringen ;D

  • Wie gut, daß Amazon Google Facebook und Apple alle das gleiche Geschäftsmodell haben! Kann man also auf die Firmen prima miteinander vergleichen
    Oh je.

  • Die Gefahr ist das es den App Store auflöst – weil Monopol beherrschend

    Dann gibts auch für IOS Schnupfen

    • Es würde ja reichen, wenn Apple einen optionalen Schalter einbaut um aus alternativen Quellen zu laden.
      Ich bin immer noch für Eigenverantwortung.
      Und das OS sollte eigentlich so abgesichert sein, dass Apps nicht aus ihrer Sandbox ausbrechen können.

      • eine bösartige App kann auch in einer Sandbox genügend Schaden anrichten, solange der User ihr genügend Rechte einräumt und sie mit entsprechenden Daten füttert (KK / Kontakte / Passwörter / Zugriff auf Fotos / Zwischenablge / Standort). ist heute schon ein Problem, unreguliert wäre es der blanke Horror.

  • spotify interoperabel mit apple music, damit ich beim wechsel meine spotify playlists unkompliziert mitnehmen kann…

  • Beängstigend, welches Wettbewerbsverständnis manche Kommentatoren hier haben. Kartellrecht ist Marktteilnehmerschutz hinter dem grundrechtliche Abwehransprüche wie Art. 3 GG stehen. Unternehmen genießen (Art. 19 IV GG) nahezu die gleichen grundrechtlichen Stellungen wie natürliche Personen und da Grundrechte (mit wenigen Ausnahmen) keine Ansprüche darstellen, dient das Kartellrecht als Schutzrecht zur Wahrung der grundrechtlichen Rechte einzelner als quasi Gefahrenabwehrrecht.

  • Redet mit. Seid nett zueinander!

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