Verbraucherfreundlicheres Vertragsrecht
Abgenickt: „Gesetz für faire Verbraucherverträge“ ist durch
Unter den 84 Gesetzen die am vergangenen Freitag den Bundesrat passiert haben, befand sich nicht nur das Gesetz für den elektronischen Identitätsnachweis, dessen Billigung ab September nun dafür sorgen wird, dass der Personalausweis auf dem iPhone abgelegt werden kann, der Bundesrat kümmerte sich auch um eine Handvoll Verbraucher-Themen.
Unter anderem gab es grünes Licht für das nur wenige Stunden zuvor vom Bundestag gebilligte „Gesetz für faire Verbraucherverträge„. Dieses ist durch Wirken der CDU zwar zahnloser als initial gehofft ausgefallen, immerhin sorgen die neuen Bestimmungen fortan aber dafür, dass das Ungleichgewicht zwischen großen Konzernen und vertraglich gebundenen Kunden zumindest in Teilen gerade gerückt wird.
So müssen Unternehmen zukünftig einen Kündigungsbutton in ihren Web-Portalen bereitstellen und für die Kündigung online abgeschlossener Verträge nicht mehr nur auf Anrufe oder Briefe drängen dürfen.
Am Telefon abgeschlossene Verträge müssen fortan zwingend auch schriftlich bestätigt werden – etwa per E-Mail, SMS, oder Brief – und sind erst dann bindend. Ein Eingriff der Drücker-Anrufe entschärfen soll.
Was die automatische Verlängerung von laufenden Verträgen angeht, sorgt das Gesetz künftig dafür, dass sich diese nicht mehr direkt um ein oder zwei Jahre verlängern. Wurde die Kündigung vergessen und ist der Vertrag daraufhin von einer automatischen Vertragsverlängerung betroffen, so muss diese jetzt monatlich kündbar sein.
Am 25. Juni hat der #Bundesrat das Gesetz für faire #Verbraucherverträge gebilligt. Es kann nach Unterzeichnung durch den #Bundespräsidenten im #Bundesgesetzblatt verkündet werden. #BundesratKOMPAKT #BundesratKOMPAKT https://t.co/Zkz919PVZh
— Bundesrat (@bundesrat) June 28, 2021
Bessere Gewährleistungsrechte beim Kauf
Ebenfalls am Freitag wurden die Gewährleistungsrechte ausgebaut, die man als Kunde in Europa für Waren mit digitalen Elementen beanspruchen kann. Neben der Update-Pflicht über die ifun.de bereist ausführlich berichtete, solle zum 1. Januar 2022 auch die folgenden Neuerungen in Kraft treten:
- Für Waren mit digitalen Elementen, die Verbraucher von einem Händler erwerben, wird eine Verpflichtung zur Aktualisierung (Updateverpflichtung) eingeführt. Denn Elektronikprodukte wie Smartphones oder Tablets funktionieren nur einwandfrei und sicher, wenn auch die dahinterliegende Software auf dem neuesten Stand ist. Die Funktionsfähigkeit und IT-Sicherheit sind so auch nach Übergabe der Ware so lange gewährleistet, wie der Käufer aufgrund der Art und des Zwecks der Sache sowie unter Berücksichtigung der Umstände und der Art des Vertrags erwarten darf.
- Ist eine dauerhafte Bereitstellung digitaler Elemente vereinbart, gelten ergänzend Sonderregelungen. So muss der Verkäufer dafür Sorge tragen, dass die in der Ware enthaltenen digitalen Elemente während des gesamten Bereitstellungszeitraums mangelfrei sind und bleiben. Beispiele sind etwa ein Notebook, Verkehrsdaten in einem Navigationssystem sowie die Cloud-Anbindung bei einer Spiele-Konsole. Sie enthalten integrierte und für einen bestimmten Zeitraum bereitgestellte Software-Anwendungen.
- Das Gewährleistungsrecht wird generell erweitert, indem die gesetzliche Vermutung, dass ein Mangel der Kaufsache bereits beim Kauf vorlag, nicht nur – wie bisher – sechs Monate, sondern ein ganzes Jahr gilt.
- Die Bestimmungen für Garantien werden ergänzt: Eine Garantieerklärung ist dem Verbraucher künftig auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung zu stellen. Aus ihr muss deutlich hervorgehen, dass die Garantie neben den gesetzlichen Gewährleistungsrechte besteht und die Inanspruchnahme dieser Rechte unentgeltlich ist.
- Bei Rückgabe einer Kaufsache wegen eines Mangels hat der Unternehmer nach geltendem Recht den für die Kaufsache gezahlten Preis zu erstatten, sobald er die Ware zurückerhält. Künftig genügt es, dass der Verbraucher den Nachweis erbringt, dass er die Kaufsache zurückgesandt hat. Dieser kann durch Vorlage eines Einlieferungsbelegs der Post oder eines anderen Transportunternehmens erfolgen. Außerdem hat in einem solchen Fall stets der Verkäufer die Kosten für die Rücksendung der Ware zu tragen.
An sich gut, aber das wird schön saftig auf die monatlichen Preise abgewälzt. Ob das am Ende dadurch wirklich dem Endverbraucher helfen wird, bezweifle ich stark.
Wie fast alles im Leben ist auch das ein zweiseitiges Thema. Es ist zwar möglicherweise ein Preistreiber für besonders günstige Geräte, gleichzeitig ist es aber auch neben vielen weiteren Vorteilen bspw. ein Faktor hinsichtlich Nachhaltigkeit.
Entschuldige, aber Deine These halte ich für absoluten Quatsch und durch nichts belegt! Preise regeln sich nach Angebot und Nachfrage, nicht nach Laufzeit.
Im Gegenteil werden sich die Preise eher runtergehen weil Kunden schneller Kündigen und zu einem günstigeren Anbieter wechseln können.
Schade das das Gesetzt verwässert wurde.
Kunden konnten jetzt auch zu billigen Anbietern wechseln, dass sie es demnächst schneller tun können wird nichts an den Preisen ändern. Im Gegenzug werden Gerätesubventionierungen geringer ausfallen je kürzer die Laufzeit was es faktisch also auch teurer macht
Handys werden doch schon längst nicht mehr nennenswert subventioniert. Man stottert die halt über den Vertrag ab. Man bezahlt aber auch dafür. In der Regel ist es doch günstiger sich das Handy selbst zu kaufen und einen Vertrag ohne Endgerät zu wählen.
Du magst anderer Meinung sein, aber deshalb andere Meinungen als Quatsch abzutun ist aus meiner Sicht anmaßend.
Wie sagte Einstein so schön sinngemäß: „Manche Leute haben einen Horizont mit dem Radius Null und das nennen sie ihren Standpunkt.“ Also nicht drüber aufregen… =)
Das wird sich über den Wettbewerb regulieren. Glaube nicht, dass es teuerer wird.
Teurer nicht aber auch nicht billiger Fund Gerätesubventionen werden nicht mehr so hoch ausfallen weil sich diese ja durch die Laufzeit bezahlt gemacht haben. Unter Strich dahingehend wahrscheinlich doch teurer. Außer es werden neben kürzeren Laufzeiten auch weiterhin „freiwillig“ längere Laufzeiten angeboten
Es steht doch nirgends etwas über eingeschränkte Vertragslaufzeiten, sondern lediglich über automatische Verlängerungen. Also kann es doch auch zukünftig Zweijahresverträge geben, oder!?
Es dürfen maximal 25% Aufschlag im Vergleich zu Zweijahresverträgen gemacht werden. Steht auch im Gesetz
Ab wann sind die ganzen Gesetze gültig?
Betrifft dies beispielsweise schon ein Kauf/Vertragsende von heute?
Das kannst Du im Gesetzesblatt nachlesen, wie immer.
„Es tritt zu großen Teilen im Folgequartal in Kraft. Die neuen Kündigungsregeln gelten allerdings erst nach einer mehrmonatigen Übergangsfrist, die Verpflichtung zum Kündigungsbutton zum 1. Juli 2022.“
https://www.bundesrat.de/DE/plenum/bundesrat-kompakt/21/1006/121.html#top-121
Danke :)
Danke nochmal an die Regierung für die Wiederaufnahme von 24 Monatsverträgen. Wettbewerb nein danke. Schön das sich die Lobbyisten durchgesetzt haben.
Ja, da bin ich auch sehr enttäuscht.. gerne Rabatt bei 24-Monatsverträgen, aber die Wahl monatlich/ 12 Monate / 24 Monate hätte ich schon sehr gerne gehabt.
Denke mal das bleibt dann hier weiterhin bei den Anbietern. Aktuell gibt es zahlreiche Anbieter, die Verträge mit geringer Laufzeit anbieten.
Gibt es oder gab es schonmal bei der Telekom. Da konnte ich auch wählen zwischen 12 oder 24 monate, hab am ende die 24 genommen, weil ich nach genauem durchrechnen keinen Bock hatte in 12 monaten das zu bezahlen, was ich sonst auf 24 monate aufgeteilt gezahlt hätte.
Bei 12 wird also auch nur der Preis entsprechend angepasst, da kann ich gerne drauf berzichten.
Einige Sehr eigenwillig eine Regelungen..
wie soll ein Händler!/Verkäufer bei einem Gerät
Fritze, unifi, Handy, Software oder was auch immer sicherstellen das Updates bereit gestellt werden usw.
Das ist wohl eher der Hersteller gefragt bzw. In der Pflicht.
Ansonsten Verlängerung auf 1 Jahr Beweislast seitens des Herstellers ist lange überfällig
Es geht doch nur darum, dass du kein Gerät von Privat kaufst, was schon 10 Jahre auf dem Buckel hat.
Die Händler werden schon sicherstellen dass die Hersteller das ganze entsprechend umsetzen. Ansonsten werden Händler die Geräte einfach nicht mehr anbieten. Und ein Hersteller verdient nichts wenn seine Geräte nicht angeboten werden. Somit wird das ganze entsprechend sicherlich auch irgendwann umgesetzt werden.
Das wird dazu führen dass nur noch die aktuellsten Geräte verkauft werden können. Alle Handys die schon ein Jahr alt sind müssen dann verschrottet werden.
Meiner Meinung nach hat da einer nicht zuende gedacht.
Verschrottet nicht. Aber ich denke dass deutsche Händler etliche Geräte (z.B. Android Smartphones, Fernseher etc.) nicht mehr innerhalb Deutschlands verkaufen werden.
Nun ja der Bundestag und -rat, mussten bei einem Teil ja nur abnicken und Copy&Paste der EU Vorlage (Stichwort: EECC) verwenden, sprich das bestätigen der neu abgeschlossenen Verträge und die Regulierung der Folgelaufzeit.
Das mit den Kündigungensbutton finde ich nice. Ob dann 1&1 immer noch über ein PopUp schreibt „damit die Kündigung wirksam wird, müssen die Rufnummer xyz anrufen“?
Wahrscheinlich nicht mehr wenn der Button und damit die direkte Kündigung darüber erstmal Pflicht ist.
1&1 ist dreist! Solange die keine direkte gerichtliche Anordnung bekommen machen die so weiter…
Zitat: „Am Telefon abgeschlossene Verträge müssen fortan zwingend auch schriftlich bestätigt werden – etwa per E-Mail, SMS, oder Brief – und sind erst dann bindend.“
E-Mail und SMS genügen nicht der Schriftform!
Willkommenen im Mittelalter
Für dich mal von der nächstbesten Website, die mir Google angezeigt hat, kopiert:
„Die gesetzliche Schriftform
Das Gesetz verlangt an vielen Stellen, dass die „Schriftform“ eingehalten werden müsse. So müssen Kündigungen von Arbeitsverhältnissen oder Mietverträgen schriftlich erfolgen. Verbraucherkredite und Bürgschaften bedürfen grundsätzlich der Schriftform. Auch Patientenverfügungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich erklärt wurden.
Nach § 126 BGB setzt Schriftform das Bestehen einer papiernen Urkunde voraus, die von dem Aussteller eigenhändig durch unterschrieben wurde. Eine E-Mail erfüllt also nur dann die Anforderungen der Schriftform, wenn sie ausgedruckt und anschließend im Original unterzeichnet wird – das dürfte der absolute Ausnahmefall sein.“
Da unten, meine Antwort….
„schriftlich“ ist nicht gesetzlich definiert und nicht gleichzusetzen mit der Schriftform.
Auch Text- und elektronische Form werden schriftlich abgefasst (heißt: bestehen aus lesbaren Schriftzeichen) und sind formell schriftliche Erklärungen, bedürfen im Unterschied zur Schriftform aber eben keiner Unterschrift.
Steht im Gesetz etwas von „Schriftform“ oder tatsächlich explizit „Brief, E-Mail oder SMS“.
Ich darf Dir sagen, das mindestens ein Anbieter ausschließlich die „E-Mail“ verwenden wird, womit der Käufer mit einem Link den Vertrag zustimmt. Hast du keine, kannst du leider kein Vertrag abschließen. In den sauren Apple müssen beide Parteien beißen.
„Am Telefon abgeschlossene Verträge müssen fortan zwingend auch schriftlich bestätigt werden – etwa per E-Mail, SMS, oder Brief“
Per E-Mail oder SMS? Wer hat sich diesen Schwachsinn ausgedacht? E-Mails und SMS lassen sich relativ leicht fälschen.
Ist doch ok so. So wird eine Bedenkzeit zwischen dem Werbegespräch und der ggf. dann durch eigene Handlung erzeugten Bestellung erreicht. Oder willst Du auf der Schriftform genügenden Bestellungen per Einschreiben bestehen? Es bleibt ja immer noch die Rückgabe nach Internetgeschäften.
Da wird gar nichts erreicht:
Der Kunde wird vermutlich noch während des Gesprächs den Hinweis erhalten, dass er jetzt einen Link per E-Mail/SMS erhalten hat, den er bitte anklicken soll, um den Vertrag zu bestätigen. Der Mitarbeiter wartet so lange, „damit er dir bestätigen kann, dass deine Bestätigung erfolgreich war.“
Ist doch ok. Der Käufer ist doch mündig und sieht selbst die zuvor versprochen Preise. Stimmt etwas nicht, dann einfach die Mail löschen.
Geil, das klingt doch alles erstmal nach den besten Neuerungen von diesem Berliner Verein. Mal sehen welche Nachteile es mit sich zieht.
Egal welche Gesetzeslage, ich werde mein Telefon nicht als Ausweis benutzen – genau so wenig wie als Kreditkarte, Autoschlüssel oder was die GAFAM sonst noch so gern hätte!
Was ist die GAFAM?
G oogle
A mazon
F acebook
A pple
M icrosoft
…er denkt, dass bspw. der elektronisch Identitätsnachweis von Apple und Google gefordert wurde.
Jaja…soweit kann es kommen wenn man den Blick für die Realität verloren hat…
Ich denke, dass du nicht weißt, was ich denke! Dann würdest du nämlich wissen, dass all diese Entwicklungen, personalisierte Daten über ein Device zu verwalten, nicht zwingend von den genannten Großkonzernen entwickelt werden, aber sehr wohl gefördert und unterstützt. Falls du dich jetzt noch fragst, warum sie das tun – weil sie mehr davon profitieren, als du!
Konsequenterweise wäre ich an deiner Stelle beim Scheckbuch geblieben, statt mir überhaupt erst eine Kreditkarte anzuschaffen. :P
Hab keine Kreditkarte.
Vielen Dank für die verbraucherfreundlichen Regelungen, liebe Regierung (ernst gemeint).