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Per E-Mail und sogar per SMS

Ab morgen: Online-Kündigungen von Verträgen wirksam

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Die Verbraucherzentrale Niedersachsen erinnert an eine Änderung im Vertragsrecht, die zum 1. Oktober in Kraft treten wird und dann auch die Online-Kündigung von laufenden Verträgen zulassen wird.

Vz Niedersachsen

Anders formuliert: Unternehmen, die euch bislang nur nach Vorlage eines handschriftlich unterzeichneten Einschreibens aus den Vertragspflichten entlassen wollten, müssen ab morgen auch die ganz konventionelle Kündigung im Netz akzeptieren.

Verträge sind heutzutage einfach und schnell online gebucht, eine Vertragsbeendigung stellt Verbraucher dagegen vor Herausforderungen. Kündigungen waren durchaus mit hohem Aufwand verbunden. Beim Abschluss reichen wenige Klicks aus, eine Unterschrift ist selten notwendig. Telekommunikationsanbieter fordern dagegen eine schriftliche Kündigung, verweigern zum Teil die Annahme per Fax und verlangen eine eigenhändige Unterschrift oder behaupteten, die Kündigung sei nur vorgemerkt.

Ab morgen gilt: Online abgeschlossene Verträge (zum Beispiel Handytarife, Stromtarife, DSL-Tarife) können einfach online gekündigt werden, eine komplizierte schriftliche Kündigung ist nicht mehr notwendig. Nach Angaben der Verbraucherschützer lassen sich Kündigung ab Oktober nicht nur per E-Mail sondern etwa auch per SMS versenden. Eine eigenhändige Unterschrift ist nicht mehr notwendig.

Eine Ausnahme kommt bei der Kündigung von Arbeitsverhältnissen und laufenden Mietverträgen zum Tragen: Hier ist die Schriftform nach wie vor gesetzlich vorgeschrieben.

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30. Sep 2016 um 12:57 Uhr von Nicolas Fehler gefunden?


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  • Hallo zusammen,
    das mag ja schön und gut sein. Aber was ist mit dem Nachweis des Eingangs der Kündigung? Wie erfolgt der? Und was ist, wenn jemand in meinem Namen eine SMS schickt und einfach mal meine Verträge kündigt?

    • Ich denke einfach mal, dass in der SMS noch weitere Informationen stehen müssen, als nur die Kündigung. Kundennummer etc. weiß ja keiner außer dir selbst.

      • Du bekommst doch eine Kündigungsbestätigung (per Post oder auf deine Handy-Nr / Email).
        Dann kannst du immernoch widerrufen.

        Bei handyverträgen hast du eh eine Frist von 3 Monaten vor Vertragsende für die Kündigung.

    • Wenn dich Sorgen dieser Art zu stark plagen, dann schließe deine Verträge doch einfach wie früher mit Zettel und Unterschrift in der Filiale ab. Das neue Gesetzeswerk gilt ja scheinbar nur für Online abgeschlossene Verträge.

      • falsch…..gilt für sämtliche Verträge, außer beispielsweise Arbeits- oder Mietverträge.
        Steht so aber auch in obigem Textbeitrag ;-)

    • Das Gleiche, wie wenn jemand in deinem Namen Verträge abschließt. Er macht sich strafbar.

    • Hallo, in erstem Falle solltest du natürlich auf eine Kündigungsbestätigung und dich erst ab diesem Moment entspannt zurücklehnen. Bei Kündigungen kurz vor Vertragsverlängerung ist diese Variante daher eher nicht empfehlenswert.

      Und was die Kündigung durch Dritte angeht: Sollte dich dein Anbieter wegen einer solchen Kündigung kontaktieren, bleibt dir wohl nur, den Sachverhalt darzulegen.

      Für mich klingt diese ganze Prozedere auch irgendwie zu schwammig. Einzig die Möglichkeit zur Online-Kündigung innerhalb des Accounts mit sofortiger Kündigungsbestätigung fände ich fortschrittlich.

    • Was glaubst Du was passiert wenn ich eine Kündingung ubter falschen Namen per SMS schicke. Glaubst Du das danach völlig unbemerkt der Vertrag erlischt?

      Nein. Die melden sich meistens zurück. Oft sogar 2, 3, 4 mal. Telefonisch, eMail, Post.

      Da muss der (Falsche) ja alles abfangen um dann… keinen Vorteil davon zu haben. Oder man bemerkt es halt nach der ersten rüchfrage warum da eine Kündigung vor liegt.

      Die ungewissheit das in Deinem Namen jemand kündigt ist die gleiche wie die das ich schon seit Jahren auch in Deinem Namen Verträge neu mit Mausklick abschliessen könnte.

    • Ich kündige schon seit längerem alles online und hat bisher nie Probleme gegeben.

      Was man natürlich nicht machen darf ist kurz vor Ende der Kündigungsfrist zu kündigen, sondern mit 3-4 Wochen Vorlauf. Wenn wirklich mal keine Kündigungsbestätigung eintreffen sollte, hätte man immer noch die Möglichkeit der schriftlichen Kündigung per Einschreiben.

    • Den Nachweis des eingangs hast du eigentlich nur, wenn du ein Fax schickst. Ein Einschreiben ist überflüssig, und bietet keinen Mehrwert gegenüber einem normalen Brief. Denn ob du in das Einschreiben eine Kündigung reingetan hast, oder nen Rezept, kannste nicht beweisen.
      Ein Fax hat den Vorteil, dass du ein Sendungsprotokoll ausdrucken kannst, auf dem die 1ste Seite zu sehen ist. -> wird als Beweis online anerkannt. Und fast jedes Unternehmen hat ne Faxnummer. Und über die E-Post-Seite lässt sich ein Fax so leicht wie eine E-Mail verschicken. Auch die eingescannte Unterschrift ist kein Problem.

  • Die Bestätigung bekommt man per Mail…
    Habe meinen Vertrag heute gekündigt, super Sache

  • pet SMS ?
    völliger Schwachsinn

    per mail?
    Auch nicht viel besser
    Wie schnell melde ich bei gmail ne Mail Adresse an mit Max Mustermann
    und kündige dann für Max Mustermann

    ich bevorzuge weiterhin Einwurfeinschreiben

    • Und wer hätte Interesse daran?
      Zudem: wie schnell kann man von einer Kündigung zurücktreten? Die Anbieter empfangen dich i.d.R. mit offenen Armen, wenn die Kündigung zurückgezogen werden soll.

    • Und warum solltest du für wen kündigen mach keinen Sinn oder ?

    • Genauso schnell wie der Gleiche Max Musterman den Vertrag nicht kündigt sondern ein komplett neuen mal eben für Dich abschliesst. Hab davon noch nix mitbekommen das das regelmässig passiert.

    • …und woher hat Max Mustermann Deine Kunden- und/oder Vertragsnummer?!? Ahhh…ausgedachte Nummer…Schlau…
      Gott wirf Hirn vom Himmel…es gibt soviele Bedürftige unter diesem Himmel :-)

      • Das mit dem Hirn vom Himmel werfen kannst du vergessen. Das gibt nur eine Riesensauerei…..

    • Aha. Und wenn ich ein Einwurfschreiben für Max Mustermann irgendwo hinschicken, wie soll das Unternehmen da die Unterschrift von Max Mustermann prüfen, wenn der Vertrag online abgeschlossen wurde? Und woher weiß ich bitte die Kunden- bzw. Vertragsnummer von Herrn Mustermann?

      Fragen über Fragen, auf die ich von dir wohl nie eine Antwort erhalten werde.

    • Per EInwurfeinschreiben?

      Auch nicht viel besser. Wie schnell schreibe ich die Adresse von Max Mustermann auf den Briefkopf und Umschlag und kündige dann für Max Mustermann.

      Ich bevorzuge weiterhin persönliches Erscheinen und notariell beglaubigter Kündigung unter Beisein meines Vertragspartners.

      @CineFex, wie hast du nur die letzten Jahre überlebt mit dieser Paranoia?

    • Das irrsinnigste an der Aussage ist doch, dass der Kollege hier seine Vertraege weiterhin offline kuendigt, damit kein dritter seine Vertraege online kuendigt. Hää?

    • Kennen etwa deine Vertragspartner alle deine Unterschrift? Wenn jemand so kriminelle Energie hat, hätte er bisher auch einfach einen Brief tippen können und irgendeine erfundene Unterschrift darunter machen können. Genau das gleiche. Denkt doch mal nach bevor ihr euch hier immer so aufregt. Und immer alles Neue auseinander pflückt

  • Was ist wenn jemand in meinem Namen Verträge abschließen? Omg ;-)

  • SuperToaster888
  • Wer soll denn genau ein Interesse daran haben, einen online abgeschlossenen Vertrag in Deinem Namen zu kündigen? Dein Physiotherapeut, der Hausmeister oder Dein Hund? Bekommt man dafür irgendwo ein Auto geschenkt oder was sollte genau der Nutzen für diese Person sein? Man kann auch wirklich alles problematisieren…

  • Bin ziemlich erschreckt für die merkwürdigen Kommentare , Angsthasen sollten halt einfach weiterhin die alte Kündigungsart per Einschreiben mit Rückschein vornehmen, ist doch ganz einfach .
    zu diesem neuen praktischen Verfahren wird doch niemand gezwungen, also locker bleiben ;-)

  • Wobei zu berücksichtigen ist, dass das Kündigungsrecht per Mail etc. nur für Verträge gilt, die an dem 01.10.2016 abgeschlossen wurden.

    „Wichtig: Die Gesetzesänderung gilt nur für Verträge ab 2016

    Die Änderung des AGB-Rechts gilt allerdings nicht für bereits bestehende Verträge. Nach der Übergangsvorschrift sind nur Verträge betroffen, die ab dem 1. Oktober 2016 geschlossen werden.“

    Lt. Focus.de !!!!!!!!!!

  • Na endlich. Wird aber auch höchste Zeit. Wir sind in der Zukunft angekommen. Die blöde Telekom verweigerte letztens doch tatsächlich die Kündigung sogar per Fax…eat this…

  • Eine Kündigung geht für mich nur per Einschreiben mit Rückschein in Ordnung. Alleine schon wegen dem Nachweis dass die Kündigung dem Empfänger zugegangen ist.

    Da kann sich keiner mehr raus Winden, dass die Frist nicht eingehalten wurde oder die Kündigung nicht eingegangen ist.

    • Schwachsinn!

      Ich schicke dir einen leeren Briefumschlag mit Einschreiben Rückschein …. dann hab ich die Bestätigung das du was auch immer angenommen hast. Du hast keine Bestätigung das deine Kündigung (!) drin war. Nur das ein Brief zugestellt wurde. Hilft dir vor Gericht nicht! Spar dir das Geld.

      • genau, was machst du denn wenn er sagt im Brief war gar Nix drin ?
        dann nimm wenigstens Abo Alarm für 0,99 €ist sicher und billiger und ein richtiger Sendenachweis per Fax ;-)

  • Wirklich wichtige Schriftstücke stellt man daher mit dem Gerichtsvollzieher zu. Kostet ein paar Euro mehr, hat aber den Vorteil des Nachweises, was zugestellt wurde. Und Zugangsvereitelung gibt es dann auch nicht.

  • Gilt das auch für telefonisch abgeschlossene Verträge?

  • Liebes iFun-Team: Bitte macht ein Update und weist explizit darauf hin, dass die Neuregelung des Paragraph 309 Nr. 13 BGG nur Schuldverhältnisse betrifft, die ab dem 01.10.2016 geschlossen werden! Für alles davor gilt die alte Regelung fort. Habt ihr einen älteren Vertrag also lieber in die AGB schauen. Dort könnte noch die Schriftform vereinbart sein. Dies würde E-Mail ausschließen. Dazu benötigt es die sogenannte Textform.

  • Bedeutet ja, ich kann also endlich mal ganz einfach bei Maxdom kündigen. Also auf geht’s.

  • Artikel 229 Paragraph 37 EGBGB. Dort steht dies explizit drin. Was die Verbraucherzentrale dort verzapft, ist gefährliches Halbwissen.

  • Redet mit. Seid nett zueinander!

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