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Drossel bei "unüblicher" Nutzung

1&1: Verbraucherzentrale geht gegen „Unlimited“-Tarife vor

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Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat dem Telekommunikationsanbieter 1&1 eine Abmahnung ausgesprochen. Anlass sind Regelungen in den 1&1-Verträgen für sogenannte „Unlimited“-Tarife.

1und1 Firmensitz

Drossel bei „unüblicher“ Nutzung

Die „Unlimited“-Tarife werben zwar mit unbegrenztem Datenvolumen, enthalten aber gleichzeitig Vorbehalte, die eine Einschränkung der Leistung bei bestimmter Nutzung erlauben sollen. Aus Sicht der Verbraucherschützer werde dadurch nicht nur der Leistungsumfang unklar, sondern auch gegen gesetzliche Vorgaben zur Transparenz verstoßen.

Kritisiert wird insbesondere, dass in den Tarifdetails kein konkreter Maßstab für die zulässige Nutzung genannt werde. Die Formulierungen seien so offen gehalten, dass Kunden überhaupt nicht einschätzen könnten, ob sie sich noch im vertraglich zugesicherten Rahmen bewegten. Wer eine Datenflatrate buche, dürfe davon ausgehen, diese auch uneingeschränkt verwenden zu können – dies werden von 1&1 jedoch aktiv unterlaufen, so die Einschätzung der Verbraucherzentrale.

1und1 Daten Unlimited

Vage Formulierungen

Laut den Vertragsbedingungen behält sich 1&1 das Recht vor, bei als „unüblich“ eingestufter Datennutzung entweder die Übertragungsgeschwindigkeit zu senken oder das Vertragsverhältnis außerplanmäßig zu beenden. Die Kriterien, ab wann dies der Fall ist, bleiben jedoch undefiniert. Nach Ansicht der Verbraucherschützer könnten Kunden dadurch unbeabsichtigt gegen Vertragsbedingungen verstoßen – ohne nachvollziehen zu können, wo die Grenze liegt.

Tarife mit unlimitiertem Highspeed-Datenvolumen dienen ausschließlich der üblichen Nutzung von Endkunden bei 1&1 mit demselben Tarif. Im Falle unüblichen Verbrauchsverhaltens wird 1&1 Sie über die überhöhte Nutzung in Kenntnis setzen. Überschreiten die Kunden den hiernach bestimmten üblichen Umfang in der Folge erneut, ist 1&1 berechtigt, die Bereitstellung von Datenvolumen auf eine geringere Geschwindigkeit zu drosseln oder einzustellen. Eine Einstellung oder Drosselung wird nicht vor Ablauf einer angemessenen Frist nach Zugang des Hinweises der erneuten überhöhten Nutzung an Sie erfolgen.

Die Verbraucherzentrale fordert 1&1 auf, die betreffenden Klauseln zu überarbeiten und sie nachvollziehbar zu gestalten. Sollte das Unternehmen darauf nicht eingehen, werde man juristische Schritte in Erwägung ziehen. Wer bereits von Einschränkungen betroffen ist, soll sich an die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale wenden.

Ein vergleichbarer Fall aus dem Jahr 2013 zeigt, dass solche Vertragsgestaltungen rechtlich angreifbar sein können. Damals hatte die Telekom angekündigt, die Surfgeschwindigkeit im Festnetz nach Erreichen eines bestimmten Datenvolumens zu reduzieren. Nach juristischer Auseinandersetzung wurde diese Praxis aufgegeben.

28. März 2025 um 10:21 Uhr von Nicolas Fehler gefunden?


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  • Falls es vor Gericht gehen sollte, könnte das ein richtungsweisendes Urteil werden.

  • all you can eat buffet mit der regelung: du darf so viel essen wie du willst, so lange du nicht zu viel isst. wir entscheiden darüber was zu viel ist und verraten dir nicht woran wir das fest machen.

    • Bisherige Reglung: Du darfst so viel essen wie du willst. Nach dem 3. Teller darfst du allerdings nur noch 1 Happen pro Minute zu dir nehmen.
      Stimmt. Viel besser :)

    • Naja, gibt schon Restaurants, in denen all you can eat eine Zeitbegrenzung hat.
      Du kannst z. B. so viel essen wie du willst, aber nur eine Stunde lang.

      Ist fast so wie unlimited, was beim Überschreiten von einem bestimmten Volumen dann limitiert wird.
      Obwohl, beim Essen steht es ja auf der Karte und man könnte ggf. auf 2 Stunden upgraden wenn man wollte.

      Trotzdem ein Unding, wenn etwas unlimited (nicht begrenzt) ist, sollte es auch nicht begrenzt sein.

    • Schön, dass du es auch gerstanden hast – auf deiner Ebene.

  • Find es auch bescheuert, das man sich stufenweise x GB über die App dann freischalten muss. Entweder gleich unbegrenzt, oder doch mit Limit. Aber so völlig sinnlos

  • Naja im O2 Netz zu viel versurfen? Wie soll das gehn außer in großen Städten wie Köln, Berlin, Hamburg,… sonst haben die eh kein Netz…

  • Ich hoffe dass sowas hart bestraft wird und man hier 1&1 zu einem korrekten Verhalten zwingt.

    Entweder man bietet unlimitiertes Volumen an oder eben nicht.
    Und wenn es nicht wirklich unlimitiert ist, dann haben sie gefälligst nicht damit zu werden.
    Bzw. sollte die Schrift für die Bedingungen genauso groß mit dargestellt werden müssen.

  • So und wo ist jetzt dieser Mike, der im letzen unlimited Artikel irgendwas von fair use gefaselt hat und dass das ja legitim und rechtens wäre?

    Nochmal für dich zum Mitschreiben du Clown, ich verwende so eine Mobilfunk Flat (Internet) seit über ein paar Jahren und ich hatte noch nie Probleme. Also bitte Fasel nicht von irgendwelchen Themen, von denen du keine Ahnung hast.

  • Bis Coronna habe ich regelmässig „auswärts“ gearbeitet; d.h. ca. 200 Tage im Jahr und bin somit auch an gut 150 Tagen im Jahr Abends nicht ins eigene Bett/Wohnung gekommen.

    Freenet Funk ist da gekommen … Unlimitierte Flatrate für 0,99 Cent am Tag … das wäre doch was für mich !
    Auch hier ist nach kurzer Zeit das Thema „Unlimitiert, aber manch einer nutzt sie zuviel“ gekommen.

    Ich habe dann – obwohl die Sim schon per Post da war – lieber darauf verzichtet.
    Etwas Unlimitiertes zu Viel zu nutzen widerspricht sich in meinen Verständnis; hier sollen und müssen die Anbieter eine vernünftige Ansage bringen.

    • Constantin Opel

      Schalte ich mein Internet aus, habe ich kein Telefon mehr, falls ich kein Handy habe. Soll ich telefonische 24 Stunden erreichbar sein und auch telefonieren können, muss die Verbindung 24 Stunden laufen.

    • Ich hab’s gleich nach erscheinen genommen und bin bis heute glücklich. Da kam niemand und ich benutze es „als einziges Internet“ inklusive Fernsehen gucken etc.
      Die Drossel auf 15MBit hab ich auch nicht. Nie aus den 99cent gewechselt…

  • Bin mal gespannt wann die Verbraucherzentrale gegen die Betrügereien mittels Software von VW vorgeht

  • Bei einem Unlimited-Tarif kann es keine „unübliche Nutzung“ geben was das Datenvolumen angeht, sonst wäre es ja kein Unlimited. Die Klage wird sicherlich erfolgreich und richtungsweisend sein.

    • Die Folge wird dann eben eine Preisanpassung nach oben sein. Der Dumme bleibt immer der Verbraucher.

      • Das mag sein, aber trotzdem brauchen sie sich nicht zu wundern, dass da eine Klage kommt. Soweit mir bekannt läuft es bei 1&1 sowieso nicht rund. Mal sehen wie lange das noch so geht.

      • Mag sein, dann wandern die Leute aber eher zur Telekom oder VF ab. Teuer kann ich dann auch gleich bei den Marken haben.

  • So ist es mir bei O2 passiert. Hatte mir einen Unlimited Max Tarif geholt, weil ich nur sehr bescheidenes DSL bei mir habe. Nach den 2 Jahren wurde der Vertrag von O2 gekündigt. Dann sollen sie es nicht als unlimitiert bewerben.

    • Das heißt nach der Vertragslaufzeit? Ist doch auch völlig deren Recht und muss gar nicht erst mit Angabe eines Grunds passieren. Vertragsfreiheit ist keine Einbahnstraße

      • Neuerdings steht in den o2-Verträgen mit unbegrenztem Volumen, dass sie dir jederzeit kündigen können – du als Kunde jedoch nicht. Sehr unseriös.

      • Na dann wirst du ja auch nichts dagegen haben, wenn dein Vermieter dich irgendwann mal vor die Tür setzt, weil er dir den Mietvertrag kündigt einfach mal so…
        Du hast einen Vertrag ja auch gemietet zur unbegrenzten Nutzung, oder?

      • Ein klarer Äpfel mit Birnen Vergleich: Verträge, auch unlimitierte, werden durch das BGB geregelt. Unlimitiertes Datenvolumen ist zur Zeit noch nicht durch Gesetz geregelt.

  • Mal unabhängig vom Thema empfinde ich den Ton, den manche hier so pflegen, mehr als grenzwertig. „Clown“, „Schwachsinn“, usw. , muss denn so was sein?! Redet ihr in der analogen Welt auch so mit Euren Gesprächspartnern?

  • Es ist unbegreiflich wie eine deutsche Aktiengesellschaft immer wieder auf halbseidene Ideen kommt. Es gibt auch seit Jahren eine Vorschrift, dass eine Kündigung problemlos auf der Web-Seite möglich sein muss. Trotzdem ist das bei drillisch (1&1 -Tochter) noch immer nicht möglich.

    Entweder das ist die generelle Geschäftspolitik von Dommermuth oder er hat seine Manager nicht im Griff oder es ist ihm egal. Wie auch immer ist das keine positive Nachricht für die Aktionäre von 1&1

  • Redet mit. Seid nett zueinander!

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