Bundeskartellamt: Microsoft jetzt unter besonderer Missbrauchsaufsicht
Das Bundeskartellamt hat den Softwarekonzern Microsoft als Unternehmen mit „überragender marktübergreifender Bedeutung“ für den Wettbewerb eingestuft . Damit wird Microsoft künftig strenger überwacht, um mögliche wettbewerbsgefährdende Praktiken zu unterbinden. Die Entscheidung basiert auf § 19a des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Neben Microsoft selbst sind auch seine Tochterunternehmen betroffen. Microsoft ist vor allem für sein Betriebssystem Windows bekannt, das seit ... →